Das interne Rating gemäß des Konsultationspapiers des Basler Ausschusses
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christoph Trueson
- Abgabedatum: Juni 2001
- Umfang: 70 Seiten
- Dateigröße: 418,5 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Mainz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4370-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4370-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4370-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Trueson, Christoph Juni 2001: Das interne Rating gemäß des Konsultationspapiers des Basler Ausschusses, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Basel, Eigenkapitalrichtlinien, Mittelstand, Rating
In den Warenkorb
58,00 €
Diplomarbeit von Christoph Trueson
Einleitung:
„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen.“ Mit diesem Zitat aus dem klassischen Drama „Wilhelm Tell“ startete der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BaKred), Jochen Sanio, am 17. Januar 2001 seine Rede anlässlich einer Veranstaltung der Landeszentralbank Hessen in Frankfurt. Den Laien mag es verwundern, warum Sanio mit solch geflügelten Worten ein auf den ersten Blick trockenes Thema einleitete, standen in der Rede doch die neuen Eigenkapitalrichtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht im Mittelpunkt, die am 16. Januar 2001 veröffentlicht wurden. Doch für die Finanzwelt bedeutet dieses neue Konsultationspapier - kurz auch einfach Basel II oder Basler Akkord genannt - ein Meilenstein in der Weiterentwicklung und Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte.
Seit 1988, als der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht seine ersten Eigenkapitalvorschriften präsentiert hatte, folgte eine rasante Entwicklung der Bankenbranche. Begriffe wie Internationalisierung, Deregulierung und Disintermeditation prägen diesen Strukturwandel der Kreditinstitute. Im Kern geht es dabei um den Trend zur Entstehung eines einzigen, weltumspannenden Finanzmarktes durch die Integration der einzelnen nationalen Märkte. Ebenso werden Grenzen zwischen bisher stark abgetrennten Marktsegmenten in der Finanzbranche abgebaut. Ein sich verschärfender Wettbewerb zwischen den Banken als auch eine enorme Vermehrung von innovativen Finanzprodukten hat das Risikopotential der Institute an Volumen und Komplexität erhöht. Die zunehmenden Fortschritte in der Informationstechnologie haben hierbei auch einen großen Einfluss auf diese Entwicklung.
Vom Wandel betroffen ist auch die Bankenaufsicht, denn bis in die 70er Jahre war die Aufsicht noch eine rein nationale Angelegenheit. Durch die Ausdehnung der Aktivitäten der Banken über die nationalen Grenzen hinaus und auch durch die Entstehung des europäischen Binnenmarktes wurde eine Vielzahl von bankenaufsichtlichen Regelungen nach und nach internationalisiert. Dabei hat die Bankenaufsicht insbesondere ein Interesse daran, die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von Gefahrenherden an den internationalen Finanzmärkten durch Präventation zu minimieren und mögliche Krisen in ihrem Ausmaß zu begrenzen. Der Hauptaugenmerk bei der Aufsicht liegt vornehmlich auf der Eigenkapitalausstattung der Banken. Auch auf anderer Ebene kann die Bankenaufsicht sichere Rahmenbedingungen für eine stabile internationale Finanzwelt schaffen, z.B. durch die Förderung von Risikobewusstsein und Selbstdisziplin der Marktteilnehmer sowie durch eine erhöhte Transparenz.
Der zentrale Faktor bei der Sicherung des globalen Finanzsystems ist allerdings die angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken. So hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 1988 mit seiner Eigenkapitalempfehlung einen internationalen Standard gesetzt, welcher dann in den folgenden Jahren in die Praxis umgesetzt wurde. Hauptgrund für die neue Regelung war die Gefahr, dass japanische Banken in großen Stile dabei waren, sich in der ganzen Welt einzukaufen. Dies gelang jedoch nicht, da Ende 1989 die Spekulationsblase in Tokio platzte. Die Basler Richtlinien sollen also das Weltfinanzsystem insbesondere vor spekulativer Expansion bewahren. Der Basler Ausschuss beschloss in seiner Empfehlung, dass die international tätigen Kreditinstitute zur Begrenzung ihres Kreditrisikos eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 8 % auf der nach dem Grad ihres Risikos gewichteten Aktiva vorhalten. Nur durch einen solchen erzwungenen Verzicht auf die Kreditschöpfung kann eine Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden. Die Basler Empfehlung von 1988 erwies sich als Markstein auf dem Gebiet des Bankenaufsichtsrechts, denn mit ihr konnte eine Harmonisierung der Eigenkapitalbestandteile der international agierenden Banken erreicht werden. Vereinfacht ausgedrückt wird nach den 1988er-Bestimmungen pauschal jeder Unternehmenskredit gleichermaßen mit 8 % Eigenkapital unterlegt, während bei Krediten an andere Banken eine Unterlegung von 1,6 % (20 % von der Bemessungsgrundlage 8 %) gilt. Bei Krediten an öffentliche Stellen ist kein Eigenkapital bereitzuhalten. Banken haben allgemein ein Interesse daran, möglichst wenig Eigenkapital zurücklegen zu müssen, da sie dieses Geld nicht weiterverleihen können. Die von der Aufsicht vorgeschriebene Eigenkapitalhinterlegung bedeutet also ein großer Kostenfaktor für die Bankenbranche.
Doch trotz aller Erfolge der relativ schlichten 1988er-Regelungen kam schnell der Wunsch auf (u.a. auf Initiative der USA), die Richtlinien umfassend zu reformieren. Grund hierfür war zum einem, dass die Regulierungen teilweise für falsche Anreize sorgen. Die Banken gingen dazu über, vermehrt risikoarme Kredite an Unternehmen aus den Bilanzen zu entfernen, während schlechtere Risiken behalten wurden, damit das für die Institute teure Eigenkapital für ertragreichere Geschäfte genutzt werden kann (Kapitalarbitrage). Es wurde für die Banken ein großes Ärgernis, dass alle Kredite gleich behandelt werden und die identische Eigenkapitalunterlegung gilt, seien es Kredite an Kunden mit guter Bonität oder Kredite mit schlechterer Qualität. Die zweite Ursache war, dass die Eigenkapitalrichtlinien besonders US-Banken an ihrer weiteren Expansion hinderten. So fragten Unternehmen mit einer vorzüglichen Bonität vermehrt Kredite nach, um beispielsweise Aktienrückkäufe zu tätigen. Die Kreditinstitute würden diesem Wunsch gerne nachkommen, sind aber durch die Eigenkapitalrichtlinien in ihren Möglichkeiten begrenzt. Die Asienkrise im Jahr 1997, bei der bei den dortigen Banken faule Kredite in Billionen-Dollar-Höhe zu Tage traten, war eine weitere Ursache für die Reformforderungen.
Mit Basel II sollen diese Nachteile beseitigt werden. Kreditinstitute, die mit einer guten Risikostreuung und -steuerung ausgestattet sind, können hoffen, dass sie durch die neuen Regelungen ihren Handlungsspielraum erweitern können. Die neuen Vorschläge des Basler Ausschusses beinhalten beispielsweise Differenzierungen für Unternehmenskredite und bieten die Möglichkeit, die Eigenmittelunterlegung zu mindern. Die Risiken sollen nun individueller gemessen werden und danach entsprechend mit Eigenkapital unterlegt werden. Es gilt nun der generelle Grundsatz, dass für das Eingehen geringerer Risiken auch dementsprechend weniger Kapital bereitgehalten werden muss und umgekehrt. Zwar bleibt die Eigenkapitaldefinition mit 8 % unverändert, jedoch wird jetzt die Risikoaktiva auf anderen Wege ermittelt. Hierbei spielt das Rating als Analyseinstrument eine zentrale Rolle. Neben einem einfachen Standardverfahren, das mit den Rating-Urteilen von externen Rating-Agenturen arbeitet, sehen die Basler Richtlinien auch bankinterne Rating-Verfahren zur Beurteilung des Kreditrisikos vor. Somit tritt das individuelle Kreditrisiko als wesentlicher Faktor in den Mittelpunkt und löst das bisher sehr pauschale Verfahren ab. Das interne Rating, das die Möglichkeit von einem Basisverfahren sowie einer fortgeschrittenen Methode bietet, stellt den Kern des rund 500 Seiten umfassenden Basler Konsultationspapier dar. Die Methode des internen Rating bietet den Instituten bahnbrechende Möglichkeiten für Eigenkapitalentlastung und wird große Umwälzungen in der Bankenwelt auslösen. Der Basler Ausschuss betont jedoch, dass die Eigenkapitalanforderungen durch die Neuregelung im Durchschnitt insgesamt weder steigen noch sinken sollen, es werden allerdings individuelle Unterschiede zwischen den einzelnen Instituten auftreten. Nach der Planung des Ausschusses wurde die Beratungsfrist für Basel II Ende Mai 2001 abgeschlossen. Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der Banken und Verbände werden bis Ende 2001 in das Papier eingearbeitet und Basel II wird dann entsprechend verabschiedet. In Kraft treten sollen die neuen Eigenkapitalrichtlinien im Januar 2004, aber die Kreditinstitute werden schon 2001 mit den Vorbereitungen beginnen müssen, um die Richtlinien rechtzeitig umsetzen zu können.
Die in dieser Arbeit umfassende Untersuchung beschäftigt sich vor allem mit dem Schwerpunkt der neuen Basler Richtlinien, dem internen Rating. Hierbei werden anfangs zentrale Begriffe wie Kreditrisiko, Rating oder der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erläutert. Im Hauptteil folgt dann eine detaillierte Beschreibung der Methoden des internen Rating. Hierbei wird einerseits ein Schwerpunkt auf die Berechnung der Risikoaktiva gelegt, andererseits wird ebenso auf die umfangreichen Mindestanforderungen in diesem Prozess eingegangen. Im nächsten Kapitel wird der interne Rating-Ansatz einer kritischen Analyse unterworfen, wobei auch geprüft wird, inwieweit Banken in der Lage sind, ein geeignetes Rating-Urteil zu erstellen. Eine genaue Untersuchung von einzelnen Bestandteilen der Verfahren des internen Ratings folgt hieran. Die sich durch die zuvor beschriebene Kritik möglicherweise ergebenden Konsequenzen werden dann im abschließenden Kapitel erläutert. Dabei wird Bezug genommen auf die Institutionen, die in starken Maße von Basel II betroffen sein werden. Ein kurzer Blick auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen rundet die Analyse ab. Im Schlussteil folgt eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf die künftige Entwicklung.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | III | |
| ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS | V | |
| 1. | Problemstellung und Gang der Untersuchung | 1 |
| 2. | Begriffsbestimmungen und Bezugsrahmen | 5 |
| 2.1 | Kreditrisiko und Rating | 5 |
| 2.1.1 | Kreditrisiko | 5 |
| 2.1.2 | Rating | 6 |
| 2.2 | Die neuen Eigenkapitalvereinbarungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht | 10 |
| 2.2.1 | Basler Ausschuss für Bankenaufsicht | 10 |
| 2.2.2 | Überblick über die drei Säulen der neuen Eigenkapitalvereinbarung | 12 |
| 3. | Methoden des internen Rating nach dem Basler Akkord (IRB-Ansatz) | 15 |
| 3.1 | Einführung in den IRB-Ansatz | 15 |
| 3.2 | Fünf Kernelemente des IRB-Ansatzes | 16 |
| 3.2.1 | Klassifizierung der Kredite | 17 |
| 3.2.2 | Risikokomponenten | 18 |
| 3.2.3 | Risikogewichtung und Berechnung der risikogewichteten Aktiva | 21 |
| 3.2.4 | Mindestanforderungen im IRB-Ansatz | 25 |
| 3.2.5 | Aufsichtliche Überprüfungsverfahren | 27 |
| 3.3 | Besonderheiten bei Krediten an Privatkunden | 28 |
| 4. | Beurteilung des IRB-Ansatzes | 31 |
| 4.1 | Allgemeine Kritik am internen Rating durch Kreditinstitute | 31 |
| 4.2 | Kritik am IRB-Ansatz durch den Zentralen Kreditausschuss | 35 |
| 4.2.1 | allgemeine Kritik | 35 |
| 4.2.2 | Konsultationsfrist und Ermessensspielräume | 35 |
| 4.2.3 | Säule 1 / IRB-Ansatz | 36 |
| 4.2.4 | Säule 2 / aufsichtliche Überprüfung | 40 |
| 4.2.5 | Säule 3 / Marktdisziplin | 40 |
| 5. | Konsequenzen des IRB-Ansatzes | 41 |
| 5.1 | Aus Sicht der Kreditkunden | 42 |
| 5.1.1 | Anforderungen bei der Vorbereitung zum Rating | 42 |
| 5.1.2 | Kreditkonditionen und Kreditvergabeverhalten | 44 |
| 5.1.3 | Alternative Finanzierungsformen | 49 |
| 5.2 | Aus Sicht der Kreditinstitute | 50 |
| 5.2.1 | Implementierung von Ratingsystemen | 50 |
| 5.2.2 | Marktbereinigung bei den Banken | 52 |
| 5.2.3 | Strategische Aspekte | 53 |
| 5.3 | Vom Standpunkt der Bankenaufsicht | 55 |
| 5.4 | Volkswirtschaftliche Konsequenzen | 57 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 58 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 62 |
Auch wird bemängelt, daß der Umfang mancher Offenlegung zu hoch ist. Eine zu detaillierte Transparenz und ein sehr breiter Empfängerkreis der Berichte führen nach Ansicht des ZKA zu einer regelrechten Informationsüberflutung, bei der selbst Spezialisten Mühe haben, die für ihre Entscheidungen wichtigen Informationen zu selektieren. Der vom Basler Ausschuß selbst geforderte Grundsatz der Wesentlichkeit soll nach Meinung des ZKA auch entsprechend umgesetzt werden und eine Überfrachtung des Berichtswesens vermieden werden. In der Kritik steht außerdem die Gefahr der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen als Folge des fast uneingeschränkten Informationsrechtes der Markteilnehmer. Es besteht die Möglichkeit, daß durch offengelegte vertrauliche Daten und Detailangaben gerade bei kleineren Banken womöglich Rückschlüsse auf einzelne Kreditnehmer gezogen werden könnten, hierbei wäre die Einhaltung des Bankgeheimnisses gefährdet. Auch wird die geplante halbjährliche Offenlegungspflicht abgelehnt, jährliche Berichte werden vom ZKA als ausreichend erachtet. [...]
Der ZKA bemängelt, daß die zweite Säule neben den aufsichtlichen Überprüfungsverfahren Schattenregulierungen enthält, die zusätzliche Eigenkapitalzuschläge zur Folge haben könnten. Risiken, die in der ersten Säule betrachtet werden (z.B. das operationelle Risiko), dort aber nicht vollständig erfaßt sind, sollen in der zweiten Säule behandelt werden. Es wird vermutet, daß der Basler Ausschuß die in der ersten Säule dargestellten Eigenkapitalanforderungen für zu niedrig hält und nun diese Lücke durch einen Umweg über die zweite Säule zu schließen versucht. Die Befürchtung liegt nahe, daß institutsindividuelle Eigenkapitalanforderungen von dem Basler Komitee eingeführt werden sollen, was von der deutschen Kreditwirtschaft grundsätzlich abgelehnt wird. Insbesondere der Grundsatz, daß von den Banken eine höhere Eigenkapitalausstattung erwartet wird, als wie es in der ersten Säule gefordert wird, ruft beim ZKA Bedenken hervor. Dieser Grundsatz wird abgelehnt, da er das in [...]
Mindestanforderungen: Bei den Mindestanforderungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem IRBAnsatz stehen, wird ebenso Kritik geäußert. So wird zwar die Einteilung der Kreditnehmer in Risikoklassen begrüßt, aber die Begrenzung von 30 % der Bruttoforderungen in einer Risikoklasse kann nicht nachvollzogen werden. Eine solche unflexible Obergrenze könnte sogar geschäftspolitische Konsequenzen haben, denn vor allem kleinere sowie mittlere Kreditinstitute, deren Kreditnehmer in bestimmten Segmenten konzentriert sind, können eine solche Begrenzung nicht erfüllen und könnten daher vom IRB-Ansatz ausgeschlossen werden. Bei der Überwachung der Rating-Systeme durch Geschäftsleitung und oberstes Verwaltungsorgan geht der ZKA davon aus, daß es sich hierbei um die Geschäftsleitung nach dem Kreditwesengesetz handelt. Genehmigungen von Rating-Aspekten durch die Geschäftsleitung sollten vereinfachend auf wesentliche Gesichtspunkte wie materielle Abänderungen oder Neueinführungen beschränkt werden. Außerdem erscheinen die Anforderungen an das monatliche Reporting zu detailliert.70 [...]
In den Warenkorb
58,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832443702
Arbeit zitieren:
Trueson, Christoph Juni 2001: Das interne Rating gemäß des Konsultationspapiers des Basler Ausschusses, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Basel, Eigenkapitalrichtlinien, Mittelstand, Rating



