Wertoptimierung bei drohender Insolvenz
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Markus Kaiser
- Abgabedatum: Februar 2001
- Umfang: 87 Seiten
- Dateigröße: 583,6 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: European Business School Schloß Reichartshausen, Oestrich-Winkel Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4312-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4312-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4312-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kaiser, Markus Februar 2001: Wertoptimierung bei drohender Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Konkurs, Sanierung, Shareholder Value, Value, Wert
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Diplomarbeit von Markus Kaiser
Einleitung:
Unternehmensinsolvenzen sind von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Im Jahr 2000 wurden 27.500 Unternehmen insolvent, was einen Gesamtschaden in Milliardenhöhe verursachte und 490.000 Arbeitsplätze kostete. Besonders insolvenzgefährdet sind regelmäßig kleine Unternehmen mit niedrigen Eigenkapitalquoten in den Branchen Bau, Restauration und Spedition. Die Unternehmensinsolvenz ist immer Symptom einer wirtschaftlichen Krise, niemals Krisenursache. Das insolvenzbedrohte Unternehmen ist nicht in der Lage, in unveränderter Form weiterhin erfolgreich am Markt zu bestehen.
Auch in der Krise werden rationale Unternehmenseigentümer ihre Handlungen am Ziel der Eigenkapitalmaximierung ausrichten. Es stellt sich jedoch die Frage, wie dieses normative Ziel vor dem Hintergrund drohender Insolvenz umgesetzt werden kann. Welche konkreten Handlungsstrategien bringen das gewünschte Ergebnis, und worauf ist bei der Umsetzung zu achten?
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die denkbaren Handlungsweisen, mit denen auf eine Insolvenzbedrohung reagiert werden kann, aufzuzeigen und zu bewerten. Nur wenn die Eigentümer des gefährdeten Unternehmens alle zur Verfügung stehenden Optionen kennen, wird es ihnen möglich sein, auch in der Krisensituation ihre eigenen Interessen zu schützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf der Analyse verschiedener finanzwirtschaftlicher Strategien und der Bewertung des Insolvenzverfahrens unter Shareholder-Value-Gesichtspunkten. Darüber hinaus werden Maßnahmen vorgestellt, mit denen eine als wertoptimierend identifizierte Strategie umgesetzt werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Wertoptimierung in der Unternehmenskrise | 1 |
| 2. | Das Optimierungsproblem der Eigentümer | 2 |
| 2.1 | Das normative Ziel der Shareholder-Value-Maximierung | 2 |
| 2.2 | Die Entscheidungsalternativen der Eigentümer | 2 |
| 3. | Finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Insolvenzabwehr | 4 |
| 3.1 | Insolvenzgründe als Anknüpfungspunkte der Insolvenzabwehr | 4 |
| 3.2 | Maßnahmen zur Abwehr von Zahlungsunfähigkeit | 4 |
| 3.3 | Maßnahmen zur Abwehr von Überschuldung | 7 |
| 4. | Shareholder-Value bei freier Verwertung | 10 |
| 4.1 | Shareholder-Value bei Liquidation | 10 |
| 4.2 | Shareholder-Value bei Verkauf | 12 |
| 4.3 | Shareholder-Value bei Sanierung | 16 |
| 4.4 | Vergleich des Shareholder-Value bei Liquidation, Verkauf und Sanierung | 18 |
| 5. | Insolvenzrechtliche Grundlagen | 21 |
| 5.1 | Insolvenzbegriff und Insolvenzrecht | 21 |
| 5.2 | Die Verfahrensbeteiligten | 23 |
| 5.2.1 | Der Insolvenzschuldner | 23 |
| 5.2.2 | Die Insolvenzgläubiger | 24 |
| 5.2.3 | Der Insolvenzverwalter | 26 |
| 5.3 | Der Ablauf des Insolvenzverfahrens | 28 |
| 5.3.1 | Das Insolvenzeröffnungsverfahren | 28 |
| 5.3.2 | Das eröffnete Insolvenzverfahren | 29 |
| 5.3.3 | Der Insolvenzplan | 30 |
| 5.3.4 | Die Beendigung des Insolvenzverfahrens | 31 |
| 6. | Werteffekte des Insolvenzverfahrens | 32 |
| 6.1 | Die Insolvenzordnung als geändertes Rechtsumfeld | 32 |
| 6.2 | Wertverlust durch Verfahrenskosten | 32 |
| 6.2.1 | Direkte Kosten | 32 |
| 6.2.2 | Opportunitätskosten | 34 |
| 6.3 | Wertverlust durch Reaktionen von Unternehmens-Stakeholdern | 35 |
| 6.3.1 | Wertverlust durch Reaktionen der Arbeitnehmer | 35 |
| 6.3.2 | Wertverlust durch Reaktionen der Kunden | 36 |
| 6.3.3 | Wertverlust durch Reaktionen der Lieferanten | 37 |
| 6.4 | Wertverlust durch Interessenkonflikte | 37 |
| 6.4.1 | Interessenkonflikte zwischen Eigentümern und Gläubigern | 38 |
| 6.4.2 | Interessenkonflikte zwischen Insolvenzverwalter und Gläubigern | 39 |
| 6.4.3 | Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Gläubigergruppen | 40 |
| 6.5 | Wertgenerierung durch Insolvenzschutz | 41 |
| 6.5.1 | Wertgenerierung durch verbesserte arbeitsrechtliche Stellung | 41 |
| 6.5.2 | Wertgenerierung durch verbesserte Sanierungschancen | 42 |
| 6.5.3 | Wertgenerierung durch verminderte Haftungsrisiken | 43 |
| 6.6 | Shareholder-Value bei Insolvenz | 44 |
| 7. | Wertoptimierung als Einzelfallproblem | 44 |
Das Insolvenzverfahren richtet sich als Gesamtvollstreckung gegen den Schuldner, da er zum einen derjenige ist, gegen den die Gläubiger Ansprüche haben, zum anderen, weil er Träger des zu verwertenden Vermögens ist.190 „Der Schuldner bleibt nach Eröffnungsbeschluß Inhaber seines Vermögens und ist auch weiter voll geschäftsfähig. Er verliert aber die Befugnis, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen (§ 80 InsO).“191 Der Schuldner muß vom Insolvenzverwalter vorgenommene Rechtshandlungen gegen sich gelten lassen, und zwar auch dann, wenn es sich um über die Dauer des Insolvenzverfahrens hinausgehende Verpflichtungen handelt.192 Neben der Einschränkung der Verfügungsgewalt über sein Vermögen treffen den Schuldner weitreichende Informations- und Mitwirkungspflichten.193 So hat der Schuldner dem Insolvenzverwalter Zugang zu seinen Geschäftsräumen und Einblick in seine Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten (§ 22 Abs. 3 InsO).194 Er hat diesem, wie auch dem Insolvenzgericht, Auskünfte zu erteilen, selbst dann, wenn dies zu einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit führen kann,195 und er hat den Verwalter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.196 Zur Durchsetzung dieser Pflichten stehen dem Gericht eine Reihe von Zwangsmaßnahmen, einschließlich Haft, zur Verfügung.197 Ist der Schuldner eine juristische Person, gehen die Informations- und Mitwirkungspflichten auf deren Organe über (§ 101 InsO).198 Neben den bestehenden Organmitgliedern kann dabei auch auf ehemalige Mitglieder zurückgegriffen werden, [...]
vollstreckung, bei der im Gegensatz zur Insolvenz nur einzelne Vermögensgegenstände verwertet werden.177 Dabei geht der Insolvenzbegriff über die reine Zahlungsunfähigkeit hinaus,178 darf andererseits aber nicht mit „Krise“ gleichgesetzt werden.179 „Das Insolvenzrecht umfaßt die Gesamtheit der gesetzlich normierten Austrittsbedingungen aus dem Markt der am Wirtschaftsleben Beteiligten für den Fall, daß die Gläubigerinteressen aufgrund eines Vermögensverfalls des Schuldners gefährdet sind.“180 Das deutsche Insolvenzrecht ist hauptsächlich in der Insolvenzordnung (InsO) vom 5.10.1994 geregelt, welche ab dem 1.1.1999 den Dualismus von Konkurs- und Vergleichsverfahren und Gesamtvollstreckungsverfahren beendet hat.181 Daneben finden sich insolvenzrechtliche Regelungen auch in einer Vielzahl weiterer Gesetze, etwa dem StGB, der ZPO, dem BGB, dem HGB, dem AktG und dem GmbHG.182 Ziel des Insolvenzverfahrens ist die optimale Haftungsverwirklichung.183 Das gesamte Schuldnervermögen soll der gleichmäßigen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger dienen,184 auf die Reihenfolge der Geltendmachung der Forderungen kommt es nicht an.185 Das Verfahren steht dabei unter dem Prinzip der Gläubigerautonomie,186 die der Gesamtheit der Gläubiger weitreichende Gestaltungsspielräume eröffnet.187 Die nachfolgenden Ausführungen geben, dem Fokus der Arbeit entsprechend, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen des deutschen Insolvenzrechts. Es werden lediglich die Vorschriften vorgestellt, die für das Verständnis der im sechsten Abschnitt diskutierten Werteffekte bei Unternehmensinsolvenzen notwendig erscheinen.188 [...]
daß durch die Liquidation das Unternehmen zerrissen wird. Die organisatorischen Strukturen, die einen Wert verkörpern, die Kundenbeziehungen, Verlustvorträge und sämtliche betriebliche Erfahrungen gehen verloren.172 Die Liquidation zerstört so selbst den Hoffnungswert des Eigenkapitals, der in der Krise regelmäßig noch besteht.173 Der Verkauf sichert den Unternehmensverbund und wird daher meist über dem Liquidationswert liegen. Die Verbindung mit einem anderen Unternehmen sichert Synergien, die ansonsten nicht realisierbar wären. Zudem ist diese Strategie insoweit sicher, als daß der Verkäufer den Mehrwert der Synergien bei Vertragsabschluß realisiert, d.h. bezüglich der weiteren Wertentwicklung kein Risiko trägt. Fraglich ist indes, ob von der Existenz signifikant positiver Netto-Synergien ausgegangen werden kann, und ob die Verkäufer eine Verhandlungsposition besitzen, die es ihnen erlaubt, einen Teil dieser Synergien zu „erobern“. Eine Sanierung wird, sollte sie für möglich gehalten werden, regelmäßig den Wert des Eigenkapitals maximieren.174 Zum einen vereinnahmen die Eigentümer den Sanierungsgewinn. Zum anderen wird es bei Sanierung möglich sein, bestehende Gläubiger dazu zu bewegen, zumindest auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten, was den Wert des Eigenkapitals ebenfalls erhöht. Daneben treten u.U. auch psychologische Aspekte. Die Eigentümer erhalten das Unternehmen, das ggf. ihren Familiennamen trägt, und sie sind persönlich nicht mit dem Makel des Scheiterns belegt. Diese Vorteile sind allerdings mit einer hohen Haftungsgefährdung für den Geschäftsführer verbunden. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832443122
Arbeit zitieren:
Kaiser, Markus Februar 2001: Wertoptimierung bei drohender Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Konkurs, Sanierung, Shareholder Value, Value, Wert



