Die Zukunft des Automobilhandels nach Auslaufen der GVO 1475/95
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Matthias Rasch
- Abgabedatum: September 2002
- Umfang: 113 Seiten
- Dateigröße: 693,6 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Aschaffenburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5960-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5960-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5960-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Rasch, Matthias September 2002: Die Zukunft des Automobilhandels nach Auslaufen der GVO 1475/95, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Gruppenfreistellung, selektive und exklusive Vertriebssysteme, vertikale Vertriebsvereinbarungen, Kraftfahrzeugsektor, Wettbewerbsbeschränkungen
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Diplomarbeit von Matthias Rasch
Einleitung:
In der vorliegenden Diplomarbeit erhält der interessierte Leser einen Überblick über die künftigen Regelungen bei Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor. Die Intention dieser Arbeit liegt in der Darstellung des rechtlichen Rahmenwerks nach dem Wegfall der seit 1995 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung GVO 1475/95. Dabei erfolgt eine klassische Gegenüberstellung der Vorschriften des bisherigen und des neuen rechtlichen Rahmenwerks. Anhand dieser Zielsetzung wird deutlich, dass es sich schwerpunktmäßig um eine rechtliche Untersuchung handelt, die mit betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen und Betrachtungsweisen untermauert wird.
Gang der Untersuchung:
Diesbezüglich wird zunächst eine allgemeine Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen des europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts vorgenommen. Was weiterhin eine ausführliche Erläuterung begrifflicher Grundlagen, insbesondere zum Wettbewerbsbegriff und dem Wesen einer Gruppenfreistellungsverordnung beinhaltet.
Im Anschluss daran erfolgt ein historischer Rückblick über Gruppenfreistellungen im Kraftfahrzeugsektor und deren Entstehung. Dabei wird auch der Sinn und Zweck derartiger Ausnahmeregelungen erörtert beziehungsweise auf die Rechtfertigung einer branchenbezogenen Freistellungsverordnung eingegangen.
Bevor die Modifikationen des künftigen Rechtsrahmens vorgestellt werden, ist es unbedingt notwendig auch die bestehende GVO 1475/95 zu würdigen, zumal diese wiederum die Grundlage der neuen sektorspezifischen GVO 1400/2002 bildet. Auf der Basis der Funktionsweise der bisherigen Vorschriften, insbesondere deren Schwachstellen und Kritikpunkte, wird im weiteren Verlauf der Untersuchung eine Darstellung möglicher Szenarien vorgenommen. Dabei werden künftige Entwicklungen, Auswirkungen und Einflüsse, die von der neuen Verordnung ausgehen können näher betrachtet.
Mit welchen Veränderungen die Automobilbranche nach dem Wegfall der GVO 1475/95 tatsächlich konfrontiert sein werden ist auch in Kenntnis der neuen Vorschrift nur theoretisch darstellbar. Genaueres wird die Praxis zeigen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | VI | |
| Management Summary | XI | |
| Bildverzeichnis | XII | |
| Tabellenverzeichnis | XIII | |
| Abkürzungsverzeichnis | XIV | |
| 1. | Einführung in den Themenbereich | 1 |
| 2. | Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung | 3 |
| 2.1 | Begriffsbestimmung und Funktionen des Wettbewerbs | 3 |
| 2.2 | Rechtsgrundlagen des Wettbewerbs- und Kartellrechts | 4 |
| 2.2.1 | Nationales Wettbewerbs- und Kartellrecht | 4 |
| 2.2.2 | Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht | 5 |
| 2.2.3 | Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Wettbewerbs- und Kartellrecht | 6 |
| 2.3 | Beschränkungen und Verfälschungen des Wettbewerbs | 7 |
| 2.3.1 | Voraussetzungen von Wettbewerbsbeschränkungen | 7 |
| 2.3.2 | Formen von Wettbewerbsbeschränkungen | 9 |
| 2.3.3 | Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen | 10 |
| 2.4 | Ausnahmeregelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts | 13 |
| 2.4.1 | Freistellungsmöglichkeiten nach Art. 81 III EGV | 13 |
| 2.4.2 | Voraussetzungen einer Freistellung | 14 |
| 3. | Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugvertrieb | 15 |
| 3.1 | Historischer Rückblick und Entstehung | 15 |
| 3.2 | Sinn und Zweck einer Gruppenfreistellung | 16 |
| 3.3 | Rechtfertigung einer Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugvertrieb | 17 |
| 4. | Geltende Regelungen im Kraftfahrzeugvertrieb | 19 |
| 4.1 | Regelungsinhalt und Geltungsbereich der GVO 1475/95 | 19 |
| 4.2 | Zielsetzung der GVO 1475/95 | 20 |
| 4.3 | Organisation des Vertriebs in der Automobilindustrie | 21 |
| 4.4 | Selektives und exklusives Vertriebssystem | 22 |
| 4.4.1 | Aufbau und Wesen selektiver Vertriebssysteme | 23 |
| 4.4.2 | Qualitative und quantitative Selektion | 24 |
| 4.4.3 | Kennzeichen des exklusiven Vertriebs | 26 |
| 4.4.4 | Eigenschaften des selektiven Vertriebssystems | 26 |
| 4.4.4.1 | Vorteile und Nachteile des selektiven Vertriebs | 27 |
| 4.4.4.2 | Bindung und Vertragsgestaltung der Hersteller | 29 |
| 4.5 | Weitere Vertriebsformen im Automobilhandel | 31 |
| 4.5.1 | Allgemeine Struktur | 31 |
| 4.5.2 | Direktvertrieb der Hersteller | 31 |
| 4.5.3 | Reimport und Parallelhandel | 33 |
| 5. | Gründe für die Initiative der EU-Kommission | 34 |
| 5.1 | Begrenzte Laufzeit der GVO 1475/95 | 34 |
| 5.2 | Hintergründe und Rahmenbedingungen | 34 |
| 5.2.1 | Überprüfung der Voraussetzungen einer Freistellung | 34 |
| 5.2.2 | Kritik am bestehenden System | 35 |
| 5.2.3 | Preisunterschiede in den EU-Mitgliedstaaten | 36 |
| 5.2.4 | Beschränkende Maßnahmen der Hersteller | 40 |
| 5.2.4.1 | Missbräuchliche Verhaltensweisen der Hersteller | 41 |
| 5.2.4.2 | Entscheidungen der EU-Kommission | 42 |
| 5.3 | Handlungsmöglichkeiten der EU-Kommission | 43 |
| 5.4 | Entschluss der EU-Kommission | 44 |
| 6. | Die neue Gruppenfreistellungsverordnung im Kraftfahrzeugsektor | 45 |
| 6.1 | Verfahren und Hintergründe der GVO 1400/2002 | 45 |
| 6.2 | Geltungsbereich der GVO 1400/2002 | 46 |
| 6.3 | Konzept und Struktur der GVO 1400/2002 | 47 |
| 6.4 | Intention der EU-Kommission mit der GVO 1400/2002 | 48 |
| 6.5 | Wesentliche Modifikationen der GVO 1400/2002 | 49 |
| 6.5.1 | Wahl des Vertriebssystems | 49 |
| 6.5.2 | Mehrmarkenvertrieb | 50 |
| 6.5.3 | Vertragsgebiet und Standortklausel | 52 |
| 6.5.4 | Verhältnis zwischen Verkauf und Kundendienst | 53 |
| 6.5.4.1 | Konzentration auf den Verkauf | 54 |
| 6.5.4.2 | Autorisierte Werkstätten | 55 |
| 6.5.4.3 | Unabhängige Werkstätten | 56 |
| 6.5.5 | Beseitigung von Beschränkungen im Kundendienst | 56 |
| 6.5.5.1 | Informationsbereitstellung und technische Ausstattung | 56 |
| 6.5.5.2 | Ersatzteilversorgung | 58 |
| 6.5.6 | Verbesserung der Rechtsposition der Händler gegenüber dem Hersteller | 60 |
| 6.5.7 | Berücksichtigung von Verbraucherinteressen | 61 |
| 7. | Kritik und Stellungnahmen der Interessenvertreter | 63 |
| 7.1 | Stellungnahme des Europäischen Parlaments | 63 |
| 7.2 | Stellungnahme der Bundesregierung | 64 |
| 7.3 | Standpunkte der Kraftfahrzeughersteller | 65 |
| 7.4 | Standpunkte der Händler und Importeure | 66 |
| 7.5 | Position der Verbraucherverbände | 67 |
| 8. | Mögliche künftige Szenarien im Automobilhandel | 68 |
| 8.1 | Auswirkungen auf den Automobilmarkt | 68 |
| 8.1.1 | Straffung der Vertriebsnetze | 68 |
| 8.1.2 | Marktchancen des Mehrmarkenvertriebs | 71 |
| 8.1.3 | Preise für Vertrieb und Kundendienst | 74 |
| 8.2 | Beeinträchtigung der Markenidentität | 77 |
| 8.3 | Vertriebssysteme der Zukunft | 78 |
| 8.3.1 | Händlernetz im Vertriebsbereich | 79 |
| 8.3.2 | Werkstättennetz im Kundendienstbereich | 79 |
| 8.4 | Marktchancen einzelner Absatzformen | 80 |
| 8.4.1 | Direktvertrieb über Niederlassungen | 81 |
| 8.4.2 | Internet/E-Commerce | 83 |
| 8.4.3 | Branchenfremde Händler | 85 |
| 8.6 | Strukturanpassungen und sonstige Rahmenbedingungen | 86 |
| 8.6.1 | Übergangsfristen und Anpassung der Vertriebsverträge | 86 |
| 8.6.2 | Investitionsschutz für Vertragshändler | 86 |
| 9. | Fazit und Ausblick | 88 |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 91 |
Die Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 ist das Ergebnis eines langwierigen Verfahrens zur Reform von Vertrieb und Kundendienst für Kraftfahrzeuge. Begonnen hat dies mit der Veröffentlichung des bereits angesprochenen Evaluierungsberichts der Kommission im November 2002. Parallel zum eigenen Dossier gab die Kommission folgende Studien bei verschiedenen Beratungsunternehmen in Auftrag.173 – The natural link between Sales and Service (Autopolis) – Car Price Differentials in the European Union (Degryse, Verboven) – Study on the impact of possible future legislative scenarios for motor vehicle distribution on all parties concerned (Andersen) – Customer Preferences for existing and potential Sales and Servicing Alternatives in Automotive Distribution (Dr. Lademann & Partner) Die beiden zuerst genannten Studien waren neben dem Bericht der Kommission Gegenstand einer ersten öffentlichen Anhörung, an der Hersteller-, Händler- und Verbraucherverbände teilnahmen.174 Weiterhin berücksichtigte man einzelne Stellungnahmen von Unternehmen, Verbrauchern und sonstigen Interessenvertretern. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse sowie der Ergebnisse des Evaluierungsberichts, der erstellten Untersuchungen und der eigenen Erfahrungen der Vergangenheit, erarbeitete die Kommission einen ersten Verordnungsentwurf, der am 5. Februar 2002 vorgestellt wurde.175 In einer [...]
Am 17. Juli 2002 gaben der Präsident der Europäischen Kommission Romano Prodi und der zuständige Wettbewerbskommissar Mario Monti in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt, dass eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor angenommen wurde. Die unter folgender Bezeichnung erlassene Regelung wird am 1. Oktober 2002 in Kraft treten. „Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor“170 Mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung verbindet die Kommission eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher und der Händler gegenüber denen der Hersteller. Im allgemeinen soll dies nun endlich zu mehr Wettbewerb und Transparenz im Vertrieb und Kundendienst von Kraftfahrzeugen führen. Einerseits erhofft man sich davon einen stärkeren innergemeinschaftlichen Handel und andererseits ein sinkendes Preisniveau beim Kauf und Service von Automobilen.171 [...]
Grundsätzlich ist die Kommission nicht dazu verpflichtet eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge zu erlassen. Eine Freistellung ist eine Ausnahmeregelung, die gewisse materielle Voraussetzungen erfordert. Auch wenn diese gegeben sind, liegt es immer noch im Ermessen der Kommission, ob eine Befreiung notwendig und sinnvoll ist. Im Evaluierungsbericht wurden offensichtliche Probleme und Schwachstellen der GVO 1475/95 aufgezeigt, die deutlich machen, dass eine Modifikation des rechtlichen Rahmens unabdingbar ist. Eine einfache Verlängerung der bisherigen Verordnung ohne jegliche Anpassung war daher kaum vorstellbar. Zur Diskussion stand auch die Einbeziehung des Kraftfahrzeugsektors in die branchenunabhängige Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (GVO 2790/1999). Im übrigen würde der KfzVertrieb automatisch in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, wenn keine speziellere Regelung vorläge, d.h. die bestehende GVO ohne eine ausdrückliche Neuerung ausliefe.168 Diese Verordnung erschien jedoch nicht zweckmäßig, um den spezifischen Anforderungen des Kfz-Vertriebs ausreichend gerecht zu werden.169 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832459604
Arbeit zitieren:
Rasch, Matthias September 2002: Die Zukunft des Automobilhandels nach Auslaufen der GVO 1475/95, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Gruppenfreistellung, selektive und exklusive Vertriebssysteme, vertikale Vertriebsvereinbarungen, Kraftfahrzeugsektor, Wettbewerbsbeschränkungen



