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Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen

Unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips des HGB

Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Florian Geisler
  • Abgabedatum: Februar 2002
  • Umfang: 99 Seiten
  • Dateigröße: 619,2 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5715-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5715-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5715-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Geisler, Florian Februar 2002: Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bilanzierung, Derivate, Optionen Maßgeblichkeit, Finanzinstrumente

Magisterarbeit von Florian Geisler

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der bilanziellen Erfassung und ertragsteuerlichen Behandlung von Optionen sowohl beim Stillhalter als auch beim Inhaber der Optionen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, auseinander.

Am Beginn der Arbeit stehen allgemeine Ausführungen im Zusammenhang mit der Systematik derivativer Finanzinstrumente und dem Optionsgeschäft im Speziellen. Nach der Darstellung der handelsrechtlich relevanten Grundlagen für die bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften wird auf die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften sowie die in diesem Zusammenhang auftretende Problematik eingegangen. Dabei wird auch eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise anhand von Beispielen vorgestellt. Anschließend wird die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften unter Berücksichtigung des Prinzips der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) und deren Konsequenzen näher untersucht.

Da es bislang an einschlägigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisnormen sowie GoB zur Darstellung von Optionsgeschäften im handelsrechtlichen Jahresabschluß von Nicht-Banken fehlt, sind die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und GoB zur bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften heranzuziehen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem imparitätischen Realisationsprinzip, dem Einzelbewertungsgrundsatz und dem Verrechnungsverbot zu.

Die Bildung von bilanzierungsobjektübergreifenden Bewertungseinheiten verlangt nach einer weiteren als der bisher üblichen Auslegung v.a. des imparitätischen Realisationsprinzips. In diesem Zusammenhang scheint derzeit nur die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten als mit geltendem Bilanzrecht vereinbar, während Macro- und Portfolio-Hedges als unzulässig zu qualifizieren sind.

Die ertragsteuerliche Behandlung von Optionsgeschäften hat sich mangels einschlägiger steuerrechtlicher Vorschriften an dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) zu orientieren. Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Frage, wann Optionsgeschäfte und deren Konsequenzen zu einer ergebniswirksamen Erfassung im handelsrechtlichen Jahresabschluß führen.

Da aber grundsätzlich viele verschiedene Optionsgegenstände denkbar sind und auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Optionsgeschäfte in Frage kommen, kann einer abschließenden Begutachtung nur das jeweilige konkrete Optionsverhältnis unterzogen werden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Abgrenzung der Thematik 1
1.2 Ziel der Arbeit 2
1.3 Gang der Untersuchung 2
2. Optionen und die Systematik derivativer Finanzinstrumente 3
2.1 Derivative Finanzinstrumente 3
2.1.1 Systematisierung 4
2.1.1.1 Kassegeschäfte 5
2.1.1.2 Termingeschäfte 5
2.2 Optionen 6
2.2.1 Grundpositionen in Optionsgeschäften 7
2.2.1.1 Call-Optionen 9
2.2.1.2 Put-Optionen 9
2.2.2 Optionspreis 10
2.2.3 Motive für den Abschluß von Optionsgeschäften 11
3. Die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften 13
3.1 Handelsrechtliche Grundlagen 13
3.1.1 Handelsrechtliche GoB und Generalnorm 13
3.1.1.1 Zweck und Quellen der GoB 14
3.1.2 Vorsichtsprinzip des HGB 15
3.1.2.1 Realisationsprinzip 17
3.1.2.2 Imparitätsprinzip 19
3.1.2.2.1 Bildung von Rückstellungen 20
3.1.2.2.2 Niederstwertprinzip 23
3.1.2.2.3 Höchstwertprinzip 25
3.1.3 Einzelbewertungsgrundsatz 26
3.1.4 Verrechnungsverbot 27
3.2 Bilanzierung beim Optionskäufer 28
3.2.1 Bilanzierungspflicht von Optionsrechten 29
3.2.2 Ausweis von Optionsrechten 31
3.2.3 Verwendungsmöglichkeiten von Optionsrechten 34
3.2.3.1 Glattstellung eines Optionsrechts 34
3.2.3.2 Ausübung einer Kaufoption 35
3.2.3.3 Ausübung einer Verkaufsoption 37
3.2.3.4 Verfall eines Optionsrechts 38
3.2.4 Bewertung zum Bilanzstichtag 38
3.2.5 Buchtechnische Vorgehensweise 40
3.3 Bilanzierung beim Optionsverkäufer 43
3.3.1 Einzelbewertungsgrundsatz und Verrechnungsverbot 45
3.3.2 Imparitätsprinzip 45
3.3.3 Buchtechnische Vorgehensweise 48
3.4 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) 51
3.4.1 Wirtschaftliches versus bilanzielles Risiko 52
3.4.2 Imparitätisches Realisationsprinzip, Einzelbewertungsgrundsatz und Verrechnungsverbot 53
3.4.3 Generalnorm 55
3.4.4 Konzepte der Bildung von Bewertungseinheiten 56
3.4.4.1 Micro-Hedges 58
3.4.4.2 Macro-Hedges 60
3.4.4.3 Portfolio-Hedges 64
3.4.5 Bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen 65
3.4.5.1 Überblick über die zur Verfügung stehenden Konzepte 65
3.4.5.1.1 Kompensatorische Bewertung 65
3.4.5.1.2 Deferral-Methode 65
3.4.5.1.3 Marking-to-Market 66
3.4.5.2 Behandlung in Österreich 67
3.4.6 Buchtechnische Vorgehensweise 67
3.5 Zusammenfassung 69
3.5.1 Bilanzierung beim Optionskäufer 69
3.5.2 Bilanzierung beim Optionsverkäufer 71
3.5.3 Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 72
4. Die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften 73
4.1 Prinzip der Maßgeblichkeit 73
4.2 Konsequenzen für die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften 76
4.2.1 Optionskäufer bei Einzelbewertung 77
4.2.1.1 Erwerb eines Optionsrechts 77
4.2.1.2 Glattstellung eines Optionsrechts 77
4.2.1.3 Ausübung einer Kaufoption 78
4.2.1.4 Ausübung einer Verkaufsoption 78
4.2.1.5 Verfall eines Optionsrechts 79
4.2.1.6 Bewertung zum Bilanzstichtag 79
4.2.2 Optionsverkäufer bei Einzelbewertung 80
4.2.3 Sicherungsgeschäfte 82
5. Zusammenfassung 84
Literaturverzeichnis 86

Automatisiert erstellter Textauszug:

Beispiel 1 (Fortsetzung 2): Am 31.03.03 übt die X-AG die Hälfte ihrer am 01.12.02 erworbenen Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG aus und kauft 500 Aktien, die mit einem Kurs von EUR 640/Stk. notieren. Sie hat dabei dem Stillhalter den Basispreis in Höhe von EUR 600/Stk. zu zahlen. Zu diesen Anschaffungskosten der Aktien tritt zusätzlich noch der Restbuchwert der zur Anschaffung ausgeübten Optionen. Buchung am 31.03.03: sonstige Wertpapiere (Y-AG-Aktien) an Bank an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) Beispiel 1 (Fortsetzung 3): Am 30.06.03 entschließt sich die X-AG, ihren Bestand an Z-AG-Aktien aufzulösen, die zu diesem Zeitpunkt mit EUR 510/Stk. notieren, und übt dazu die am 01.12.02 erworbenen Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG aus. Buchungen am 30.06.03: Bank an übrige sonstige betriebliche Erträge an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen an sonstige Wertpapiere (Z-AG-Aktien) Beispiel 1 (Fortsetzung 4): Die noch im Umlaufvermögen der X-AG gehalten 500 Kaufoptionen auf die Aktie der Y-AG werden bis zum 30.11.03 nicht ausgeübt und verfallen. Buchung am 30.11.03: Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) 10.000 10.000 208.000 208.000 220.000 213.200 6.800 310.000 300.000 10.000 [...]

Buchungen im Anschaffungszeitpunkt: Für die Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG: sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) an Bank Für die Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG: sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) an Bank Beispiel 1 (Fortsetzung 1): Am Bilanzstichtag 31.12.02 notieren die Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG zum Börsenkurs von insgesamt EUR 20.000. Der Wert der Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG stieg hingegen auf insgesamt EUR 14.400. Der Kurs der Z-AGAktien ist auf EUR 520/Stk. gefallen. Buchungen am 31.12.02: Für die Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG: Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) Für die Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG: Hier hat eine Wertsteigerung stattgefunden, die aber aufgrund des imparitätischen Realisationsprinzips zu keiner Änderung des Bilanzansatzes führt. Für die Z-AG-Aktien: Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens an sonstige Wertpapiere (Z-AG-Aktien) 8.000 8.000 4.200 4.200 6.800 6.800 24.200 24.200 [...]

Umstände).136 Liegen Ereignisse wie z.B. die Ausübung oder der Verfall des Optionsrechts nach dem Bilanzstichtag, dürfen diese bei der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Berücksichtigung finden, da sie auf den Wert des Optionsrechts zum Bewertungsstichtag keinen Einfluß haben.137 Die sog. wertaufhellenden Umstände, d.h. solche Informationen, die einen Rückschluß auf die Verhältnisse am Abschlußstichtag ermöglichen,138 sind zwar zu berücksichtigen, allerdings kann eine nach dem Bilanzstichtag liegende Ausübung oder ein Verfall des Optionsrechts auf der Grundlage einer Entscheidung, die nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor Bilanzerstellung getroffen wird, den Wert des Optionsrechts am Bilanzstichtag nicht verändern, da dies schon als wertbeeinflussender Umstand anzusehen wäre.139 3.2.5 Buchtechnische Vorgehensweise Anhand eines Beispiels wird nachfolgend eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise bei der bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften beim Optionskäufer gezeigt: Beispiel 1140: Am 01.12.02 erwirbt die X-AG 1.000 amerikanische Kaufoptionen auf die Aktie der Y-AG (Kurs EUR 24,2/Stk., Basispreis EUR 600/Stk., Fälligkeit 30.11.03). Diese Optionsrechte werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Weiters erwirbt sie am gleichen Tag 400 Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG (Kurs 17/Stk., Basispreis EUR 550/Stk., Fälligkeit 30.11.03). Diese Optionsrechte werden ebenfalls dem Umlaufvermögen zugeordnet. Die X-AG ist bereits im Besitz von 400 Aktien der Z-AG (Umlaufvermögen, die Anschaffungskosten von EUR 540/Stk. entsprechen dem gegenwärtigen Bilanzansatz). [...]

Arbeit zitieren:
Geisler, Florian Februar 2002: Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bilanzierung, Derivate, Optionen Maßgeblichkeit, Finanzinstrumente

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