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Die Zukunft der österreichischen Neutralität

Von ihren Ursprüngen zu ihrer Neudefinition

Die Zukunft der österreichischen Neutralität
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Stefan Meingast
  • Abgabedatum: September 2002
  • Umfang: 156 Seiten
  • Dateigröße: 1,0 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6606-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6606-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6606-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Meingast, Stefan September 2002: Die Zukunft der österreichischen Neutralität, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Völkerrecht, Neutralitätsarten, Geschichte, Sicherheitspolitik, Optionen

Magisterarbeit von Stefan Meingast

Einleitung:

Seit 1955 ist Österreich „immerwährend neutral“. Der in der Verfassung verankerte Status brachte dem Land die Unabhängigkeit und den Abzug der alliierten Besatzungstruppen. Es bedeutete jedoch auch eine eingeschränkte Außenpolitik. Jahrzehntelang konnte Österreich keine solchen Beziehungen zu Europa aufbauen, wie man sich das wirtschaftlich aber auch militärisch wünschte. Das Ende des Ost-West-Konflikts brachte schließlich jene Bewegungsfreiheit, die bis dahin gefehlt hatte. Wenn die Neutralität in ihrer Geschichte auch immer Veränderungen unterworfen war, mit dem Ende der Bipolarität entwickelte sich ein internationales Staatensystem, wie es vorher keines gegeben hatte. Die „postmoderne Welt“, wie sie Robert Cooper nennt, ist geprägt von gegenseitiger Einmischung in innenpolitische Angelegenheiten, einer allgemeinen Ablehnung staatlicher Gewalt und einer auf Transparenz beruhenden Sicherheit. Für Österreich stellte sich die Frage, ob die Neutralität, deren rechtliche Normen ihren Ursprung im 19. Jahrhundert haben, der neuen Situation angepasst werden kann – oder ihr auch angepasst nicht gerecht wird. Nach der Auflösung der Blöcke hat Österreich sein Neutralitätsverständnis, wie es bis dahin entwickelt worden war, gewandelt. Das Land sucht nach einer Neudefinition seiner sicherheitspolitischen Prämissen und tendenziell ist eine Abkehr von der Neutralität feststellbar. NATO und EU scheinen in dieser Hinsicht den Anforderungen der „Postmoderne“ besser zu entsprechen. Für die österreichische Bevölkerung reichen aber sicherheitspolitische Argumente nicht aus, denn neutral zu sein ist zu einem Bestandteil der nationalen Identität geworden. Eine Abschaffung der Neutralität wird weiterhin von einer Mehrzahl der Österreicher abgelehnt. Dennoch ist aufgrund des neuen staatlichen Umfelds unwahrscheinlich, dass Österreich die Neutralität in Zukunft erhalten kann. Aus diesen Rahmenbedingungen lässt sich eine These schlussfolgern, die in der vorliegenden Untersuchung bearbeitet werden soll:

Österreich wird seine Neutralität wegen der Bedeutung für die Bevölkerung zwar nicht kurzfristig, so doch mittel- bis langfristig wegen sicherheitspolitischer Mängel aufgeben.

Die Arbeit folgt in ihrer wissenschaftlichen Methodik dem empirisch-analytischen Ansatz. Die Realität der neutralitätsrechtlichen Praxis in Österreich soll eine Prognose über deren Zukunft möglich machen und basiert auf wertfreier und rationaler Beurteilung. Die Untersuchung bleibt auf der induktiven Ebene, denn der beschränkte Umfang dieser Arbeit kann nicht die Gültigkeit der oben gestellten Hypothese auf deduktiver Ebene überprüfen. Die Fakten in der Entwicklung der Neutralität von ihren Anfängen bis heute sollen analysiert und aufgrund dessen eine Prognose möglich werden. Dabei sind keine politischen Theorien Bestandteil der Betrachtung, denn aufgrund der unübersichtlichen und sich stetig wandelnden Sicherheitslage scheinen theoretische Ansätze zu scheitern. Theorien brauchen ein gewisses Ausmaß an Stabilität, um aussagekräftig sein zu können. Die derzeitige Situation, verstärkt durch die Terroranschläge am 11. September 2001, ist aber weit von einer stabilen Grundlage entfernt, die sich eignen würde, wertvolle theoretische Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Gang der Untersuchung:

Der Aufbau der Arbeit richtet sich nach dem Leitsatz „Vom Allgemeinen zum Speziellen“. Dafür wird in Kapitel I die Neutralität auf ihre völkerrechtlichen Grundlagen untersucht. Wichtig ist die Klärung der Frage, was einen „immerwährend neutralen Staat“ ausmacht und welche Rechte und Pflichten er hat. Für das Verständnis des Konvoluts Neutralität ist die Unterscheidung von militärischer, wirtschaftlicher, bewaffneter und ideologischer Neutralität wichtig, weshalb diese Aspekte geklärt werden und auch in den Rest der Arbeit einfließen.

In Kapitel II wird die Entstehung der österreichischen Neutralität nach dem Zweiten Weltkrieg untersucht. Die Überprüfung der historischen Grundlagen ist von großer Bedeutung, denn sie prägen heute noch die Einschätzung der Neutralität in Österreich. Geklärt werden soll, inwiefern die Neutralität freiwillig gewählt wurde oder sie nicht vielmehr das Ergebnis eines politischen Drucks war. Darauf folgt eine Analyse der Entwicklung des Neutralitätsgedankens in Österreich. Anhand bedeutsamer geschichtlicher Zäsuren soll die Veränderung von einem differentiellen zu einem integralen Neutralitätsverständnis und die Rückkehr zur differentiellen Auslegung nach dem Zweiten Golfkrieg veranschaulicht werden. Die in den letzten zehn Jahren vorgenommenen Anpassungen der Neutralität bedeuten demnach nicht notwendigerweise ein Aufweichen dieses Status, bis sich der Staat letztlich ganz davon trennt. Die Schilderung soll zeigen, dass sich die Neutralität immer an das jeweilige politische Umfeld anpassen musste – dabei aber stets die Möglichkeit zur Reversion behielt.

Der Hauptteil der Arbeit (Kap. III) teilt sich in eine sicherheitspolitische Analyse und eine Untersuchung des derzeitigen Neutralitätsempfindens der Österreicher. In der Zeit des Kalten Krieges spielte die Sicherheitspolitik in Österreich eine untergeordnete Rolle, während sie nach dessen Ende wieder betont wurde. Die Arbeit versucht die Fragen zu klären, was Neutralität als Sicherheitsstrategie bedeutet und wie sich die Sicherheitslage nach 1989 präsentiert. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union brachte eine außen- und sicherheitspolitische Zielsetzung mit sich, an der Österreich seit 1995 aktiv mitarbeitet und deren Bedeutung für die Neutralität analysiert wird. Als Grundlage dient der EUV in den Fassungen nach Maastricht, Amsterdam und Nizza. Die möglichen Optionen, die neben oder an Stelle der Neutralität den Schutz des Landes gewährleisten können, werden in ihrer allgemeinen Intention, ihrer speziellen Ausformung und ihrer Vereinbarkeit mit der Neutralität untersucht. Bei der Beurteilung der einzelnen Optionen wäre ein Rückblick auf deren Genese und Entwicklung von Vorteil. Aus Gründen der Beschränkung auf wesentliche Schlussfolgerungen muss jedoch ein solcher Rückblick ausbleiben. Gleichzeitig ist die Betrachtung lediglich eine Momentaufnahme und politische Entwicklungen im In- und Ausland können dazu führen, dass diverse Möglichkeiten wegfallen oder neue hinzukommen. Die Parteilinien von SPÖ, ÖVP und FPÖ mit ihren jeweiligen sicherheitspolitischen Präferenzen werden aus zwei aktuellen Bearbeitungen der Sicherheitsfrage illustriert: dem „Optionenbericht“ von 1998 und der neuen „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin“ von 2001. Aufgrund des beschränkten Umfangs dieser Arbeit kann kein Vergleich mit den sicherheitspolitischen Präferenzen anderer Neutraler vorgenommen werden. Der Wert eines solchen Vergleichs wäre wegen der unterschiedlichen Ausgangslagen und Interessen der Staaten aber ohnehin beschränkt. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einer Untersuchung des Stellenwerts der Neutralität für die Bevölkerung, bei deren Interpretation ein psychologischer Aspekt zum Tragen kommt. Die Österreicher projizieren verschiedenste Bedeutungen auf das Sicherheitsinstrument Neutralität und verklären sie zu einem Mythos. Dadurch wird das Thema politisch gefärbt und macht die Entscheidungsfindung schwieriger. Die Gültigkeit der Projektionen muss überprüft werden, weil diese zusammen mit der Frage der Sicherheit über das Schicksal der österreichischen Neutralität entscheiden.

Die österreichische Neutralität ist sehr gut erforscht. Besonders nach den veränderten Anforderungen an die Sicherheitspolitik wurde die Neutralität häufig Prüfungen unterworfen. Die völkerrechtliche Debatte wird dabei weiterhin bestimmt von älteren Werken – wie von Alfred Verdross, Waldemar Hummer und Manfred Rotter. Wertvolle neue Literatur, die in dieser Arbeit verwendet wurde, stammt von Diemut Majer, Sigmar Stadlmeier oder Heribert Franz Köck. In der Erforschung der Geschichte der österreichischen Neutralität ist das „opus magnum“ der österreichischen Diplomatiegeschichte „Um Einheit und Freiheit“ von Gerald Stourzh unverzichtbar. Aber auch Christian Jenny hat mit der Analyse der Frage, wie es zur Entscheidung zur Neutralität im Jahr 1955 kam, einen wertvollen Beitrag geleistet. Zur Entwicklung des Neutralitätsgedankens seitdem existieren schon allein wegen des Zeitraums von mehr als vier Jahrzehnte eine Vielzahl von Monografien, Aufsätzen und Artikel, von denen hier exemplarisch die Arbeiten von Felix Ermacora und Paul Luif hervorgehoben werden. Im Hauptteil ist vor allem eine möglichst aktuelle Bearbeitung von Bedeutung. Deshalb wurde versucht, neben Quellen auch Periodika mit einzubeziehen. Daneben war besonders die Arbeit von Hans Neuhold nützlich, der eine sehr fundierte Untersuchung lieferte. Aber auch die vielen Veröffentlichungen von Heinrich Schneider und Erich Reiter waren hilfreich, die sowohl als Autoren als auch als Herausgeber wichtige Analysen zum Thema Neutralität beisteuerten. Bei den verwendeten Fachzeitschriften waren die „Österreichische Militärische Zeitschrift“, die „Europäische Rundschau“ und das „Europa-Archiv“ unentbehrlich. Als wertvolle Quellen erwiesen sich der jährliche Bericht des österreichischen Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und die Internet-Seite der Europäischen Kommission. Wegen den häufigen Veränderungen im Internet wird das Datum des letzten Aufrufs von Websites im Quellenverzeichnis mit angegeben.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung: „Ne-uter“ - keiner von beiden 3
These 3
Methode 2
Untersuchungsaufbau 2
Verwendete Materialien 4
I. Neutralitätsrecht 5
1. Völkerrechtliche Quellen 5
2. Die Neutralitätsarten 6
2.1 „GEWÖHNLICHE“ NEUTRALITÄT 6
2.2 „IMMERWÄHRENDE“ NEUTRALITÄT 8
3. Rechte und Pflichten des Neutralen 11
3.1 PRIMÄRE PFLICHTEN DES NEUTRALEN 11
3.2 RECHTE DES NEUTRALEN 14
3.3 SEKUNDÄRE PFLICHTEN DES IMMERWÄHREND NEUTRALEN 14
4. Revision des Neutralitätsrechts 17
II. Die Geschichte der Neutralität in Österreich 20
1. Die Genese 20
1.1 DER NEUTRALITÄTSGEDANKE IN DER ZWISCHENKRIEGSZEIT (1918-1938) 20
1.2 1945 BIS 1953 - BLOCKFREIHEIT ODER NEUTRALITÄT? 22
1.3 1953 BIS 1955 - VERKNÜPFUNG VON STAATSVERTRAG UND NEUTRALITÄT 25
1.4 ANNUS MIRABILIS 27
1.5 „FREIWILLIGE“ NEUTRALITÄT? 32
2. Die Entwicklung des Neutralitätsgedankens seit 1955 34
2.1 DIE KONSOLIDIERUNGS-PHASE (1955-1970) 35
2.1.1 Das Neutralitätsverständnis 1955 35
2.1.2 Der Beitritt zur UNO 35
2.1.3 Die Ungarnkrise 1956 38
2.1.4 EGKS, EG und EFTA 39
2.2 DIE INTERNATIONALE PHASE (1970-1983) 45
2.2.1 Die SPÖ-Alleinregierung 45
2.2.2 Österreich im Sicherheitsrat 47
2.3 DIE PRAGMATISCHE PHASE (1983-1991) 49
Die EG-Beitrittsfrage 49
2.4 DIE REDUKTIONISTISCHE PHASE (SEIT 1991) 56
2.4.1 Der Zweite Golfkrieg 56
2.4.2 Der EU-Beitritt 59
2.5 ZUSAMMENFASSUNG 61
III. Die Zukunft der österreichischen Neutralität 63
1. Die sicherheitspolitische Dimension 64
1.1 NEUTRALITÄT ALS SICHERHEITSSTRATEGIE 64
1.2 SICHERHEITSPOLITIK IN ÖSTERREICH VON 1955 BIS 1989 66
1.3 DER ERWEITERTESICHERHEITSBEGRIFF 68
1.4 DIE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK (GASP) 72
1.4.1 Der Vertrag von Maastricht 72
1.4.2 Der Vertrag von Amsterdam 77
1.4.3 Der Vertrag von Nizza 82
1.5 DIE MÖGLICHEN OPTIONEN 86
1.5.1 Aufrechterhaltung der Neutralität 87
a) Kollektive Sicherheit: UNO 87
b) Kooperative Sicherheit: OSZE 92
c) Partnership for Peace (PfP) 95
1.5.2 Aufgabe der Neutralität 97
a) Integrierte Sicherheit: EU 97
b) Kollektive Verteidigung: NATO 102
1.6 DER SICHERHEITSPOLITISCHE „OPTIONENBERICHT“ 107
1.7 DIE NEUE „SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSDOKTRIN“ 113
3. Die psychologisch-projektive Dimension 116
2.1 EINE IDENTITÄT STIFTENDE INSTITUTION 116
2.2 DIE FUNKTIONEN DER NEUTRALITÄT 120
2.3 MISSINTERPRETATIONEN DER ÖSTERREICHISCHEN NEUTRALITÄT 123
IV. Resümee 126
V. Quellen- und Literaturverzeichnis 134
Quellen 134
Periodika 137
Literatur 138

Automatisiert erstellter Textauszug:

Verteidigungsbündnis dürfte sich aber wegen des besonders im Bereich der GASP/GESVP noch dominanten Intergouvernementalismus337 als schwierig erweisen.338 1.5 DIE MÖGLICHEN OPTIONEN Wie die Entwicklung in den Neunzigerjahren gezeigt hat, stellt sich für Österreich immer dringlicher die Frage, ob man den völkerrechtlichen Status der immerwährenden Neutralität auch in Zukunft beibehalten soll oder ob es aus Gründen der weiteren europäischen Integration, der internationalen Solidarität oder der allgemeinen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit geboten wäre, sich davon zu trennen. Im Rahmen der sicherheitspolitischen Dimension dieser Debatte stehen eine Reihe von Optionen zur Verfügung, die für den Fall der Aufrechterhaltung oder für den Fall der Aufgabe der Neutralität die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Landes bestimmen könnten. Sollte sich Österreich für den weiteren Verbleib in der Neutralität entscheiden, könnte eine sicherheitspolitische Konzeption auf eine Stärkung des internationalen kollektiven Sicherheitssystems abzielen, innerhalb dessen das neutrale Land eine unveränderte oder auch intensivierte aktive Neutralitätspolitik betreibt – beispielsweise durch eine verstärkte Teilnahme an peace keeping-Einsätzen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Stärkung der OSZE als Organisation der kooperativen Sicherheit, innerhalb derer Österreich schon heute seinen Beitrag leistet und welcher mit der wünschenswerten allgemeinen Aufwertung der Organisation gesteigert werden könnte. Die Parntership for Peace eröffnet auch einem neutralen Land ein vielfältiges Spektrum an Mitwirkungsmöglichkeiten, was mithelfen könnte, Österreich vom Vorwurf des unsolidarischen Abseitsstehens zu befreien. Auf der anderen Seite appellieren politische „Realisten“ für die Abschaffung der Neutralität, weil sie die Sicherheit des Landes nicht mehr länger gewährleisten könne. Schutz könne nur ein integriertes und umfassendes Sicherheits- und [...]

Anpassung des Vertrages von Nizza in Bezug auf die WEU deutet in diese Richtung und wird letztlich den Spielraum der österreichischen Neutralität weiter einengen.333 Problematisch wäre die Übernahme der WEU-Beistandsverpflichtung nach Art. V Brüsseler Vertrag334 in den EUV gewesen, denn damit wäre aus der EU ein kollektives Verteidigungssystem geworden, an dem sich Österreich auch beim Weiterbestehen einer „Restneutralität“ – Verbot der Teilnahme an einem militärischen Bündnis und Verbot der Stationierung fremder Truppen (militärische Neutralität) – nicht beteiligen könnte. Trotz dieses neutralitätsrechtlich eindeutigen Befunds versuchte Österreich im Vorfeld der Beschlüsse von Nizza, die anderen EU-Mitglieder zur Aufnahme einer militärischen Beistandsklausel in den EUV zu bewegen.335 Außer Zweifel muss mittlerweile stehen, dass Österreich mit der Teilnahme an der GESVP die Sekundärpflichten des immerwährend Neutralen verletzt, denn im Rahmen der EU führt das Land keineswegs mehr eine Neutralitätspolitik, welche die Glaubwürdigkeit einer unparteiischen Haltung im Kriegsfall unterstützen könnte. Der Vertrag von Nizza bringt für Österreich nicht die Herausforderung, wie sie die Übernahme der Petersberg-Aufgaben im Vertrag von Amsterdam dargestellt hat. Die EU hat aber mit den Beschlüssen große Fortschritte hinsichtlich der GESVP gemacht und qualitativ entscheidende Veränderungen herbeigeführt.336 Der letzte Schritt zu einem [...]

wahr“ (Art. 25 EUV-N)331 und wirkt als „Motor“ der GESVP332. Der „Militärausschuss der Europäischen Union“ (EUMA) ist das höchste militärische Gremium im Rahmen des Rates und tritt auf der Ebene der Generalstabschefs zusammen. Er berät das PSK militärisch und legt militärische Leitvorgaben für den „Militärstab der Europäischen Union“ (EUMS) fest. Letzterer ist wiederum für die Frühwarnung, die Lagebeurteilung und strategische Planung bei der Ausführung der Petersberg-Aufgaben verantwortlich. Neben den institutionellen Veränderungen wurde der EUV auch der Entwicklung angepasst, die schon vor Nizza ihren Anfang genommen hatte. So wurde beispielsweise der in Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV-A enthaltene Passus über die WEU und deren mögliche Integration in die EU aufgrund der Beschlüsse des Europäischen Rates in Köln gestrichen. Bedeutsam für die weitere Integration innerhalb der zweiten Säule ist die in Nizza realisierte Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit in der GASP, welche in Amsterdam noch gescheitert war (Art. 43a EUV-N). Diese soll jedoch nur als „letztes Mittel“ eingesetzt werden, wenn die Zusammenarbeit nicht in einem vertretbaren Zeitraum innerhalb der gesamten Union realisiert werden kann (Art. 43a EUV-N). Dabei ist von Bedeutung, dass sie zwar die Umsetzung von gemeinsamen Standpunkten oder die Durchführung von gemeinsamen Aktionen betreffen kann, nicht aber Fragen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Art. 27b EUV-N). Die sicherheitspolitische Integration der EU ist mit dem Vertrag von Nizza erneut weiterentwickelt worden und nimmt nunmehr auch institutionell konkrete Formen an. Die Mehrheitsbeschlüsse im Rahmen der GASP bleiben inhaltlich unverändert. Weiterhin beruhen die wesentlichen Entscheidungen in der zweiten Säule auf dem Erfordernis der Einstimmigkeit, wodurch sich keine neutralitätsrechtlichen Spannungen für Österreich ergeben. Ebenso verhält es sich mit der Einrichtung des PSK, des EUMA und des EUMS, welche als Gremien die in Amsterdam eingeschlagene Richtung lediglich vollziehen, nicht aber in ihrem Wesen tangieren. Neutralitätsrechtlich stellt die Überführung der operativen Fähigkeiten der WEU in die EU eine Herausforderung dar, denn damit verstärkt sich die Tendenz zu einer aktiven Erfüllung der Petersberg-Aufgaben. Die [...]

Arbeit zitieren:
Meingast, Stefan September 2002: Die Zukunft der österreichischen Neutralität, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Völkerrecht, Neutralitätsarten, Geschichte, Sicherheitspolitik, Optionen

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