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Die betriebliche Alterversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung

Chancen und Risiken für den Arbeitgeber

Die betriebliche Alterversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jörg Wombacher
  • Abgabedatum: August 2004
  • Umfang: 71 Seiten
  • Dateigröße: 525,0 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Berufsakademie Lörrach - Staatliche Studienakademie Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8445-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8445-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8445-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wombacher, Jörg August 2004: Die betriebliche Alterversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge, Entgeldumwandlung, Pensionszusage, Pensionskasse

Diplomarbeit von Jörg Wombacher

Zusammenfassung:

In Anbetracht leerer Rentenkassen hat der deutsche Gesetzgeber in jüngster Zeit versucht, der zweiten Säule der Alterssicherung, der betrieblichen Altersversorgung, mehr Gewicht zu verleihen. Eine herausragende Rolle spielt diesbezüglich die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit 01. Januar 2002 ein Recht haben. Dabei wird ein Teil des Gehalts nicht als Barlohn ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber für Vorsorgemaßnahmen verwendet. Zahlreiche Unternehmen wurden in der Folge veranlasst, sich mit der Thematik der Entgeltumwandlung näher auseinanderzusetzen – eine angesichts der Komplexität und Dichte der rechtlichen Regelungen nicht einfache Aufgabe.

Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, betroffenen Unternehmen die aktuelle Rechtslage und deren Konsequenzen aufzuzeigen und zu erläutern. Die Untersuchung orientiert sich dabei primär an finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten, d.h. den Liquiditäts- und Rentabilitätsaspekten, sowie den finanziellen Risiken der mittels Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Um dabei zu einer möglichst umfassenden und neutralen Bewertung zu gelangen, wurden neben den Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen auch die Meinungen von unabhängigen Steuer- und Finanzberatern eingeholt.

Der Gang der Untersuchung zeigt, dass die Wahl des Durchführungswegs für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Je nachdem, ob sich der Arbeitgeber für eine unmittelbare Pensionszusage (Direktzusage) entscheidet oder sich bei der Versorgung seiner Mitarbeiter eines externen Versorgungsträgers (Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) bedient, ergeben sich erhebliche Unterschiede in Bezug auf die finanzwirtschaftlichen Wirkungsweisen der Entgeltumwandlung. So können Direktzusagen und Unterstützungskassen als strategisches Finanzierungsinstrument im Unternehmen eingesetzt werden und damit weit über den ursprünglichen Zweck der betrieblichen Altersversorgung hinausgehen. Demgegenüber steht bei den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse in erster Linie die Auslagerung versorgungstechnischer Risiken (Langlebigkeit, Invalidität, Tod) aus dem Unternehmen im Mittelpunkt.

Jeder Weg ist mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden, welche zu gewichten Aufgabe des jeweiligen Arbeitgebers ist, der den Entgeltumwandlungsanspruch seiner Mitarbeiter umzusetzen hat. In Abhängigkeit der unternehmerischen Ausgangssituation (Betriebsgröße, Rechtsform, Finanzierung, etc.) und der persönlichen Einstellungen der Entscheidungsträger (z.B. risikofreudig oder risikoavers) wird diese Gewichtung jedoch fallweise sehr unterschiedlich ausfallen, so dass es insgesamt keine generelle Bewertung der Durchführungswege im Sinne eines „besser oder schlechter“ geben kann. Wohl aber lassen sich unternehmensindividuell klare Präferenzen und damit eindeutige Lösungen finden. Wie eine solche konkret aussehen kann, wird in dieser Arbeit am Beispiel der Vitra GmbH, einem Unternehmen der Büromöbelbranche, veranschaulicht.

Als mittelständisches Unternehmen verfolgt Vitra bei der Implementierung der betrieblichen Altersversorgung nicht primär Renditeziele, sondern versucht, die damit verbundenen finanziellen Risiken sowie den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Im Ergebnis zeigt sich, dass diesen Anforderungen mit dem Abschluss einer Direktversicherung oder alternativ auch mit einer Pensionskassenlösung am ehesten entsprochen werden kann. Es handelt es sich dabei um versicherungsvertragliche Lösungen, mit deren Hilfe die versorgungstechnischen Risiken auf Dritte übertragen werden können, ohne dass für den Arbeitgeber bei Vertragsabschluss zusätzliche Kosten entstehen.

Trotz dieser Vorzüge gibt es bei diesen Durchführungswegen auch Nachteile, die vor allem das Einstandsrisiko des Arbeitgebers betreffen. So gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass das Unternehmen stets selbst für sein Versorgungsversprechen haftet – auch und insbesondere dann, wenn der gewählte Versorgungspartner (Versicherungsunternehmen) die zugesagten Versorgungsleistungen nicht zu erbringen imstande ist. Folglich kommt der Wahl eines geeigneten Anbieters eine zentrale Bedeutung zu. Nur wenn dieser über eine starke Kapitalbasis und ausreichend Sicherheiten verfügt, wird Vitra auch künftig die Versorgung seiner Mitarbeiter mit minimalen Risiken für sich bewerkstelligen und vor negativen Überraschungen (weitgehend) sicher sein können.

Abstract:

In view of the poor state of Germany’s state pension provision, German political leaders have recently increased their efforts to strengthen the „second pillar” of retirement provision, that is, company pension schemes provided by the employer. Since January 1st, 2002, employees have a legal claim on deferred compensation schemes (Entgeltumwandlung), whereby parts of their salaries are used to build up company pension benefits instead of being paid out immediately. This was hailed by many as a landmark to improve people’s old-age pension situation. Hence, the act of providing company pensions is no longer merely within the discretion of the employer (as was the case before), but now employees have a saying in this as well. Many German companies have therefore been forced to tackle the issue. Considering the great complexity of its legal context, however, this is not an easy task. Many risks and opportunities may be left unnoticed.

Keeping this in mind, this thesis aims to delineate the rules and regulations re deferred compensation schemes as well as their main consequences for the employer. Its focus is on the financial side of the topic, including viability and cost-effectiveness as well as risk-related aspects of deferred compensation schemes. To get a complete picture, it was necessary not only to use information from openly accessible sources, but also to call upon tax advisors and independent financial experts.

The type of company pension scheme turns out to be the key variable of the analysis. Consequently, a distinction has to be made between company-based pension schemes with provisions for pensions (Direktzusage), benefit funds (Unterstützungskasse), staff pensions insurance (Pensionskasse), direct insurance (Direktversicherung) and pension funds (Pensionsfonds). All of these types differ widely as far as their financial consequences are concerned. For example, direct company-based pension schemes and benefit funds may also be utilized as strategic financial tools and thus reach far beyond the original idea of providing company pension benefits to the workforce. By contrast, staff pensions and direct insurances are primarily oriented towards externalising the risks inherent to pension provision schemes (longevity, disability, early death).

Each type has specific advantages and disadvantages, which must be assessed by the employer. However, depending on the company’s individual situation (company size, legal form, financial structure, etc.) and its decision takers’ personal characters (i.e. venturesome or cautious), these assessments will inevitably vary from one case to another. Hence, there is no point in establishing an overall or absolute ranking of the five types of corporate pension schemes considered. An advantageous choice can only be made on an individual basis.

That being so, Vitra GmbH, a medium-sized company operating in the office furniture business, will serve as an example to show how an advantageous decision making process may look like, based on the individual requirements of the employer. As a medium-sized company, Vitra’s main concern is to reduce financial risks and paper work. If at all, making financial benefits is secondary. Staff pension insurance or direct insurance schemes have thus proven to be the best way to comply with Vitra’s demands. In these types of pension schemes, the company takes out a group life insurance policy in favour of its employees. The benefit risk is assumed by the insurance company, as is all the administrative work. Both ways may, in fact, be seen as equal solutions as they show no significant differences regarding the analysed topic (their differences are mainly touching on employee taxation, which is not part of the analysis).

However, there is still another side of the coin. Because of the long-term character of insurance agreements, effects may be felt years and decades after their conclusion. Hence choosing the right partner is at least of same vital importance as is choosing the right type of corporate pension scheme. That is because Vitra’s employees will always resort to their company if the insurer is unable to pay the pensions due (e.g. because of bankruptcy). Only if the insurer possesses enough financial strength and long-term securities will there be no bad awakening for Vitra in the future.

Inhaltsverzeichnis:

Ehrenwörtliche Erklärung 2
Freigabevermerk Praxisarbeit 3
Management Summary (deutsch) 4
Management Summary (english) 6
Management Summary (français) 8
Abkürzungsverzeichnis 13
Abbildungsverzeichnis 15
Anlagenverzeichnis 17
1. Einleitung 18
1.1 Einführung in die Thematik 18
1.2 Ziel der Arbeit und Methode der Darstellung 19
2. Das deutsche Alterssicherungssystem 20
2.1 Das 3-Säulen-Modell 20
2.2 Das gesetzliche Rentensystem in der Krise 20
2.3 Stärkung der betrieblichen Altersversorgung 21
3. Fachliche Grundlagen der Entgeltumwandlung 22
3.1 Grundmuster der betrieblichen Altersvorsorge nach der Rentenreform 2001 22
3.2 Grundlagen Arbeitsrecht 24
3.2.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung 24
3.2.2 Begriff der Entgeltumwandlung 24
3.2.3 Begrenzung des Anspruchs 25
3.2.4 Durchführungswege 25
3.2.4.1 Direktzusage (Pensionszusage) 26
3.2.4.2 Unterstützungskasse 26
3.2.4.3 Direktversicherung 27
3.2.4.4 Pensionskasse 28
3.2.4.5 Pensionsfonds 29
3.2.5 Zusageformen 30
3.2.5.1 Leistungszusage 30
3.2.5.2 Beitragsorientierte Leistungszusage 30
3.2.5.3 Beitragszusage mit Mindestleistung 30
3.2.6 Unverfallbarkeit 31
3.2.6.1 Eintritt der Unverfallbarkeit 31
3.2.6.2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft 31
3.2.7 Anpassungsprüfungspflicht 32
3.2.8 Insolvenzschutz 33
3.3 Grundlagen Steuerrecht 33
3.4 Grundlagen Sozialversicherungsrecht 34
4. Finanzwirtschaftliche Analyse der Durchführungswege 35
4.1 Allgemeines 35
4.2 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Direktzusage 36
4.2.1 Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG 36
4.2.1.1 Beginn der Rückstellungsbildung 36
4.2.1.2 Höhe der Rückstellungen 36
4.2.1.3 Auflösung der Rückstellungen 37
4.2.2 Rückgedeckte Direktzusage 37
4.2.3 Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds 37
4.3 Beurteilung der Direktzusage 38
4.3.1 Vorteile 38
4.3.2 Nachteile 39
4.3.3 Fazit Direktzusagen 40
4.4 Finanzwirtschaftliche Aspekte Unterstützungskasse 41
4.4.1 Nicht rückgedeckte (pauschaldotierte) Unterstützungskasse 41
4.4.2 Rückgedeckte Unterstützungskasse 42
4.4.3 Leistungsplangestaltung 42
4.5 Beurteilung der Unterstützungskasse 43
4.5.1 Vorteile 44
4.5.2 Nachteile 46
4.5.3 Fazit Unterstützungskasse 46
4.6 Finanzwirtschaftliche Aspekte von Direktversicherungen und Pensionskassen 48
4.6.1 Auswirkungen in Bilanz und Betriebsergebnisrechnung 48
4.6.2 Leistungsplangestaltung 48
4.7 Beurteilung der Direktversicherung/Pensionskasse 49
4.7.1 Vorteile 49
4.7.2 Nachteile 49
4.7.3 Fazit Direktversicherung und Pensionskasse 50
4.8 Finanzwirtschaftliche Aspekte des Pensionsfonds 51
4.8.1 Auswirkungen in Bilanz und Betriebsergebnisrechnung 51
4.8.2 Leistungsplangestaltung 51
4.8.2.1 Leistungsorientierung 51
4.8.2.2 Beitragsorientierung 52
4.8.2.3 Auszahlungsmodus 52
4.9 Beurteilung des Pensionsfonds 53
4.9.1 Vorteile 53
4.9.2 Nachteile 53
4.9.3 Fazit Pensionsfonds 54
4.10 Gesamtbetrachtung 55
5. Entscheidung 56
5.1 Entscheidungsparameter 56
5.2 Entscheidungsfindung 57
5.3 Nach der Entscheidung: Die Wahl des Versorgungsträgers 58
6 Zusammenfassung und Ausblick 60
Quellenverzeichnis 62
Anlage 65

Automatisiert erstellter Textauszug:

Da der Arbeitgeber unmittelbarer Träger der Versorgungszusage ist, trifft ihn auch das Finanzierungsrisiko. Er muss sich die Frage stellen, ob er die späteren Versorgungsleistungen hinreichend ausfinanzieren kann. Da die Zukunft aber stets mit großen Unsicherheiten behaftet ist, wird diese Frage nur – wenn überhaupt – unbefriedigend zu beantworten sein. Man denke in diesem Zusammenhang alleine nur an die Schwierigkeiten, die mit der ständig steigenden Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten verbunden sind. Im Nachhinein wird so jegliche Kalkulationsgrundlage beseitigt, die für die „Umrechnung“ des Gehaltsverzichts in eine laufende Pension zum heutigen Zeitpunkt herangezogen wird. Das Institut der Wirtschaftsprüfer gibt darüber hinaus zu bedenken, dass der Ausweis der mit 6%80 abgezinsten Pensionsverpflichtungen nur als ein Minimalwert anzusehen ist, während der tatsächliche Verpflichtungsumfang viel höher liegen dürfte81. Für das bei Entgeltumwandlungen angewandte Gegenwartswertverfahren bedeutet dies im Umkehrschluss, dass eine mit 6% aufgezinste Prämie „(...) zu einer Versorgungsleistung führt, die voraussichtlich durch die erzielbare Gesamtkapitalrendite des verpflichteten Unternehmens (häufig) nicht erwirtschaftet werden wird.“82 Pensionsverpflichtungen sind folglich nicht nur schwer kalkulierbar, sondern auch sehr teuer für den Arbeitgeber. Eine weiterer gravierender Nachteil der Pensionsrückstellungen ist das mit ihnen verbundene Risiko eines Bilanzsprungs. Letzterer entsteht in der Regel dann, wenn der Versorgungsfall durch Invalidität des Begünstigten vorzeitig eintritt. Die Folge ist eine sofortige Erhöhung der Rückstellungen, die oft weit über den höchsten Stand der Altersrententeilwerte hinausgeht und damit zu einer plötzlichen bilanziellen Überschuldung führen kann. Davon betroffen sind vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, in denen die Anzahl der Begünstigten oft nicht zur Deckung der versicherungsmäßigen Risiken (Invalidität, Tod) ausreicht. Auch in der späteren Leistungsphase ergeben sich Bilanzsprungrisiken, diesmal allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen: aufgrund der Tatsache, dass sich die Auflösung der Rückstellungswerte bilanzrechtlich über einen wesentlich längeren Zeitraum erstreckt als die tatsächliche Lebenserwartung der Begünstigten (rechnerisch zugrunde gelegt werden 115 (!) Lebensjahre83), müssen beim Ableben des Versorgungsempfängers erhebliche Rückstellungsbeträge gewinnerhöhend aufgelöst werden (zur Orientierung: bei einem 76-jährigen Leistungsempfänger sind dies noch etwa 4/5 der gebildeten Rückstellungen). Das kann in der Folge zu einer enormen Liquiditätsbelastung (Steuerzahlung) führen, die wiederum eine Insolvenz nach sich ziehen kann. Daran wird bei Erteilung der Zusage oftmals nicht gedacht. [...]

Durch die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen kann der Arbeitgeber seinen Gewinn und die darauf zu entrichtenden Steuern bis zur Fälligkeit der Pensionsleistungen mindern. Die Steuerpflicht verlagert sich von der Anwartschafts- in die Leistungsphase, so dass dem Unternehmen in der Zwischenzeit ein zinsloser Steuerkredit zur Verfügung steht. Durch die Gehaltsumwandlung wird dieser Effekt noch verstärkt: indem stets der höhere Barwert der umgewandelten Entgeltbestandteile steuermindernd angesetzt werden darf, ergibt sich gegenüber der klassischen arbeitgeberfinanzierten Zusage im Verlauf der Rückstellungen eine historisch andere Verteilung. Der Rückstellungsaufwand wird stärker in die Gegenwart geholt, künftige Jahre werden geringer belastet. Damit erhöht sich der potentielle Anlagegewinn der so gewonnenen Liquidität78. Der Entgeltverzicht bewirkt darüber hinaus die sofortige Einsparung eines Teils der Personalkosten und verlagert diese in die Zukunft. Da die Umwandlungsbeträge voll als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, erhöht sich dadurch auch nicht der buchmäßige Gewinn und damit die Steuerlast. Mit anderen Worten, der durch die Personalkostenstundung gewonnene Liquiditätsvorteil bleibt dem Unternehmen in voller Höhe erhalten. Interessant ist auch, dass der effektiv (vom Bruttolohn) einbehaltene Betrag aufgrund von Steuer- und Sozialabgabeneinsparungen (letzteres nur bis 2008) größer ist als der Betrag, dem der Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung netto weniger zur Verfügung steht79. Ein weiterer Vorzug von Gehaltsumwandlungs-Direktzusagen ist, dass die mit ihnen finanzierten Vermögenswerte unbelastet sind und keinen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Das trifft insbesondere auf die u.U. abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen zu. Deren Beleihungsfähigkeit (Verpfändung, Sicherheitsübereignung) kann sich positiv auf den Kreditspielraum des Unternehmens auswirken. Als Vorteil ist auch die hohe Gestaltungsflexibilität der Leistungspläne von Direktzusagen zu werten. Einmalbeträge kommen für die Umwandlung genauso in Betracht wie regelmäßige Beitragsleistungen. Auch Tantiemen und Sonderzahlungen, die typischerweise von Jahr zu Jahr in unterschiedlicher Höhe ausfallen, eignen sich für die Umwandlung. Durch die Option, neben Renten- auch Einmalkapitalauszahlungen für den Versorgungsfall zu vereinbaren, kann sich das Unternehmen relativ leicht seiner Anpassungsprüfungspflicht entledigen. Sollte sich der Arbeitgeber gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt von seinen Pensionsverpflichtungen trennen wollen, so ist für ihn schließlich noch deren steuerfreie Übertragbarkeit auf einen Pensionsfonds von Nutzen. Insbesondere im Hinblick auf einen möglichen späteren [...]

Wie der Arbeitgeber in der Ansparphase die künftig zu zahlenden Versorgungsleistungen finanziert, obliegt ihm selbst. Er kann dies aus dem späteren Cashflow, durch eine Anlage in Wertpapieren, in Fonds oder anderen Sach- und Substanzwerten tun. Er kann die Pensionsverpflichtungen aber auch ganz (kongruent) oder teilweise (partiell) über eine Versicherungsgesellschaft rückdecken. Im ersten Fall werden nur ausgewählte Risiken, z.B. das Risiko des vorzeitigen Versorgungsfalls aufgrund von Invalidität, abgedeckt. Bei der zweiten Variante schließt der Arbeitgeber eine mit der in Aussicht gestellten Versorgung deckungsgleiche Versicherung ab, so dass das Risiko minimiert wird, im Versorgungsfall mangels Kapital die zugesagten Leistungen nicht erbringen zu können. Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung führt zur Zahlung von Prämien, die allerdings als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber die Versicherung in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zuzüglich eines eventuell bereits zugeteilten Überschussguthabens bilanziell aktivieren. Dies ist erforderlich, da der Arbeitgeber – im Gegensatz zur Direktversicherung – Bezugsberechtigter aus der Versicherung ist und somit deren Wert zum Betriebsvermögen zählt. Die Möglichkeit zur Beleihung, Verpfändung oder Abtretung der Versicherung bleiben dann allerdings bestehen. [...]

Arbeit zitieren:
Wombacher, Jörg August 2004: Die betriebliche Alterversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge, Entgeldumwandlung, Pensionszusage, Pensionskasse

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