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Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen

Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Mario Brune
  • Abgabedatum: Juli 2004
  • Umfang: 128 Seiten
  • Dateigröße: 851,5 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Bochum Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8268-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8268-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8268-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Brune, Mario Juli 2004: Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Basel II, Rating, Finanzierung, Kredit, Mittelstand

Diplomarbeit von Mario Brune

Zusammenfassung:

Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt.

Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können.

Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG).

Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen.

Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten.

Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion).

Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß.

Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt.

Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten.

Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird.

Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen.

Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt.

Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen.

Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VIII
1. Einleitung 1
1.1 Vorbemerkung / Ausgangslage 1
1.2 Zielsetzung der Arbeit 4
1.3 Kernaussage Kreditwesengesetz 4
2. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II - 5
2.1 Hintergrund - Basel I 5
2.2 Basel II und die Ziele der Vereinbarung 6
2.3 Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords 8
2.3.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen 8
2.3.1.1 Kreditrisiko 9
2.3.1.1.1 Standardansatz 10
2.3.1.1.2 IRB-Ansatz 11
2.3.1.1.3 Retail-Portfolio (Sonderregelung) 13
2.3.1.2 Operationelles Risiko 14
2.3.1.3 Marktrisiko 16
2.3.2 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren 17
2.3.3 Säule 3: Marktdisziplin 18
2.4 Sicherheiten 18
2.4.1 Einfacher Ansatz 20
2.4.2 Umfassender Ansatz 20
3. Die Bonitätsprüfung nach Basel II 22
3.1 Definition Rating 22
3.2 Externes Unternehmensrating 23
3.3 Internes Unternehmensrating 25
3.4 Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings 25
4. Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand 36
4.1 Definition Mittelstand 36
4.2 Die Relevanz des Mittelstandes 38
4.3 Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes 39
4.4 Auswirkung auf die Konditionsgestaltung 41
4.4.1 Eigenkapitalkosten 43
4.4.2 Risikokosten 44
4.4.3 Betriebskosten 45
4.4.4 Refinanzierungskosten 46
4.5 Verbesserung der qualitativen Faktoren 47
4.6 Verbesserung der quantitativen Faktoren 48
4.6.1 Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven 49
4.6.1.1 Effektives Debitorenmanagement 49
4.6.1.2 Einkaufscontrolling 52
4.6.1.3 Optimierung von Zahlungsfristen 53
4.6.2 Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente 54
4.6.2.1 Eigenkapitalstärkung 54
4.6.2.2 Liquiditätsspielraum realisieren 56
4.6.2.3 Fremdkapitalalternativen 61
4.6.2.4 Mezzanine-Finanzierung 63
5. Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating 68
5.1 Die Hebel und Schrauben eines Ratings 69
5.1.1 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 70
5.1.1.1 Kennzahlen 70
5.1.1.2 Trends erkennen 70
5.1.1.3 Plan Daten 71
5.1.1.4 Ist und Plan 71
5.1.1.5 Ertragslage 72
5.1.1.6 Finanzlage 72
5.1.1.7 Vermögenslage 73
5.1.1.8 Beispielunternehmen GmbH 74

Automatisiert erstellter Textauszug:

Factoring beinhaltet im Kern den Verkauf von Umlaufvermögen, konkret den Verkauf von Forderungen. In vielen Unternehmen machen die Forderungen einen hohen Bestandteil der Bilanzsumme aus. Werte in einer Größenordnung von 20% sind keine Seltenheit. Dahinter steckt ein ebenfalls hoher Betrag aus Vorfinanzierung für Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personal usw.. Diese Vorfinanzierung geht zumeist zulasten des Fremdkapitals. Beim Factoring kauft ein so genanntes Factorinstitut (Factor) die Geldforderungen aus Warenlieferungen oder geleisteten Dienstleistungen eines Unternehmens per Vertrag auf. Die Forderungen werden an den Factor abgetreten, der diese dann eintreibt. 75 Bestandteil des abzuschließenden Vertrages ist das Ergebnis einer Prüfung der Bonität der Kunden und der Struktur der Forderungen des Unternehmens. Hierbei w erden berücksichtigt:76 [...]

Eine Variante des Leasing ist das Sale and lease back Verfahren. Der Unterschied zum Leasing ist, dass das Leasingobjekt vor Abschluss des Leasingvertrages in eigenem Eigentum stand und jetzt an den zukünftigen Leasinggeber verkauft wird. Das Leasinggut wechselt somit den Eigentümer nicht aber den Besitzer. Der Kaufpreis wird vom Leasinggeber ausgezahlt und steht dann dem Leasingnehmer im Rahmen einer alternativen Verwendung zur Verfügung. Die Vorteile aus Sicht der Finanzstruktur sind insbesondere ein Liquiditätsgewinn. Allerdings entscheidet der Kaufpreis darüber, ob möglicherweise ein bilanzieller Verlust ausgewiesen werden muss: Falls nämlich der Kaufpreis niedriger ist als der Wert, zu dem das Anlageobjekt bilanziert wurde, weist die GuV einen außerordentlichen Aufwand auf. 74 [...]

Beim Leasing wird zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer ein Mietvertrag besonderer Art abgeschlossen. Der Leasinggeber, der das Leasingobjekt - insbesondere Güter des Anlagevermögens, wie zum Beispiel, Maschinen, Kraftfahrzeuge, Telekommunikations- und EDVEinrichtungen - vermietet, bleibt juristischer und wirtschaftliche r Eigentümer des Objektes. Demgegenüber bleibt der Leasingnehmer allein für den Erhalt des Wirtschaftsgutes verantwortlich. Er haftet für Beschädigungen und für den Ausfall des Produkts, er muss Reparaturen ausführen und das Objekt in Stand halten. 72 Der Vorteil besteht darin, dass das Leasingobjekt, im Gegensatz zum Kauf eines Anlagegutes, nicht teilweise oder vollständig im Vorhinein bezahlt werden muss. Auf diese Weise erhält man mit Beginn des Leasingvertrages die Möglichkeit zur Nutzung des Anlagegutes gegen Zahlung einer zumeist monatlichen Rate. Diese Rate sollte mindestens aus dem Leasingobjekt erwirtschaftet werden. Da in diesem Fall auf eine Fremdfinanzierung verzichtet werden kann, verbessert sich unter ceteris paribus-Bedingung die Eigenkapitalquote. Im Gegensatz zum Kauf eines Wirtschaftsgutes, das über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden kann, sind die Leasingraten als Betriebsausgaben bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer steuerlich absetzbar. Ein weiterer Vo rteil des Leasing besteht darin, dass die Raten eine feste Kalkulationsbasis darstellen. 73 [...]

Arbeit zitieren:
Brune, Mario Juli 2004: Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Basel II, Rating, Finanzierung, Kredit, Mittelstand

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