Die Zertifizierung von Fitness-Studios
Zur Relevanz der Qualitätssiegel für die Primärprävention in der GKV
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Holger Pleß
- Abgabedatum: Juli 2004
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 1,8 MB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Koblenz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8685-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8685-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8685-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Pleß, Holger Juli 2004: Die Zertifizierung von Fitness-Studios, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Fitness-Studio, Leitfaden, Krankenkasse, SGBV, Primärprävention
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Diplomarbeit von Holger Pleß
Problemstellung:
Das starke Wachstum des Fitnessmarktes scheint zu einem vorläufigen Ende gekommen zu sein; nachdem die Zahl der Mitglieder seit 1990 stetig gestiegen war, stagnierte sie im vergangenen Jahr. Allerdings bietet die demographische Entwicklung den Studios mittelfristig neue Perspektiven: Unsere Gesellschaft altert zunehmend, und nach jüngsten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird bis zur Mitte dieses Jahrhunderts die Hälfte der Bevölkerung über 48 Jahre alt sein.
Der damit einhergehende Mehrbedarf an Gesundheitsdienstleistungen eröffnet den 5.651 Fitness-Anlagen in Deutschland vielfältige Möglichkeiten zur Gewinnung neuer Mitglieder. Bereits jetzt liegt das Durchschnittsalter der Studio-Kunden bei 35 und hat sich damit seit 1995 um 10 Jahre erhöht. Die meisten der Fitness-Anbieter haben sich bereits auf die demographischen Veränderungen eingestellt und offerieren neben Kraft- und Ausdauertraining auch Wellness-Angebote, wie bspw. Aromatherapie, Ayurveda-Massagen und Ganzkörperkosmetik.
Darüber hinaus sind viele Betreiber von Fitness-Anlagen auch an einer Kooperation mit Krankenkassen interessiert, um die eigenen Kurse als Präventionsmaßnahmen anerkennen und entsprechend bezuschussen zu lassen.
Seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Gesundheitsreformgesetz ist eine solche Zusammenarbeit jedoch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Entscheidend ist, ob die in einem Fitness-Studio angebotenen Kurse die Vorgaben des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V zur Primärprävention erfüllen. Der hierzu von den Krankenkassen-Spitzenverbänden erstellte Leitfaden wird von vielen Kassen auch auf jene Präventionsangebote angewandt, die im Rahmen von Bonusprogrammen erbracht werden, weil die Durchführung solcher Kurse gesetzlich nicht näher bestimmt ist.
Auf dem kommerziellen Fitnessmarkt sollen derzeit drei Zertifizierungen die Qualität von Fitness-Einrichtungen und ihrer Angebote sicherstellen: Zu unterscheiden sind das Prae-Fit-Qualitätssiegel der „Arbeitsgemeinschaft Gesundheit, Fitness, Wellness“, das TÜV-Qualitätssiegel des „TÜV Rheinland Berlin Brandenburg“ und das PGT-Qualitätssiegel der „Gesundheits-Akademie Berlin“.
Bislang gibt es allerdings noch keine Untersuchung darüber, ob diese Zertifizierungen neben den allgemeinen Qualitätsmerkmalen (bspw. Hygiene- oder Sicherheitsstandards) auch die primärpräventive Kompetenz eines Fitness-Anbieters prüfen. Insofern ist es den Kassen derzeit nicht möglich, herkömmliche Studios von denen zu unterscheiden, die sich auf die Gesundheitsförderung spezialisiert haben.
Als Manko empfinden dies vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung die meisten Präventionsprojekte durchführen. Daher hat der „Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen“ beschlossen, die drei Qualitätssiegel im Rahmen einer Diplomarbeit vergleichen und dem Leitfaden gegenüberstellen zu lassen. Zwar ist der Bundesverband derzeit im Beirat des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg zur Weiterentwicklung des TÜV-Qualitätssiegels vertreten, und es gibt auch erste Kooperationen mit der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit, Fitness, Wellness zum Prae-Fit-Qualitätssiegel, eine endgültige Entscheidung für eine der Zertifizierungen steht jedoch noch aus.
Zusätzlich zu dem Auftrag des AOK-Bundesverbandes wird sich diese Arbeit damit beschäftigen, wie auch die nicht zertifizierten Fitness-Anlagen hinsichtlich ihrer primärpräventiven Eignung geprüft werden könnten, denn diese bilden auf dem Fitnessmarkt noch immer eine deutliche Mehrheit. Die Fragestellungen lauten daher:
Inwiefern entsprechen die Kriterien der Fitness-Qualitätssiegel dem Leitfaden zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V?
Wie kann die Leitfaden-Kompatibilität eines Fitness-Studios unabhängig von dem Vorhandensein eines Fitness-Qualitätssiegels ermittelt werden?
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungen und Tabellen | III | |
| Abkürzungen | IV | |
| 1. | Einführung | 5 |
| 1.1 | Problemstellung und Zielsetzung | 5 |
| 1.2 | Aufbau und Methodik | 7 |
| 2. | Primärprävention in der GKV | 9 |
| 2.1 | Gesetzliche Rahmenbedingungen | 9 |
| 2.1.1 | Zur Planung eines Präventionsgesetzes | 9 |
| 2.1.2 | Die Bedeutung des § 20 SGB V für die Primärprävention | 13 |
| 2.2 | Der Leitfaden zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V | 18 |
| 2.2.1 | Entstehung und Aufbau | 18 |
| 2.2.2 | Bewegungsgewohnheiten als Handlungsansatz | 22 |
| 3. | Zertifizierung von Fitness-Studios | 25 |
| 3.1 | Qualitätssicherung in der Prävention | 25 |
| 3.1.1 | Abgrenzung der Qualitätsbegriffe | 25 |
| 3.1.2 | Qualitätssicherung im Gesundheitswesen | 29 |
| 3.2 | Qualitätsstandards in der Fitness-Branche | 32 |
| 3.2.1 | Entstehung der Qualitätssiegel | 35 |
| 3.2.2 | Anforderungskriterien der Qualitätssiegel | 38 |
| 4. | Relevanz der Qualitätssiegel | 43 |
| 4.1 | Vergleich der Qualitätssiegel mit den Leitfaden-Kriterien | 43 |
| 4.1.1 | Darstellung und Diskussion der Leitfaden-Kriterien | 43 |
| 4.1.2 | Vergleichende Analyse der Qualitätssiegel-Kriterien | 48 |
| 4.2 | Schlussfolgerungen für die Qualitätssicherung | 55 |
| 4.2.1 | Konzeption einer Checkliste | 55 |
| 4.2.2 | Der Einsatz der Checkliste in der Qualitätssicherung | 60 |
| 5. | Fazit | 63 |
| 5.1 | Zusammenfassung | 63 |
| 5.2 | Ausblick | 64 |
| Quellen | LXV | |
| Anhang | LXX |
Leitfaden-Kriterium Nr. 20: berufliche Qualifikationen, wie im Leitfaden aufgeführt Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere - Sportwissenschaftlicher (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Bachelor / Master), sofern deren Ausbildung einen expliziten Baustein Gesundheit / Gesundheitssport und / oder Sporttherapie umfasst und sie im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind - Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer und Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Gesundheitsprogramm speziell eingewiesen sind (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen, 2003, S. 18) Präventionsprinzip 2 verlangt zusätzlich Folgendes: - Sportwissenschaftlicher [ ] sofern [ ] sie im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Bewegungsprogramm speziell eingewiesen sind - Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer und Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Bewegungsprogramm speziell eingewiesen sind und eine Zusatzqualifikation für den jeweiligen Problembereich bei anerkannten Institutionen (z. B. Rückenschullehrerlizenz, vergleichbar mit anderen Indikationsbereichen) erworben haben (S. 21). TÜV In einem TÜV-Qualitätsstudio findet die Trainingsbetreuung durch qualifizierte (= nachgewiesene Ausbildung aus dem Fitnessbereich) Personen statt. Der/die sportliche Leiter/in muss über eine ausreichende Kompetenz und Ausbildung im Trainingsbereich verfügen. (Mindestens 1 Person mit EQSF Level IV oder 2 Personen mit EQSF Level III) In einem TÜV-Qualitätsstudio weisen die betreuenden und beratenden Trainer eine Ausbildung im Trainingsbereich und den Besuch von wenigstens einer jährlichen Fort- und Weiterbildung nach. Diese Weiterbildung muss mit Betreuungsinhalten zu tun haben (kein Management!). Falls ein TÜVQualitätsstudio Zusatzangebote in seinem Programm führt (insbesondere Outdoor-Angebote), müssen die Leiter/innen über eine entsprechende Qualifikation verfügen (TÜV Rheinland Berlin Brandenurg, 2004, S. 1). Prae-Fit Für die ´Anbieterqualifikation´ (Trainerqualifikation) von gesundheitssportlich ausgerichteten Kursen im Sinne des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V schließen sich die drei Fachverbände im Übrigen der ´Gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21. Juni 2000´ an (Arbeitsgemeinschaft Gesundheit, Fitness, Wellness, 2004, S. 11). PGT Zur Weiterbildung ´Trainer Präventives Gesundheitswesen´ werden Diplom-Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, staatlich geprüfte Gymnastiklehrer, Sportlehrer und Absolventen des Magisterstudiums der Sportwissenschaften zugelassen. Die Weiterbildung ist auch für Trainer, die über eine entsprechende Lizenz verfügen, zugängig. Die Grundlagenphase muss mindestens 180 Unterrichtseinheiten Nahphase mit den Schwerpunkten Anatomie, Physiologie, Sportmedizin, Trainings- und Bewegungslehre umfassen. Zusätzlich ist der Nachweis über eine dreijährige Trainertätigkeit im Bereich des Gesundheitstrainingsbeizubringen (Gesundheits-Akademie Berlin, 2004, S. 15). [...]
Aufgrund der Widersprüchlichkeiten im Leitfaden sowie seiner hinsichtlich der Qualifikationen kaum zu erfüllenden Anforderungen (s. Abschnitt 4.1.1) wird Leitfadenkriterium 20 an dieser Stelle weiter ausgelegt als die bisherigen. Das TÜV-Siegel orientiert sich mit der von ihm verlangten EQSF-Qualifikation an einem anerkannten europäischen Standard und das PGT-Siegel bietet einen eigenen, umfangreichen Lehrgang an, der auch das Thema Prävention behandelt. Zugelassen zu dieser Weiterbildung werden nur die in Tabelle 16 genannten Fachkräfte; eine Ausnahmeregelung gibt es für Trainer, die ein Diplom der Stufe III erworben haben (dies entspricht der EQSFQualifikation, Stufe IV). Allerdings müssen sie zusätzlich über drei Jahre praktische Erfahrung im Gesundheitssport verfügen (K. Schwanbeck, Geschäftführer der Gesundheits-Akademie Berlin, persönliche Mitteilung vom 16.06.2004). Die Qualifikationsanforderungen des Prae-Fit-Qualitätssiegels werden in dieser Arbeit nicht wiedergegeben, da dessen Initiatoren in der Präambel ihres Kriterienkatalogs bekunden, für primärpräventive Angeboten gelte hier der Leitfaden. Auch wenn sich diese Absichts- [...]
Leitfaden-Kriterium Nr. 11: Abklärung gesundheitlicher Risiken Anbieter von Maßnahmen zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung haben darauf zu achten, dass an den von ihnen angebotenen Maßnahmen nur solche Personen teilnehmen, bei denen keine Kontraindikationen vorliegen (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen, 2003, S. 12). TÜV In einem TÜV-Qualitätsstudio wird vor Trainingsaufnahme mit jedem Kunden eine gesundheitliche Risikoabklärung durchgeführt (TÜV Rheinland Berlin Brandenburg, 2004, S. 6). Zudem wird dem Kunden abhängig vom Ergebnis der Gesundheitsbefragung gegebenenfalls ein Arztbesuch und das Einholen einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbestätigung empfohlen (S. 6). Trainingseinsteigern ab einem gewissen Alter (45 bei Männer [sic] bzw. 50 bei Frauen) [wird] in jedem Fall ein Arztbesuch und das Einholen einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbestätigung empfohlen (S. 6). Prae-Fit In der Fitness-Anlage muss ein Fragebogen zur Erfassung und Abgrenzung von Gesundheitsrisiken angewendet werden. [ ] Dieser umfasst mindestens den momentanen Status betreffend ärztlicher Behandlung und Medikamenteneinnahme sowie akuter Schädigungen, insbesondere Probleme des Bewegungsapparats, Herzkreislaufsystems, Fettund Zuckerstoffwechsels und der Atemwege. Im Zweifelsfall ist die Rücksprache mit einem Arzt zu empfehlen; auf VorsorgeUntersuchungen ist ggf. hinzuweisen (Arbeitsgemeinschaft Gesundheit, Fitness, Wellness, 2004, S. 5). PGT Personen mit schweren chronischen Erkrankungen oder akuten Krankheiten [ ] sind demzufolge für ein allgemeines gesundheitsorientiertes Bewegungstraining nicht geeignet. Personen, die älter als 35 Jahre sind, länger als zwei Jahre keinen Sport getrieben haben und deren letzter ärztlicher Check länger als 1 Jahr zurück liegt, sollten vor Aufnahme des Trainings eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Besonders berücksichtigt werden sollte dabei das Herz-Kreislaufsystem sowie die Beurteilung des Stütz- und Bewegungsapparates (Boldt, 2004, S. 9). [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832486853
Arbeit zitieren:
Pleß, Holger Juli 2004: Die Zertifizierung von Fitness-Studios, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Fitness-Studio, Leitfaden, Krankenkasse, SGBV, Primärprävention



