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Die immerwährende Neutralität Österreichs und die zunehmende Sicherheitsintegration in Europa im Rahmen der Europäischen Union

Die immerwährende Neutralität Österreichs und die zunehmende Sicherheitsintegration in Europa im Rahmen der Europäischen Union
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thomas Eppacher
  • Abgabedatum: Dezember 2000
  • Umfang: 107 Seiten
  • Dateigröße: 551,0 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Theresianische Militärakademie, Vereinigung Alt-Neustadt Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4238-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4238-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4238-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Eppacher, Thomas Dezember 2000: Die immerwährende Neutralität Österreichs und die zunehmende Sicherheitsintegration in Europa im Rahmen der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Neutralität, Völkerrecht, EU-Recht, Internationale Politik, Europäische Union

Diplomarbeit von Thomas Eppacher

Einleitung:

Sicherheit ist das Fundament menschlichen Zusammenlebens. Das Streben nach Sicherheit ist in beiden ursprünglichen Ausprägungen gesellschaftlichen Handelns, in „Absonderung und Vereinigung“ (Friedrich Gentz (1800): Über den ewigen Frieden) zu finden. Neutralität und Sicherheitsintegration fügen sich in dieses Bild ein. Die Neutralität soll dem Schwächeren das Überleben im Machtkampf der Stärkeren durch das Versprechen von Nichtbeteiligung sichern. Sicherheitsintegration soll durch die Eingliederung Einzelner, allein Schwächerer, in ein größeres, stärkeres Ganzes eine aktive Teilnahme am besagten Machtkampf ermöglichen. Neutralität und Sicherheitsintegration sind zwei als entgegengesetzt erscheinende Ideen mit dem gemeinsamen Ziel der Herstellung oder Wahrung von Sicherheit. Das Ziel soll im einen Fall durch Nichtbeteiligung bzw. Absonderung und im anderen Fall durch Beteiligung bzw. Vereinigung erreicht werden. Die Problemstellung dieser Arbeit findet sich in der Frage nach der Vereinbarkeit von Neutralität und Sicherheitsintegration wieder. Ziel dieser Arbeit ist eine Standortbestimmung Österreichs zwischen Neutralität und der stattfindenden und zunehmenden Sicherheitsintegration im Rahmen der Europäischen Union (EU) in rechtlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht.

Die Bedeutung von Neutralität im rechtlichen Sinn bildet den grundlegenden Ausgangspunkt für die rechtliche Betrachtungsweise. Es sollen vor allem die völkerrechtlichen Pflichten für den neutralen Staat dargelegt werden, die aus dem Rechtsverhältnis Neutralität entstehen. Als nächstes werden die Formen der Sicherheitsintegration im Völkerrecht, die Rechtsnatur von Systemen der kollektiven Sicherheit und der kollektiven Verteidigung im allgemeinen und die Rechtsnatur der Sicherheitsintegration im Rahmen der EU im speziellen dargestellt. Es soll geprüft werden, ob und inwieweit die Neutralität Österreichs im rechtlichen Widerspruch zur Sicherheitsintegration in den ausgewählten Formen steht. Vor allem die Mitgliedschaft des neutralen Österreichs in der EU scheint hier ein besonderes Potential an Problemen zu bergen. Angefangen vom Blickwinkel des allgemeinen Völkerrechts wird die Vereinbarkeit einer Mitgliedschaft Österreichs in Systemen kollektiver Sicherheit und kollektiver Verteidigung zu prüfen sein. Aus dem Blickwinkel des Rechts der EU soll festgestellt werden, ob und wie es für Österreich möglich ist, seine Neutralität unter Einhaltung seiner aus der Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen zu behaupten. Schließlich wird die Vereinbarkeit von Neutralität und Sicherheitsintegration im Rahmen der EU noch aus der Sicht des österreichischen Verfassungsrecht beleuchtet.

Ausgangspunkt der sicherheitspolitischen Betrachtung ist das aktuelle Ordnungsprinzip der Weltpolitik, das in weiterer Folge die Grundlage für die Feststellung der sicherheitspolitischen Bedeutung von Neutralität auf der einen und Sicherheitsintegration auf der anderen Seite bilden wird. Ziel der sicherheitspolitischen Betrachtung ist die Klärung der Frage nach der Vereinbarkeit von Neutralität und Sicherheitsintegration im allgemeinen und der Neutralität Österreichs und der Bildung einer europäischen Sicherheitsordnung im speziellen. Es soll die Bedeutung der Vereinten Nationen (VN) hinsichtlich ihrer ordnungsstiftenden Wirkung als weltweiter Sicherheitsfaktor festgestellt, und die grundsätzliche Vereinbarkeit von Neutralität mit der Konzeption eines Systems der kollektiven Sicherheit untersucht werden. Nach einer Einschätzung der sicherheitspolitischen Lage Europas werden unterschiedliche Ausprägungen von möglichen künftigen europäischen Sicherheitsstrukturen beleuchtet und der Neutralität gegenübergestellt. Die abschließende Betrachtung der immerwährenden Neutralität Österreichs und die Auswirkung österreichischer Sicherheitsinteressen auf dieselbe werden schließlich eine Antwort auf die obige Fragestellung zulassen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 4
1.1 Problemabriß 4
1.2 Methode und Vorgangsweise 4
1.3 Themenabgrenzung 5
1.4 Begriffsbestimmungen 5
1.4.1 Neutralität 5
1.4.2 Sicherheit 6
1.4.3 Sicherheitsintegration 6
1.4.4 Neutralitätspolitik 6
1.4.5 Sicherheitspolitik 6
1.4.6 Krieg 7
1.4.7 Kollektive Sicherheit 7
1.4.8 Kollektive Verteidigung 8
2. Die rechtliche Betrachtungsweise 8
2.1 Ausgangspunkt und Ziel der rechtlichen Betrachtung 8
2.2 Der Blickwinkel des allgemeinen Völkerrechts 9
2.2.1 Das Neutralitätsrecht 9
2.2.1.1 Die primären Neutralitätspflichten 10
2.2.1.2 Die sekundären Neutralitätspflichten oder Vorwirkungen 11
2.2.1.3 Begründung und Aufhebung der Neutralität 13
2.2.2 Die immerwährende Neutralität Österreichs 13
2.2.2.1 Die Verankerung der Neutralität Österreichs im Völkerrecht 14
2.2.2.2 Die Änderung oder Aufhebung der immerwährenden Neutralität 16
2.2.3 Völkerrecht und Sicherheitsintegration 16
2.2.3.1 Völkerrecht und kollektive Sicherheit 17
2.2.3.2 Völkerrecht und kollektive Verteidigung 18
2.2.3.3 Sicherheitsintegration im Rahmen der Europäischen Union 18
2.2.4 Dauernde Neutralität und Sicherheitsintegration im Völkerrecht 19
2.2.4.1 Dauernde Neutralität und kollektive Sicherheit im Rahmen der VN 19
2.2.4.2 Dauernde Neutralität und kollektive Verteidigung 21
2.2.4.3 Die Problematik der Neutralität in der Europäischen Union 23
2.3 Der Blickwinkel des Rechts der Europäischen Union 24
2.3.1 Das Recht und das institutionelle System der Europäischen Union 24
2.3.2 Sicherheitsintegration in der Europäischen Union 26
2.3.2.1 Der wesentliche materielle Gehalt der GASP 27
2.3.2.2 Die Willensbildung im Rahmen der GASP 28
2.3.2.3 Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union 29
2.3.3 Möglichkeiten des Neutralen bei der Willensbildung in der GASP 30
2.3.3.1 Die einfache Enthaltung 31
2.3.3.2 Die konstruktive Enthaltung 31
2.3.3.3 Das Veto 32
2.3.4 Vereinbarkeit der Neutralität mit dem Recht der EU 32
2.3.4.1 Neutralität und militärische Maßnahmen der EU 32
2.3.4.2 Neutralität und wirtschaftliche Maßnahmen der EU 33
2.3.4.3 Zur innerstaatlichen Problematik 36
2.4 Der Blickwinkel des österreichischen Verfassungsrechts 37
2.4.1 Das Neutralitätsgesetz 37
2.4.1.1 Pflichten aus dem Neutralitätsgesetz 37
2.4.1.2 Aufhebbarkeit der immerwährenden Neutralität 38
2.4.2 Sicherheitsintegration im Verfassungsrecht 38
2.4.3 Vereinbarkeit von Neutralität und Sicherheitsintegration im Verfassungsrecht 40
2.5 Zusammenschau 41
3. Die sicherheitspolitische Betrachtungsweise 43
3.1 Ausgangspunkt und Ziel der sicherheitspolitischen Betrachtung 43
3.2 Der Blickwinkel der weltweiten internationalen Sicherheit 44
3.2.1 Globale Sicherheit 44
3.2.1.1 Das Ordnungsprinzip der Weltpolitik 44
3.2.1.2 Die Logik von Macht- und Gegenmachtbildung 45
3.2.1.3 Das Sicherheitsdilemma 46
3.2.1.4 Institutionalismus vs. Realismus 47
3.2.2 Weltweite Sicherheitsintegration 47
3.2.2.1 Problematik des universellen Systems der kollektiven Sicherheit 48
3.2.2.2 Die sicherheitspolitische Bedeutung der Vereinten Nationen 49
3.2.3 Die sicherheitspolitische Bedeutung der Neutralität 50
3.2.3.1 Neutralität - Nichtbeteiligung am Machtkampf 50
3.2.3.2 Neutralität als sicherheitspolitische Strategie 52
3.2.4 Neutralität und weltweite Sicherheitsintegration 53
3.3 Der Blickwinkel der europäischen Sicherheit 55
3.3.1 Das sicherheitspolitische Lage Europas 55
3.3.2 Sicherheitsintegration in der Europäischen Union 58
3.3.2.1 Europäische Integration vs. Macht- und Gegenmachtbildung 59
3.3.2.2 Zu einem europäischen System der kollektiven Sicherheit 61
3.3.2.3 Zu einem europäischen System der kollektiven Verteidigung 64
3.3.3 Neutralität in der Europäischen Union 66
3.3.3.1 Neutralität und ein europäisches System kollektiver Sicherheit 67
3.3.3.2 Neutralität und ein europäisches System kollektiver Verteidigung 68
3.3.3.3 Zu Österreichs Neutralität in der Europäischen Union 70
3.4 Der Blickwinkel der österreichischen Sicherheit 70
3.4.1 Das sicherheitspolitische Lagebild Österreichs 70
3.4.2 Die Neutralität Österreichs aus sicherheitspolitischer Sicht 71
3.4.2.1 Zur militärischen Schwäche Österreichs 72
3.4.2.2 Neutralität als Ideologie und Staatsdoktrin 73
3.4.2.3 Die österreichische Neutralitätspolitik als Sicherheitspolitik 75
3.4.3 Die europäische Sicherheitsintegration aus österreichischer Sicht 75
3.4.4 Eine Positionsbestimmung der österreichischen Sicherheitspolitik 76
3.5 Zusammenschau 79
4. Schlußwort 82
5. Zusammenfassung 84
Quellenverzeichnis 87
Abstract 100
Ehrenwörtliche Erklärung 101
Lebenslauf 102

Automatisiert erstellter Textauszug:

Internationale Sicherheit bedeutet das Nichtvorhandensein von Bedrohung für Staaten. Ein Zustand von internationaler Sicherheit würde somit die Existenz, das Überleben von Staaten garantieren.190 Die angesprochene Bedrohung ist der äußeren Bedrohung für Staaten gleichzusetzen. Sie kann somit nur von anderen Staaten ausgehen und besteht im allgemeinen in deren militärischem Potential. Um einer solchen Bedrohung zu begegnen, führt ein Staat seine Sicherheitspolitik. Im Rahmen dieser Sicherheitspolitik trifft der Staat selbständig Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen seiner Verteidigungspolitik oder sucht im Zuge seiner Außenpolitik einen Gewinn durch bündnispolitisch vermittelte Sicherheit. Die Logik der Macht- und Gegenmachtbildung findet hier ihre Anwendung. Jede der im Rahmen der Sicherheitspolitik eines Staates gesetzten Maßnahmen, jede Machtsteigerung, Machtausübung oder machtpolitische Vorkehrung ruft bei anderen Staaten entsprechende Maßnahmen bzw. Gegenmaßnahmen hervor. Die Sicherheit eines Staates ist somit nie zuverlässig zu erreichen.191 Folglich ist der Zustand von internationaler Sicherheit ebenfalls nicht erreichbar. Eine weltweite internationale Sicherheitsordnung wird zu einem sich ständig in Bewegung befindlichen Gefüge, zu einem Ausfluß der Macht- und Gegenmachtbestrebungen von Staaten. Je mehr sich die Staaten in einem machtpolitischen Gleichgewicht befinden, umso stabiler ist eine weltweite internationale Sicherheitsordnung. [...]

Gentz (1800), S. 461 Nach Weber, Max ist Macht „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegenüber Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht.“ Zit. in: Schmidt (1995), S. 573 186 Hillmann (19944), S. 505. Herrschaft ist nach Weber, Max die „Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“. Zit. in: Schmidt (1995), S. 399 187 Schmidt (1995), S. 398 188 In diesem Zusammenhang ist Kultur als „Gesamtheit der Lebensformen, Wertvorstellungen u. der durch menschl. Aktivitäten geformten Lebensbedingungen“ (Hillmann (19944), S. 460) in einem Gemeinwesen zu verstehen. Im Rahmen der Kultur bildet sich die Beurteilung über die moralische Rechtmäßigkeit von politischen Handlungen. Eine Hegemonialpolitik eines Staates basiert meist auf einer moralisch gerechtfertigten Grundlage: Die Wertvorstellungen innerhalb der Kultur des vorherrschenden Gemeinwesens gelten als die einzig wahren und werden zur Prämisse für alle Völker erklärt. [...]

Gesamtänderung der Bundesverfassung wurde notwendig und auch durchgeführt.166 Die auf die Sicherheitsintegration im Rahmen der EU bezogene verfassungsrechtliche Bestimmung findet sich im Artikel 23f B-VG167 wieder: „Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Amsterdam mit. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden.“168 Über die allgemeine Verpflichtung zur Mitwirkung an der GASP hinaus wird im speziellen die Mitwirkung an den bereits beschriebenen sogenannten Petersberger Missionen169 sowie der Wirtschaftskrieg gegen Drittländer eingeschlossen. Die Weiterentwicklung der Integration betreffend, existieren im Beitritts-BVG zwar keine Schranken, jedoch könnte eine wesentliche interne Veränderung der EU auch eine weitere Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung notwendig machen.170 Dies könnte bei einer wesentlichen Änderung in der GASP der Fall sein, beispielsweise durch die Verankerung einer automatischen Beistandsverpflichtung. Durch den ausdrücklichen Bezug des Art. 23f B-VG auf die Bestimmungen im Titel V des Vertrages von Amsterdam, in welchem eine Entwicklung bis hin zu einer gemeinsamen Verteidigung in Aussicht gestellt wird, ist eine gegenteilige Ansicht ebenso zulässig. [...]

Arbeit zitieren:
Eppacher, Thomas Dezember 2000: Die immerwährende Neutralität Österreichs und die zunehmende Sicherheitsintegration in Europa im Rahmen der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
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