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Die betriebliche Altersvorsorge im Mittelstand

Die betriebliche Altersvorsorge im Mittelstand
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Marion Giesa
  • Abgabedatum: April 2004
  • Umfang: 76 Seiten
  • Dateigröße: 430,6 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Wiesbaden Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8269-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8269-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8269-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Giesa, Marion April 2004: Die betriebliche Altersvorsorge im Mittelstand, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Chancen, Risiken, Durchführungswege, Problematik, Versorgungspartner

Diplomarbeit von Marion Giesa

Zusammenfassung:

Ziel dieser Arbeit ist es, die geeigneten Durchführungswege für ein mittelständisches Unternehmen auszuwählen.

Im ersten Kapitel werden die Probleme und die Lösungswege vorgestellt. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit den Grundlagen der BAV.

Als Ausgangspunkt bietet sich im zweiten Kapitel eine kurze, systematischen Einordnung der BAV in das System der Alterssicherung an. Dem folgt ein Abriss der Finanzierungsverfahren im System der Alterssicherung. Die Finanzierung durch den Arbeitgeber wird in Zukunft für den Arbeitnehmer an Bedeutung verlieren. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer und Fach- und Führungskräften in mittelständischen Unternehmen hingegen wird die arbeitgeberfinanzierte BAV ein interessantes Modell bleiben, um Mitarbeiter zu gewinnen. Durch die Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, seine Versorgungslücke selbst zu schließen. Anschließend findet eine nähere Erläuterung der drei Zusagearten statt, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anbieten kann.

Als Grundlage für die rechtlichen Rahmenbedingungen der BAV werden im dritten Kapitel die fünf Durchführungswege komprimiert charakterisiert. Im vierten Kapitel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der BAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausführlich dargestellt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen werden anhand des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ aufgezeigt. Die steuerlichen Auswirkungen sind für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Auswahl des Durchführungsweges.

Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit den Chancen und Risiken der BAV aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht. Das sechste Kapitel geht auf die Problematik des Mittelstandes im Vergleich zu Großunternehmen ein. Beide sind verpflichtet eine BAV anzubieten. Die Großunternehmen profitieren von ihrem Größenvorteil gegenüber den mittelständischen Unternehmen.

Im siebten Kapitel werden die Durchführungswege hinsichtlich ihrer Eignung für den Mittelstand untersucht und eine Auswahl aus den verschiedenen Durchführungswegen dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 5
2. Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland 6
2.1 Definition 6
2.2 Die geschichtliche Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung 6
2.3 Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung 7
2.3.1 Finanzierung durch den Arbeitgeber - Betriebsrente 8
2.3.2 Finanzierung durch den Arbeitnehmer - Entgeltumwandlung 9
2.4 Zusagearten 10
2.4.1 Leistungszusage 10
2.4.2 Die beitragsorientierte Leistungszusage 12
2.4.3 Die Beitragszusage mit Mindestleistung 13
3. Die fünf Durchführungswege 14
3.1 Die Direktzusage 15
3.2 Die Direktversicherung 16
3.3 Die Unterstützungskasse 16
3.4 Die Pensionskasse 17
3.5 Der Pensionsfonds 18
4. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der BAV 19
4.1 Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 19
4.2 Die steuerlichen Konsequenzen 22
4.2.1 Die steuerlichen Auswirkungen beim Arbeitgeber 22
4.2.1.1 Unmittelbare Versorgungszusage 23
4.2.1.2 Mittelbare Versorgungszusage 24
4.2.2 Die steuerlichen Auswirkungen beim Arbeitnehmer 25
4.3 Die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen 27
4.3.1 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen beim Arbeitgeber 28
4.3.2 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen beim Arbeitnehmer 30
4.4 Betriebliche und tarifliche Rahmenbedingungen 31
5. Chancen und Risiken der BAV 33
5.1 Chancen der betrieblichen Altersversorgung 33
5.1.1 Arbeitgebersicht 33
5.1.1.1 Personalwirtschaftliche Chancen 34
5.1.1.2 Finanzwirtschaftliche Chancen 35
5.1.1.3 Steuerliche Chancen 37
5.1.2 Arbeitnehmersicht 38
5.2 Risiken der betrieblichen Altersversorgung 41
5.2.1 Arbeitgebersicht 42
5.2.2 Arbeitnehmersicht 44
6. Problematik im Mittelstand im Vergleich zu den Großunternehmen 45
7. Versorgungspartner des Mittelstandes 47
7.1 Modelle für den Mittelstand 47
7.1.1 Direktversicherung gem. § 40b EStG 48
7.1.2 Pensionskasse 51
7.1.3 Rückgedeckte Pensionszusage 53
7.1.4 Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse 55
7.1.5 Pensionsfonds 57
7.2 Fazit 59
8. Resümee 61
9. Anhang 64
Literaturverzeichnis 65

Automatisiert erstellter Textauszug:

Unternehmensattraktivität. Für viele Arbeitnehmer gehört das Angebot einer BAV zu den Entscheidungskriterien bei der Wahl des Arbeitsplatzes. Besonders auf dem Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte stehen mittelständische Unternehmen immer häufiger im Wettbewerb mit Großunternehmen, die ihren Mitarbeitern umfangreichere Versorgungsleistungen gewähren. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kann die BAV ein Motiv für qualifizierte Arbeitnehmer sein, in einem mittelständischen Unternehmen seine Arbeitskraft zu investieren. Bei Unternehmen, die auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, ist die vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Versorgungsleistung ein interessantes Instrument zur Verbesserung der Attraktivität als Arbeitgeber. Der Mittelstand hat dadurch die Möglichkeit, einen eventuell bestehenden Nachteil auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Großunternehmen zu egalisieren.105 Damit sich mittelständische Unternehmen heute auf dem wettbewerbsstarken Markt behaupten können, sind sie auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen. Die BAV hat in mittelständischen Unternehmen wieder die Chance ein effizienter und flexibler Bestandteil der Personal- und Vergütungspolitik zu werden.106 Die betriebliche Altersversorgung soll als langfristiges Vergütungselement dienen und zur Erhöhung der Arbeitsmotivation der Arbeitnehmer führen. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber das Angebot, anstelle einer Gehaltserhöhung, eine BAV zu wählen. Die Motivationswirkung einer BAV ist wesentlich höher einzuschätzen, als die Wirkung einer Gehaltserhöhung. Der Motivationseffekt des Arbeitnehmers verringert sich schon nach einigen Wochen und er erwartet wieder [...]

Anwartschaften der BAV vollzogen werden, kann dies einfach in einer Betriebsvereinbarung unter Zustimmung des Betriebsrates gemacht werden. Es bedarf keiner Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer.98 Die BAV kann auch durch Tarifverträge geregelt werden. Sollen bei Ansprüchen auf BAV durch Entgeltumwandlung Bezüge umgewandelt werden, die auf einem Tarifvertrag beruhen, muss dies für die tarifgebundenen Arbeitnehmer ausdrücklich vorgesehen oder zugelassen werden. Der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallende Arbeitgeber muss dem tarifgebundenen Arbeitnehmer keine ausdrückliche Zusage erteilen. Die Zusage gilt als erteilt, wenn der Arbeitnehmer die im Tarifvertrag dargelegten persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies ist kennzeichnend für den Tarifvertrag als Rechtsgrundlage der BAV. Die Normen des Tarifvertrages gelten wie bei der Betriebsvereinbarung unmittelbar und zwingend.99 [...]

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Arbeitnehmers ist bei der Direktversicherung in der Anwartschaftsphase der im Punkt 4.3.1 ausführlich beschriebenen Konsequenzen gleichzusetzen. In der Leistungsphase gilt für den Arbeitnehmer bei Rentenleistung eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt.91 Im Falle eines Anspruches auf Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktzusage bleiben die Zuwendungen für den Arbeitnehmer bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei. Die Sozialversicherungsfreiheit ist auf maximal 4 % der BBG in der Rentenversicherung begrenzt. Zu unterscheiden sind die Abschlüsse einer Direktversicherung vor dem 01.01.2002. Hat der Arbeitnehmer einen höheren Entgeltbestandteil als 4 % der BBG umgewandelt, werden diese ab 01.01.2002 sozialversicherungspflichtig. Vor diesem Zeitpunkt ist die Umwandlung von mehr als 4 % sozialversicherungsfrei.92 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung innerhalb der Unterstützungskasse entspricht dem Verfahren innerhalb der Direktzusage. Handelt es sich allerdings um eine arbeitgeberfinanzierte Zusage, bleiben die Zuwendungen [...]

Arbeit zitieren:
Giesa, Marion April 2004: Die betriebliche Altersvorsorge im Mittelstand, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Chancen, Risiken, Durchführungswege, Problematik, Versorgungspartner

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