Die betrieblichen und die gesetzlichen Abwehrmaßnahmen zur Eindämmung des Ladendiebstahls im Einzelhandel
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Birgitta Porepp
- Abgabedatum: Februar 1999
- Umfang: 94 Seiten
- Dateigröße: 692,0 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Hochschule Bremen, University of Applied Sciences Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-1630-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-1630-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-1630-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Porepp, Birgitta Februar 1999: Die betrieblichen und die gesetzlichen Abwehrmaßnahmen zur Eindämmung des Ladendiebstahls im Einzelhandel, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Täterpsychologie, Umfang von Ladendiebstahl, Sicherheitskonzept, Ermittlung von Ladendiebstahlszahlen
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Diplomarbeit von Birgitta Porepp
Gang der Untersuchung:
Der Aufbau dieser Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil werden die theoretischen Grundlagen des Ladendiebstahls erörtert. Aufgezeigt werden die Probleme des Handels bei der Vorgehensweise der Ermittlung von Ladendiebstahlszahlen im Rahmen der jährlichen Inventur. Zu diesem Punkt gehören die Vermutungen des Handels über die durch Ladendiebstahl entstehende Schadenshöhe sowie die anteilige Verteilung der fehlenden Artikel an der Höhe der Inventurdifferenzen. Anschließend geht die Arbeit auf die Psychologie der Täter ein. Hier werden Einzelheiten über Täteranalyse und -merkmale aufgezeigt sowie die Motivation, die zum Ladendiebstahl führen kann. Im letzten Abschnitt dieses Teils wird der dem Handel verursachte Umfang des Schadens durch Ladendiebstahl ermittelt. Zum Zweck der Darstellung der Gründe und Ursachen von Ladendiebstählen erschien mir die Erörterung des theoretischen Sachverhaltes vor der Darstellung der Abwehrmaßnahmen sinnvoll.
Der steigenden Zahl der Ladendiebstähle im Einzelhandel kann durch unterschiedliche betriebliche und gesetzliche Abwehrmaßnahmen entgegengewirkt werden. Die Aufzählung und Erläuterungen dieser Abwehrmöglichkeiten soll Ziel dieser Arbeit sein. Den Ladendiebstahl vollständig zu verhindern, wird jedoch nie ganz gelingen. Das ist bereits jetzt deutlich. Durch Sicherheits- und Kontrolltechniken können Ladendiebe jedoch in vielen Fällen an ihren Taten gehindert werden. Der Grundzweck dieser Techniken dient der Aufdeckung von Diebstählen.
Der zweite Teil dieser Arbeit untergliedert sich in die betrieblichen und die gesetzlichen Abwehrmaßnahmen zur Eindämmung des Ladendiebstahls im Einzelhandel. Die Darstellung dieser Maßnahmen ist der Schwerpunkt meiner Arbeit. Die durch Ladendiebstahl entstehenden finanziellen Einbußen sind für die Einzelhändler entsprechend den genannten Verlustzahlen groß und zeigen zwingenden Handlungsbedarf auf.
Es erfolgt zuerst eine Bestandsaufnahme über die gebräuchlichen und im Einzelhandel verbreiteten Abwehrmöglichkeiten mit der Interpretation und der Bewertung dieser betrieblichen Vorkehrungen. Danach schließt sich die Erläuterung der gesetzlichen Abwehrmaßnahmen gegen Ladendiebe durch das Strafrecht und das Zivilrecht an. Zur Darstellung der Abwehrmaßnahmen durch das Strafrecht gehört die Erklärung der Strafbarkeit des Ladendiebstahls, also die Erläuterung der Grundlagen der Verhängung von Strafen, der Strafverfolgung von Amts wegen bzw. auf Antrag des Geschädigten und der Strafvollstreckung. Abschließend werden in diesem Teil der Arbeit die gesetzlichen Abwehrmaßnahmen gegen Ladendiebe durch das Zivilrecht aufgezeigt. Hierbei handelt es sich um Schritte, die ein geschädigter Kaufmann in Selbsthilfe gegen einen gefaßten Ladendieb unternehmen kann.
Der dritte Teil ist meine Schlußfolgerung aus den ersten beiden Teilen. Dieser Teil besteht aus dem Entwurf eines Sicherungskonzeptes für ein Einzelhandelsunternehmen. Der Entwurf dient als Anregung für unternehmerisches Handeln zum Zweck der Eindämmung des Ladendiebstahls im Einzelhandel. Im Anschluß daran folgen meine Forderungen an den Gesetzgeber zur Eindämmung des Ladendiebstahls im Handel und der gleichzeitigen Abschreckung von Ladendieben.
Inhaltsverzeichnis:
| I. Teil: Die theoretischen Aspekte des Ladendiebstahls: Vermutungen und Fakten | 1 | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 2 |
| 1.2 | Aufbau und Zielsetzung der Arbeit | 3 |
| 1.3 | Definitionen und Abgrenzung der Arbeit | 4 |
| 1.3.1 | Definition des Begriffes Ladendiebstahl | 4 |
| 1.3.2 | Der Begriff Ladendiebstahl in Abgrenzung zu ähnlichen Delikten | 5 |
| 1.3.3 | Definition des Begriffes Abwehrmaßnahmen | 6 |
| 1.3.4 | Definition des Begriffes Einzelhandel | 6 |
| 2. | Probleme bei der Ermittlung von Ladendiebstahlszahlen | 7 |
| 2.1 | Das Problem der Dunkelziffer des Ladendiebstahls | 7 |
| 2.2 | Inventurdifferenzen und deren Verursacher | 8 |
| 2.3 | Entstehungsorte von Inventurdifferenzen | 10 |
| 3. | Täterpsychologie | 11 |
| 3.1 | Demographische Merkmale | 11 |
| 3.2 | Psychographische Merkmale | 12 |
| 3.2.1 | Der Gelegenheitsdieb | 13 |
| 3.2.2 | Der professionelle Ladendieb | 14 |
| 3.2.3 | Jugendliche und heranwachsende Ladendiebe | 15 |
| 3.2.4 | Psychisch kranke Ladendiebe | 16 |
| 3.2.5 | Mitarbeiter | 17 |
| 4. | Umfang des durch Ladendiebstahl verursachten Schadens | 19 |
| 4.1 | Schadenshöhe | 20 |
| 4.2 | Anzahl und Qualität der entwendeten Gegenstände | 21 |
| 4.3 | Ökonomische Auswirkungen des Ladendiebstahls | 22 |
| 4.4 | Preiskalkulation | 22 |
| II. Teil: Die betrieblichen und die gesetzlichen Abwehrmaßnahmen gegen Ladendiebstahl | 24 | |
| 5. | Betriebliche Abwehrmaßnahmen gegen Ladendiebstahl | 24 |
| 5.1 | Elektronische Artikelsicherung | 25 |
| 5.1.1 | Radiofrequenztechnik | 27 |
| 5.1.2 | Elektromagnetische Technik | 27 |
| 5.1.3 | Akustomagnetische Technik | 28 |
| 5.1.4 | Elektronische Leinensicherung | 28 |
| 5.1.5 | Sensormatte | 29 |
| 5.1.6 | Fernseh- und Videoüberwachung | 30 |
| 5.1.7 | Kosten der elektronischen Abwehrmaßnahmen | 30 |
| 5.1.8 | Bewertung der elektronischen Abwehrmaßnahmen | 31 |
| 5.2 | Personelle Abwehrmaßnahmen | 32 |
| 5.2.1 | Schulung der Mitarbeiter | 32 |
| 5.2.2 | Einsatz von Detektiven | 33 |
| 5.2.3 | Bewertung der personellen Abwehrmaßnahmen | 35 |
| 5.3 | Verkaufsraumgestaltung | 35 |
| 5.3.1 | Sortimentspolitik | 36 |
| 5.3.2 | Warenpräsentation | 37 |
| 5.3.3 | Bewertung der Verkaufsraumgestaltung als Abwehrmaßnahme | 38 |
| 6. | Gesetzliche Abwehrmaßnahmen gegen Ladendiebe durch das Strafrecht | 39 |
| 6.1 | Die Strafbarkeit des Ladendiebes | 39 |
| 6.1.1 | Die Strafbarkeit des Ladendiebstahls (Schuldspruch) | 40 |
| 6.1.1.1 | Zur Historie des Ladendiebstahls | 41 |
| 6.1.1.2 | Der einfache Ladendiebstahl als Straftatbestand des § 242 StGB | 42 |
| 6.1.2 | Strafrechtliche Verfolgung von Hausfriedensbruch nach § 123 StGB | 43 |
| 6.2 | Verhängung von Strafen (Strafausspruch) | 43 |
| 6.2.1 | Der besonders schwere Fall des Diebstahls als Strafzumessungsgrund | 44 |
| 6.2.2 | Zumessung der Strafe nach § 46 StGB | 46 |
| 6.2.3 | Kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen nach § 47 StGB | 47 |
| 6.2.4 | Geldstrafe nach § 40 I StGB | 48 |
| 6.2.5 | Beispiel zur Strafzumessung | 48 |
| 6.3 | Strafverfolgung | 49 |
| 6.3.1 | Ablauf der gesetzlichen Strafverfolgung | 49 |
| 6.3.2 | Strafbefehl §§ 407 StPO ff. | 50 |
| 6.3.3 | Beschleunigtes Verfahren gegen erwachsene Ladendiebe | 51 |
| 6.3.4 | Diversionsverfahren gegen jugendliche Ladendiebe | 52 |
| 6.3.5 | Ladendiebstahl als Antragsdelikt nach § 248 a StGB | 53 |
| 6.3.6 | Einstellung des Strafverfahrens §§ 153, 153 a StPO | 54 |
| 6.4 | Strafverfolgung gegen besondere Personengruppen | 54 |
| 6.4.1 | Jugendliche und heranwachsende Ladendiebe | 54 |
| 6.4.2 | Mitarbeiter | 55 |
| 6.5 | Strafvollstreckung | 57 |
| 6.6 | Ausblick | 57 |
| 7. | Gesetzliche Abwehrmaßnahmen gegen Ladendiebe durch das ZIVILRECHT | 59 |
| 7.1 | Herausgabe des Diebesgutes | 59 |
| 7.2 | Schadensersatzpflicht und Vertragsstrafe | 59 |
| 7.3 | Unterlassungsklage | 60 |
| 7.4 | Zivilrechtliches Betretungsverbot (Hausverbot) | 61 |
| 7.5 | Prozeßrisiko | 61 |
| 7.6 | Durchsetzung der Sanktionen im Zivilprozeß | 62 |
| III. Teil: Entwurf eines Sicherheitskonzeptes und meine Forderungen an den Gesetzgeber zur Eindämmung des Ladendiebstahls im Einzelhandel | 63 | |
| 8. | Sicherheitskonzept | 63 |
| 8.1 | Warenwirtschaftssysteme | 63 |
| 8.2 | Personalschulung und -motivation | 64 |
| 8.3 | Organisatorische und technische Maßnahmen | 66 |
| 8.4 | Standortwahl | 67 |
| 9. | Forderungen an den Gesetzgeber zur Eindämmung des Laden-diebstahls im Einzelhandel durch die Möglichkeiten der Justiz | 68 |
| 9.1 | Vorschlag zur Abwehr jugendlicher und heranwachsender Ladendiebe | 68 |
| 9.1.1 | Das erdachte Beispiel | 69 |
| 9.1.2 | Zur Berechnung des Schadens | 70 |
| 9.1.3 | Zumessung der Arbeitsleistung | 70 |
| 9.1.4 | Bewertung des Verfahrens | 70 |
| 9.2 | Vorschlag zur Abwehr erwachsener Ladendiebe | 71 |
| 9.2.1 | Das erdachte Beispiel | 71 |
| 9.2.2 | Bewertung des Verfahrens | 72 |
| Anhang | 73 | |
| Abbildungsverzeichnis | 74 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 74 | |
| Literaturverzeichnis | 75 | |
| Quellenverzeichnis | 79 | |
| Versicherung | 80 |
Als Einzelmaßnahme zur Senkung der Ladendiebstahlszahlen ist die Verkaufsraumgestaltung sicher nicht geeignet. Sie kann jedoch als zusätzliche Vorkehrung zu anderen Sicherungsmaßnahmen Ladendiebstähle mindern. Bei der Verkaufsraumgestaltung müssen auch Türen, Zugänge und Fenster gesichert werden. Bestimmte Ladenzonen dürfen nur vom Personal erreichbar sein. Der Dieb darf nicht durch das Gebäude und an Stellen gelangen, an denen er ungehindert stehlen kann. Der Dieb muß durch entsprechende Maßnahmen am Verlassen des Geschäftes mit Diebesgut gehindert werden. Besonders im Handel muß auch die Sicherung von Geldbeständen in ein Sicherheitskonzept mit einbezogen werden. Dazu gehört die Aufbewahrung von Wertgegenständen in im Mauerwerk eingebauten Tresoren zur Verhinderung von Diebstählen. Die Verkaufsraumgestaltung als Unterstützung zur Warensicherung muß daher bei der Einrichtung eines Geschäftes berücksichtigt werden. [...]
Der Abverkauf von Waren aus Vitrinen erscheint mir allerdings schwieriger als der Verkauf von Waren, die der Kunde ohne Behinderung begutachten kann. Da beim Kauf alle Sinne des Käufers angesprochen werden sollen, ist dies verständlich. Die Ware unter Glas ist im Lichtschein des Kaufhauses sichtbehindert und entzieht sich einer deutlichen Betrachtung. Da die Ware nicht angefaßt werden kann, ist ein Befühlen des Gutes unmöglich. Daher unterbleibt eine Betrachtung der Ware im Vorübergehen. Gerade der erste Eindruck ist aber für den Impulskäufer wichtig. Zudem muß sich der Käufer bei Interesse erst einem Verkäufer bemerkbar machen, um direkten Zugang zur Ware zu bekommen. Dies kann einem Kunden mühevoll erscheinen. Die Sicherung von Waren in Vitrinen wirkt sich auf den Verkauf der auf diese Art gesicherten Waren daher vermutlich nachteilig aus. Die Art der Warenpräsentation ist demnach sehr wichtig für den Verkaufserfolg eines Produktes. Die Ware soll sichtbar und gut erreichbar für den Kunden ausliegen. Nur dann kann er den Artikel wahrnehmen und Kaufinteresse bei ihm ausgelöst werden. Allerdings kann der Kunde durch eine zu starke Sicherungsmaßnahme abgeschreckt oder in ihm ein unangenehmes Gefühl der Bewachung geweckt werden. Daher muß eine entsprechende Ausgewogenheit zwischen warenbezogener Präsentation und Sicherung erfolgen. Diese kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Eine entsprechende Warensicherung darf aber aufgrund der zu erwartenden Diebstähle nicht fehlen. 5.3.3 Bewertung der Verkaufsraumgestaltung als Abwehrmaßnahme [...]
Jedoch sind nicht alle Waren diebstahlgefährdet. Im Lebensmitteleinzelhandel sollen ca. 5 % 116 bis 10 % aller Artikel eines Sortimentes für über 80 % aller Verluste verantwortlich sein . Dies bedeutet für bestimmte Waren eine geringe Gewinnerzielung, weil die Artikel nicht verkauft, sondern gestohlen werden. Bei der Sicherung kleiner Artikel können sich Schwierigkeiten ergeben in der Handhabung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen, denn kleine Artikel sind leicht zu stehlen. Für die Sicherung kleiner, preiswerter Artikel, z. B Süßigkeiten, ist daher vor Installation eines Sicherungssystems eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Für diebstahlgefährdete Artikel wie Kosmetika eignet sich meiner Meinung nach die Quellensicherung gut. Das Sicherungsetikett wird direkt in oder auf der Verpackung angebracht. Damit ist der Artikel bereits kurz nach der Produktion gegen Diebstahl gesichert, sofern bereits an dieser Stelle Sicherheitsschleusen vorhanden sind. Bei der Sortimentspolitik ist deshalb die Begehrlichkeit bestimmter Artikel zu berücksichtigen. Diese sind durch besondere Maßnahmen zu sichern. Der Händler kann aber auch bestimmte Artikel ganz aus seinem Verkaufssortiment herausnehmen. 5.3.2 Warenpräsentation [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832416300
Arbeit zitieren:
Porepp, Birgitta Februar 1999: Die betrieblichen und die gesetzlichen Abwehrmaßnahmen zur Eindämmung des Ladendiebstahls im Einzelhandel, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Täterpsychologie, Umfang von Ladendiebstahl, Sicherheitskonzept, Ermittlung von Ladendiebstahlszahlen



