Ziele der Bankenaufsicht und Basel II
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Holger Hendrichs
- Abgabedatum: August 2005
- Umfang: 87 Seiten
- Dateigröße: 540,0 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9103-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9103-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9103-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hendrichs, Holger August 2005: Ziele der Bankenaufsicht und Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Gläubigerschutz, Kreditrisiko, Marktdisziplin, Regulierung, Risiko
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Diplomarbeit von Holger Hendrichs
Problemstellung:
Bis zur Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren war der Bankensektor nur teilweise staatlich reguliert. In Folge der dramatischen Krise wurde eine umfassende Regulierung der Banken auf nationaler Ebene vorgenommen, um durch reibungslosere Abläufe im Kreditwesen die Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft zu gewährleisten.
Im Zuge der Globalisierung stellte sich heraus, dass eine rein national ausgerichtete Aufsicht nicht vor weltweiten Bankenkrisen schützen kann. Daher gewannen Fragen bzgl. der Organisation einer international abgestimmten Bankenaufsicht an Bedeutung. Die internationale Abstimmung und Weiterentwicklung der Bankenaufsicht wird durch Institute wie die Bank for International Settlement (BIS) koordiniert, die Mitinitiator von Basel II ist.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum die Kreditbranche überhaupt reguliert wird. In dieser Arbeit werden unterschiedliche Argumente untersucht, wobei Gläubiger- und Funktionsschutz auf Grund ihres Stellenwerts detailliert erläutert werden. Vor dem Hintergrund der Basel II-Verordnung wird aufgezeigt, wie die Ziele in der Rahmenvereinbarung verfolgt werden bzw. an welchen Stellen Basel II-Empfehlungen gegen die Ziele verstoßen könnten.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit setzt sich aus sechs Kapiteln zusammen. Im Anschluss an die Einführung in die Thematik werden die Ziele der Bankenaufsicht im zweiten Kapitel detailliert vorgestellt. Im dritten Kapitel wird das Instrumentarium der Bankenaufsicht dargestellt, das zur Zielerreichung genutzt wird. Die für die spätere Analyse wichtigen Gesichtspunkte von Basel II werden im vierten Kapitel erläutert. Das fünfte Kapitel stellt die Hauptziele der Bankenaufsicht des zweiten Kapitels mit den Säulen von Basel II aus dem vierten Kapitel gegenüber. Anschließend werden drei ausgewählte Kernprobleme analysiert, um aufzuzeigen, wie Ziele der Bankenaufsicht durch Basel II behandelt werden. Das sechste Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen. Ein kurzer Ausblick schließt die Arbeit ab.
Zusammenfassung:
Konkludierend betrachtet sind die vereinbarten Veränderungen durch die geplante Basel II-Implementierung aus Sicht der Bankenaufsicht zufriedenstellend. Die bislang zu schematische Eigenkapitalunterlegung der Kreditrisiken und die fehlende Unterlegung der operationellen Risiken werden beseitigt. Während des Entwicklungsprozesses von Basel II wurde erkannt, dass flexible Mechanismen in einem regulatorischen Rahmen wichtiger sind als feste Regeln, um Systemstabilität zu gewährleisten. Folglich werden zukünftig die Inhalte der zweiten und dritten Säule von größerer Bedeutung sein als die detaillierten Anweisungen der ersten Säule.
Auch die Banken haben erkannt, dass die Vorteile einer Basel II-Implementierung wie z.B. risikoadjustiertere Eigenkapitalunterlegung, Reputationsgewinne, bessere Entscheidungsbasis und stärkere Wettbewerbsposition bei weitem überwiegen. Positiv sind auch die Auswirkungen interner Ratings auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu sehen. Bislang wurde am Ende eines Kreditvergabeprozess lediglich dem Unternehmen mitgeteilt, ob ein Kredit gewährt wird oder nicht. Nun wird (in den meisten Fällen) dem Unternehmen explizit mitgeteilt, wo seine Schwächen und Verbesserungspotentiale liegen. Dies hat wiederum Einfluss auf die langfristige Bonität des Unternehmens und führt letztendlich zu einer Erhöhung der Systemstabilität, wodurch das Hauptziel der Bankenaufsicht, der Funktionsschutz, gestärkt wird. Aber auch die negativen Nebenwirkungen, wie z.B. hohe Kosten, zeitkritischer Einführungsrahmen, Reputationsverluste falls IRB Status nicht erlangt wird, sollten weiterhin reduziert werden.
Der Umbau der Bankenaufsicht ist längst noch nicht abgeschlossen. Dass die weltweite Systemstabilität weiterhin gestärkt werden muss, zeigt u. a. die aktuelle, exogene Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Außerdem gefährden unzählige Sonderwünsche und starke Lobbyarbeit vieler Interessensgruppen eine erfolgreiche Basel II-Implementierung. Selbst der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, ist der Meinung, dass Basel II in manchen Teilen ein Exempel für Überregulierung darstellt, dass durch „EU-Regulierungswut“ schlimmer werden könnte.
Es lässt sich festhalten, dass ein optimaler Regulierungsgrad schwer bestimmbar ist. Daher sollte das Beziehungsdreieck zwischen behördlicher Fremdregulierung, kreditwirtschaftlicher Selbstregulierung und Marktdisziplin eine ausgewogene Mischung darstellen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Symbolverzeichnis | IX | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Ausgangslage | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung | 1 |
| 1.3 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 1.4 | Abgrenzung und Einschränkung | 2 |
| 2. | Ziele der Bankenaufsicht | 3 |
| 2.1 | Gläubigerschutz | 4 |
| 2.1.1 | Schutzwürdigkeit | 6 |
| 2.1.2 | Schutzbedürftigkeit | 6 |
| 2.1.3 | Schlussfolgerung bezüglich Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit | 7 |
| 2.1.4 | Das besondere Verhalten der Gläubiger - Bank-Run Gefahr | 8 |
| 2.2 | Funktionsschutz - Reduzierung systemischer Risiken | 12 |
| 2.3 | Wettbewerbssicherung | 15 |
| 2.4 | Diskussion der Zielkompatibilität | 17 |
| 3. | Bankenaufsichtliche Instrumente zur Zielerreichung | 18 |
| 3.1 | Gliederung der Regulierungsformen | 18 |
| 3.1.1 | Eigenkapitalregulierung | 19 |
| 3.1.2 | Lender of Last Resort | 21 |
| 3.1.3 | Einlagenversicherung | 23 |
| 3.2 | Diskussion der Kompatibilität der Instrumente | 24 |
| 4. | Basel II | 26 |
| 4.1 | Status quo | 26 |
| 4.2 | Mindesteigenkapitalanforderungen | 27 |
| 4.2.1 | Kreditrisiko | 28 |
| 4.2.2 | Marktrisiko | 29 |
| 4.2.3 | Operationelles Risiko | 30 |
| 4.3 | Aufsichtliches Überprüfungsverfahren | 34 |
| 4.4 | Marktdisziplin | 36 |
| 5. | Umsetzung der Ziele der Bankenaufsicht durch Basel II | 38 |
| 5.1 | Auswirkungen von Basel II auf Ziele der Bankenaufsicht | 38 |
| 5.1.1 | Wettbewerbsneutrale Implementierung von Basel II - „Level Playing Field“ bei Mindestkapitalanforderungen | 40 |
| 5.1.2 | Höhere Kontrolleffizienz beim Gläubigerschutz durch aufsichtliches Überprüfungsverfahren | 41 |
| 5.1.3 | Erhöhter Gläubigerschutz durch verstärkte Offenlegung | 43 |
| 5.1.4 | Gestärkter Funktionsschutz durch freiwillige Implementierung aufgrund von Marktdisziplin | 43 |
| 5.2 | Prozyklizität und Risikopuffer durch Mindesteigenkapitalanforderungen | 44 |
| 5.3 | Hinterlegung weiterer Risiken durch flexibles aufsichtliches Überprüfungsverfahren | 49 |
| 5.4 | Kontrollmöglichkeiten durch Marktkräfte: Subordinated Notes and Debentures und Marktdisziplin | 51 |
| 6. | Zusammenfassung und Ausblick | 56 |
| Anhang | 58 | |
| Literaturverzeichnis | 68 | |
| Rechtsquellenverzeichnis | 75 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung |
4.2.3 Operationelles Risiko Durch Basel II werden Banken erstmals verpflichtet, das operationelle Risiko115 explizit mit Eigenkapital zu unterlegen. sowie einen qualitativen Anforderungskatalog bzgl. des soliden und umfangreichen Managements operationeller Risiken einzuhalten. Der Ausschuss und die Banken befassen sich schon seit längerer Zeit mit der Unterlegung bzw. Steuerung des operationellen Risikos.116 Banken unterlegen diese (teilweise) aus eigenem Interesse. Auch der Basler Ausschuss veröffentlichte 1998 in einem Leitpapier zehn Grundsätze für das Management und die Überwachung operationeller Risiken.117 Langfristig soll ein zunehmend differenziertes Management operationeller Risiken durch geringere Eigenkapitalunterlegung belohnt werden.118 Operationelle Risiken werden in der Basler Rahmenvereinbarung definiert als mögliche Verluste, die als Folge von unzulänglichen Geschäftsabläufen, Sicherheitsmängeln, Rechtsrisiken, menschlichem Versagen oder bankexternen Ereignissen auftreten können. Diese Definition beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken.119 Das operationelle Risiko wurde zwar in der Basler Rahmenvereinbarung definiert, der hohe Abstraktionsgrad der Definition gilt aber als Schwäche. Dieser Definition der Ursachekategorien wurde eine Liste an Beispielen [...]
Approach) benutzen hingegen ihre eigenen, internen Ratings, weshalb diese Methoden sowohl risikosensitiver, als auch komplexer sind. Der fortgeschrittene IRB-Ansatz zeichnet sich gegenüber dem Basisansatz durch seinen hohen Individualisierungsgrad aus, da alle Risikoparameter110 der Risikogewichtungsfunktion durch die Banken selbst geschätzt werden müssen. Eine weitere Neuerung betrifft die Eigenkapitalunterlegung des Aktienbesitzes, wodurch ein gewisser Druck auf Banken ausgeübt wird, entweder mehr Eigenkapital zu beschaffen oder sich von einigen Beteiligungen zu trennen. Durch ein „grandfathering“111 von max. zehn Jahren wird eine lange Übergangszeit gewährt, so dass die Banken ihre Beteiligungsbestände in marktverträglicher Weise abbauen können.112 Durch die Zulassung von internen Marktrisikomodellen zur Risikomessung für bankenaufsichtliche Zwecke wurde ein Weg eingeschlagen, der nun durch die Zulassung von internen Ratings bei der Kreditrisikomessung fortgesetzt wird. Damit wird sichergestellt, dass bestehende interne Bankmodelle weiterentwickelt werden können und gleichzeitig durch die Aufsicht anerkannt bleiben.113 [...]
Kontrollinteresse und innovativer Finanzmarktdynamik. Sie konnte in der Vergangenheit nur noch durch endogene Anpassungsreaktionen antworten, aber keine exogenen Rahmenbedingungen mehr vorgeben. Nun wird verstärkt daran gearbeitet, die Bankenaufsicht qualitativ auszurichten. Die Bankenaufsicht soll von ihrem (ex post) „Nachtwächteraufsicht“-Status befreit werden und mehr Verantwortung durch eine proaktive Aufsicht übertragen bekommen.105 Die Basler Rahmenvereinbarung verfolgt als Ziele die Sicherung der Stabilität und Zuverlässigkeit des internationalen Finanzsystems, die Förderung einheitlicher Wettbewerbsregeln sowie die Erhöhung der Risikosensitivität und die Konvergenz zwischen regulatorischen Eigenmitteln und ökonomischem Kapital.106 Die drei Säulen von Basel II lassen sich wie folgt (s. auch Abb. 6) erläutern: Die erste Säule, die Mindesteigenkapitalanforderungen (MCR), fordert von Banken eine risikoadäquate Eigenkapitalunterlegung. Gemäß der zweiten [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832491031
Arbeit zitieren:
Hendrichs, Holger August 2005: Ziele der Bankenaufsicht und Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Gläubigerschutz, Kreditrisiko, Marktdisziplin, Regulierung, Risiko



