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Werbefernsehkinder - Kinderwerbefernsehen

Eine Analyse speziell an Kinder gerichteter Werbespots

Werbefernsehkinder - Kinderwerbefernsehen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Marion Landwehr
  • Abgabedatum: September 1995
  • Umfang: 183 Seiten
  • Dateigröße: 842,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8819-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8819-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8819-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Landwehr, Marion September 1995: Werbefernsehkinder - Kinderwerbefernsehen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Medienpädagogik, Inhaltsanalyse, Werbewirtschaft, Werberat, Kinder

Diplomarbeit von Marion Landwehr

Einleitung:

Die Untersuchung behandelt: einmal die Werbung, die sich im Fernsehen gezielt an Kinder richtet und zum anderen die Darstellung von Kindern in den Werbespots. Bei „Kindern“ wird während der gesamten Arbeit von den 6-13jährigen ausgegangen, die Jugendlichen sind bewußt von der Untersuchung ausgeklammert.

Bei der Werbung, die Kinder anspricht, handelt es sich meist um Produkte, die direkt die kindliche Sphäre betreffen: Das sind vor allem Süßigkeiten und Spielwaren. Gerade während des Kinderprogrammes werden solche Spots in einem so hohen Maße ausgestrahlt, daß ein Kind keine Möglichkeit hat, diesen Werbungen zu entgehen.

Deswegen werden in dieser Arbeit die speziellen Programmschienen zweier Privatsender analysiert. In diesen Schienen werden täglich von sehr früh morgens bis in die frühen Abendstunden ohne Unterbrechung Zeichentrickserien und Cartoons ausgestrahlt. Verbunden werden die einzelnen Elemente mit Werbeeinblendungen, das heißt, wartet der junge Zuschauer auf die nächste Sendung, konsumiert er diese Spots mit (oder er schaltet so lange ein anderes Programm ein). Meist wird auch die Serie selbst unterbrochen, um Spots einzustreuen, nicht selten enthalten diese Werbungen während einer Zeichentrickserie auch Zeichentrickelemente. Inwieweit einem Kind bewußt ist, daß die Serie nicht weitergeht, sondern die Werbung das Sagen hat, ist eine Altersfrage. Es gibt viele verschiedene Ansichten darüber, ab welchem Lebensjahr ein Kind eindeutig unterscheiden kann zwischen Werbung und Programm. Relativ häufig wird allerdings von 8 Jahren ausgegangen, und erst mit zwölf Jahren ist ein Kind wirklich in der Lage, den Sinn und das Ziel der Werbung zu erkennen.

Demgegenüber wird als Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender das Mittagsprogramm des ZDF untersucht. Auch hier kann man von einem Kinderprogramm ausgehen, das allerdings weitaus kürzer, aber abwechslungsreicher ist. Hier sind ebenfalls Werbespots plaziert und es soll festgestellt werden, wieviele davon sich an Kinder richten, ob es qualitativ bessere Spots sind und wie sie in das Programm eingebettet sind.

Wichtig ist, wieviel Minuten Kinder heute vor dem Fernseher verbringen und davon ausgehend, wieviel Werbung sie dabei mitbekommen. Da Kinder für die Werbetreibenden eine sehr feste Zielgruppe sind, keine Gruppe so gut und sicher erreicht werden kann, wie die jüngsten Kinder im nachmittäglichen Programm, soll festgestellt werden, ob die Kinder hier nicht sogar mißbraucht werden. Denn ohne Frage verfügen sie heute über eine große Kaufkraft, die sich aus immer höherem Taschengeld, Geldzuwendungen an Festtagen und Gespartem ergibt. Darüber hinaus haben die Kleinen einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf das Kaufverhalten ihrer Eltern. In Sachen Markenkenntnis sind sie der Elterngeneration weit voraus und können sie beraten. Ansonsten wissen sie sehr genau, was sie wollen und bestehen auch darauf, genau das zu bekommen. Inwieweit die Werbung dazu ihren Beitrag leistet, soll in der Arbeit vor allem sekundäranalytisch aufbereitet werden.

Der zweite Aspekt, unter den die Diplomarbeit gestellt wurde, beschäftigt sich mit den Kindern, die in der Werbung dargestellt werden. Hierzu zählt sowohl die Frage, ob und wie diese Tätigkeit durch Grundlagen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz getragen wird, als auch die Überlegung, ob Kinder sich auf diese Weise ganz besonders mit dem beworbenem Produkt anfreunden. Denn schließlich ist durch das Auftreten eines etwa gleichaltrigen Kindes ein ganz besonders hoher Identifikationsgrad gegeben.

Ziel der Werbung mit Kindern ist es, Produkte als kinderleicht und familienfreundlich darzustellen. Das gilt nicht nur für die Spots mit speziellen Kinderprodukten, sondern auch für sogenannte Erwachsenenspots: Kinder treten in diesen häufig als Kaufargument auf, um Erwachsene auf die Familienfreundlichkeit des Produktes hinzuweisen. Das geschieht oft bei Auto- und Waschmittelwerbung, also bei Produkten, die Kinder eigentlich nicht interessieren.

Diesen Fragestellungen wird sowohl im theoretischen Teil der Arbeit als auch im empirischen nachgegangen. Im Zeitraum von drei Wochen wurden drei Sender zu Tageszeiten auf Werbespots untersucht, an denen gehäuft Kinderserien ausgestrahlt werden.. Es handelt sich dabei um Pro 7, Kabel 1 und das ZDF. Die Sender wurden je eine Woche lang analysiert, es wurde eine quantitative Untersuchung durchgeführt. Sie soll erstens zeigen, wieviel Minuten Werbung das Umfeld Kinderprogramm beinhaltet, wie lange die einzelnen Werbeblöcke sind, ob und wie oft Serien, Cartoons und Zeichentrick unterbrochen werden und wie lange die einzelnen Spots sind.

Eine intensive Analyse beleuchtet die Spots dann im Detail. Anhand einer Liste von Forschungsfragen und Hypothesen wurde ermittelt, wie die sogenannten Kinderspots aufgebaut sind, in welcher Form sie sich an Kinder richten und ob sie allgemeinen Richtlinien entsprechen.

Der Bearbeitungszeitraum dauerte vom 6. bis zum 26. März 1995. Kabel 1 und Pro7 werden täglich von ca. 6 Uhr morgens bis ca. 18 Uhr abends angeschaut, das ZDF mittags, um ca. 14 bis ca. 16 Uhr.

Leitfadengespräche und die Sekundäranalyse: Dieser Teil nimmt die Hälfte der Diplomarbeit ein und die relevante Literatur, die zu dem Thema „Kinder und Werbung“ gefunden wurde. Dabei sollen sowohl ein Bezug zu der eigenen Untersuchung hergestellt, als auch frühere Studien herangezogen werden.

Inhaltsverzeichnis:

I. EINLEITUNG 1
II. SEKUNDÄRANALYTISCHER TEIL 4
1. ALLGEMEINE BESTANDSAUFNAHME 4
1.1 ENTWICKLUNG DER KINDERSENDUNGEN UND -WERBESPOTS 4
1.1.1 Entstehung der Kindersendungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern 4
1.1.2 Das Angebot der privaten Sender 5
1.1.3 Öffentlich-rechtliches versus privates Kinderfernsehen 6
1.1.4 Entwicklung der an Kinder gerichteten Werbespots 7
1.1.5 Öffentlich-rechtliche versus private Werbung 8
1.2 DIE UNTERSCHEIDUNGSPROBLEMATIK 10
1.2.1 Erkennen der Werbung 11
1.2.2 Erkennen der Intention 12
1.2.3 Die Entwicklungsstadien nach Piaget 13
1.2.4 Wenn Käpt'n Iglo mitspielt 15
1.2.5 Merchandising 16
2. BISHERIGER FORSCHUNGSSTAND 18
2.1 DIE NEUESTEN ERKENNTNISSE (1995) 18
2.1.1 Ergebnisse allgemein 19
2.1.2 Untersuchungsmethoden 19
2.1.3 Ergebnisse der Untersuchungen 19
2.2 DIE ÄLTEREN ERGEBNISSE (1979) 21
2.2.1 Anlage der Studie 21
2.2.2 Ergebnisse 22
2.3 WAS DAZWISCHEN WAR 23
2.4 DAS FERNSEHLAND AMERIKA 24
3. AUFBAU UND INTENTION DER SPOTS 26
3.1 FORMALE UND STILISTISCHE GESTALTUNG 26
3.1.1 Warum Kinder Werbung lieben 27
3.1.2 Erinnern der Werbespots 28
3.1.3 Was Werbung problematisch macht 29
3.2 KINDER ALS DARSTELLER IN WERBESPOTS 31
3.2.1 Die Rolle der Kinder im Werbespot 32
3.3 DIE (AB)SICHT DER KREATIVEN 35
3.3.1 Die Produktbotschaft 35
3.3.2 Die Werbekampagne 36
4. KOMMERZIALISIERTE KINDHEIT 38
4.1 KINDER ALS SPEZIELLES PUBLIKUM 39
4.1.1 Die Kaufkraft der Kinder 40
4.1.2 Der Einfluß auf das elterliche Kaufverhalten 40
4.1.3 Markenbewußtsein und -bindung 41
4.2 DIE KINDHEIT IM DIENSTE DES KONSUMS 44
4.2.1 Kinder "entwickeln" Produkte 45
4.2.2 Alles im Überfluß? 45
4.2.3 Das soziale Umfeld in den Spots 46
4.2.4 Kinder als Kaufargument 47
5. DIE WIRKUNGEN UND FOLGEN 49
5.1 PSYCHOLOGISCHE FOLGEN 50
5.1.1 Schädliche Einflüsse durch Werbung 51
5.1.2 Was zu tun wäre 55
5.2 SOZIALE FOLGEN 57
5.2.1 Kindheit 57
5.2.2 Die kindliche Entwicklung und das Werbefernsehen 61
5.3 KONSUMPÄDAGOGIK ALS LÖSUNG? 63
6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 66
6.1 GESETZE FÜR DIE WERBUNG VOR UND MIT KINDERN 66
6.1.1 Kinder- und Jugendschutz 67
6.1.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 67
6.1.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 68
6.1.4 Landesmediengesetze (LMedienG) 68
6.1.5 Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) 69
6.2 DER DEUTSCHE WERBERAT 71
6.2.1 Die Verhaltensregeln 71
6.2.2 Spruchpraxis Deutscher Werberat 72
6.2.3 Kritik an den bestehenden Werberegeln 72
6.3 FORDERUNGEN 73
6.4 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ANDERER LÄNDER 74
III. EMPIRISCHER TEIL 75
7. INHALTSANALYSE VON FERNSEHWERBESPOTS 75
7.1 FRAGESTELLUNG 75
7.2 METHODE 76
7.3 ERGEBNISSE 77
7.4 STRUKTUR DER ERFAßTEN WERBESPOTS 78
7.4.1 Kinderwerbespots und Werbespots mit Kindern - Merkmale 79
7.4.2 Kinderwerbespots und Werbespots mit Kindern - Häufigkeiten 80
7.4.3 Vergleich der Kinderspots in den ausgewählten Sendern 81
7.4.4 Anteile der einzelnen Firmen an den Gesamtspots 82
7.5 INHALTLICHE AUFFÄLLIGKEITEN 83
7.5.1 Verstöße gegen die Regeln des Deutschen Werberates 84
7.5.2 Unterbrechung von Kindersendungen 85
7.5.3 Stereotypen 86
7.6 PROBLEMATISCHE INHALTE 90
7.6.1 Vermischung von Realität und Fiktion 90
7.6.2 Häufigkeiten und Darstellung von Gewalt 92
7.6.3 Kinder als Kaufargument 93
7.6.4 Das soziale Umfeld in den Spots 94
7.7 DARSTELLUNG DER PRODUKTE 95
7.7.1 ... als Prestigewert 95
7.7.2 ... als Problemlösung 96
7.7.3 ... als "kostenlos" 98
7.8 ZUSAMMENFASSUNG 99
IV. SCHLUß 102
8. KRITIK UND AUSBLICK 102
LITERATURVERZEICHNIS 109
ANHANG 118
ANHANG A GESPRÄCHE 118
I.) LEITFADENGESPRÄCH MIT IRIS FÜRST 118
II.) LEITFADENGESPRÄCH MIT PROFESSOR DR. JO GROEBEL 123
III.) LEITFADENGESPRÄCH MIT VOLKER NICKEL 128
IV.) LEITFADENGESPRÄCH MIT PETER BODENSOHN 133
V.) LEITFADENGESPRÄCH MIT WALTER WILKEN 135
VI.) LEITFADENGESPRÄCH MIT DER MEDIA GRUPPE MÜNCHEN 140
VII.) LEITFADENGESPRÄCH MIT EDELTRAUD CEBULLA-JÜNGER 141
VIII.) LEITFADENGESPRÄCH MIT STEFFEN DISPAN 145
ANHANG B TABELLEN 147
I.) TABELLE: LISTE DER 160 SPOTS FÜR DIE INHALTSANALYSE 147
II.) TABELLE: HÄUFIGKEITEN, WIE OFT EINZELNE PRODUKTGRUPPEN BEWORBEN WURDEN 150
III.) TABELLE: PRODUKGRUPPEN NACH PLAZIERUNG DER WERBUNG 150
IV.) TABELLE: ANTEILE DER EINZELNEN FIRMEN AN DEN KINDERSPOTS 150
V.) TABELLEN: VERSTÖßE GEGEN WERBERATS-RICHTLINIEN 152
VI.) SCHAUBILD: VERTRAUTE PERSONEN 152
VII.) TABELLE: MERKMALE DER GESCHLECHTER ANHAND DER DARGESTELLTEN GESCHLECHTER AUFGELISTET 153
VIII.) TABELLEN: TÄTIGKEITEN DER ELTERN (GEWICHTET) 153
IX.) TABELLEN: ART DER ANSPRACHE DURCH STIMMEN 154
X.) TABELLE: ART DER ANSPRACHE DURCH BEWEGUNG, FARBEN UND MUSIK 154
XI.) TABELLEN: HÄUFIGKEIT VON FIKTIVEN FIGUREN IN SPOTS 155
XII.) TABELLEN: HÄUFIGKEITEN UND ART VON GEWALT 155
XIII.) TABELLE: SOZIALES UMFELD 155
XIV.) TABELLE: PRESTIGEWERT 156
XV.) TABELLEN: AUSDRUCK VON EMOTIONEN 156
XVI.) TABELLE: KAUFNOTWENDIGKEIT 157
XVII.) TABELLE: VERTEILUNG DER PRODUKTGRUPPEN AN DEN WOCHENTAGEN 157
ANHANG C ERHEBUNGSINSTRUMENT 158
ANHANG D GFK-DATEN 174

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die Institution Deutscher Werberat hat deshalb folgende Verhaltensregeln für die Werbung vor und mit Kindern in Werbefunk und Werbefernsehen aufgestellt: „Bei der Werbung mit Kindern und bei der Werbung, die sich speziell an Kinder wendet, sind insbesondere die nachstehenden Grundsätze bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen zu beachten: 1.Sie sollen keinen Vortrag von Kindern über besondere Vorteile und Eigenarten des Produktes enthalten, der nicht den natürlichen Lebensäußerungen des Kindes gemäß ist (z.B. Aussagen von Kindern über die Vorteile einer Heizenergie). 2.Sie sollen keine direkte Aufforderungen zu Kauf oder Konsum an Kinder enthalten (als Konsum ist auch die Verwendung eines Produktes anzusehen, und außerdem kann eine direkte Kaufaufforderung auch durch eine Darstellung erfolgen). [...]

Aufgrund einer Entschließung des Europarates im Februar 1972 wurde noch im selben Jahr der „Deutsche Werberat“ als Instanz zur freiwilligen Selbstkontrolle der Werbewirtschaft eingerichtet. Der Werberat ist eine Institution des ZAW, der aus den 40 Verbänden besteht, die sich in werbetreibende Verbände, Werbeagenturen, Medien und in berufsständische Organisationen einteilen. Der Werberat reagiert auf Beschwerden, indem er die Intention des Beschwerdeführers dem betroffenen werbetreibenden Unternehmen nahebringt. Im Werberat wird darüber abgestimmt, ob die Werbemaßnahme beanstandet wird oder nicht. Wird sie beanstandet und dennoch nicht eingestellt, spricht der Werberat eine öffentliche Rüge aus. Der Werberat betrachtet sich selbst als Schiedsstelle, da er gleichermaßen die Auftraggeber von Werbung, die Medien und die Werbeagenturen vertritt. Das gebe ihm eine Struktur, die zur Neutralität zwinge, so Volker Nickel.45 Der Werberat hat 1974 Verhaltensregeln aufgestellt, die in der letzte Fassung von 1992 aktualisiert wurden. „Der Deutsche Werberat will einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anregen, setzt sich für die Einhaltungen der ‘Internationalen Verhaltensregeln für die Werbepraxis’ ein, die in Artikel 13 bestimmen: ‘Die Werbung soll sich nicht die natürliche Leichtgläubigkeit der Kinder oder den Mangel an Erfahrung von Jugendlichen zunutze machen oder ihr Anhänglichkeitsgefühl ausnutzen. Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche wendet, soll in Text oder Bild nichts enthalten, was geeignet ist, ihnen geistigen, moralischen oder physischen Schaden zuzufügen.“46 [...]

zwischen den einzelnen Beiträgen regelmäßig durch einen Jingle oder ähnliches auf den einheitlichen Charakter der Sendung hingewiesen wird.42 Manche Comicserien sind davon abgesehen nur 25 Minuten lang, daher können auch in Kinderprogrammen mindestens zwei Werbeinseln pro Stunde plaziert werden - kaum weniger als in der Prime Time. „Die eigentliche Absicht, der Schutz von Kindern vor ständiger Werbeberieselung, schlug dadurch fehl.“43 Allgemein ist auch § 31 RfStV von Interesse, der die Landesmedienanstalten zum Erlaß gemeinsamer Durchführungsrichtlinien zu den §§ 6, 7, 26 und 27 RfStV verpflichtet. Denn die Richtlinien der Landesmedienanstalten stellen ein externes Regelwerk dar, das die Landesmedienanstalten gegenüber den ihrer Aufsicht unterworfenen privaten Rundfunkveranstaltern durchsetzen müssen.44 [...]

Arbeit zitieren:
Landwehr, Marion September 1995: Werbefernsehkinder - Kinderwerbefernsehen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Medienpädagogik, Inhaltsanalyse, Werbewirtschaft, Werberat, Kinder

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