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Wiederherstellung des 'katholischen Exerzitiums'

Die Visitationsakten der Generalvikare Hartmann und Nicolartius aus den Jahren 1613 bis 1631/32 als normatives Instrumentarium zum konfessionellen Wandel im Niederstift Münster

Wiederherstellung des 'katholischen Exerzitiums'
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Markus Schubert
  • Abgabedatum: Juni 2007
  • Umfang: 232 Seiten
  • Dateigröße: 811,9 KB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 93
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1375-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schubert, Markus Juni 2007: Wiederherstellung des 'katholischen Exerzitiums', Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Visitationsakten, Niederstift Münster, Rekatholisierung, Konfessionalisierung, Exertitium

Magisterarbeit von Markus Schubert

Einleitung:

"Als wir den elenden und beklagenswerten Zustand der Kirchen und Untertanen vortrugen, befahl seine leidende Hoheit mir seinem Vikar, dass ich alle Sorgfalt beim Reformieren anwenden solle und sobald wie möglich in diesen Kirchen die Prediger entfernen und durch katholische Priester ersetzen solle.".

Dieses Zitat aus der Denkschrift des Generalvikars Hartmann über seine Visitationen 1613- 1615 ist exemplarisch für die Thematik dieser Arbeit und auch für die Person des Ferdinand von Bayern (1577-1650). Sein Anliegen war es, die für die katholische Kirche schwierigen Verhältnisse im nördlichen Teil seines Bistums positiv zu verändern. Das Hauptziel Ferdinands war die Wiederaufrichtung der katholischen Religion in seinem Herrschaftsbereich. Für das Gebiet des Niederstifts Münster erhielt sein Generalvikar Hartmann daher einen eindeutigen Auftrag. Diese Anweisung Ferdinands gibt Dr. Hartmann gleich zu Beginn seiner Aufzeichnungen wieder:

"Es beginnt das Protokoll und die Erörterung, auf welche Weise zur Zeit des durchlauchtigsten und gesegneten Fürsten und Herren Ferdinand, des Kölner Erzbischofs und Bischofs von Münster, der katholische Gottesdienst in den Kirchen des Emslandes wiederhergestellt werde." Welchen hohen persönlichen Stellenwert der münstersche Landesherr seinem Reformvorhaben beimaß, lässt sich daran erkennen, dass er mehrere Male persönlich ins Niederstift kam, um sich von den Fortschritten vor Ort zu überzeugen und seinem Generalvikar wichtige Impulse zu geben. So ermahnte der Fürstbischof den Generalvikar Hartmann bei seinem Besuch im März 1613 in Meppen, die lutherischen Prediger zu entfernen und durch katholische Priester zu ersetzen. Am 26. März nämlich war Dr. Hartmann von Meppen aus zu seiner ersten Visitationsreise aufgebrochen. Dabei sollte er die Geistlichen des Niederstifts auf ihre Tauglichkeit hin überprüfen.

Die vorliegende Arbeit widmet sich dem konfessionellen Wandel im Niederstift von der dortigen Einführung der Reformation im Jahr 1543, den münsterschen Anstrengungen zur Wiederherstellung des Katholizismus bis zur beginnenden Verankerung der bischöflichen Gegenmaßnahmen in der Bevölkerung im Niederstift 1703/ 1749. Hauptsächlicher Gegenstand sind die Visitationen der beiden münsterschen Generalvikare Hartmann und Nicolartius.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung 4
1. Der historische Kontext 16
1.1 Die Quellen im historischen Kontext 30
1.2 Abriss der Ereignisse und Maßnahmen in den Protokollen 30
1.2.1 Die "revolutionäre Phase": Die Visitationen des Generalvikars Hartmann 1613-1615 30
1.2.2 Die Konsolidierung in den Visitationen 1616-1620 39
1.2.3 Die Visitationen des Petrus Nicolartius 1622-1631 42
1.3 Die Personen 46
1.3.1 Die Bischöfe 46
1.3.1.1 Ferdinand von Bayern 46
1.3.1.2 Franz Wilhelm von Wartenberg 47
1.3.1.3 Christoph Bernhard von Galen 49
1.3.1.4 Clemens August von Bayern 51
1.3.2 Die Generalvikare 52
1.3.2.1 Johannes Hartmann (1613-1621) 52
1.3.2.1 Petrus Nicolartius (1621-1634) 53
1.3.2.3 Johann Kaspar Bordewick (1652-1721) 54
1.3.2.4 Egon Reichsfreiherr von Fürstenberg (1737-1761) 54
1.3.3 Die Multiplikatoren 55
1.3.3.1 Die Jesuiten 55
1.3.3.2 Die Lehrer 57
1.3.3.3 Die Amtleute 59
2. Der Prozess der Umsetzung der Ideale des Tridentinums im Niederstift 60
2.1 Das ideale Priesterbild des Konzils von Trient 60
2.1.1 Das Priesterbild des Guten Hirten 61
2.1.2 Die Übernahme des neuen Priesterideals im Niederstift 62
2.1.3 Die Visitation als Instrumentarium zur Disziplinierung des Klerus 63
2.1.4 Die Visitationspraxis 64
2.2 Die Fragenkataloge 65
2.2.1 Zweck, Stil und Aufbau von Interrogatorien 65
2.2.2 Die in den Fragenkatalogen des Nicolartius enthaltenen Prämissen 66
2.2.3 Die Rückschlüsse aus der Visitationspraxis anhand der Interrogatorien 71
2.3 Der Vergleich der Konfessionalisierung zwischen dem Niederstift Münster und dem Hochstift Osnabrück 79
2.3.1 Der Stand der Konfessionalisierung im Bistum Osnabrück 1624/25 79
2.3.2 Das Beispiel des Kirchspiels Schledehausen 82
2.3.3 Die weitere Entwicklung der Pfarrgemeinde Schledehausen 82
2.3.4 Der Vergleich der VisitationenLucenius` im Hochstift Osnabrück und der Generalvikare Hartmann und Nicolartius im Niederstift 83
3. Verschiedene Ansätze der Forschung 85
3.1 Die kritische Auseinandersetzung mit den Ansätzen der Mentalitätsgeschichte 85
3.2 Die Voraussetzung: Konfessionstrennende Merkmale beim Bestattungs- und Ehedekret 88
3.3 Die Untersuchung der vorgefundenen Mentalität 91
3.4 Wie wurden die Initiativen der Visitatoren bei der Bevölkerung aufgenommen? 95
3.4.1 Die verschiedenen Formen des Widerstands und die Darstellung des Protests 95
3.4.2 Abklingender Widerstand 99
3.4.3 Instrumente des religiösen Wandels 101
3.4.4 Der Wandel des Bekenntnisses 104
3.5 Der Erfolg des konfessionellen Wandels 107
3.5.1 Die Bestandsaufnahme der Kommunikantenzahlen unter Franz Wilhelm von Wartenberg 109
3.5.2 Der Status animarum von Vechta 1703 111
3.5.3 Der Status animarum im Kirchspiel Meppen von 1749 116
4. Fazit und abschließende Bemerkungen 121
5. Anhang 132
5.1 Denkschrift des Generalvikars Dr. Hartmann über seine Visitationen im Niederstift Münster von 1613 - 1615 132
5.2 Visitationsakten 1 (1613-1615) 153
5.3 Visitationsakten 2 (1616) 180
5.4 Visitationsakten 4 (1618) 183
5.5 Visitationsakten 5 (1619) 188
5.6 Visitationsakten 6 (1620) 193
5.7 Visitationsakten 7 (1622/24) 199
5.8 Visitationsakten 8 (1625) 203
5. 9 Visitationsakten 9 (1630) 212
5.10 Visitationsakten 10 (1631/32) 218
6. Quellen- und Literaturverzeichnis 219

Kapitel 2.2.3, Die Rückschlüsse aus der Visitationspraxis anhand der Interrogatorien:

Da sich innerhalb der Visitationen Nicolartius` nur mit ausgewählten Orten beschäftigt wird, ist es notwendig, sich kurz mit der konfessionellen Situation in diesen beiden Gemeinden zu befassen, wie Nicolartius sie vorgefunden hat. Danach wird der religiösen Praxis anhand der Fragenkataloge nachgegangen. Bei der Visitation 1622 besucht er unter anderem die Stadt Haselünne. Um die Situation dort kurz noch einmal darzustellen, wird auf die Verhältnisse aus den Visitationsjahren 1618 beziehungsweise 1619 eingegangen. Hier hatten die Bemühungen des Generalvikars bisher keinen feststellbaren Erfolg erzielt. Über den Lebenswandel des dortigen Priesters, Franziskus Isfording konnte der Vorgänger von Nicolartius keinesfalls erfreut sein. Auf der Märzvisitation des Jahres 1618 hält der Generalvikar Hartmann die Mängel Isfordings fest und verhängt damit verbunden, verschiedene Strafen gegen ihn. Seine Vergehen umfassten weitgehend seinen Lebenswandel: Tanzen, Konkubinat und wohl auch das Trinken in der Öffentlichkeit gehörten dazu. Hartmann verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und beließ ihn mit einer Mahnung zur Besserung im Amt. 1618 waren nicht mehr als vier Bürger zu Ostern zur Kommunion gegangen. Das Magistratsmitglied Rudolf Hake, das durch verwandtschaftliche Beziehungen mit den Jesuiten verbunden war, wurde von der Bürgerschaft abgesetzt, weil es den fürstbischöflichen Anordnungen entsprochen hatte.

Im Jahr 1619 sah die Situation anscheinend nicht besser aus: So weigerten sich die Ratsverwandten und die vornehmsten Bürgerfamilien Ostern 1619 wie schon in den Jahren zuvor zur Beichte und zur Kommunion zu gehen. Auch Ladungen und Zahlungsbefehle durch den örtlichen Richter blieben unbeachtet. Der Rat der Stadt hielt seine Bediensteten an, dem Richter bei der Exekution der Maßnahmen gegen die Bürgerschaft nicht zur Hand zu gehen.

Bei seiner Visitation in diesem Jahr notiert Hartmann dennoch, dass es ungefähr 60 Katholiken in der Stadt gebe. Inwieweit diese aber praktizierten, lässt er offen. Die Mängel bei der Verwaltung des Gemeindevorstehers scheinen aber keinesfalls abgestellt zu sein. Vor allem der Besuch von Gastmählern, seiner Konkubine in Quakenbrück und nicht an den Generalvikar abgelieferte Kirchenrechnungen werden ihm in dieser Visitation vorgeworfen.

Für die konfessionelle Situation in der Gemeinde Löningen vor Beginn der Besuche des Nicolartius bleibt folgendes festzuhalten: Während der Visitationen des Generalvikars Hartmann war Hugo Bachum Pastor von Löningen. Er wurde am 24. Oktober 1613 in der Pfarrei Löningen eingeführt. Zuvor hatte er sich schon Anfang Dezember 1612 nach dem Tod des lutherischen Pastors Ptolemäus Langenhorst vom Corveyer Abt die Kollation der Löninger Stelle gegen eine Gebühr von 30 Talern gesichert. Am 14. März des Jahres 1618 hörte sich der Generalvikar Hartmann in Meppen die Klagen des bischöflichen Fiskus Johann Schwartzenberg gegen Hugo Bachum an. Diese Klage umfasste zwei Punkte: Zum einen betrifft sie dessen Lebenswandel, zum anderen seine Amtsführung. Bachum lebte im Konkubinat und vernachlässigte den Katechismusunterricht. Auch zwischen dem hiesigen Küster und Bachum gab es Unstimmigkeiten. Offensichtlich hielt der Küster dem Priester sein andauerndes Verhältnis vor. Nach dem Bachum sein Konkubinat gestand, notiert Hartmann, dass ihm 30 Taler als zu zahlende Strafe auferlegt worden sei. Auch wurde ihm befohlen sich aus der Stiftung zurückziehen und diese dem Vikar zu übergeben. Auch mit den Multiplikatoren des Ortes konnte Hartmann keinesfalls zufrieden sein. So stellte Hartmann bei seiner zweiten Visitationsreise am 13. Oktober 1618 erhebliche disziplinäre Mängel bei dem Lehrer und Organisten von Löningen, Magister Johannes fest. Hartmann protokolliert: Weil dieser "die Schule vernachlässigt und mit einem Cello oder mit einem anderen Instrument in Wirtshäusern und anderen Veranstaltungen spiele, und die Jungen im Stich zu lassen, sich an das Trinken zu gewöhnen und dann bei den Jungen zu toben, so dass… das so bekannte Dorf und die Pfarrei vernachlässigt gefunden wird." Hartmann kündigt dem Pfarrer von Löningen die Privation des Lehrers an, falls dieser weiter an den Gastmählern teilnehme und das Cello oder ein anderes Instrument außerhalb der Kirche spiele. In Löningen deutete sich bei der Visitation 1619 ein stärkerer Umbruch der konfessionellen Verhältnisse als in der Stadt Haselünne an. Johannes Hartmann fällt in Löningen besonders der Kaplan Engelbert Schrader auf. Dieser wird von Hartmann dahingehend gelobt, dass er für jedes Pastorat geeignet sei und sich in vorbildlicher Weise um die Katechese der Jungen bemühe. Auch die Kirche machte bei diesem Besuch einen reinlichen Eindruck. In der Anzahl der Kommunikanten lag Löningen im Vergleich zu anderen Gemeinden und Städten weit vorne. Mit Ausnahme einiger weniger Bewohner nahmen fast alle an der hl. Messe teil und kommunizierten auch. Hinsichtlich der Amtsführung des Pastors wird in den Berichten lediglich notiert, dass er die Kirchenrechnungen zum Fest St. Michaelis nach Münster zu schicken habe.

Im Weiteren soll nun auf die Fragenkataloge Nicolartius` und die dort feststellbare Visitationspraxis eingegangen werden. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, was Gegenstand der Fragen war und inwiefern sich daraus Rückschlüsse auf das Verständnis von Delinquenz ableiten lassen. Zu den häufigsten Fällen delinquenten Verhaltens bei den befragten Kaplänen und Priestern gehört das Zusammenleben mit Frauen bzw. der unerlaubte Umgang mit diesen. Bei seiner ersten Inspektionsreise ins Niederstift 1622 überprüfte Nicolartius dazu den Pfarrer Franziskus Isfording in Haselünne. Anhand der Protokollaussagen des Kaplans von Haselünne, Johannes von Leeden, war der Generalvikar bereits bestens informiert davon, dass Isfording tatsächlich mit einer Frau zusammenlebte. Danach zeigte sich dieser mit einer Frau in der Öffentlichkeit und besuchte mit ihr die Wochenmärkte der umliegenden Ortschaften. In den Antworten des Pastors leugnet Isfording den fleischlichen Verkehr mit seiner Konkubine. Doch bestätigte dieser, dass er mit einer anderen Frau ein uneheliches Kind gezeugt und dieses bei sich bei sich aufgenommen habe. Auch gab er zu, mit seiner Haushälterin die Märkte der Umgebung zu besuchen. Ein weiterer Bereich der Untersuchung betraf den defizitären Lebenswandel der Befragten. So stellte Nicolartius bemängelnd bei Isfording fest: "Weil er aber bei Gastmählern häufig scherzend verbleibt und Karten spielt." Aus der Befragung des Löninger Pastors Hugo Bachum anlässlich der Visitation 1630 lässt sich schließen, dass dieser dem Alkoholgenuss und den Kneipenbesuchen nicht abgeneigt gewesen sein muss. "Er wurde gefragt, ob er häufig betrunken sei, er antwortete, dass wir Sterbliche seien." Der Visitator und die Obrigkeit im Allgemeinen reagierten besonders empfindlich, wenn der Priester sozusagen von sich aus dem Alkohol zusprach. Derartiges Verhalten sah man als unvereinbar mit der priesterlichen Würde und somit als unsittlich an. Für den Bereich der geistigen Amtsführung lassen sich aber auch positive Feststellungen anhand der Interrogatorien treffen: In Haselünne scheint Pastor Isfording dagegen die vorgeschriebenen Bücher und die Römische Agende zu benutzen. Er verwende "Mastrillus, Borarius, Georg Scherer, wie auch Vincentius und andere, den Prediger Franziskus Lambertus, dass er den Becanus lese über die Kontroversen. Dass er ein Taufbuch besitze." Der Haselünner Kaplan praktizierte die geistlichen Übungen anhand der Stundenbücher, auf die Frage aber wem der Haselünner Kaplan regelmäßig wie vorgeschrieben beichte, erhielt der Visitator keine Antwort. Anhand der Aussagen des Küsters Wilke Ölshoff, der bereit war mit dem Generalvikar zu kooperieren, kann man rekonstruieren, dass Bachum in Löningen die Beichte und die Kommunion zu vernachlässigen schien. Abgefragt wurde in diesem Zusammenhang das religiöse Wissen der Geistlichen: Beim Löninger Priester erfahren wir wenigstens den Wissensstand bezüglich des Bußsakraments. Danach gab er zur Antwort für die Absolutionsformel bei der Beichte: „Unser Herr Jesus Christus spreche Dich los.“ Bei der Frage nach dem Inhalt der Materie des Bußsakramentes wusste Bachum aber: "das Ave Maria, der Psalm 50/51 und die sieben Bußpsalmen." Sein Wissen um die Ausführung des Taufsakraments war äußerst defizitär. Bachum war der Überzeugung, dass man ein Kind mit Rosenwasser taufen dürfe. Die Ordnung der Gemeindefinanzen und das kirchliche Vermögen war für die Visitatoren ein weiterer Punkt ihres Ansetzens bei den Befragungen. Von Nicolartius unter Eid gestellt, sollte Isfording innerhalb eines Monats für die kirchlichen Geräte in seiner Pfarrei ein Bestandsverzeichnis erstellen. Den Auftrag zur Überprüfung der kirchlichen Rechnungen von Löningen gab Nicolartius 1630 an den Cloppenburger Dechanten Kramer sowie den Rentmeister Otto Woltering. Ihnen wurde befohlen, nach Überprüfung der Rechnungen ihnen diese nach Münster zukommen zu lassen.

Arbeit zitieren:
Schubert, Markus Juni 2007: Wiederherstellung des 'katholischen Exerzitiums', Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Visitationsakten, Niederstift Münster, Rekatholisierung, Konfessionalisierung, Exertitium

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