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Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile

Eine arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme des Gestaltungsrahmens und seiner Umsetzung

Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thomas Biedrawa
  • Abgabedatum: Januar 2006
  • Umfang: 148 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Düsseldorf Deutschland
  • Bibliografie: ca. 53
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0037-8
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0037-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Biedrawa, Thomas Januar 2006: Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Personalwesen, Vergütung, Zielvereinbarung, Entgeltsystem, AGB-Gesetz

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Diplomarbeit von Thomas Biedrawa

Einleitung:

In einer Zeit der schlechten konjunkturellen Situation am Wirtschaftsstandort Deutschland sind viele Unternehmen gezwungen, ihre Kostensituation zu optimieren, um weiterhin national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei besinnt sich ein Großteil von ihnen wieder auf seine Kernkompetenzen bzw. sein ursprüngliches Geschäft und stößt nicht stimmige Betriebsteile ab. Darüber hinaus wird versucht, die bestehenden Entgeltsysteme in den Unternehmen stärker zu flexibilisieren. Das Hauptaugenmerk der vorliegenden Arbeit liegt auf diesem zweiten Ansatz einer möglichen Kostenoptimierung.

Die Arbeitgeber denken über eine Umstrukturierung der Entgeltsysteme nach, um die Personalkosten marktfähiger und unternehmensgerechter gestalten zu können. Aus Unternehmersicht wäre eine Vergütung wünschenswert, die stärker an der persönlichen Leistung des einzelnen Mitarbeiters und an der Wirtschaftskraft des jeweiligen Unternehmens ausgerichtet ist.

In diesem Zusammenhang wird in den Betrieben die Einführung von Zielvereinbarungen in Verbindung mit variablen Vergütungsbestandteilen intensiv diskutiert. Allerdings gibt es hinsichtlich der Implementierung eines solchen Konzeptes in der Praxis noch eine Vielzahl offener Fragen. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber überhaupt, um Umstrukturierungen der Entgeltsysteme vorzunehmen? Welche Rolle spielt dabei der Betriebsrat? Selbst die Rechtssprechung ist nicht immer eindeutig. Divergierende richterliche Entscheidungen haben zur Folge, dass viele Arbeitgeber und Interessenvertretungen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Rechte verunsichert sind.

Gang der Untersuchung:

Ziel dieser Diplomarbeit ist es, Hilfestellung bei der Gestaltung und Umsetzung von Zielvereinbarungen und variabler Vergütungsbestandteile zu leisten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Beachtung arbeitsrechtlicher Gesichtspunkte: Inwieweit sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten, muss auf Tarifverträge Rücksicht genommen werden, was für Konsequenzen können sich für den Arbeitnehmer ergeben? Diese und weitere Problemfelder sollen im Laufe der Arbeit erörtert und geklärt werden.

Zunächst erfolgt eine kurze Darstellung zum Thema Zielvereinbarungen. Danach werden die variable Vergütung und ihre möglichen Gestaltungsvarianten vorgestellt. In diesem Zusammenhang geht die Arbeit auch kurz auf Beurteilungskriterien ein. An diese beiden einführenden Abschnitte schließen sich die Schwerpunkte der Arbeit an. Zum einen werden die Möglichkeiten der Einführung von Zielvereinbarungen mit variablen Vergütungsbestandteilen aus Sicht des Arbeitgebers aufgezeigt, zum anderen werden die verschiedenen arbeitsrechtlichen Perspektiven ausgeleuchtet.

Die Ausführungen sowie die verwendeten Beispiele und Muster beziehen sich im Wesentlichen auf den Dienstleistungssektor, zum Beispiel den Bankenbereich. Eine Ausweitung auf das produzierende Gewerbe würde einerseits den Rahmen dieser Arbeit sprengen, andererseits wird mit der Eingrenzung dem Umstand Rechnung getragen, dass der Dienstleistungssektor in unserem Wirtschaftsleben im Vergleich zum produzierenden Bereich einen immer größeren Stellenwert einnimmt.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
2. Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck „Zielvereinbarungen“? 2
2.1 Begriffsbestimmung 2
2.2 Abgrenzung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe 3
2.3 Zielvereinbarungen und ihre Einsatzmöglichkeiten 4
2.3.1 Auswirkungen von Zielvereinbarungen 4
2.3.1.1 Gründe für das Führen mit Zielen 6
2.3.1.2 Anforderungen an Ziele 7
2.3.1.3 Partizipation bei der Zielbildung 8
2.3.2 Elemente des Zielvereinbarungsprozesses 9
2.3.2.1 Aufbau einer Zielhierarchie 9
2.3.2.2 Stellenwert von Zielvereinbarungsgesprächen 10
2.3.2.3 Möglichkeiten der Zielanpassung bzw. –korrektur 11
2.3.2.4 Vorgehensweisen zur Feststellung der Zielereichung 11
3. Variable Vergütungsbestandteile 12
3.1 Was versteht man unter dem Begriff variable Vergütung? 13
3.1.1 Leistungsorientierte Vergütungselemente 14
3.1.1.1 Formen von leistungsorientierten Entgeltsystemen 14
3.1.1.2 Besonderheiten bei der leistungsorientierten Vergütung im Tarifbereich 15
3.1.1.3 Welche Aspekte sollten bei der vertraglichen Gestaltung beachtet werden? 17
3.1.2 Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens bei der Vereinbarung von variablen Vergütungsbestandteilen 19
3.2 Wie erfolgt eine Beurteilung der erbrachten Leistung des Mitarbeiters? 22
3.2.1 Elemente der Mitarbeiterbeurteilung 23
3.2.1.1 Beurteilungsgespräch 23
3.2.1.2 Beurteilungsbogen 24
3.2.2 Mit welchen Maßnahmen kann der Beschäftigte nach einer negativen Beurteilung rechnen? 26
4. Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Einführung von Zielvereinbarungen sowie variabler Vergütungsbestandteile 27
4.1 Arbeitgeberseitiges Direktionsrecht 28
4.2 Änderungskündigung 30
4.3 Änderungsvertrag/-vereinbarung 32
4.4 Aufhebungsvertrag 32
4.5 Wodurch kann eine flexible Handhabung beispielsweise auch nach der Implementierung garantiert werden? 33
4.5.1 Freiwilligkeitsvorbehalt 34
4.5.2 Widerrufsvorbehalt 35
4.5.3 Befristung 37
5. Arbeitsrechtliche Aspekte bei Zielvereinbarungen und variablen Vergütungsbestandteilen 39
5.1 Wesensmerkmale des Arbeitverhältnisses 39
5.2 Beachtung des AGB-Gesetzes 43
5.2.1 Einbeziehung 43
5.2.2 Inhaltskontrolle 44
5.2.2.1 Inwieweit ist eine Angemessenheitskontrolle erforderlich, wenn in einem Arbeitsvertrag lediglich Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird? 45
5.2.2.2 Sind Tarifverträge als Maßstab für die Angemessenheit anzusehen? 46
5.2.3 Folgen unwirksamer Klauseln 47
5.3 Tarifvertragsrecht 47
5.3.1 Welche Beschränkungen werden den Unternehmen durch die Tarifverträge auferlegt? 48
5.3.2 Wie können Tarifverträge „zukunftsorientiert“ gestaltet werden? 50
5.4 Welche Rolle spielt der Betriebsrat? 53
5.4.1 Einschränkungen der Beteiligung durch das Betriebsverfassungsgesetz 54
5.4.2 Wie kann die Einflussnahme des Betriebsrates gestaltet sein? 56
5.4.2.1 Informationsrechte 56
5.4.2.2 Mitbestimmungsrechte 57
5.4.2.3 Grenzen der Mitbestimmung 63
5.4.3 Betriebsvereinbarungen und ihre Anwendung in der Praxis 64
5.4.3.1 Was ist eine Betriebsvereinbarung? 64
5.4.3.2 In welchem Verhältnis stehen Betriebsvereinbarungen zum Tarif- bzw. Arbeitsvertrag? 66
5.4.3.3 Gestaltungsvarianten aus der betrieblichen Praxis 67
5.5 Individuelle Möglichkeiten des Arbeitnehmers 69
5.5.1 Rechte des Arbeitnehmers gemäß Betriebsverfassungsgesetz 69
5.5.2 Bedeutung des Günstigkeitsprinzips für den einzelnen Mitarbeiter 72
5.6 Welche Konsequenzen können sich für den Arbeitnehmer aus Zielvereinbarungen ergeben? 73
5.6.1 Woran lässt sich eine Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer festmachen? 74
5.6.2 Besteht für den Arbeitnehmer die Pflicht zur Herbeiführung eines Erfolges? 76
5.6.3 Wie ist in Fällen mangelnder Absprachen zu verfahren? 77
5.6.4 Welche Auswirkungen kann eine Zielverfehlung für den Mitarbeiter haben? 78
5.6.5 Inwieweit ist eine Kürzung bzw. ein Ausschluss der Zulage zulässig? 80
5.6.6 Welche arbeitsrechtlichen Schritte wären gegenüber dem Arbeitnehmer erwägbar? 82
5.7 Wie könnte der Umgang mit Konflikten im Unternehmen geregelt werden? 86
6. Resümee 87
Anhang 90
Quellenverzeichnis 133

Textprobe:

Kapitel 5.2.2, ‚Inhaltskontrolle’ und Kapitel 5.2.2.1, ‚Inwieweit ist eine Angemessenheitskontrolle erforderlich, wenn in einem Arbeitsvertrag lediglich Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird?’ Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle gem. § 307 ff. BGB, sobald sie Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden sind. Zu berücksichtigen sind allerdings nur abweichende bzw. ergänzende Regelungen von Gesetzen sowie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen (vgl. § 307 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 310 Abs. 4 S. 3 BGB). Wie schon oben erwähnt, sollen die Besonderheiten des Arbeitsrechts angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um Klauselverbote gem. der §§ 308, 309 BGB, die arbeitsrechtliche Relevanz erlangen könnten und infolgedessen unwirksam wären. Darunter fallen beispielsweise der Änderungsvorbehalt, sofern er für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, die Fiktion des Zugangs von Erklärungen durch den Arbeitgeber, das Verbot, Leistungsverweigerungsrechte von vorneherein auszuschließen, ebenso wie das Verbot des Haftungsausschlusses für den Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit.

Kommen die §§ 308, 309 BGB nicht zum Tragen, erfolgt eine Kontrolle der Angemessenheit nach § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BGB. Demnach sind Klauseln in AGB unangemessen benachteiligend, sobald sie wesentlich vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen und damit nicht mehr mit ihr vereinbar sind bzw. grundlegende Rechte oder Pflichten des Arbeitsvertrages einschränken und so den Ver-tragszweck gefährden.

Leider ergeben sich aus diesen beiden Beispielen sowie aus dem § 307 Abs. 1 BGB selber keine konkreten Beurteilungsmaßstäbe, die man in der Praxis heranziehen könnte, um die Angemessenheit einzelner Regelungen zu überprüfen. Es bleibt die Frage zu klären, was als Gradmesser für die Angemessenheitsprüfung verwendet werden kann. In der Literatur findet sich oftmals eine Bewertung der Angemessenheit, die z.B. die Vertragsart und -laufzeit, die Risikoverteilung, die Stellung des Arbeitnehmers im Unternehmen (z.B. Führungskraft bzw. ‚normaler’ Angestellter), die Klarheit und Verständlichkeit (vgl. Transparenzgrundsatz gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB) sowie das generelle Erscheinungsbild des Arbeitsvertrages berücksichtigt.

Besonders die Beurteilung der Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verwendung einseitiger Leistungsbestimmungsrechte in Formulararbeitsverträgen (z.B. Versetzungsklauseln, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte) sollte dabei im Fokus der Angemessenheitskontrolle stehen.

Eine differenziertere Betrachtungsweise bzgl. der Angemessenheitskontrolle ist vorzunehmen, wenn ein Tarifvertrag nicht normativ zur Geltung gelangt, sondern lediglich durch einen Verweis im Arbeitsvertrag Anwendung findet. Dabei sind verschiedene Intensitätsstufen der Relevanz des Tarifvertrags für die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu unterscheiden. Auf die Angemessenheitskontrolle kann verzichtet werden, falls der Tarifvertrag im Ganzen oder in Auszügen (z.B. einzelne Regelungskomplexe) einbezogen wird.

Anders ist allerdings vorzugehen, wenn nur einzelne Normen (z.B. eine Ausschlussfrist) übernommen werden. In diesem Fall sieht es in der Praxis meistens so aus, dass der Arbeitgeber nur die Regelungen übernimmt, die aus seiner Sicht vorteilhaft erscheinen, ohne dass dem Arbeitnehmer die theoretische Möglichkeit zur Kompensation einer nachteiligen mit einer vorteilhaften Regelung zur Verfügung steht, wie dies bei der auszugsweisen Übernahme von Bestimmungen der Fall ist. Daher kann in dieser Situation die Angemessenheit nicht mehr ohne weiteres vermutet werden, so dass eine Inhaltskontrolle für die einzeln einbezogenen Tarifbestandteile unbedingt geboten ist.

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Arbeit zitieren:
Biedrawa, Thomas Januar 2006: Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Personalwesen, Vergütung, Zielvereinbarung, Entgeltsystem, AGB-Gesetz

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