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Die ertragsteuerliche Behandlung

Insbesondere Bilanzierung und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Einzelbilanz

Die ertragsteuerliche Behandlung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sandra Müller
  • Abgabedatum: Juni 2002
  • Umfang: 81 Seiten
  • Dateigröße: 4,5 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Erfurt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5755-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5755-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5755-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Müller, Sandra Juni 2002: Die ertragsteuerliche Behandlung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Patente, Verrechnungspreise, Fremdvergleich, Marken, Lizenz

Diplomarbeit von Sandra Müller

Einleitung:

„Patente entscheiden über Aktienkurse!“ „New Yorker Marktforscher legen Studie über weltweit wertvollste Marken vor!“ Fast täglich liest man diese oder ähnliche Schlagzeilen in der Presse. Doch auf welche Art und Weise sagt das in Know-how bzw. Patenten gesicherte Wissen etwas über die Zukunftsperspektiven eines Unternehmens aus? Und auf welcher Basis werden die sog. Marken-Hitlisten ermittelt? Marken beschreiben schließlich die Einzigartigkeit eines Produkts bzw. Unternehmens und sind daher untereinander kaum vergleichbar.

Sowohl der technische Fortschritt als auch die wirtschaftliche Entwicklung führen dazu, dass immer neue Arten von immateriellen Wirtschaftsgütern entstehen, die den Bilanzierenden vor bisher nicht gekannte Probleme stellen. Eine begriffliche Definition der immateriellen Wirtschaftsgüter, die einerseits alle Erscheinungsformen umfasst, andererseits jedes einzelne immaterielle Wirtschaftsgut präzise definiert, fehlt sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht. Die Individualität und Vielfalt, das Nicht-Greifbar-Sein trotz der Verkörperung in materieller Form sowie der u.U. erforderliche Einsatz eines technischen Instrumentariums zum Nutzbarmachen erschweren die Beurteilung von immateriellen Wirtschaftsgütern zum Zwecke der Bilanzierung und Bewertung, so dass die immateriellen Wirtschaftsgüter noch heute zurecht als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnet werden.

Gelten Aufwendungen den immateriellen Wirtschaftsgütern, dürfen oder müssen diese aktiviert werden? Sind sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzurechnen? Worin besteht ein immaterielles Wirtschaftsgut überhaupt? Nach welchen Kriterien oder Methoden wird der Wert immaterieller Wirtschaftsgüter bestimmt und wie sind immaterielle Wirtschaftsgüter abzuschreiben? Fragen, die die Fülle von Problemen im Zusammenhang mit der Bilanzierung und Bewertung immaterieller Anlagegüter widerspiegeln.

Der u.U. beträchtliche Wert der immateriellen Wirtschaftsgüter steht einer bilanziellen Handhabung gegenüber, die immaterielle Anlagegüter nur dann aktiviert, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter können zwar im Rahmen des Unternehmenskaufs erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen, häufig liegen jedoch keine Bewertungen durch den Veräußerer vor. In diesen Fällen muss erstmals – ggf. von beiden Seiten – der Versuch unternommen werden, die immateriellen Wirtschaftsgüter einigermaßen zutreffend zu bewerten.

Darüber hinaus ist die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter im Zuge einer voranschreitenden Globalisierung ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Bestimmung eines angemessenen Verrechnungspreises. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung der Verrechnungspreise auf Basis des international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatzes. Die mangelnde Vergleichbarkeit sowie die unzureichende Information über ähnliche Transaktionen zeigen sich jedoch als entscheidendes Handicap des Fremdvergleichs und stellen diesen – zumindest auf lange Sicht – in weiten Teilen in Frage. Dabei ist vor allem von Interesse, ob auch zukünftig auf die Standardmethoden zur Verrechnungspreisbestimmung abgestellt werden muss, wenn sich die Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen verstärkt auf den Austausch immaterieller Wirtschaftsgüter konzentrieren. Da in der Praxis aufgrund der Einmaligkeit immaterieller Wirtschaftsgüter häufig keine anderen Bewertungsmaßstäbe als das künftige Ergebnis zur Verfügung stehen und sich auch unabhängige Unternehmen bei der Kaufpreisermittlung an den zukünftig möglichen Erträgen orientieren, muss eine Auseinandersetzung darüber erfolgen, ob steuerlich die Anwendung zukunfts-orientierter bzw. ertragsorientierter Verrechnungspreismethoden möglich sein soll.

Gang der Untersuchung:

Nach einer einführenden Begriffsklärung und Abgrenzung der immateriellen Wirtschaftsgüter teilt sich der Hauptteil der vorliegenden Arbeit in drei Abschnitte.

Zunächst wird die Frage der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflichtigkeit immaterieller Wirtschaftsgüter untersucht. In diesem Zusammenhang wird auf den Wirtschaftsgutbegriff eingegangen, bevor im Anschluss die Aktivierungskriterien dargestellt werden. Besonderes Augenmerk wird auf das Kriterium des entgeltlichen Erwerbs gelegt, da sich vor allem bei der Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter im Unternehmensverbund in diesem Punkt praktische Probleme ergeben können.

Der zweite Abschnitt des Hauptteils gilt der Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter. Die Bewertungsgrundsätze werden dargestellt und auf ihr Verhältnis zueinander untersucht. Anschließend erfolgt eine kritische Analyse der für die Bewertung zur Verfügung stehenden Bewertungsmaßstäbe. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Bewertung bei der Übertragung einzelner immaterieller Wirtschaftsgüter zwischen verbundenen Unternehmen gelegt. Die Standardmethoden zur Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises werden aufgezeigt und auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft. Unter Zuhilfenahme der Unternehmensbewertungstheorie wird ein Konzept zur Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter mit ihrem Ertragswert erarbeitet. Anschließend werden ertragsorientierte Bewertungsmethoden zur Bestimmung eines Schätz- bzw. Näherungswertes dargestellt und hinsichtlich ihres Einsatzes in der Praxis und ihrer Aussagekraft beleuchtet. Die Möglichkeiten und Probleme der Abschreibung von immateriellen Wirtschaftsgütern schließen diesen Teil der Arbeit ab.

Im letzten Abschnitt des Hauptteils werden die gewonnenen Erkenntnisse anhand ausgewählter Praxisbeispiele illustriert und vertieft.

Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeit thesenförmig zusammengefasst, daneben erfolgt ein Ausblick auf offene Fragen.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort II
Inhaltsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Arbeit 2
2. Begriff und Arten von immateriellen Wirtschaftsgütern 4
2.1 Begriffliche Grundlagen 4
2.1.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter: Begriff 4
2.1.2 Abgrenzung immaterielle Wirtschaftsgüter - materielle Wirtschaftsgüter 5
2.1.3 Wege der Überlassung und Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern 5
2.2 Arten immaterieller Wirtschaftsgüter 6
2.2.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7
2.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert 7
2.2.3 Anzahlungen 9
3. Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz - Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter dem Grunde nach 9
3.1 Die Frage der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflichtigkeit entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 II EStG) 9
3.1.1 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz 9
3.1.2 Auslegung des Begriffs Wirtschaftsgut in der Rechtsprechung des BFH 10
3.1.3 Kriterien für die Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter 10
3.1.4 Das Entgelt - Bestätigung des Wertes für den Markt 12
3.2 Bilanzierung selbstgeschaffener und erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens 14
4. Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter - Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter der Höhe nach 14
4.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze für immaterielle Wirtschaftsgüter 14
4.2 Das Anschaffungskostenprinzip 15
4.2.1 Geltungsbereich des Anschaffungskostenprinzips 16
4.2.2 Grundprinzipien zur Festlegung des Inhalts von Anschaffungskosten für immaterielle Wirtschaftsgüter 16
4.3 Der Teilwert als Bewertungsmaßstab für immaterielle Wirtschaftsgüter 18
4.4 Der Fremdvergleichsgrundsatz 19
4.4.1 Standardmethoden zur Ermittlung von Verrechnungspreisen 20
4.4.1.1 Preisvergleichsmethode 21
4.4.1.2 Wiederverkaufspreismethode 23
4.4.1.3 Kostenaufschlagsmethode 23
4.4.2 Gewinnorientierte Methoden 24
4.4.3 Der Ertragswert immaterieller Wirtschaftsgüter 25
4.4.3.1 Der Ertragswert als Bewertungsmaßstab immaterieller Wirtschaftsgüter 25
4.4.3.2 Ermittlung der Einnahmenüberschüsse 27
4.4.3.3 Der Kapitalisierungszinsfuß 29
4.4.3.4 Berücksichtigung von Risiken 30
4.4.4 Ertragswertorientierte Methoden zur Bestimmung der Höhe des Kaufpreises 31
4.4.4.1 Lizenzgebührenvergleich 32
4.4.4.2 Ergebnisbeitragsmethode 34
4.4.5 Ergebnis 35
4.5 Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 37
4.5.1 Abschreibungsursachen bei immateriellen Wirtschaftsgütern 37
4.5.2 Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 38
4.5.2.1 Abschreibungsmethode 38
4.5.2.2 Bestimmung der Nutzungsdauer von immateriellen Anlagegütern 39
4.5.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 40
4.5.4 Wertaufholung 40
5. Ausgewählte Fallbeispiele der Henkel KGaA 41
5.1 Die Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Wiederbeschaffungskosten 41
5.2 Die Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zum Ertragswert nach der Lizenzanalogie 44
6. Zusammenfassung 49
Anhang IX
Literaturverzeichnis XVI
Rechtsprechungsverzeichnis XXIV
Rechtsquellenverzeichnis XXV
Verlautbarungen der OECD XXVI
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen XXVII
Ehrenwörtliche Erklärung XXVIII

Arbeit zitieren:
Müller, Sandra Juni 2002: Die ertragsteuerliche Behandlung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Patente, Verrechnungspreise, Fremdvergleich, Marken, Lizenz

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