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Die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Kreditderivate

Die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Kreditderivate
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Isabel Hackenbroch
  • Abgabedatum: September 2000
  • Umfang: 133 Seiten
  • Dateigröße: 5,5 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Mainz Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4152-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4152-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4152-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hackenbroch, Isabel September 2000: Die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Kreditderivate, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Eigenkapitalunterlegung, Risikosteuerung

Diplomarbeit von Isabel Hackenbroch

Einleitung:

Diese Arbeit untersucht die derzeit in Deutschland vorhandenen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen für Kreditderivate. Unter Einbeziehung der Vorschriften anderer Länder und mutmaßlicher zukünftiger Entwicklungen soll ein umfassender Überblick über die bankaufsichtsrechtliche Behandlung dieser neuen Finanzinstrumente vermittelt werden. In den letzten Jahren hat sich ein tiefgreifender Strukturwandel auf den internationalen Finanzmärkten vollzogen. Gekennzeichnet ist dieser Wandel insbesondere durch die gegenseitige Durchdringung der nationalen Finanzmärkte in Richtung auf einen globalen Markt. Eine solche Globalisierung wird gefördert durch rasante Entwicklungen in der EDV-Technik und hat sowohl niedrigere Transaktionskosten als auch eine erhöhte Markttransparenz zur Folge. Weiterhin ist auf den internationalen Finanzmärkten seit geraumer Zeit das Voranschreiten der sog. Securitization festzustellen. Dabei handelt es sich um die Verbriefung eines Anspruchs in einem Wertpapier, das öffentlich gehandelt wird und für welches ein Marktpreis vorhanden ist. Das führt dazu, dass die Bedeutung der klassischen Formen des Bankkredits zugunsten wertpapiermäßiger Finanzierungen abnimmt und die Kreditinstitute somit ihr Monopol für das Eingehen von Kreditrisiken verlieren.

Die Auslagerung des Kreditmarktes aus der Bilanz aber auch der Zwang der Kreditinstitute, ihr Eigenkapital aufgrund des Kostendrucks im traditionellen Kreditgeschäft so gering wie möglich zu halten, lässt es für sie immer wichtiger werden, ein effizientes und flexibles Kreditrisikomanagement aufzubauen, um so im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können. Während der Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten zur Absicherung von Marktpreisrisiken, also z.B. gegen Wechselkurs- oder Zinsänderungsrisiken, schon seit einiger Zeit ein wichtiges Instrument zur Risikokompensation ist, begannen amerikanische Investmentbanken, ausgehend von den oben genannten Entwicklungen, erstmals Anfang der neunziger Jahre auch Kreditrisiken auf andere Marktteilnehmer zu übertragen. Bei diesen neuen Instrumenten, den sog. Kreditderivaten, handelt es sich grundsätzlich um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die für den Fall relevant wird, dass sich die Bonität einer zugrundeliegenden Forderung verändert, d.h. in der Regel verschlechtert.

Die durch das Kreditderivat eingegangenen Verpflichtungen werden wirksam, wenn sich etwa die Zinsspanne für den zugrundeliegenden Kredit ändert, eine Bonitätsveränderung durch die Ratingagenturen erfolgt oder aber der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es wurde also erstmals möglich, Kreditrisken getrennt von ihrem Basisinstrument am Kapitalmarkt handelbar zu machen und so zu einem effizienten Kreditrisikomanagement beizutragen. Seit ihrem ersten Einsatz Anfang der neunziger Jahre ist das Wachstum von Kreditderivaten stark angestiegen. Nach einer Untersuchung der British Bankers Association (BBA) schätzen Markteilnehmer, dass der nominelle Wert von offenstehenden Kreditderivaten von ungefähr US$ 50 Milliarden in Jahre 1996 auf ca. US$ 350 Milliarden zum Jahresende 1998 angewachsen ist. Für das Jahresende 2000 liegt die Schätzung bei rund US$ 740 Milliarden. Allerdings ist es schwierig, die genaue Größe des Kreditderivatemarktes zu bestimmen, was einerseits daran liegt, dass weder die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) noch die International Swap and Derivatives Association (ISDA) genaue Umsatzzahlen sammeln, anderseits aber auch, weil Banken Kreditderivate unterschiedlich definieren.

Doch obwohl der Handel von Kreditderivaten in den letzten Jahren rasant zugenommen hat, sind noch viele Fragen zu ihrer Nutzung ungeklärt. Ein wesentlicher Punkt ist ihre bankaufsichtsrechtliche Behandlung. Damit Kreditderivate eine ihrer wichtigsten Aufgaben, nämlich die Veräußerung bislang illiquider Kreditrisiken und somit eine Optimierung des Eigenkapitals der Kreditinstitute, wirksam erfüllen können, bedarf es angemessener bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen, die eine solche Optimierung gewährleisten. Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen von Kreditderivaten zu vermitteln, die vorhandenen Mängel in Bezug auf eine Optimierung der Eigenkapitalstruktur von deutschen Kreditinstituten aufzuzeigen und die aus mutmaßlich zukünftigen Entwicklungen erwarteten Verbesserungen zu analysieren.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Vorgehensweise 3
2. Basisstrukturen von Kreditderivaten 5
2.1 Total (Rate of) Return Swap 7
2.2 Credit Default Option 9
2.3 Credit Linked Note 13
2.4 Credit Spread Option 15
3. Kreditrisiko und Eigenkapital 17
3.1 Die Bedeutung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen für die Kreditrisikopolitik von Kreditinstituten 17
3.2 Regelungen zur Begrenzung von Erfolgsrisiken 18
3.3 Die Definition der Eigenmittel nach dem KWG 19
3.4 Der Inhalt des Grundsatz I 21
3.3.1 Anwendung des Grundsatz I 21
3.3.2 Zweiter Abschnitt – Anrechnung von Risikoaktiva 23
3.3.3 Fünfter Abschnitt – Handelsbuch-Risikopositionen Seite 26
4. Das Rundschreiben 10/99 des BaKred vom 16. Juni 1999 32
4.1 Kreditderivate im Grundsatz I – Der Regelungsbereich 32
4.2 Zuordnung zum Anlagebuch oder Handelsbuch 33
4.3 Grundsätzliche Voraussetzungen für die bankaufsichtsrechtliche Anerkennung der Besicherungswirkung 35
4.3.1 Wirksamkeit des Risikotransfers 35
4.3.2 Gleichartigkeit von Referenzaktivum und zu besicherndem Aktivum 36
4.3.3 Laufzeitkriterium 38
4.4 Berücksichtigung von Kreditderivaten im Anlagebuch 39
4.4.1 Total Return Swap 40
4.4.1.1 Sicherungsnehmer 40
4.4.1.2 Sicherungsgeber 41
4.4.2 Credit Default Option 41
4.4.2.1 Sicherungsnehmer 41
4.4.2.2 Sicherungsgeber 42
4.4.3 Credit Linked Note 42
4.4.3.1 Sicherungsnehmer 43
4.4.3.2 Sicherungsgeber 43
4.5 Berücksichtigung von Kreditderivaten im Handelsbuch 44
4.5.1 Total Return Swap 44
4.5.1.1 Sicherungsnehmer 44
4.5.1.2 Sicherungsgeber 45
4.5.2 Credit Default Option 45
4.5.2.1 Sicherungsnehmer 46
4.5.2.2 Sicherungsgeber 47
4.5.3 Credit Linked Note 47
4.5.3.1 Sicherungsnehmer 47
4.5.3.2 Sicherungsgeber 48
4.6 Berücksichtigung der Kontrahentenausfallrisiken von Kreditderivaten 48
4.6.1 Anlagebuch 49
4.6.2 Handelsbuch 51
4.6.2.1 Total Return Swap 51
4.6.2.2 Credit Default Option 52
4.6.2.3 Credit Linked Note 53
5. Die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Kreditderivate in anderen Ländern 54
5.1 USA 54
5.2 England 56
5.3 Frankreich 59
6. Kritische Betrachtung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen 61
7. Das bevorstehende Regelungswerk des Baseler Ausschusses 65
7.1 Die zu erwartenden Änderungen im Kreditrisikobereich 66
7.2 Die Auswirkungen der Änderungen auf die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Kreditderivate 68
8. Schlussbetrachtung 71
LITERATURVERZEICHNIS 72
ANHANGVERZEICHNIS 80

Arbeit zitieren:
Hackenbroch, Isabel September 2000: Die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Kreditderivate, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Eigenkapitalunterlegung, Risikosteuerung

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