Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen
Unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips des HGB
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Florian Geisler
- Abgabedatum: Februar 2002
- Umfang: 99 Seiten
- Dateigröße: 619,2 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5715-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5715-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5715-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Geisler, Florian Februar 2002: Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bilanzierung, Derivate, Optionen Maßgeblichkeit, Finanzinstrumente
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Magisterarbeit von Florian Geisler
Einleitung:
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der bilanziellen Erfassung und ertragsteuerlichen Behandlung von Optionen sowohl beim Stillhalter als auch beim Inhaber der Optionen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, auseinander.
Am Beginn der Arbeit stehen allgemeine Ausführungen im Zusammenhang mit der Systematik derivativer Finanzinstrumente und dem Optionsgeschäft im Speziellen. Nach der Darstellung der handelsrechtlich relevanten Grundlagen für die bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften wird auf die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften sowie die in diesem Zusammenhang auftretende Problematik eingegangen. Dabei wird auch eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise anhand von Beispielen vorgestellt. Anschließend wird die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften unter Berücksichtigung des Prinzips der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) und deren Konsequenzen näher untersucht.
Da es bislang an einschlägigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisnormen sowie GoB zur Darstellung von Optionsgeschäften im handelsrechtlichen Jahresabschluß von Nicht-Banken fehlt, sind die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und GoB zur bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften heranzuziehen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem imparitätischen Realisationsprinzip, dem Einzelbewertungsgrundsatz und dem Verrechnungsverbot zu.
Die Bildung von bilanzierungsobjektübergreifenden Bewertungseinheiten verlangt nach einer weiteren als der bisher üblichen Auslegung v.a. des imparitätischen Realisationsprinzips. In diesem Zusammenhang scheint derzeit nur die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten als mit geltendem Bilanzrecht vereinbar, während Macro- und Portfolio-Hedges als unzulässig zu qualifizieren sind.
Die ertragsteuerliche Behandlung von Optionsgeschäften hat sich mangels einschlägiger steuerrechtlicher Vorschriften an dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) zu orientieren. Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Frage, wann Optionsgeschäfte und deren Konsequenzen zu einer ergebniswirksamen Erfassung im handelsrechtlichen Jahresabschluß führen.
Da aber grundsätzlich viele verschiedene Optionsgegenstände denkbar sind und auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Optionsgeschäfte in Frage kommen, kann einer abschließenden Begutachtung nur das jeweilige konkrete Optionsverhältnis unterzogen werden.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung und Abgrenzung der Thematik | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit | 2 |
| 1.3 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 2. | Optionen und die Systematik derivativer Finanzinstrumente | 3 |
| 2.1 | Derivative Finanzinstrumente | 3 |
| 2.1.1 | Systematisierung | 4 |
| 2.1.1.1 | Kassegeschäfte | 5 |
| 2.1.1.2 | Termingeschäfte | 5 |
| 2.2 | Optionen | 6 |
| 2.2.1 | Grundpositionen in Optionsgeschäften | 7 |
| 2.2.1.1 | Call-Optionen | 9 |
| 2.2.1.2 | Put-Optionen | 9 |
| 2.2.2 | Optionspreis | 10 |
| 2.2.3 | Motive für den Abschluß von Optionsgeschäften | 11 |
| 3. | Die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften | 13 |
| 3.1 | Handelsrechtliche Grundlagen | 13 |
| 3.1.1 | Handelsrechtliche GoB und Generalnorm | 13 |
| 3.1.1.1 | Zweck und Quellen der GoB | 14 |
| 3.1.2 | Vorsichtsprinzip des HGB | 15 |
| 3.1.2.1 | Realisationsprinzip | 17 |
| 3.1.2.2 | Imparitätsprinzip | 19 |
| 3.1.2.2.1 | Bildung von Rückstellungen | 20 |
| 3.1.2.2.2 | Niederstwertprinzip | 23 |
| 3.1.2.2.3 | Höchstwertprinzip | 25 |
| 3.1.3 | Einzelbewertungsgrundsatz | 26 |
| 3.1.4 | Verrechnungsverbot | 27 |
| 3.2 | Bilanzierung beim Optionskäufer | 28 |
| 3.2.1 | Bilanzierungspflicht von Optionsrechten | 29 |
| 3.2.2 | Ausweis von Optionsrechten | 31 |
| 3.2.3 | Verwendungsmöglichkeiten von Optionsrechten | 34 |
| 3.2.3.1 | Glattstellung eines Optionsrechts | 34 |
| 3.2.3.2 | Ausübung einer Kaufoption | 35 |
| 3.2.3.3 | Ausübung einer Verkaufsoption | 37 |
| 3.2.3.4 | Verfall eines Optionsrechts | 38 |
| 3.2.4 | Bewertung zum Bilanzstichtag | 38 |
| 3.2.5 | Buchtechnische Vorgehensweise | 40 |
| 3.3 | Bilanzierung beim Optionsverkäufer | 43 |
| 3.3.1 | Einzelbewertungsgrundsatz und Verrechnungsverbot | 45 |
| 3.3.2 | Imparitätsprinzip | 45 |
| 3.3.3 | Buchtechnische Vorgehensweise | 48 |
| 3.4 | Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) | 51 |
| 3.4.1 | Wirtschaftliches versus bilanzielles Risiko | 52 |
| 3.4.2 | Imparitätisches Realisationsprinzip, Einzelbewertungsgrundsatz und Verrechnungsverbot | 53 |
| 3.4.3 | Generalnorm | 55 |
| 3.4.4 | Konzepte der Bildung von Bewertungseinheiten | 56 |
| 3.4.4.1 | Micro-Hedges | 58 |
| 3.4.4.2 | Macro-Hedges | 60 |
| 3.4.4.3 | Portfolio-Hedges | 64 |
| 3.4.5 | Bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen | 65 |
| 3.4.5.1 | Überblick über die zur Verfügung stehenden Konzepte | 65 |
| 3.4.5.1.1 | Kompensatorische Bewertung | 65 |
| 3.4.5.1.2 | Deferral-Methode | 65 |
| 3.4.5.1.3 | Marking-to-Market | 66 |
| 3.4.5.2 | Behandlung in Österreich | 67 |
| 3.4.6 | Buchtechnische Vorgehensweise | 67 |
| 3.5 | Zusammenfassung | 69 |
| 3.5.1 | Bilanzierung beim Optionskäufer | 69 |
| 3.5.2 | Bilanzierung beim Optionsverkäufer | 71 |
| 3.5.3 | Bilanzierung von Sicherungsgeschäften | 72 |
| 4. | Die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften | 73 |
| 4.1 | Prinzip der Maßgeblichkeit | 73 |
| 4.2 | Konsequenzen für die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften | 76 |
| 4.2.1 | Optionskäufer bei Einzelbewertung | 77 |
| 4.2.1.1 | Erwerb eines Optionsrechts | 77 |
| 4.2.1.2 | Glattstellung eines Optionsrechts | 77 |
| 4.2.1.3 | Ausübung einer Kaufoption | 78 |
| 4.2.1.4 | Ausübung einer Verkaufsoption | 78 |
| 4.2.1.5 | Verfall eines Optionsrechts | 79 |
| 4.2.1.6 | Bewertung zum Bilanzstichtag | 79 |
| 4.2.2 | Optionsverkäufer bei Einzelbewertung | 80 |
| 4.2.3 | Sicherungsgeschäfte | 82 |
| 5. | Zusammenfassung | 84 |
| Literaturverzeichnis | 86 |
Beispiel 1 (Fortsetzung 2): Am 31.03.03 übt die X-AG die Hälfte ihrer am 01.12.02 erworbenen Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG aus und kauft 500 Aktien, die mit einem Kurs von EUR 640/Stk. notieren. Sie hat dabei dem Stillhalter den Basispreis in Höhe von EUR 600/Stk. zu zahlen. Zu diesen Anschaffungskosten der Aktien tritt zusätzlich noch der Restbuchwert der zur Anschaffung ausgeübten Optionen. Buchung am 31.03.03: sonstige Wertpapiere (Y-AG-Aktien) an Bank an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) Beispiel 1 (Fortsetzung 3): Am 30.06.03 entschließt sich die X-AG, ihren Bestand an Z-AG-Aktien aufzulösen, die zu diesem Zeitpunkt mit EUR 510/Stk. notieren, und übt dazu die am 01.12.02 erworbenen Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG aus. Buchungen am 30.06.03: Bank an übrige sonstige betriebliche Erträge an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen an sonstige Wertpapiere (Z-AG-Aktien) Beispiel 1 (Fortsetzung 4): Die noch im Umlaufvermögen der X-AG gehalten 500 Kaufoptionen auf die Aktie der Y-AG werden bis zum 30.11.03 nicht ausgeübt und verfallen. Buchung am 30.11.03: Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) 10.000 10.000 208.000 208.000 220.000 213.200 6.800 310.000 300.000 10.000 [...]
Buchungen im Anschaffungszeitpunkt: Für die Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG: sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) an Bank Für die Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG: sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) an Bank Beispiel 1 (Fortsetzung 1): Am Bilanzstichtag 31.12.02 notieren die Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG zum Börsenkurs von insgesamt EUR 20.000. Der Wert der Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG stieg hingegen auf insgesamt EUR 14.400. Der Kurs der Z-AGAktien ist auf EUR 520/Stk. gefallen. Buchungen am 31.12.02: Für die Kaufoptionen auf Aktien der Y-AG: Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände an sonstige Vermögensgegenstände (Optionen) Für die Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG: Hier hat eine Wertsteigerung stattgefunden, die aber aufgrund des imparitätischen Realisationsprinzips zu keiner Änderung des Bilanzansatzes führt. Für die Z-AG-Aktien: Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens an sonstige Wertpapiere (Z-AG-Aktien) 8.000 8.000 4.200 4.200 6.800 6.800 24.200 24.200 [...]
Umstände).136 Liegen Ereignisse wie z.B. die Ausübung oder der Verfall des Optionsrechts nach dem Bilanzstichtag, dürfen diese bei der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Berücksichtigung finden, da sie auf den Wert des Optionsrechts zum Bewertungsstichtag keinen Einfluß haben.137 Die sog. wertaufhellenden Umstände, d.h. solche Informationen, die einen Rückschluß auf die Verhältnisse am Abschlußstichtag ermöglichen,138 sind zwar zu berücksichtigen, allerdings kann eine nach dem Bilanzstichtag liegende Ausübung oder ein Verfall des Optionsrechts auf der Grundlage einer Entscheidung, die nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor Bilanzerstellung getroffen wird, den Wert des Optionsrechts am Bilanzstichtag nicht verändern, da dies schon als wertbeeinflussender Umstand anzusehen wäre.139 3.2.5 Buchtechnische Vorgehensweise Anhand eines Beispiels wird nachfolgend eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise bei der bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften beim Optionskäufer gezeigt: Beispiel 1140: Am 01.12.02 erwirbt die X-AG 1.000 amerikanische Kaufoptionen auf die Aktie der Y-AG (Kurs EUR 24,2/Stk., Basispreis EUR 600/Stk., Fälligkeit 30.11.03). Diese Optionsrechte werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Weiters erwirbt sie am gleichen Tag 400 Verkaufsoptionen auf Aktien der Z-AG (Kurs 17/Stk., Basispreis EUR 550/Stk., Fälligkeit 30.11.03). Diese Optionsrechte werden ebenfalls dem Umlaufvermögen zugeordnet. Die X-AG ist bereits im Besitz von 400 Aktien der Z-AG (Umlaufvermögen, die Anschaffungskosten von EUR 540/Stk. entsprechen dem gegenwärtigen Bilanzansatz). [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832457150
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Geisler, Florian Februar 2002: Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen, Hamburg: Diplomica Verlag
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Bilanzierung, Derivate, Optionen Maßgeblichkeit, Finanzinstrumente



