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Der Zusammenhang von Migration, sozialen Diensten und interkultureller Öffnung

Der Zusammenhang von Migration, sozialen Diensten und interkultureller Öffnung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Hanim Kaya Kaplan
  • Abgabedatum: Januar 2008
  • Umfang: 97 Seiten
  • Dateigröße: 784,2 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordwestschweiz Schweiz
  • Bibliografie: ca. 67
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1819-9
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kaya Kaplan, Hanim Januar 2008: Der Zusammenhang von Migration, sozialen Diensten und interkultureller Öffnung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Migrationspolitik, Schweiz, Integration, Soziale Dienste, Institution

Diplomarbeit von Hanim Kaya Kaplan

Einleitung:

Die Schweiz war schon immer ein Land, in dem sich Menschen viel bewegt haben - ob national, als Transitland oder im Sinne der Emigration oder auch Immigration. SchweizerInnen wanderten ins Ausland und Fremde kamen in die Schweiz. Diese Wanderbewegungen wurden von gesellschaftlichen Prozessen beeinflusst, denen Armut, Arbeitslosigkeit, Krieg, politische Verfolgung, Umweltkatastrophen und Bildung zugrunde lagen. Migration ist ein äusserst komplexes Phänomen, dass sich nicht auf eine Zuwanderungsgruppe oder ein Motiv von Zuwanderung beschränken lässt. Daher werden hier alle Formen von Bewegung mit dauerhafter oder temporärer Verlagerung des Lebnsmittelpunktes an einen anderen Ort als Migration verstanden. Die verschiedenen Zuwanderungsgruppen in der Schweiz bilden ethnische Minderheiten innerhalb der Aufnahmegesellschaft. Die MigrantInnen bleiben vermehrt längerfristig oder auch für immer in der Schweiz. Somit sind die MigrantInnen nicht mehr als Gast oder Gastarbeiter, sondern als Einwohner des Landes anzusehen. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit diese Menschen in die Gesellschaft integriert werden können. In diesem Zusammenhang fordert insbesondere das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), dass die schweizerische Gesellschaft diese MigrantInnen integriert. Dies bedingt eine Bereitschaft von Seiten sowohl der Einheimischen als auch der MigrantInnen. Er definierte hierbei Integration als Querschnittsaufgabe, die alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst, und von der öffentlichen Hand auf den Ebenen Bund, Kanton, Städte und Gemeinde vorangetrieben werden soll. Querschnittsaufgabe bedeutet, das Thema gilt für alle für alle Bereiche, für alle Ebenen, für alle Hierarchien als integrierte Strategie. Dies bedarf auch einer institutionellen Absicherung z.B. durch eine Stabsstelle.

Nach wie vor ist in der Schweiz eine zunehmende Differenzierung der Zielgruppe der MigrantInnen nach Herkunft, Einkommen, sozialen Zusammenhängen, Alter, Geschlecht, kulturellen Identifikationen, Aufenthaltsstatus, Integrationsstand und Zukunftsperspektive in den Statistiken des Bundesamtes zu verzeichnen.

Auf Grund dieser zunehmenden Differenzierung sind einerseits bei einigen Zielgruppen Integrationserfolge zu beobachten, andererseits gibt es jedoch bei vielen seit Jahren hier lebenden MigrantInnen durch die marginale sozio-ökonomische und rechtliche Stellung vielfältige Probleme der Benachteiligung. Daraus resultiert ein besonderer Beratungs- und Dienstleistungsbedarf.

Einerseits verfügen die Migrationsfachdienste aufgrund ihrer zielgruppenspezifischen Ausrichtung im Prinzip über einen guten Zugang zu den MigrantInnen. Im Zuge der ständig wachsenden Problematiken und der Erweiterung der zu beratenden Zielgruppe stehen sie immer wieder vor neuen Anforderungen. Die Regeldienste andererseits, welche sowohl für die SchweizerInnen als auch für die ImmigrantInnen zuständig sind, sind oftmals mit den zielgruppenspezifischen Problemen der MigrantInnen bereits im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme überfordert. Sie verweisen die Betroffenen daher häufig an die Migrationsfachdienste, womit diese zunehmend überlastet werden.

Ziel muss es sein, die Voraussetzungen zu verbessern, so dass alle EinwohnerInnen der Schweiz, unabhängig von ihrer ethnisch-kulturellen Prägung und Herkunft, soziale Einrichtungen in Anspruch nehmen können. In den letzten Jahren wird daher von interkultureller Öffnung der sozialen Dienste gesprochen. Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der sozialen Dienste wird gefordert, dass die SozialarbeiterInnen sich interkulturelle Kompetenz aneignen, die Ausbildungsstätten wie die sozialen Einrichtungen vermehrt MitarbeiterInnen bzw. StudentenInnen mit Migrationshintergrund zulassen uvm.

In der Schweiz begann die Diskussion der interkulturellen Öffnung im Auftrag des Bundesamts für Zuwanderung,Integration und Auswanderung (Imes) und der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA). Eine von PricewaterhouseCoopers durchgeführte Vorstudie wurde im Jahr 2003 unter dem Namen „Vorstudie Integrationsförderung in der Verwaltung“ veröffentlicht. Es ging um die Frage, ob und wie der einheitliche und diskriminierungsfreie Zugang zu staatlichen Ressourcen und zu Leistungen von gleichmässiger Qualität für ausländische Personen durch ein verbessertes Verwaltungsmanagement und eine interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung gewährleistet bzw. verbessert werden kann, um damit eine Breitenwirkung der Integrationsförderung zu erreichen.

Die EKA hat im Dezember 2003 das Departement Migration des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK damit beauftragt, eine Grundlage zum Thema der Öffnung von Institutionen der Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Der Bericht liefert eine Diskussionsgrundlage für die Entwicklung einer Position zum Thema „Öffnung von Institutionen der Zivilgesellschaft“ sowie konkreter Handlungsoptionen und -empfehlungen zur gezielten Öffnung zivilgesellschaftlicher Institutionen.Ich bin der Meinung, dass die interkulturelle Öffnung der sozialen Dienste als Bestandteil der Integrationsarbeit zukunftsweisend ist. Es scheint mir essentiell, dass SozialarbeiterInnen dieses Konzept kennen, verinnerlichen und im Arbeitsalltag umsetzen. Als Sozialarbeiterin mit Migrationshintergrund kenne ich sowohl die Seite der sozialen Dienste als auch die Seite der MigrantInnen. Diese Gesamtperspektive stellt meine Motivation für die Erstellung dieser Diplomarbeit dar.

Kapitel 3.6, Auswirkungen der gesetzlichen und politischen Verankerung der Integration am Beispiel der Stadt Basel:

Die Tatsache, dass im Rahmen der oben erwähnten VInta durch den Bund Integrationsprojekte gefördert werden können, hat in vielen Kantonen und Gemeinden entsprechende Aktivitäten in Gang gesetzt und resultierte somit in eine Vervielfachung integrationsspezifischer Projekte. Die Erfahrungen verdeutlichen, dass nicht nur symbolisch ein entscheidendes Signal gesetzt wurde, sondern dass in den Kantonen systematisch Integrationsarbeit erbracht werden kann. In vielen Kantonen und grösseren Städten wurden Integrationsdelegierte ernannt, dazu wurden Fachstellen ins Leben gerufen, welche sich mit Integrationsaufgaben befassen. Diese Entwicklung erfolgte in den Regionen unterschiedlich, da der Bund keine einheitliche, gesamtschweizerisch geltende Vorstellung festlegen will.

Insbesondere grössere Städte treiben ihre eigene Integrationspolitik voran. Die Kantone sind für die Umsetzung der Integrationsprojekte mehr oder weniger selbst verantwortlich.

Das Integrationsprojekt „Integration Basel”:

Die kantonale Integrationsstelle und Anlaufstelle für rassistische Diskriminierung des Sicherheitsdepartements Basel-Stadt, genannt „Integration Basel“, etwa fördert rund 70 Projekte im Integrationsbereich.

In den letzten Jahren hat sich „Integration Basel“ durch etliche Projekte, Filmvorführungen und öffentliche Anlässe seine innovative Politik zum Thema Integration bekannt gemacht. Ihre Politik zielt sowohl auf MigrantInnen als auch auf Einheimische ab. Nachfolgend werden einige dieser Projekte kurz vorgestellt.

„Integration Basel“ hat im Bereich Antidiskriminierung im Jahr 2005 das Projekt „Kundenorientiertes interkulturelles Sensibilisierungsprogramm (KIS)“ für die Basler Verwaltungsangestellten ins Leben gerufen.

Dieses Projekt war darauf ausgerichtet, Verwaltungsangestellte im Umgang mit fremdsprachigen KlientInnen aus verschiedenen Herkunftsländern zu sensibilisieren und die Kommunikations- und Sozialkompetenz der Verwaltungsangestellten zu schulen. Das Projekt wurde im Jahr 2006 für die gesamte Belegschaft der Rettungssanität fortgesetzt.

In Zusammenarbeit mit der Ausländerberatung der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige Basel (GGG) führt „Integration Basel“ die Veranstaltung „Willkommen in Basel” durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden alle Neuzuzüger zu einem Informations- und Begegnungsanlass eingeladen. Fachpersonen halten Kurzreferate über Themen wie Integration, über Aufenthaltsbewilligung, über Arbeitsrecht, Steuerrecht, über das Schulsystem in Basel und Beratungsstellen, etc. Die Veranstaltung wird in sieben Sprachen kombiniert mit Deutsch angeboten. Bei einem anschliessenden Apéro gibt es die Möglichkeit, mit den Fachleuten in ein persönliches Gespräch zu kommen.

„Willkommen im Quartier” ist eine Veranstaltungsreihe, welche „Integration Basel“ in Kooperation mit den Quartiervereinen durchführt. Diese Veranstaltungsreihe findet pro Quartier einmal jährlich statt. An beiden Veranstaltungen werden essentielle Informationen zu Themen wie z.B. das Schulsystem, die Sozialversicherungen, das Arbeitsrecht, die Beratungsstellen, die Freizeit, die kulturellen Angebote im Quartier, die Sprach- und Integrationskurse und die Vereine weitergegeben.

Integrationsprojekt im Sicherheitsdepartment der Stadt Basel:

Das Sicherheitsdepartement Basel führt ein weiteres Integrationsprojekt durch. Es hat sich etwa zum Ziel gesetzt, eine gewisse Vorreiterrolle und Vorbildfunktion im Hinblick auf Integration einzunehmen, indem es den Berufsnachwuchs verstärkt zu fördern versucht und das Lehrstellenangebot für Jugendliche mit Migrationshintergrund permanent vergrössert. Momentan absolvieren fünf Jugendliche mit Migrationshintergrund diverse Lehren beim Sicherheitsdepartement.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 6
1.1 Hinführung zum Thema, Problemstellung und Motivation 6
1.2 Eingrenzung des Themas und Definition der Zielgruppe 7
1.3 Fragestellungen und Zielsetzung der Arbeit 8
1.4 Aufbau der Arbeit 8
2. Migration 9
2.1 Begriffsdefinition Migration 9
2.2 Ursachen der Migration 9
2.3 Modelle der Migration 9
2.3.1 Das Modell der Push-und Pull-Faktoren 10
2.3.2 Kettenmigration 10
2.3.3 Zentrum Peripherie-Modell 11
2.4 Überblick über die Entwicklung der Migrationspolitik der Schweiz 11
2.4.1 Die Migrationspolitik bis zum Ersten Weltkrieg 11
2.4.2 Der Erste Weltkrieg und die Überfremdungsangst in der Zwischenkriegszeit der Schweiz 12
2.4.3 Schweizer Migrationspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg 12
2.4.4 Schweizer Migrationspolitik seit 1970 13
2.5 Status quo der Migration in der Schweiz 14
2.6 Fazit 16
3. Integration 17
3.1 Begriffsdefinition Integration 17
3.2 Die vier Dimensionen der Integration 18
3.2.1 Systemintegration 19
3.2.2 Sozialintegration 20
3.2.2.1 Kulturation als kulturelle Integration 20
3.2.2.2 Platzierung als strukturelle Integration 21
3.2.2.3 Interaktion als soziale Integration 22
3.2.2.4 Identifikation 22
3.3 Zusammenhänge zwischen den Dimensionen der Integration 23
3.4 Der Status quo der Integration in der Schweiz 24
3.5 Die Integrationspolitik des Bundes seit Mitte der neunziger Jahre 26
3.5.1 Überblick über die gesetzlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Integration 26
3.5.2 Überblick über aktuelle Integrationsmassnahmen in der Schweiz 27
3.6 Auswirkungen der gesetzlichen und politischen Verankerung der Integration am Beispiel der Stadt Basel 28
3.6.1 Das Integrationsprojekt „Integration Basel” 29
3.6.2 Integrationsprojekt im Sicherheitsdepartment der Stadt Basel 29
3.7 Integrationspolitik und die Aufgabe der Sozialen Arbeit 29
3.8 Fazit 30
4. Soziale Dienste und ihre Interkulturelle Öffnung 31
4.1 Begriffsdefinition soziale Dienste 31
4.1.1 Soziale Dienste als persönliche Dienstleistung 31
4.1.2 Institutionalisierung 31
4.1.3 Ziel der sozialen Dienste 31
4.2 Integration durch Öffnung bestehender Institutionen 32
4.3 Kultur 33
4.4 Begriffsdefinition Interkulturell 34
4.5 Interkulturelle Öffnung der sozialen Dienste 34
4.5.1 Nutzung von sozialen Diensten durch MigrantInnen 35
4.5.2 Die Präsenz von SozialarbeiterInnen mit Migrationshintergrund in sozialen Diensten 36
4.5.3 Diskussion der interkulturelle Öffnung in der Wissenschaft 37
4.6 Anforderungen an die Träger und die Institutionen, das Team, die Mitarbeitenden und die Ausbildungsstätte 40
4.6.1 Anforderungen an die Träger und die Institutionen der sozialen Dienste 40
4.6.2 Anforderungen an das Team 42
4.6.3 Anforderungen an die SozialarbeiterInnen 43
4.6.3.1 Interkulturelle Kompetenz 44
4.6.4 Anforderungen an die Ausbildungsstätten 48
4.7 Fazit 49
5. Methoden der Datenerhebung und –Auswertung 50
5.1 Das ExpertInneninterview 50
5.2 Auswahl der ExpertInnen 51
5.3 Auswertung offener Fragen 52
6. Schlussteil 54
6.1 Resultate der geführten Interviews 54
6.2 Beantwortung der Fragestellung und Schlussfolgerungen 62
6.3 Kritische Diskussion 65
6.4 Selbstreflexion 66
6.5 Ausblick 67
7. Literaturverzeichnis 69
8. Tabellenverzeichnis 74
9. Anhang 75
Interviewleitfaden 75
Transkript A 77
Transkript B 87

Textprobe:

Kapitel 3.7,Integrationspolitik und die Aufgabe der Sozialen Arbeit:

In gewissen Regionen konnten erste Erfolge erzielt werden, jedoch kann laut dem Bundesamt für Migration von einer vollumfänglichen Integration noch nicht die Rede sein.

Wie in Kapitel 3.4 verdeutlicht wurde, häufen sich bei bestimmten Gruppen von Zugewanderten soziale Probleme überdurchschnittlich oft, und die Integration der MigrantInnen in die Schweizer Gesellschaft ist nach wie vor mangelhaft. Die Soziale Arbeit ist hierbei ein wichtiger Motor der Integrationsförderung, da sie die vorher erläuterte strukturelle, soziale und kulturelle Integrationsdimension im Berufsalltag in Zusammenarbeit mit ihren KlientInnen umzusetzen versucht. Sie kann durch Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit die rechtliche Situation der MigrantInnen unterstützen und deren Lage verbessern. Somit können die Grundlagen für eine strukturelle Integration, insbesondere die Chancengleichheit, gefördert werden. Beratungs- und Vermittlungsgespräche, z.B. im Hinblick auf den Zugang zum Gesundheitssystem, die soziale Sicherheit und den Wohnungs- und Arbeitsmarkt, schlagen sich unmittelbar auf die strukturelle Integration nieder. Ferner fördert die Soziale Arbeit die soziale und kulturelle Integration durch Quartier- und Gemeinwesenarbeit, wobei sie Begegnungspunkte zwischen der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung herstellt. Es werden Sprachkurse offeriert und vermittelt, die auf die jeweiligen Ansprüche der MigrantInnen ausgerichtet sind.

Fazit:

Wie in Kapitel 2 erläutert, ist es das Ziel der schweizerischen Integrationspolitik, die MigrantInnen, welche vermehrt längerfristig oder gar für immer in der Schweiz bleiben, in die Gesellschaft einzugliedern. In Kapitel 3 wurden die vier wesentlichen Dimensionen der Integration nach Esser dargelegt, welche kausal miteinander verknüpft sind. In der Schweiz weisen die Integrationsbemühungen in Bezug auf die strukturelle, soziale wie kulturelle Integration viele Mängel auf. Die MigrantInnen sind in Bereichen der Bildung, der Gesundheit, des Arbeitslebens und der Wohnbedingungen oftmals schlechter gestellt als die Einheimischen.

Die Integrationspolitik der Schweiz hat es bisher nicht verstanden, die Rahmenbedingungen für die MigrantInnen bereits so zu gestalten, dass diese eine umfassende Chancengleichheit antreffen bzw. ihre Integrationsbemühungen barrierefrei umsetzen können. Dieser Zustand wurde durch die Einführung des Bundesgesetzes, das unter anderem Kredite zur Integrationsförderung an Kantone und Gemeinden beinhaltet, aufzuheben versucht. Erste Erfolge sind vor allem in den Städten zu verzeichnen. Nach wie vor sind aber dennoch viele MigrantInnen mangelhaft integriert.

MigrantInnen, welche unzureichend integriert und als Konsequenz häufig mit Problemen im Alltag konfrontiert sind, beanspruchen oftmals das Beratungsangebot der sozialen Dienste. Im Zusammenhang mit dem Erstkontakt stellt sich den MigrantInnen die Frage, welchen Dienst sie im Hinblick auf welches Problem beanspruchen sollen. Wie im folgenden Kapitel aufgezeigt wird, bedingt dies, dass die sozialen Dienste nach aussen klar aufzeigen, welcher Dienst für welche Belange zuständig bzw. offen ist. In Bezug auf die MigrantInnen bedeutet dies, dass diese Bemühungen der sozialen Dienste, welche unter anderem eine Art Öffentlichkeitsarbeit einschliessen, auch die sprachlichen, kulturellen und persönlichen Barrieren der MigrantInnen miteinbeziehen. Im folgenden Kapitel wird auf die sozialen Dienste im Rahmen der Integration genauer eingegangen und aufgezeigt, wie sie sich gegenüber den MigrantInnen öffnen und versuchen können, diese zu erreichen.

Arbeit zitieren:
Kaya Kaplan, Hanim Januar 2008: Der Zusammenhang von Migration, sozialen Diensten und interkultureller Öffnung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Migrationspolitik, Schweiz, Integration, Soziale Dienste, Institution

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