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Eignung der Adressen des Internet Protokolls zur Verwendung als formaler Suchbegriff im Rahmen einer strategischen Überwachung i.S. des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10)
| Autor/in | Dirk Lageveen |
| Umfang | 66 Seiten |
| Hochschule / Bildungseinrichtung | Universität des Saarlandes Deutschland |
| Art der Arbeit | MA-Thesis / Master |
| Abgabe | 2010 |
| Note | 1,7 |
| Sprache | Deutsch |
| Bestellnummer | 90015330 |
Inhaltsangabe
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Einleitung:
Das Internet als weltumspannendes Kommunikationsnetz hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Menschen und Organisationen weltweit haben Zugang zu diesem Medium und nutzen dieses in immer stärkerem Maße für ihre private und geschäftliche Kommunikation. Auch Regierungen, Behörden und andere staatliche Organisationen haben die Vorteile des Netzes erkannt und bieten unterschiedliche Dienste, wie z.B. die elektronische Steuererklärung (ELSTER ), bereits heute über das Internet an. Politiker verwenden das Internet, um eine große Anzahl von Bürgern, vor allem junge Menschen, erreichen zu können. Selbst die Bundeskanzlerin Fr. Dr. Merkel ist durch einen regelmäßigen Podcast im Internet präsent. Mit der wachsenden Popularität des Netzes ist die Zahl der verfügbaren Kommunikationsdienste um ein Vielfaches angewachsen. Waren zu Beginn der neunziger Jahre noch die festnetzgebundene Telefonie für die Sprachkommunikation und das Telefax für die Übermittlung von gedruckten Zeichen und Bildern das Maß aller Dinge, existieren heute vielfältige Methoden, um Sprache oder Daten über das Internet rund um den Globus zu versenden. Mit der Einführung des Mobiltelefons in den Massenmarkt Mitte der neunziger Jahre und der breiten Nutzung des Internet durch alle Bevölkerungsschichten ab Beginn des neuen Jahrtausends, hat sich das Kommunikationsverhalten der Menschen in allen Nationen der Welt grundlegend verändert. Stetige Kommunikation ist nicht mehr nur exklusiv Unternehmen und Menschen vorbehalten, die sich entsprechende Endgeräte und Dienste leisten können, sondern sie ist massentauglich und zumindest in den Industrienationen beinahe für jeden erschwinglich. Dieser Wandel auf dem Kommunikationsmarkt und die daraus resultierende Erreichbarkeit einer enormen Anzahl von Menschen weltweit, machte das Netz gleichfalls attraktiv für staatsfeindliche, kriminelle oder terroristische Organisationen. Das Internet ermöglicht es ihnen, verdeckt für die Öffentlichkeit ihre Interessen zu verfolgen und oft außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten der Staatsgewalt rechtswidrige Aktionen durchzuführen. Dabei ist es ihnen auf Grund der Struktur und der internationalen Ausrichtung des Netzes möglich, ihre Wege des Austausches von Nachrichten zu verschleiern und die Grauzone des Internet für ihre Zwecke zu missbrauchen. Als Beispiele seien hier nur die Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut, kinderpornographischen Bildern oder terroristischen Hetzschriften genannt; im Bereich des organisierten Verbrechens sind Drogenschmuggel, Proliferation , Menschenhandel und Geldwäsche die Tatbestände mit internationaler Bedeutung. Seit den Anschlägen auf das World Trade Center, am 11. September 2001 in New York, steht eine weitere Gruppe im Fokus der Öffentlichkeit, die ebenfalls von dem oben genannten Fortschritt der Nachrichtenübertragung profitiert hat. Gruppierungen des internationalen Terrorismus, wie z.B. Al-Qaida oder Ansar al-Islam, nutzen moderne Kommunikationsmittel unter anderem zur Koordinierung ihrer Aktivitäten und Verbreitung ihrer Ideologie. Diese Entwicklungen kann der Gesetzgeber nicht hinnehmen und muss ihnen wirkungsvoll entgegentreten. Dazu ist es notwendig, die Kommunikation der genannten Organisationen zu überwachen. Der Konflikt, in dem er sich dabei befindet, berührt grundlegende, in der Verfassung verankerte Schutzrechte, denn der Schutz der privaten Kommunikation ist als Grundrecht in Art. 10 Abs. 1 GG garantiert. Der Staat ist aber durch Art. 1 Abs. 1 GG ebenso verpflichtet, für die Sicherheit seiner Staatsbürger zu sorgen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss er auch solchen Bedrohungen entgegenstehen, die erst durch neue Technologien entstehen . Um diesen Konflikt zu lösen, wurde durch den Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung in Art.10 GG verankert, die eine Beschränkung des grundrechtlichen Schutzes der Bürger zulässt. Die gesetzlichen Bestimmungen zu dieser Beschränkung finden sich im 'Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses', auch als Artikel-10 Gesetz - G10 bezeichnet. Das Thema dieser Arbeit wird sein, die Eignung der Adressen des Internet-Protokolls (IP-Adressen) als formaler Suchbegriff im Rahmen der Anordnung einer strategischen Erfassung des Bundesnachrichtendienstes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G10 i.V.m. § 5 G10 zu prüfen. In den Grundlagen werden die in den folgenden Kapiteln verwendeten technischen Begriffe und Verfahren für den juristisch geschulten Leser aufbereitet und an Beispielen erläutert. Anschließend werden die gesetzlichen Grundlagen wie der Artikel 10 GG und das G10 in ihrer geschichtlichen Entwicklung dargestellt und auf ihren Wirkungsbereich und ihre Grenzen hin untersucht. Um die Eignung einer IP-Adresse als formalen Suchbegriff zu beurteilen wird geprüft, in welcher Weise bereits eingeführte technische Verfahren und die darin verwendeten Zeichenfolgen zur Adressierung, wie z.B. die Rufnummer eines Telekommunikationsanschlusses im öffentlichen Telefonnetz, sich als formaler Suchbegriff i.S.d. G10 eignen. Im Folgenden ist dann die Transformation der gewonnenen Erkenntnisse auf erst im Rahmen des Internet geschaffene Verfahren notwendig. Dabei handelt es sich um die Adressen des Internet-Protokolls und es wird untersucht, ob diese aus juristischer Sicht ähnlich oder gleich zu behandeln sind wie die bereits technisch bekannten Verfahren oder ob es notwendig scheint, die bestehenden Vorschriften für die sich ändernde Technologie zu erweitern. Anschließend wird versucht, die Adressen für Voice over Internet Protocols (VoIP), d.h. Sprachkommunikation über die technische Infrastruktur und die Transporttechnologie des Internet, zu bewerten. Bei diesem Verfahren wird, wie bereits aus der klassischen Telefonie bekannt, zur Adressierung eine Ziffernfolge verwendet, die einer klassischen Rufnummer sehr ähnlich scheint. Die technische Vermittlung innerhalb des Netzes erfolgt allerdings mit den Adressen des Internet-Protokolls. Ähnliches gilt für die Adressierung der elektronischen Post, die in dieser Arbeit ebenfalls untersucht wird.
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