Zypern in seinen Beziehungs- und Konfliktverhältnissen zu Türkei und Griechenland
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Cevdet Gürle
- Abgabedatum: September 2002
- Umfang: 208 Seiten
- Dateigröße: 23,1 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6274-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6274-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6274-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gürle, Cevdet September 2002: Zypern in seinen Beziehungs- und Konfliktverhältnissen zu Türkei und Griechenland, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Internationale Politik, Zypernkonflikt, Nationalismus, Machtpolitik, Abhängigkeiten
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Magisterarbeit von Cevdet Gürle
Einleitung:
Zypern ist mit einer Fläche von 9251 Quadratkilometern nach Sizilien und Sardinien die drittgrößte Insel des Mittelmeeres. Sie liegt auf dem 35. Grad nördlicher Breite und 33. Grad östlicher Länge. Die Entfernung zur türkischen Küste beträgt 65 Kilometer, zur syrischen 104 Kilometer, zur ägyptischen gut 350 Kilometer und bis zur griechischen Insel Rhodos muss eine Strecke von rund 380 Kilometer zurückgelegt werden. Der Küstenstreifen umfasst insgesamt 780 Kilometer und die Topographie der Insel ist durch zwei Gebirgszüge geprägt. Einerseits durch die Kyrenia-Berge (Pentedaktylos Range) im Norden und andererseits durch das Troodos Gebirgsmassiv im Südwesten der Insel. Geographisch betrachtet gehört die Insel zum asiatischen Kontinent. Die Gebirgszüge Zyperns stellen erdgeschichtlich eine Fortsetzung des Taurus-Gebirges in der Türkei dar.
Politisch fühlt sich die überwiegende Mehrheit der "Zyprioten" als Teil der europäischen Völkerfamilie. Die Geschichte Zyperns, die häufig mit den klangvollen Namen "Insel der Liebe" versehen wird, wurde in der Vergangenheit und wird in der Gegenwart immer noch stark durch seine geographische Lage geprägt. Die Insel ist ein Knotenpunkt, an dem drei Kontinente mit ihren drei Kulturkreisen, dem europäischen, asiatischen und afrikanischen, aufeinanderprallen, sich überlappen und sich durchdringen. Mit der Folge, dass Zypern als "Treffpunkt" für allerlei Mächte herhalten muss. Neben Kleinasien fungiert Zypern als natürliche Schnittstelle zwischen Orient und Okzident. Es ist eingebettet in den historisch-politisch gewachsenen Raum des östlichen Mittelmeeres. "Aphrodites Eiland" hat viele Herren kommen und gehen gesehen. Alle haben ihre Spuren – mehr oder weniger stark – auf der Insel zurück gelassen.
Ab dem 9. Jahrhundert vor Christus beginnt der kontinuierliche wirtschaftliche und kulturelle Aufstieg der Insel. Als politische Akteure agieren souveräne und autonome Stadtkönigtümer mit absolutistischen Herrschern an der Spitze. Die Bevölkerung der Königtümer besteht mehrheitlich aus Mykenern, d.h. Siedlern vom griechischen Festland und den indigenen Stammesverbänden. Zu ihnen gesellen sich in den Umwälzungen des 12. Jahrhunderts die "Seevölker" hinzu, als ein Element, das die demographische und politische Struktur der Insel mit beeinflusst. Mit dem Anlegen von Handelskolonien seitens der Phönizier und dem damit verbundenem Gewinn von politischem Einfluss verlieren die Stadtkönigtümer mehr und mehr ihre Selbständigkeit und es beginnt die lange Zeit der "Fremdherrschaft", eine Phase die gut 2500 Jahre andauern sollte. In den Folgejahrhunderten wird Zypern zu einem Vasallen der Großmächte herabgestuft. Mal hießen die Herren Assyrier, mal Ägypter oder zu einer anderen Zeit Perser. Im Jahre 58 v. Chr. wird Zypern Provinz des römischen Imperiums. Mit dem Auseinanderbrechen der römischen Reichseinheit nach dem Tod des Kaisers Theodosius des Großen 495 nach Chr. fällt Zypern in den "Verwaltungsbereich" Ostroms. Im 12. Jahrhundert erweist sich Byzanz machtpolitisch als zu schwach, um die Insel weiter im Reichsverband zu halten. Im Jahre 1192 verkauft der englische König Richard Löwenherz, der neue Herrscher über das Eiland, die Insel an das französische Adelsgeschlecht der Lusignan. Die griechisch-orthodoxe Bevölkerung versucht in verschiedenen Aufständen (1427, 1472 und 1562) sich aus dem Joch der lateinisch-katholischen Herrscher zu befreien. Alle Erhebungen werden blutig niedergeschlagen. Die Aufständischen, intellektuell geleitet von den orthodoxen Bischöfen, lehnen es ab sich religions- und kirchenrechtlich einem katholischen Erzbischof unterzuordnen. Bereits hier wird erkennbar, wie eng Klerus und Bevölkerung miteinander verzahnt sind. Eine symbiotische Aktionseinheit, die unter Makarios aufgegriffen und neu belebt werden sollte. Die fränkische Herrschaft endet 1489 und geht über auf die Venezianer. Der Wechsel wurde mit der Heirat des zyprischen Königs Jakob II. 1468 mit der venezianischen Patrizierin Caterina Cornaro eingeleitet. Die Bindung des Frankengeschlechts an Venedig bricht die bis dato privilegierte Stellung Genuas. Genua, dem ewigen Gegenspieler Venedigs, war es gelungen 1382 die Lusignan zur Abtretung Famagustas zu zwingen und den Genuesen ein absolutes Handelsmonopol über Zypern zu bewilligen.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Einleitung | |
| (1) | Entwicklung der Fragestellung | 1 |
| (2) | Zur angewandten Methode | 9 |
| (3) | Zum Stand der Forschung | 10 |
| II. | Hauptteil | |
| (1) | Das historische Erbe (1571-1959) | 14 |
| 1. | Zypern unter der Herrschaft der Pforte | 14 |
| 2. | Genese des griechischen Nationalismus, der Freiheitskampf der Festlandsgriechen gegen die Osmanen und die Haltung Zyperns | 21 |
| 3. | Der Berliner Kongress und die "Convention of Defensive Alliance" | 29 |
| 4. | Genese des türkischen Nationalismus, Zusammenbruch des osmanischen Reiches und der Vertrag von Sèvres | 33 |
| 5. | Zypern, Türkei, Griechenland und der Vertrag von Lausanne | 35 |
| 6. | Britische Zypernpolitik und der Taksimgedanke | 37 |
| 7. | EOKA, TMT und der "zyprische" Befreiungskrieg | 39 |
| 8. | Die Verträge von London und Zürich | 44 |
| (2) | Die "gescheiterte" Republik (1960 - 1963) | 47 |
| 1. | Die Verfassung der Republik Zypern | 47 |
| 2. | Makarios, Kücük und die "Verfassungsfrage" | 49 |
| 3. | Akritasplan und der Weg in die Gewalt | 52 |
| (3) | Vom Bürgerkrieg zur Teilung der Insel (1963/4-1974) | 55 |
| 1. | Die Entscheidung der Türkei gegen eine militärische Intervention | 55 |
| 2. | Militarisierung des Konflikts und die Reaktionen des Westens | 58 |
| 3. | Griechenlands Obristenregime, die Zypernfrage und das Verhältnis zur Türkei | 60 |
| 4. | Grivas und die Aktivitäten der EOKA-B | 64 |
| 5. | Das Verhältnis der Volksgruppen vor dem Hintergrund des innergriechischen Streites | 68 |
| 6. | Der Putsch gegen Makarios | 70 |
| (4) | Von der "Invasion" zur Entstehung "zweier" Staaten (1974-1983) | 73 |
| 1. | Die türkische Intervention von 1974 | 73 |
| 2. | Zusammenbruch der Militärherrschaft in Griechenland und die Genfer Verhandlungen | 75 |
| 3. | Die türkische Invasion von 1974 | 79 |
| 4. | Was kommt nach dem "Krieg"? | 82 |
| 5. | Die Suche nach einer diplomatischen Lösung I: Die Wiener Gesprächsrunden | 88 |
| 6. | Die Suche nach einer diplomatischen Lösung II: Der Vier-Richtlinien-Plan und die Zehn-Punkte-Vereinbarung | 94 |
| 7. | Ausrufung der "Türkischen Republik Nordzypern" (TRNZ) | 97 |
| 8. | Exkurs: Die UNO und die Zypernfrage | 101 |
| (5) | Von der EG-Mitgliedschaft Griechenlands zum EU-Beitrittskandidaten Zypern (1983-1998) | 105 |
| 1. | Die Aufnahme Griechenlands in die Europäische Gemeinschaft und die Folgen für Türkei und Zypern | 105 |
| 2. | Die Suche nach einer diplomatischen Lösung III: Die Pérez de Cúellar-Initiativen | 106 |
| 3. | Das Tauwetter von Davos und der Fortgang der Gespräche auf Zypern | 111 |
| 4. | Neues Jahrzehnt, alte Ideen? | 116 |
| 5. | Die Suche nach einer diplomatischen Lösung IV: Die Boutros Ghali-Initiativen | 120 |
| 6. | Die Rückkehr Papandreous an die Macht | 124 |
| 7. | Spannung vor Entspannung? Die Jahre 1996, 1997 und 1998 | 125 |
| (6) | Eine neue Perspektive? | 133 |
| 1. | Das Jahr 1999: Annäherung durch Erdbeben? | 133 |
| 2. | Das Jahr 2000: Ein Jahr der Hoffnung? | 135 |
| 3. | Das Jahr 2001: Ein Jahr der "größeren" Hoffnung? | 141 |
| 4. | Das Jahr 2002: Das Jahr der "letzten" Hoffnung? | 150 |
| III. | Schlussteil | |
| (1) | Zusammenfassung | 159 |
| (2) | Lösungsoption | 162 |
| (3) | Ausblick und persönliche Stellungnahme | 167 |
| IV. | Anhang | |
| (1) | Zeittafel | I |
| (2) | Kartenmaterial | IV |
| (3) | Abkürzungsverzeichnis der Zeitschriften- und Zeitungsartikel | XVII |
| (4) | Bibliographie (Monographien, Aufsätze und Dokumente) | XX |
werden und Konsultationsversuche scheitern. Zweck einer Intervention muss es sein, die staatliche Einheit und die Gültigkeit der Verfassung wiederherzustellen. Art. 2, Absatz 2: ,,They likewise undertake to prohibit, as far as lies within their power, all activity having the object of promoting directly or indirectly either the union of the Republic of Cyprus with any other State, or the partition of the Islands.”179 Weiter ausgeschrieben wird das Interventionsrecht in Artikel 3: ,,In the event of any breach of the provisions of the present Treaty, Greece, the United Kingdom, and Turkey undertake to consult together, with a view to making representations, or talking the necessary steps to ensure observance of those provisions. In so far as common or concerted action may prove impossible, each of the three guaranteeing Powers reserves the right to take action with the sole aim of re-establishing the state of affairs established by the present Treaty.”180 Die zyprische Verfassung schließt Enosis bzw. Taksim aus. Der Artikel 185 Absatz 1 legt fest: ,,The territory of the Republic is one and indivisible.” Absatz 2 fügt hinzu: ,,The integral partial union of Cyprus with any other state or the seperatist independance is excluded.”181 2. Makarios, Kücük und die ,,Verfassungsfrage” Der Präsident des Höchsten Verfassungsgerichtshofes182 auf Zypern, der Heidelberger Professor Ernst Forsthoff, der dem Gericht seit Juli 1960 vorstand und im Zuge der Staatskrise 1963 vom Amt zurücktrat, hält zur ,,Verfassungsfrage“ fest: ,,Es gibt in der Welt keine Verfassung ohne besondere Schwierigkeiten und Probleme (...) Bei guten Willen kann eine Verfassung angewandt werden.“183 Es zeigt sich, dass von einem ,,guten Willen“ beider Seiten nie die Rede sein konnte. Die Aufwertung der Zyperntürken zu einem Staatsvolk, gleichberechtigt neben den Griechen, missfällt der griechischen Volksgruppe. In ihren Augen sind die Rechte, die den Zyperntürken in der Verfassung zugestanden werden, nicht tragbar. Zugeständnisse, die demokratischen Prinzipien widersprechen. Zu den Kritikern der Verfassung zählen der ,,Hardliner“ Grivas, aber auch die ,,gemäßigten“ Kreise um [...]
institutionellen Organe sind stark eingeschränkt. Wir haben es mit einem präsidentiellen Regierungssystem170 zu tun, das als wenig flexibel und undynamisch gekennzeichnet werden muss.171 Als Grundlage zur Erarbeitung der Verfassung dienen der Basisstrukturvertrag172, der Gründungsvertrag 173, der Garantievertrag174 und der Allianzvertrag175. In Artikel 1 der Verfassung, in dem es heißt: ,,The State of Cyprus is an independant and soverign country with a presidential regime, the president being Greek and the Vice-President being Turk elected by the Greek and Turkish communities of Cyprus (…).”176 wird der dual-präsidentielle Charakter des politischen Systems hervorgehoben. Die griechische Volksgruppe stellt den Präsidenten und die türkische den Vizepräsidenten. Beide verfügen in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik über ein definitives Vetorecht, in sonstigen Fragen ist die Wirkkraft des Vetorechts suspensiv. Die Souveränität und Unabhängigkeit Zyperns ist, trotz Vermerk in Artikel 1, eingeschränkt. Sie bleibt unvollkommen, weil erstens Großbritannien die vollständige Hoheitsgewalt über zwei Territorien, den beiden Militärbasen beibehält: ,,The territory of the Republic of Cyprus shall comprise the Island of Cyprus, together with the islands lying off its coast, with the exception of the two areas (…) which shall remain under the sovereignty of the United Kingdom. These areas are in this Threaty and its Annexes referred to as the Akrotiri and the Dhekelia Sovereign Base Area.”177 ( Art. 1 der Verfassung), zweitens Griechenland, die Türkei und Großbritannien im Einvernehmen die Verteidigung der Insel übernehmen: ,,The republic of Cyprus, Greece, Turkey and the United Kingdom undertake to consult and co-operate in the common defence of Cyprus.” 178 (Art. 3 der Verfassung) und drittens im Garantievertrag, der den Signatarmächten Griechenland, der Türkei und Großbritannien das Recht zuspricht gemeinsam oder einzeln auf Zypern zu intervenieren, wenn die Verträge missachtet [...]
(2) Die ,,ungeliebte“ Republik (1960 – 1963) 1. Die Verfassung der Republik Zypern Makarios kehrt am 1. März 1959 aus seinem Exil nach Zypern zurück und übernimmt das Präsidentenamt, nachdem er aus den Präsidentschaftswahlen der griechischen Volksgruppe am 13. Dezember 1959 mit 66,85% als Sieger hervorgeht. Vizepräsident wird Kücük als Vertreter der Zyperntürken. Auf Geheiß Makarios`, Kücüks und des britischen Gouverneurs Foot beginnt am 4. März 1959 eine Kommission unter Vorsitz des Schweizer Rechtsexperten Marcel Bridel eine Verfassung zu erarbeiten.168 Nach gut dreizehn Monaten tritt die Verfassung am 6. April 1960 in Kraft.169 Mit der Proklamation der zyprischen Unabhängigkeit (16. 8. 1960) und dem Beitritt zur UNO (20.9.1960) wird Zypern Teil der internationalen Staatengemeinschaft. Die Verfassung Zyperns, die keine Präambel kennt, unterteilt sich in 13 Teile: I. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–5), II. Fundamentale Rechte und Freiheiten (Art. 6–35), III. Der Präsident der Republik, der Vizepräsident und der Ministerrat (Art. 36–60), IV. Das Repräsentantenhaus (Art. 61–85), V. Die Kommunalkammern (Art. 86–111), VI. Die unabhängigen Beamten der Republik (Art. 112–121), VII. Der öffentliche Dienst (Art. 122–128), VIII. Die Truppen der Republik (Art. 129–132), IX. Der Höchste Verfassungsgericht (Art. 133–151), X. Der Oberste Gerichtshof und die untergeordneten Gerichte (Art. 152–164), XI. Bestimmungen über das Finanzwesen (Art. 165–168), XII. Gemischte Bestimmungen (Art. 169–187), XIII. Schlussbestimmungen (Art. 179–186). Darüber hinaus existieren mehrere Übergangsbestimmungen (Art. 187 – 199). Die zyprische Verfassung ist ein ausführliches, umfangreiches und kompliziertes Werk, in der der Machteinschränkungsgedanke dominiert, mit der Intention einem Machtmissbrauch (,,Tyrannei der Mehrheit“) vorzubeugen. Die Handlungsspielräume der politisch168 [...]
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Gürle, Cevdet September 2002: Zypern in seinen Beziehungs- und Konfliktverhältnissen zu Türkei und Griechenland, Hamburg: Diplomica Verlag
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