Die handels- und steuerrechtlichen Neuerungen für den Jahresabschluss 2004
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Thomas Mäurer
- Abgabedatum: Januar 2005
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 354,5 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Gießen-Friedberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8771-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8771-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8771-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Mäurer, Thomas Januar 2005: Die handels- und steuerrechtlichen Neuerungen für den Jahresabschluss 2004, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bilanzrechtsreformgesetz, Bilanzkontrollgesetz, Handelsrecht, Bilanzierung, Steuerrecht
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Diplomarbeit von Thomas Mäurer
Problemstellung:
Allein durch die Verpflichtung der Unternehmen, einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 242 Abs. 1 HGB), ist nicht sichergestellt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung eingehalten werden und den Bilanzadressaten ein „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ vermittelt wird. Durch mehrere Bilanzskandale – wie die von Flowtex, EM-TV und Comroad – ist das Vertrauen in die Aktienmärkte und die Abschlussprüfung stark gesunken. Um dieses Vertrauen wiederherzustellen, hat die Bundesregierung am 25. Februar 2003 einen Maßnahmenkatalog zum „10-Punkte-Programm zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes“ vorgestellt, der durch verschiedene Gesetze umgesetzt werden soll. Für die Rechnungslegung ergeben sich durch das Bilanzrechtsreform- und Bilanzkontrollgesetz5 sowie durch das für das 1. Halbjahr 2005 angekündigte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz entscheidende Neuerungen. Ebenso sind auch viele wichtige steuerliche Neuerungen durch Steuergesetzesänderungen, die Rechtsprechung und umfangreiche Verwaltungsanweisungen hervorgegangen. Für die Unternehmen stellt es eine Herausforderung dar, jederzeit über die aktuellen Regelungen informiert zu sein und vor allem auch diese in die betriebliche Praxis umzusetzen.
Die folgende Diplomarbeit gibt einen systematischen Überblick über die handels- und steuerrechtlichen Neuerungen zum Jahresabschluss 2004. Sie hilft den Unternehmen durch den „Gesetzesdschungel“ zu finden und zu erkennen, durch welche Regelungen das jeweilige Unternehmen konkret betroffen ist. Es wird erläutert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die neuen Regelungen zu erfüllen. Dem Rechnungswesen der Unternehmen wird ein Leitfaden zur Hand gegeben, der die Aufstellung des Jahresabschlusses 2004 erleichtert.
Die Arbeit beginnt mit den handelsrechtlichen Neuerungen, da diese unmittelbar in den Jahresabschluss „einfließen“. Zuerst werden die beiden verabschiedeten Gesetze zum Bilanzrecht vorgestellt, wobei das Bilanzrechtsreformgesetz für die betriebliche Praxis die größere Bedeutung hat. Das Bilanzkontrollgesetz richtet sich ausschließlich an kapitalmarktorientierte Unternehmen. Danach wird darauf eingegangen, welche Neuerungen durch das Gesetzesvorhaben zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz auf die Unternehmen zukommen können.
Im weiteren Verlauf der Arbeit werden im Kapitel 3 die wichtigsten steuerlichen Neuerungen aus der Gesetzgebung, Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen dargestellt. Über die Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 EStG sind die handelsrechtlichen Regelungen auch bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Da viele Unternehmen keine eigenständige Steuerbilanz erstellen, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass die steuerlichen Regelungen auch in die Handelsbilanz „einfließen“. Nach einem kurzen Überblick über die aktuellen Steuergesetzesänderungen und die Steuersätze werden zuerst die bilanzsteuerlichen Neuerungen in der Reihenfolge der Bilanzgliederung nach § 266 HGB dargestellt. In jedem Unterkapitel wird der aktuelle Bezug genannt, so dass dem Leser sofort ersichtlich wird, durch welches Steuergesetz, Urteil oder welche Verwaltungsanweisung sich die jeweilige Neuerung ergeben hat.
Aufbauend auf den beiden vorhergehenden Kapiteln werden dann im Kapitel 4 Gestaltungsempfehlungen erarbeitet, durch deren Anwendung die betriebliche Steuerlast minimiert werden kann.
Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der Ergebnisse in thesenhafter Form (Kapitel 5).
Inhaltsverzeichnis:
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | VII | |
| 1. | PROBLEMSTELLUNG UND LÖSUNGSWEG | 1 |
| 2. | HANDELSRECHTLICHE NEUERUNGEN | 3 |
| 2.1 | DAS BILANZRECHTSREFORMGESETZ | 3 |
| 2.1.1 | Einleitung | 3 |
| 2.1.2 | Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards | 4 |
| 2.1.3 | Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers | 5 |
| 2.1.4 | Anhebung der Finanzschwellenwerte beim Einzelabschluss | 10 |
| 2.1.5 | Anhebung der Finanzschwellenwerte zur Konzernrechnungslegungspflicht | 15 |
| 2.1.6 | Anhang | 16 |
| 2.1.7 | Lagebericht | 19 |
| 2.1.8 | Konzernabschluss | 20 |
| 2.2 | DAS BILANZKONTROLLGESETZ | 21 |
| 2.2.1 | Prüfungsgegenstand des „Enforcement“ | 21 |
| 2.2.2 | Ablauf des „Enforcement-Verfahrens“ | 22 |
| 2.3 | DAS VORHABEN ZUM BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ | 25 |
| 3. | STEUERLICHE NEUERUNGEN | 27 |
| 3.1 | ÜBERBLICK ÜBER DIE STEUERGESETZESÄNDERUNGEN ENDE 2003 BIS HEUTE | 27 |
| 3.2 | KURZDARSTELLUNG DER AKTUELLEN STEUERGESETZESÄNDERUNGEN | 28 |
| 3.2.1 | Haushaltsbegleitgesetz (2005) | 28 |
| 3.2.2 | Richtlinien-Umsetzungsgesetz | 28 |
| 3.2.3 | EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz | 30 |
| 3.3 | STEUERTARIFE IM ÜBERBLICK | 31 |
| 3.4 | BILANZSTEUERLICHE NEUERUNGEN | 31 |
| 3.4.1 | Abschreibungen | 31 |
| 3.4.2 | Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EstG | 31 |
| 3.4.3 | Garantierückstellungen | 34 |
| 3.4.4 | Aufbewahrungsrückstellungen | 36 |
| 3.4.5 | Bewirtungskosten | 38 |
| 3.4.6 | Geschenke | 39 |
| 3.5 | ERTRAGSTEUERLICHE NEUERUNGEN | 39 |
| 3.5.1 | Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG | 39 |
| 3.5.2 | Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG) | 47 |
| 3.5.3 | Verlustverrechnung | 47 |
| 3.6 | UMSATZSTEUERLICHE NEUERUNGEN | 50 |
| 3.6.1 | Rechnungserstellung | 50 |
| 3.6.2 | Umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Fahrzeuge | 53 |
| 4. | ENTWICKLUNG VON GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN UND –HILFEN | 55 |
| 5. | ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE | 59 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 61 | |
| ENTSCHEIDUNGSREGISTER | 66 | |
| VERZEICHNIS DER VERWALTUNGSANWEISUNGEN | 67 | |
| ANHANG I | VERSICHERUNG | 68 |
| ANHANG II | EMAIL DES BMJ VOM 6.1.2005 | 69 |
Bei dieser Rückstellungsart handelt es sich nicht um eine Neuregelung. Da die Verpflichtung zur Rückstellungsbildung jedoch nicht allen Unternehmen bekannt ist, wird die Regelung an dieser Stelle erläutert. Nach § 257 HGB bzw. § 147 AO müssen bestimmte Geschäftsunterlagen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden. Es handelt sich auch hier um eine ungewisse Verbindlichkeit i. S. v. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB, für die über § 5 Abs. 1 EStG grundsätzlich auch in der Steuerbilanz eine Rückstellung zu bilden ist. Der BFH macht nach ständiger Rechtsprechung die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten von den in R 31c Abs. 2 bis 4 EStR wiedergegebenen Voraussetzungen abhängig. Diese Voraussetzungen sieht der BFH als gegeben an, so dass eine [...]
Voraussetzung zur Bildung dieser Rückstellung ist, dass „der Kaufmann a) entweder aufgrund seiner Erfahrungen in der Vergangenheit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme wegen Gewährleistung oder Garantie rechnen muss b) oder dass sich aus der branchenmäßigen Erfahrung und der individuellen Gestaltung seines Betriebs die Wahrscheinlichkeit ergibt, Gewährleistungen oder Garantieleistungen zu erbringen“96. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschalrückstellung ist es erforderlich, einerseits die Höhe der garantiebehafteten Umsätze (abzüglich der Höhe der Rückgriffsansprüche) und andererseits den voraussichtlichen Garantieaufwand zu bestimmen. Der zuletzt genannte Betrag wird ins Verhältnis zu dem erstgenannten Betrag gesetzt. Dies ergibt den Prozentwert der Pauschalrückstellung (analog zur Pauschalwertberichtigung bei Forderungen). [...]
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist geplant, Maßnahme 4 des „10Punkte-Programms“ (siehe Kapitel 2.1.1) weiter umzusetzen62. Dabei geht es insbesondere um die Fortentwicklung des Einzel- und Konzernabschlusses an internationale Entwicklungen durch die Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte (z. B. Einführung eines Passivierungsverbots für Aufwandsrückstellungen, Begrenzung der Bewertungsvereinfachungsmethoden) Einführung der „Fair-Value“-Bewertung für Finanzinstrumente im Konzernabschluss Prüfung weiterer Möglichkeiten zum Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Rückstellungen Die IFRS könnten auch für nichtkapitalmarktorientierte Konzerne verpflichtend werden. Die derzeitige Planung des Bundesjustizministeriums geht davon aus, einen Referentenentwurf im 1. Halbjahr 2005 vorzustellen. Zu den konkret geplanten Regelungen wollte das Bundesjustizministerium noch keine Angaben machen63. Sicher sei jedoch bereits heute, dass die IFRS zunächst nicht für den Einzelabschluss vorgeschrieben werden. Gegen die Ausweitung der IFRS auf den Einzelabschluss spricht, dass durch die Bewertung zu Zeitwerten nicht realisierte Gewinne ausgewiesen werden (z. B. durch die Veränderung von Aktienkursen). Diese zählen durch die Ausschüttungsbemessungsfunktion des [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832487713
Arbeit zitieren:
Mäurer, Thomas Januar 2005: Die handels- und steuerrechtlichen Neuerungen für den Jahresabschluss 2004, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bilanzrechtsreformgesetz, Bilanzkontrollgesetz, Handelsrecht, Bilanzierung, Steuerrecht



