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Die beiden großen Unfallversicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland

Ist eine Reform aus volkswirtschaftlicher Sichtweise sinnvoll?

Die beiden großen Unfallversicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Markus Sacherow
  • Abgabedatum: Juni 2008
  • Umfang: 88 Seiten
  • Dateigröße: 890,1 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln e.V. Deutschland
  • Bibliografie: ca. 50
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1430-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Sacherow, Markus Juni 2008: Die beiden großen Unfallversicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gesetzliche Unfallversicherung, Private Unfallversicherung, Reform, PUV, GUV

Diplomarbeit von Markus Sacherow

Einleitung:

Nichts ist beständiger als der Wandel.

Zwar hat sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland durch den Konjunkturaufschwung der letzten Jahre vor allem auf Grund weltwirtschaftlicher Impulse merklich gebessert, was sich durch stärkere Wachstumsraten der Volkswirtschaft gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) und einer deutlichen Entspannung am Spätindikator Arbeitsmarkt niederschlägt.

In einer Zeit der fortschreitenden Globalisierung und des damit auf der anderen Seite auch steigenden Wettbewerbsdrucks zwischen den einzelnen Volkswirtschaften scheint dennoch der Wandel der Leitsatz einer Politik zu sein, die sich über notwendige oder zumindest für notwendig gehaltene Reformen auch auf das tägliche Leben des einzelnen Wirtschaftssubjektes direkt oder indirekt auswirkt.

Auch andere volkswirtschaftliche Probleme wie dauerhafte Krisen auf den internationalen Finanzmärkten, die Gefahr des organisierten Terrorismus und sogar die drohende Überalterung der Bevölkerung vor allem in Deutschland machen unter allen Umständen eine in sich gefestigte und stabile Volkswirtschaft notwendig. Daher ist der Zwang zum Wandel durchaus nachvollziehbar und plausibel.

Doch gilt dieser Leitsatz wirklich für alle Bereiche? Ist es aus konjunkturpolitischen und Gründen des Wettbewerbs immer sinnvoll, eine Reform, die in der Diskussion steht, auch tatsächlich umzusetzen? Und welche Auswirkungen sind hiermit gegebenenfalls aus volkswirtschaftlicher Sichtweise verbunden?

Als Beispiel für die Untersuchung dieser Fragen im Rahmen dieser Diplomarbeit soll ein aktuelles Thema Pate stehen: Die Reform der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), die als Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vor der Umsetzung steht und somit direkten Einfluss auf das Thema dieser Diplomarbeit gehabt hat.

Natürlich ist die Beantwortung solch komplexer Fragen erst möglich, wenn man sich umfassend mit allen Begleitumständen und mehreren Sichtweisen auseinandergesetzt hat. Diese Arbeit wird daher nach dieser kurzen Einleitung ins Thema im wesentlichen aus drei großen Teilen mit mehreren Unterkapiteln bestehen:

a) Bestandsaufnahme. In den Kapiteln 2 – 6 soll als Hauptteil zunächst einmal der Hintergrund der gesetzlichen und des parallel existierenden Systems der privaten Unfallversicherung (PUV) durchleuchtet und ein Vergleich durchgeführt werden. Hierbei wird eine empirisch durchgeführte Umfrage mit teils überraschenden Ergebnissen eine wichtige Rolle spielen. Auch wird es einen kurzen Überblick über die Änderungen geben, die mit der aktuellen Reform der gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft treten werden.

b) Analyse. In den Teilen 7 - 9 werde ich genauer auf die volkswirtschaftliche Bedeutung beider Systeme eingehen und ihre jeweiligen Stärken und Schwächen unterstreichen.

c) Synthese. Im Abschnitt 10, der zugleich den kleinsten aber wohl auch bedeutsamsten Part dieser Diplomarbeit darstellt, wird abschließend in einer Synthese wieder als eigentliches Ziel die zu Anfang gestellte und leicht modifizierte These im Mittelpunkt stehen:

Reicht der vollzogene Wandel aus oder wird die Regierung das Thema Reform der gesetzlichen Unfallversicherung noch einmal angehen müssen und falls ja, mit welchem Ansatz wäre aus volkswirtschaftlicher Sichtweise am besten zu arbeiten?

Natürlich erhebt der Verfasser hierbei in keinster Weise den Anspruch, in irgendeiner Weise als Berater für die Bundesregierung unter Führung von Frau Dr. Merkel fungieren zu können. Es soll sich bei dieser Diplomarbeit lediglich um einen Versuch handeln, die Beweggründe und Auswirkungen der vollzogenen Reform nachzuvollziehen und eine Empfehlung für die Zukunft heraus zu arbeiten.

Je nach Ergebnis der Untersuchungen wird allerdings im Resümee (Kapitel 11) auch Platz für das eine oder andere kritische Wort sein. Denn nicht ohne Grund hat heutzutage das Wort Reform vor allem im Zusammenhang mit dem Begriff des Sozialstaates leider des öfteren einen eher negativen Beigeschmack.

Die Kapitel 12 bis 14 (Fragebogenmuster, Quellenangabe und eidesstattliche Erklärung) im Anhang runden diese Diplomarbeit letztendlich zu einem Ganzen ab.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung unter Bezug auf bereits bestehende Reformpläne 1
Bestandsaufnahme
2. Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) 3
2.1 Einordnung in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme 3
2.2 Sinn und Zweck 3
2.3 Historie 3
2.4 Versicherungsträger 5
2.5 Versicherte 5
2.6 Beitragszahlung 6
2.7 Leistungen 7
2.8 Rechtsgrundlagen 9
3. Die private Unfallversicherung (PUV) 10
3.1 Einordnung in das private Individualversicherungssystem 10
3.2 Sinn und Zweck 11
3.3 Historie 11
3.4 Versicherungsträger 13
3.5 Versicherte 14
3.6 Beitragszahlung 16
3.7 Leistungen 18
3.8 Rechtsgrundlagen 22
4. Zusammenfassung beider Systeme und grundsätzliches Zusammenwirken auch in anderen europäischen Ländern 24
5. Empirische Umfrage zum Bekanntheitsgrad/Stellenwert der deutschen Unfallversicherungsysteme 28
6. Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung 2008 (UVMG) 41
Analyse
7. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) 46
7.1 Volkswirtschaftlich bedeutsame Vorüberlegungen 46
7.2 Die GUV als Arbeitgeber für die privaten Haushalte 48
7.3 Die GUV als Belastung für die Unternehmen 49
7.4 Die GUV als Entlastung für den Staat 50
7.5 Die GUV und der Wettbewerb 51
7.6 Die GUV als Katalysator für Multiplikatorprozesse 52
8. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der privaten Unfallversicherung (PUV) 55
8.1 Volkswirtschaftlich bedeutsame Vorüberlegungen 55
8.2 Die PUV als Arbeitgeber für die privaten Haushalte 57
8.3 Die PUV als Belastung für die privaten Haushalte 58
8.4 Die PUV als Entlastung für den Staat 58
8.5 Die PUV und der Wettbewerb 59
8.6 Die PUV als Katalysator für Multiplikatorprozesse 60
9. Betrachtung beider Systeme im sonstigen Sinne 62
9.1 Generelle Stärken und Schwächen der gesetzlichen Unfallversicherung 62
9.2 Generelle Stärken und Schwächen der privaten Unfallversicherung 65
Synthese
10. Möglichkeiten und Konsequenzen einer weiteren Reform 67
10.1 Weitere Reformen innerhalb der bestehenden Unfallversicherungssysteme 67
10.2 Teilprivatisierung von Leistungen der gesetzlichen über die private Unfallversicherung 68
10.3 Komplette Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung 69
10.4 Eine selbst entwickelte Mischvariante 72
11. Resümee und Ausblick 76
Anhang
12. Fragebogenmuster zur empirischen Umfrage (Kapitel 5) 78
13. Quellenangabe 79
14. Eidesstattliche Erklärung 83

Textprobe:

Kapitel 3, Die private Unfallversicherung (PUV):

3.1, Einordnung in das private Individualversicherungssystem:

Die private Unfallversicherung gehört grundsätzlich zur Sparte der Personen- bzw. Summenversicherung, enthält allerdings auch einige Elemente der Schadenversicherung.

Der Grund hierfür: Bei der Höhe der Absicherung ist neben dem eigentlichen Risiko des Schadens an Körper oder Geist der versicherten Person auch stets der zu erwartende und materiell zu bemessende monetäre Schaden, z.B. in Form von Einkommensverlusten durch erzwungene Niederlegung des Berufes oder notwendige Umrüstung der Wohnung des Geschädigten, maßgeblich. Zudem erfolgt die Beitragsberechnung bei der Risikounfallversicherung analog zur Schadenversicherung gesplittet in Risiko- und Kostenanteil und enthält keinen Sparanteil.

Daher wird die PUV in Versicherungsberichten oder –bilanzen auch nicht wie die Kranken- oder Lebensversicherung als eigene Sparte ausgewiesen, sondern in einer Rubrik mit den anderen Schadenversicherungen wie KFZ-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zusammengefasst.

Außerdem unterliegt Sie aus gleichem Grund nicht dem Gebot der Spartentrennung gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dies bedeutet, sie darf anders als die Kranken- oder Lebensversicherung zusammen mit den Schadenversicherungen unter einem Unternehmensdach vertrieben und bearbeitet werden.

Neben der klassischen Risikounfallversicherung für die einzelne Person oder Familien gibt es in der privaten Versicherungswirtschaft rund um die Absicherung eines Unfalles zahlreiche weitere Sparten:

Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (UBR/UPR), bei der die Beiträge nach Vertragsablauf unbeachtet von Leistungen verzinst zurückgezahlt werden.

Gruppenunfallversicherung für Firmen und Vereine, auch ohne namentliche Nennung.

Unfallversicherungen mit speziellen Ausschnittsdeckungen, z.B. Freizeit-, Luft-, Motorsport- oder Strahlenunfallversicherung etc.

Insassenunfallversicherung im Bereich der KFZ-Versicherung.

Unfalltod-Zusatzversicherung im Bereich der Risikolebensversicherung.

Mit Ausnahme der KFZ-Haftpflichtversicherung, die durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG bzw. KFZPflVV) obligatorisch abzuschließen ist, sind alle Individualversicherungen, also auch die private Unfallversicherung, freiwillige Versicherungen und können in Leistungshöhe und -umfang frei variiert werden.

Um diese Diplomarbeit nicht zu sehr aufzubauschen, werde ich mich in allen folgenden Ausführungen ausschließlich auf die klassische Risikounfallversicherung beschränken.

3.2, Sinn und Zweck:

Die private Unfallversicherung soll wie bereits erwähnt den real eintretenden Vermögensschaden durch die Schädigung des Körpers oder Geistes der versicherten Person in Folge eines Unfalles auffangen.

Man spricht hier per Definition auch von der ‚Kernleistung einer finanziellen Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)’.

Außerdem kann eine Entschädigung im weiteren Sinne als Ersatzwert für einen Verlust an Lebensqualität gesehen werden.

3.3, Historie:

Auch die private Unfallversicherung hat wie die gesamte private Versicherungswirtschaft ihre Wurzeln im Verkehrswesen. Entgegen anderen Versicherungszweigen konnte diesmal allerdings nicht die Schifffahrt die entscheidenden Impulse geben.

Zwar gab es schon im 16. Jahrhundert die Möglichkeit, vereinzelt Kapitäne auf fremde Rechnung über den Schiffseigentümer gegen Unfalltod versichern zu lassen. Doch obwohl besonders in der Schiffahrt das Risiko eines Kumulschadens durch z.B. mehrere Schiffsuntergänge im gleichen Orkan besonders hoch ist, setzte sich der Gedanke einer gemeinschaftlichen Absicherung aus moralischen Gründen bis ins 19. Jahrhundert zunächst nicht durch.

Somit schuf erst der sich rasch entwickelnde Eisenbahnverkehr Mitte des 19. Jahrhunderts einen Nährboden für die Entstehung erster privater Versicherungsgesellschaften. Im Oktober 1853 nahmen mit der ‘Allgemeine Eisenbahn-Versicherungs-Gesellschaft, Berlin’ und der ‘Thuringia, Eisenbahn- und Allgemeine Rückversicherungsgesellschaft, Erfurt’ die ersten beiden Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit auf. Beide Gesellschaften sind noch heute in der Kurzbezeichnung ‘Victoria’ und ‘Thuringia’ auf dem deutschen Versicherungsmarkt aktiv.

Auch bei der Entstehung der privaten Unfallversicherung hat daher die Industrialisierung eine entscheidende Rolle gespielt.

Aus der zunächst üblichen Zeit- oder Tour-Versicherung, die nur für eine zeitnahe oder die aktuelle Eisenbahnfahrt Gültigkeit hatte, entwickelte sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte die Möglichkeit, den Versicherungsschutz lebenslänglich abzuschließen und auf Unfälle anderer Art auszudehnen. Parallel hierzu entwickelte sich die Arbeiterunfallversicherung sowie die Gruppenunfallversicherung, vor allem zunächst für Vereine.

Nach einem kurzen Knick in der Geschäftsentwicklung, der durch das Wegfallen der bereits recht beitragsträchtigen Arbeiterunfallversicherung infolge der Bismarck‘schen Sozialgesetzgebung zustande kam, verdreifachte sich das Beitragsaufkommen von 1885 bis 1898 nahezu sprunghaft auf 33 Millionen Mark. Das Bedürfnis nach Unfallversicherungsschutz war in das Auge der breiten Öffentlichkeit gerückt worden.

Der immer stärker werdende Wettbewerb durch zahlreiche Markteintritte neuer Versicherer führte um die Jahrhundertwende schließlich zur Notwendigkeit einer übergreifenden Organisationsform. Neben anderen Verbänden und Vereinigungen wurde am 26.01.1900 in Berlin von 29 Gesellschaften als erster Verband der Schaden- und Unfallversicherer der ‘Verband der in Deutschland arbeitenden Unfallversicherungsgesellschaften (Unfall-Versicherungs-Verband)’ gegründet und 1920 mit den Haftpflichtversicherungen zusammengelegt.

Nach dem Zerfall der meisten Verbände infolge der nationalsozialistischen Machtergreifung und der Wirren des zweiten Weltkrieges erfolgte am 09.06.1948 die Neugründung des ‘Verbandes der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e.V. (HUK-Verband)’, der auch nach Hinzunahme der Rechtsschutzversicherer noch heute als HUK-Verband die fachliche Vertretung der in ihm enthaltenen Sparten im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wahrnimmt.

Vor allem durch diese gemeinschaftliche Wahrnehmung ihrer Interessen und somit Bündelung von Fachwissen konnten die Versicherungsunternehmen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für das Versicherungswesen in Form von steuerlichen und statistischen Vorgaben bestmöglich bündeln und umsetzen und somit den Versicherungsschutz im Sinne des Verbrauchers weiter optimieren.

Auch die seit 1910 grundsätzlich bestehenden ‘Allgemeinen Versicherungsbedingungen’ wurden auf diese Art und Weise bis zu den AUB 88 (1988) gemeinschaftlich weiter entwickelt. Seit der Deregulierung des europäischen Versicherungsmarktes 1994 darf jede Gesellschaft ihre eigenen Versicherungsbedingungen verwenden, was allerdings nur auf diesen Teil der gemeinsamen Arbeit einen Einfluss hat.

Arbeit zitieren:
Sacherow, Markus Juni 2008: Die beiden großen Unfallversicherungssysteme der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gesetzliche Unfallversicherung, Private Unfallversicherung, Reform, PUV, GUV

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