Die aufwandswirksame Behandlung von Aktienoptionen nach IFRS 2-Darstellung und Beurteilung aus Sicht der Anteilseigner
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jasmin Flecke
- Abgabedatum: Juli 2005
- Umfang: 74 Seiten
- Dateigröße: 557,1 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Paderborn Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9645-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9645-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9645-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Flecke, Jasmin Juli 2005: Die aufwandswirksame Behandlung von Aktienoptionen nach IFRS 2-Darstellung und Beurteilung aus Sicht der Anteilseigner, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Shareholder Value, Gesellschafter, Gewinn, Pagatorik, Kongruenzprinzip
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Diplomarbeit von Jasmin Flecke
Einleitung:
Aktienoptionen werden schon seit langem in den USA bevorzugt als Vergütungsinstrument eingesetzt. Derzeit entlohnen etwa mehr als 80% der 500 größten Unternehmen dort ihre Mitarbeiter, insbesondere die Führungskräfte, mit sog. Stock Options.
In Deutschland hat die Ausgabe von Aktienoptionen in ihren unterschiedlichen Variationen seit Mitte der 90er Jahre Einzug gehalten. Dies wurde insbesondere durch die Änderung des KonTrag 1998 verstärkt, der es deutschen Unternehmen erleichterte, derartige anteilsbasierte Vergütungsinstrumente einzusetzen.
Aktienoptionen enthalten das Recht eines Begünstigten zum Erwerb einer bestimmten Anzahl von Aktien des arbeitgebenden Unternehmens zu einem im Vorfeld festgesetzten Preis (dem Basispreis) in einem vorgegebenen Zeitraum. Zum Erwerb verpflichtet ist er nicht. Die Optionsausübung ist grundsätzlich erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich.
Die Differenz zwischen dem Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung der Option und dem ursprünglich fest-gelegten Basispreis zum Gewährungszeitpunkt bildet den Gewinn für den Berechtigten. Bei einer negativen Entwicklung des Aktienkurses, d.h. der Basispreis übersteigt den Marktwert der Aktie zum Ausübungszeitpunkt, ist das Risiko des Begünstigten durch den Verzicht auf die Ausübung seiner Option beschränkt.
In der Regel wird als Basispreis der Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Option festgelegt (at-the-money-options). Möglich ist aber auch, dass der Basispreis höher gewählt wird (out-of-the-money-options), um somit einen erhöhten Anreiz zu geben, Unternehmenswert zu schaffen. Außer Betracht sind allerdings Basiswerte, die den aktuellen Aktienkurs zum Zusagezeitpunkt unterschreiten (in-the-money-options), weil damit schon eine Vermögensverwässerung der Anteilseigner verursacht und kaum Anreiz zu Mehrleistung der Optionsberechtigten geschaffen wird.
Diese vielseitig diskutierte Form der Entlohnung behält weiterhin an Brisanz, denn seit dem 1.1.2005 sind nun alle europäischen, kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ihren Abschluss nach den International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Diese umfassen auch den IFRS 2 – Share based Payment, der das Regelwerk zur Bilanzierung von Aktienoptionen liefert. Nachdem lange Zeit auf einen solchen Leitfaden gewartet worden war, veröffentlichte der International Accounting Standard Board (IASB) den IFRS 2 am 19.2.2004.
Dies wird nun weit reichende Bedeutung für die Gestaltung und Finanzierung von Aktienoptionen haben, denn diese müssen nun mehr aufwandswirksam in der Bilanz erfasst werden. Verlieren Aktienoptionspläne nun an Attraktivität? Erfüllen sie überhaupt noch die Anreizwirkung, den Prinzipal-Agent-Konflikt zu entschärfen? Vielmehr fokussiert sich die Kritik allerdings auf die vorgeschriebene bilanzielle Abbildung der Aktienoptionen.
Gang der Untersuchung:
Im Folgenden soll nach einem kurzen Überblick über den Hintergrund von Aktienoptionen als Vergütungsinstrument und dessen Status Quo, die bilanzielle Behandlung von echten Aktienoptionen im Fall der bedingten Kapitalerhöhung dargestellt werden. Virtuelle Aktienoptionen werden hier bewusst ausgeklammert, weil sie nicht derart im Feuer der Kritik stehen. Da es zu einer Auszahlung in Form von Barmitteln kommt, wird der Aufwandscharakter dieser anteilsbasierten Vergütung nicht in Frage gestellt. Zudem finden auch keine gesellschaftsrechtlichen Veränderungen innerhalb des Eigenkapitals statt.
Wesentlicher Gegenstand dieser Diplomarbeit bildet die Diskussion um die Aufwandsverrechnung. Im Schrifttum hat es zahlreiche Einwände gegen diese gegeben.
In Kapitel 3 sollen die wichtigsten Argumente beleuchtet und die Auswirkungen der erfolgswirksamen und damit implizit der Vergleich zur erfolgsneutralen Bilanzierung auf die Unternehmensbewertung aus dem Blickwinkel der Aktionäre aufgezeigt werden.
Von steuerlichen Konsequenzen wird innerhalb dieser Arbeit abgesehen, da diese ein sehr komplexes Thema für sich bilden. An dieser Stelle sei auf andere Quellen im Schrifttum verwiesen.
Anschließend werden kurz die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Qualität von Aktienoptionsprogrammen und die Suche nach Alternativen geschildert.
Abschließend werden noch eine kurze Zusammenfassung und ein Ausblick gegeben.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Hintergrund und Konzeption des IFRS | 24 |
| 1.2.1 | Prinzipal-Agent-Konflikt | 5 |
| 1.2.2 | Shareholder Value Konzept | 6 |
| 1.3 | Status Quo von Aktienoption | 8 |
| 1.3.1 | In den USA | 8 |
| 1.3.2 | In Deutschland nach der Änderung des KonTrag 1998 | 9 |
| 1.4 | Inkrafttreten und Übergangsvorschriften | 10 |
| 2. | Darstellung der Bilanzierung und Bewertung echter Aktien-optionen bei bedingter Kapitalerhöhung | 12 |
| 2.1 | Aktienoptionen allgemein | 12 |
| 2.2 | Bilanzierung: Ansatz und Ausweis | 13 |
| 2.3 | Bewertung | 14 |
| 2.3.1 | Leistungszeitraum | 17 |
| 2.3.2 | Ausübungsbedingungen | 18 |
| 2.3.3 | Besonderheiten | 20 |
| 2.4 | Anhangsangaben | 21 |
| 2.5 | Darstellung der Bilanzierung und Bewertung anhand eines Zahlenbeispiels | 24 |
| 2.5.1 | Die Ausgabe von Aktienoptionen ohne vereinbarte Erfolgsziele | 24 |
| 2.5.2 | Die Ausgabe von Aktienoptionen in Verbindung mit markt- und nichtmarktbezogenen Erfolgszielen | 25 |
| 3. | Auswirkungen der aufwandswirksamen Behandlung von Aktienoptionen | 27 |
| 3.1 | Im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Bilanzierungs-grundsätzen | 27 |
| 3.1.1 | Vermischung der Vermögenssphären | 27 |
| 3.1.2 | Ausschüttungsverkürzung | 29 |
| 3.1.3 | Durchbrechung von Pagatorik und Kongruenzprinzip | 33 |
| 3.1.4 | Doppelte Erfassung im verwässerten Gewinn pro Aktie | 36 |
| 3.1.5 | Widerspruch zur Definition von Aufwand | 40 |
| 3.2 | Ökonomische Auswirkung vor dem Hintergrund der Anreiz- Wirkung | 43 |
| 3.2.1 | Benachteiligung von Start-Up Unternehmen | 43 |
| 3.2.2 | Werden Aktienoptionspläne unattraktiv? | 44 |
| 3.3 | Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens | 46 |
| 3.3.1 | Kostentransparenz der Aktienoptionspläne | 46 |
| 3.3.2 | Kritische Würdigung von Aktienoptionsplänen vor dem Hintergrund des Corporate Governance Kodex | 49 |
| 3.4 | Zusammenfassende Schlussbetrachtung der Auswirkungen der aufwandswirksamen Buchung | 50 |
| 4. | Aktuelle Entwicklungen | 53 |
| 4.1 | Qualität der Aktienoptionspläne | 53 |
| 4.1.1 | Manipulativer Planbeginn | 54 |
| 4.1.2 | Einflussnahme auf die Festlegung der Optionsbedingungen | 54 |
| 4.1.3 | Missbrauch von Dividendenpolitik | 55 |
| 4.1.4 | Manipulation des Aktienkurses | 55 |
| 4.1.5 | Kontraproduktive Derivativ- und Hedginggeschäfte | 56 |
| 4.2 | Gibt es Alternativen? | 57 |
| 5. | Zusammenfassung und Ausblick | 59 |
| Literaturverzeichnis | 61 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 70 |
rischer Wert im Totalerfolg des Unternehmens. Damit wird auch gegen das Kongruenzprinzip verstoßen.80 Vergleicht man die Ausgabe von Aktienoptionen mit der Vergabe von Gratisaktien an den Mitarbeiter, so kann man Parallelen erkennen. Denn in beiden Fällen partizipiert der Begünstigte an dem Jahresergebnis. Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass im Falle einer Barauszahlung tatsächlich Mittel abfließen, während es bei der Ausgabe von Aktienoptionen zu keiner Auszahlung kommt. Um die Vergleichbarkeit von Unternehmen, die entweder als Entlohnung eine Barauszahlung (in Höhe des Vorteils) oder Aktienoptionen ausgeben, zu gewährleisten, sollte das Kongruenzprinzip aufrechterhalten werden.81 Denn gerade der Vergleich spielt eine wichtige Rolle in der Investitionsentscheidung des Aktionärs. Zweck der Rechnungslegung soll sein, über das Investitionsobjekt „Gesellschaft“ zu informieren mit Ausrichtung an die Eigenkapitalgeber. Relevant ist also der Barwert der zukünftigen Zahlungsströme zwischen dem Anteilseigner und der Gesellschaft. Ausgangspunkt für den Jahresabschlussadressaten für eine Beurteilung über die Ertragslage ist das Nettovermögen. Bei der aufwandswirksamen Behandlung von Aktienoptionen findet eine Nettovermögensminderung statt, der in gleicher Höhe eine Nettovermögenserhöhung gegenübersteht. Versteht man die GuV als Unterkonto des Eigenkapitals, so wird Eigenkapital an Eigenkapital gebucht. Das Eigenkapital bleibt grundsätzlich unberührt. Formal gesehen, hat die Aufwandsverrechnung damit keine Auswirkungen auf das Nettovermögen. Das ist aber auch einleuchtend, weil sich eine Vermögensverlagerung innerhalb des Gesellschafterkreises ereignet. Daher wird im Schrifttum auch geäußert, dass die eigentliche Vergütung sich damit außerhalb der Gesellschaftssphäre vollzieht.82 [...]
3.1.3 Durchbrechung von Pagatorik und Kongruenzprinzip Das Kongruenzprinzip, in den USA auch als clean-surplus-Konzept bekannt, gilt als ergänzender Bestandteil der Pagatorik. Es besagt, dass die Summe der Periodenerfolge dem Totalerfolg während des Unternehmensbestehens entsprechen muss. Nach h. M. wird aber gerade dieses Prinzip durch die Buchung „Aufwand an Eigenkapital“ durchbrochen. 78 Geht man von der Annahme aus, dass der Bezugsverzicht seitens der Altaktionäre einlagefähig ist, so stellt dies einen Verstoß dar. Denn das Kongruenzprinzip bezieht sich nicht auf sämtliche Zahlungen des Unternehmens, sondern nimmt genau die Veränderungen des Eigenkapitals heraus, welche nicht auf einer Einlage oder Entnahme der Eigner beruhen.79 Wie aber bereits erörtert, steht die Frage um die Einlagefähigkeit von Bezugsrechten nicht mehr zur Debatte, sondern vielmehr die Einlagefähigkeit der Arbeitsleistung der Begünstigten, auf die im Verlauf der Arbeit näher eingegangen wird. [...]
Andere sind der Ansicht, dass die Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten eine Vermögensmehrung für die Gesellschaft darstelle, wie beispielsweise der Zinsverzicht bei einer Wandelschuldverschreibung oder Optionsanleihe. Damit hätte dies einen Einfluss auf das Ergebnis, soweit dadurch Personalaufwendungen vermieden werden. Eine Korrektur über die Kapitalrücklage ist für viele Gegner aber nicht nachzuvollziehen.74 In die Kapitalrücklage werden lediglich Beträge eingestellt, die der Gesellschaft von außen zugeführt werden. Dazu gehören nicht selbst erwirtschaftete Beträge. Es muss sich um einen Vermögensgegenstand handeln. Dies trifft bei einem Zinsverzicht aus einer niedrig- bzw. unverzinslichen Optionsanleihe zu und wird daher i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB als Entgelt klassifiziert und in die Kapitalrücklage eingestellt. Fraglich ist, ob die zu erbringende Arbeitsleistung der Begünstigten einer Einlage gleichkommt. Befürworter begründen dies mit dem wirtschaftlichen Beitrag, den die Mitarbeiter für die Gesellschaft leisten, da sie auf liquiditätsbe- [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832496456
Arbeit zitieren:
Flecke, Jasmin Juli 2005: Die aufwandswirksame Behandlung von Aktienoptionen nach IFRS 2-Darstellung und Beurteilung aus Sicht der Anteilseigner, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Shareholder Value, Gesellschafter, Gewinn, Pagatorik, Kongruenzprinzip



