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Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK),
der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach §161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach §161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung

Autor/in Andrea Lauterbach
Umfang 44 Seiten
Hochschule / Bildungseinrichtung Eberhard Karls Universität Tübingen Deutschland
Art der Arbeit Studienarbeit
Abgabe 2006
Note 1,3
Sprache Deutsch
Bemerkung 11 Punkte "vollbefriedigend" im Notensystem der Rechtswissenschaften
Bestellnummer 90011424

Inhaltsangabe
Einleitung:

Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "Corporate-Governance-Debatte". Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen.

Nachfolgend werden in Kapitel 2. zunächst allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen.

Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird in Kapitel 3. aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen.

Kapitel 4. enthält das zusammenfassende Ergebnis.

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