Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die betriebliche Mitbestimmung in Kündigungsfragen

Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Spanien

Die betriebliche Mitbestimmung in Kündigungsfragen
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Juan Jose Gonzalez Lopez
  • Abgabedatum: Juni 2009
  • Umfang: 117 Seiten
  • Dateigröße: 889,1 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Leibniz Universität Hannover Deutschland
  • Bibliografie: ca. 160
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-4507-2
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Gonzalez Lopez, Juan Jose Juni 2009: Die betriebliche Mitbestimmung in Kündigungsfragen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Betriebsrat, Kündigung, Arbeitsgericht, Arbeitnehmer, Fehlzeit

Magisterarbeit von Juan Jose Gonzalez Lopez

Einleitung:

Kündigungen sind in Zeiten der Globalisierung der Märkte und der Umstrukturierung von Unternehmen eine Massenerscheinung. Neben dem Erlöschen des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber (im Folgenden: ArbG) und Arbeitnehmer (im Folgenden: ArbN) kommen auf den ArbN noch weitere Aspekte zu. Neben finanziellen Engpässen muss der ArbN auch in sozialer Hinsicht einstecken. Nicht nur, dass das Verhältnis zu ehemaligen Arbeitskollegen von heute auf morgen zerfällt, auch werden Arbeitslose in unserer heutigen Gesellschaft schnell zu einer Randgruppe. Daher stellt die Kündigung ein ganz zentrales Thema im Arbeitsrecht dar und sie berührt jeden ArbN, denn jeder von ihnen kann betroffen sein. In Betrieben ab 5 bzw. 11 wahlberechtigten ArbN (In Deutschland bzw. in Spanien) können sich Arbeitnehmervertretungen konstituieren, die dem einseitigen Beschluss des ArbG namens Kündigung entgegenwirken können.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der arbeitgeberseitlichen Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und der Mitbestimmung von Seiten des Betriebsrats zu dieser Maßnahme. Dabei ist sie in drei Teilen gegliedert.

In den ersten beiden Teilen werden jegliche Aspekte der individuellen arbeitgeberseitlichen Kündigung nach spanischem bzw. deutschem Recht sowie die Kriterien und Voraussetzungen der betrieblichen Mitbestimmung in Kündigungsfragen in Spanien bzw. der Bundesrepublik Deutschland (Die Massenentlassung ebenso im Rahmen eines Exkurses) dargestellt.

Der dritte und letzte Teil beinhaltet einen Rechtsvergleich zwischen den beiden Staaten mit anschließender Stellungnahme, bei dem versucht wird, einen Kompromiss zwischen beiden Systemen zu erzielen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis VI
Literaturverzeichnis IX
Einleitung 01
Erster Teil: Die Kündigung nach deutschem und spanischen Recht 02
A) Die Kündigung in Deutschland 02
I) Allgemeines 02
1) Grundbegriffe 02
2) Generelle Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung 03
a) Gesetzesverstoß aus § 134 BGB 03
b) Sittenwidrigkeit aus § 138 BGB 04
c) Verstoß gegen Treu und Glauben aus § 242 BGB 04
II) Kündigungsarten 04
1) Ordentliche Kündigung 04
a) Formelle Wirksamkeit 05
b) Anhörung des Betriebsrats 06
c) Materielle Wirksamkeit 06
aa) Greifen eines besonderen Kündigungsschutz-Tatbestandes 06
bb Anwendbarkeit des KSchG 07
aaa) Persönlicher Geltungsbereich 07
bbb) Sachlicher Geltungsbereich 07
cc) Soziale Rechtfertigung 08
aaa) Personenbedingte Kündigung 08
bbb) Verhaltensbedingte Kündigung 09
ccc) Betriebsbedingte Kündigung 11
(1) Betriebliche Gründe 11
(2) Soziale Auswahl 11
(3) Kollektive Regelungen/Interessenausgleich mit Namensliste 12
2) Außerordentliche Kündigung 13
a) Kündigungserklärung 13
b) Anhörung des Betriebsrats 13
c) Besondere Unwirksamkeitsgründe 13
d) Wichtiger Grund 14
e) Kündigungserklärungsfrist 15
f) Umdeutung 15
3) Änderungskündigung 15
III) Entscheidung des Arbeitsgerichtes und Rechtsfolgen der Kündigung 16
1) Klageabweisung (wirksame Kündigung) 16
2) Klagestattgabe (unwirksame Kündigung) 16
3) Auflösung durch Gestaltungsurteil 16
B) Die Kündigung in Spanien 17
I) Allgemeines 17
1) Systematischer Überblick 17
2) Grundbegriffe 18
II) Kündigungsarten 19
1) Die disziplinarische Kündigung (despido disciplinario) 19
a) Bedeutung der disziplinarischen Kündigung 19
b) Formelle Wirksamkeit der disziplinarischen Kündigung 19
c) Materielle Wirksamkeit der disziplinarischen Kündigung 21
aa) Wiederholte und ungerechtfertigte Verstöße gegen Pünktlichkeit oder Anwesenheit (Art. 54 Abs. 2.a) ET) 21
bb) Disziplinlosigkeit und Ungehorsam während der Arbeit (Art. 54 Abs. 2.b) ET) 22
cc) Verbale oder tätliche Angriffe (Art. 54 Abs. 2.c) ET) 22
dd) Verletzung von Treu und Glauben sowie Vertrauensmissbrauch (Art. 54 Abs. 2.d) ET) 23
ee) Anhaltende und bewusste Verringerung der Arbeitskraft (Art. 54 Abs. 2.e) ET) 24
ff) Trunkenheit oder Drogensucht (Art. 54 Abs. 2.f) ET) 25
gg) Belästigungen und Mobbing (Art. 54 Abs. 2.g) ET) 26
d) Die richterliche Bewertung und die Rechtsfolgen der disziplinarischen Kündigung 27
aa) Rechtmäßige disziplinarische Kündigung 27
bb) Unrechtmäßige disziplinarische Kündigung 27
cc) Nichtige disziplinarische Kündigung 28
2) Die objektive Kündigung (despido por causas objetivas) 29
a) Bedeutung der objektiven Kündigung 29
b) Formelle Wirksamkeit der objektiven Kündigung 29
c) Materielle Wirksamkeit der objektiven Kündigung 31
aa) Gründe aus der Sphäre des ArbN (personenbedingt) 31
aaa) Nichteignung des ArbN (Art. 52 Abs. a) ET) 31
bbb) Fehlende Anpassung an technische Veränderungen (Art. 52 Abs. b) ET) 32
ccc) Wiederholte Fehlzeiten (Art. 52 Abs. d) ET) 32
bb) Gründe aus der Sphäre des ArbG (betriebsbedingt) 33
aaa) Notwendigkeit von Arbeitsplatzabbau (Art. 52 Abs. c) ET) 33
bbb) Fehlende Ausstattung mit Haushaltsmitteln (Art. 52 Abs. e) ET) 35
d) Die richterliche Bewertung und die Rechtsfolgen der objektiven Kündigung 35
aa) Rechtmäßige objektive Kündigung 36
bb) Unrechtmäßige objektive Kündigung 36
cc) Nichtige objektive Kündigung 36
3) Die Kollektivkündigung (despido colectivo) 37
a) Bedeutung der Kollektivkündigung 37
b) Voraussetzungen der Kollektivkündigung 37
aa) Rechtfertigende Gründe 37
bb) Berechnungsgrundlagen für die Kollektivkündigung 38
c) Das Verfahren der Kollektivkündigung 38
d) Exkurs: Die Massenentlassung in Deutschland 39
Zweiter Teil: Die betriebliche Mitbestimmung bei der Kündigung nach deutschem und spanischen Recht 41
A) Die betriebliche Mitbestimmung bei der Kündigung in Deutschland 41
I) § 102 BetrVG - Anhörung bei Kündigungen 41
1) Grundsätzliches zu § 102 BetrVG 41
2) Verfahren des § 102 BetrVG 42
a) Unterrichtung des BR 42
aa) Formelle Voraussetzungen der Unterrichtung 42
bb) Materielle Voraussetzungen der Unterrichtung 43
aaa) Kündigungsabsicht 43
bbb) Person des ArbN 43
ccc) Art, Frist und Termin der Kündigung 44
ddd) Kündigungsgründe 44
(1) Grundsätzliches 44
(2) Personenbedingte Kündigung 45
(3) Verhaltensbedingte Kündigung 46
(4) Betriebsbedingte Kündigung 46
(5) Außerordentliche Kündigung 47
b) Stellungnahme des BR (Reaktionsmöglichkeiten) 48
aa) Grundsätzliches 48
bb) Zustimmung zur Kündigungsabsicht 49
cc) Schweigen zur Kündigungsabsicht 49
dd) Ausdrückliches Absehen von einer Stellungnahme 49
ee) Äußern von Bedenken 49
ff) Einlegen eines Widerspruchs 50
aaa) Allgemeines 50
bbb) Widerspruchsgründe 51
(1) Fehlerhafte Sozialauswahl 51
(2) Verstoß gegen Auswahlrichtlinien 51
(3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit 52
(4) Umschulung und Fortbildung 53
(5) Geänderte Vertragsbedingungen 53
3) Rechtsfolgen des § 102 BetrVG 54
a) Bei nicht ordnungsmäßigen Anhörungsverfahren 54
b) Bei Bedenken 55
c) Bei Widerspruch 55
aa) Weiterleitung der Stellungnahme an den ArbN 55
bb) Absolute Sozialwidrigkeit der Kündigung wegen Widerspruch des BR 55
cc) Weiterbeschäftigungsanspruch des ArbN 56
aaa) Voraussetzungen 56
bbb) Inhalt und Durchsetzbarkeit des WBA 57
ccc) Entbindung des ArbG von der Weiterbeschäftigung 57
4) Erweiterung der Mitbestimmung 58
II) § 103 BetrVG - Kündigung von Betriebratsmitgliedern 58
1) Grundsätzliches zu § 103 BetrVG 58
2) Verfahren des § 103 BetrVG 58
III) § 104 BetrVG - Entfernung betriebsstörender ArbN 59
1) Voraussetzungen des § 104 BetrVG 59
2) Verfahren des § 104 BetrVG 60
B) Die betriebliche Mitbestimmung bei der Kündigung in Spanien 60
I) Exkurs: Grundlagen der spanischen Betriebsverfassung 61
1) Personaldelegierte 61
2) Betriebskomitee 62
3) Gewerkschaftsdelegierte 62
II) Mitbestimmung bei der disziplinarischen Kündigung 62
1) Bei allen ArbN 62
2) Bei Gewerkschaftsmitgliedern 63
3) Bei Betriebskomitee-Mitgliedern 64
a) Besonderer Kündigungsschutz von Betriebskomitee-Mitgliedern 64
b) Das Widerspruchsverfahren 64
c) Die Rechtsfolgen des Widerspruchsverfahrens 65
III) Mitbestimmung bei der objektiven Kündigung 65
1) Bei allen ArbN 65
a) Bei betriebsbedingten Kündigungen 66
b) Bei personenbedingten Kündigungen 66
2) Bei Betriebskomitee-Mitgliedern 67
IV) Mitbestimmung bei der Kollektivkündigung 67
1) Das Beratungsverfahren mit dem Betriebskomitee 67
a) Allgemeines 67
b) Inhalt des Beratungsverfahrens 68
c) Das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren 69
2) Die Rechtsfolgen des Beratungs- und Genehmigungsverfahrens 70
a) Bei Einigung zwischen ArbG und Betriebskomitee 70
b) Bei Nichteinigung zwischen ArbG und Betriebskomitee 70
Dritter Teil: Rechtsvergleichung des deutschen und spanischen Rechts 72
A) Die Kündigung 72
I) Allgemeines 72
1) Rechtsquellen des Kündigungsrechts 72
2) Begriff und Wesen der Kündigung 72
a) Begriff 72
b) Arten der Kündigungen 72
c) Bestandschutz Vs. Abfindungsschutz 73
3) Anwendung des Kündigungsschutzes 73
4) Allgemeine Unwirksamkeitsgründe 73
5) Besonderer Kündigungsschutz 74
a) Mutterschutz 74
b) Schwerbehindertenschutz 74
c) Schutz von ArbN-Vertretern 74
6) Systematik der Rechtfertigungsgründe 74
II) Kündigungsarten 75
1) Außerordentliche Kündigung/Disziplinarische Kündigung 75
a) Begriff und Rechtsnatur 75
b) Formelle Voraussetzungen 75
c) Materielle Voraussetzungen 76
d) Rechtsfolgen 77
2) Personenbedingte Kündigung/Objektive Kündigung (Person) 77
a) Begriff und Rechtsnatur 77
b) Formelle Voraussetzungen 78
c) Materielle Voraussetzungen 78
d) Rechtsfolgen 79
3) Betriebsbedingte Kündigung/Objektive Kündigung (Betrieblich) 79
a) Begriff und Rechtsnatur 79
b) Formelle Voraussetzungen 79
c) Materielle Voraussetzungen 80
d) Rechtsfolgen 81
4) Kollektivkündigung/Massenentlassung 81
a) Begriff und Rechtsnatur 81
b) Voraussetzungen 81
c) Rechtsfolgen 82
B) Die betriebliche Mitbestimmung bei der Kündigung 83
I) Anhörungsrecht bei Kündigungen 83
II) Kündigung von ArbN-Vertretern 85
III) Entfernung betriebsstörender ArbN 85
IV) Massenentlassungen/Kollektivkündigungen 86
C) Stellungnahme 86
I) Welche Rechtsordnung gewährt dem ArbN einen besseren Schutz und mehr Rechtssicherheit? 87
II) Ist das deutsche Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen zu stark und das spanische zu schwach? 89
III) Könnte eine neue europäische Kündigungsrichtlinie zur Überwindung der nationalen Diskrepanzen beitragen? 91
Schluss und Ausblick 93

Textprobe:

Kapitel 2, Verfahren des § 102 BetrVG:

Das Anhörungsverfahren des BR lässt sich in zwei Teile gliedern: Zunächst erfolgt die Unterrichtung durch den ArbG und daraufhin erfolgt die Stellungnahme des BR (Reaktionsmöglichkeiten).

a) Unterrichtung des BR:

aa) Formelle Voraussetzungen der Unterrichtung:

Der BR muss vor jeder beabsichtigten Kündigung angehört werden, was zunächst eine Unterrichtung von Seiten des ArbG voraussetzt. Diese Unterrichtung muss vor Ausspruch der Kündigung erfolgen, wobei ‘Ausspruch’ das Verlassen des Kündigungsschreibens aus dem Machtbereich des ArbG bedeutet, also wenn das Schreiben der Post zum Versand aufgegeben wurde. Die Unterrichtung ist nicht erforderlich bei Eigenkündigungen des ArbN, bei der Anfechtung des Arbeitsvertrages, bei Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse (auch das Nichtübernehmen eines Auszubildenden) sowie bei Aufhebungsverträgen. Unterlässt es der ArbG die Unterrichtung vor Ausspruch der Kündigung vorzunehmen, so führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung, denn nicht einmal eine nachträgliche Anhörung des BR kann eine Heilung herbeiführen. Ein Verzicht auf eine ordnungsgemäße Anhörung, sowohl von Seiten des BR als auch von Seiten des ArbN, ist unzulässig. Die Unterrichtung ist an keine Formvorschriften gebunden, d.h. sie kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen, jedoch sollte sie aus Beweisgründen in Schriftform mit Eingangsbestätigung von Seiten des BR erfolgen. Dabei muss der ArbG zum Zeitpunkt der Anhörung dem BR keine Unterlagen vorlegen oder Beweismittel nennen, die seinen Kündigungsentschluss fundamentieren. Sollte jedoch der ArbN im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe bestreiten, so muss der ArbG doch die Tatsachen beweisen, die ihn zur Kündigung bewegten. Dennoch kann der BR gem. § 80 II BetrVG im Rahmen seines Beteiligungsrechts Einblick in die Personalakten verlangen und zwar noch vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme, wenn dies zur Stellungnahme bzw. zum Widerspruch von Nutzen sein sollte. Die Unterrichtung muss an den BR-Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter erfolgen; die Unterrichtung eines anderen BR-Mitglieds ist nur zulässig, wenn dieser vom Vorsitzenden oder vom BR zur Entgegennahme ermächtigt wurde.

Materielle Voraussetzungen der Unterrichtung:

Auch in materieller Hinsicht muss die Unterrichtung des ArbG gewisse inhaltliche Mindestangaben vorweisen.

Kündigungsabsicht:

Das Anhörungsverfahren des § 102 BetrVG wird nur dann wirksam eingeleitet, wenn der ArbG dem BR eröffnet, dass er gedenkt zu kündigen (Kündigungsabsicht). Der BR kann daher erst dann tätig werden, wenn er auf Grund der ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung des ArbG davon ausgehen muss, dass dieser eine Kündigung beabsichtigt. Sollten Unklarheiten bestehen, so ist es Sache des ArbG diese klarzustellen, denn den BR trifft keine Pflicht zur Nachfrage ob es sich wirklich um eine Kündigung handele. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob der ArbG bereits vor Einleitung des Anhörungsverfahrens seinen Kündigungswillen bereits abschließend gebildet hatte oder nicht.

Person des ArbN:

Ferner muss der ArbG klar nennen, um welche Person es sich bei dem zu kündigenden ArbN handelt. Auch bei Massenentlassungen müssen die betroffenen ArbN genannt werden. Um die Person hinreichend zu bezeichnen, müssen neben Vor- und Nachnamen auch Alter, Familienstand, Kinderzahl, sonstige Unterhaltspflichten und Beschäftigungsdauer genannt werden; auch sonstige Umstände, die einen besonderen Kündigungsschutz begründen. Sollten die Informationen hinsichtlich der Person des ArbN unzureichend sein, so führt es zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Arbeit zitieren:
Gonzalez Lopez, Juan Jose Juni 2009: Die betriebliche Mitbestimmung in Kündigungsfragen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Betriebsrat, Kündigung, Arbeitsgericht, Arbeitnehmer, Fehlzeit

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren