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Weiterentwicklung der investororientierten Unternehmensanalyse durch die Reform der Lageberichterstattung

Weiterentwicklung der investororientierten Unternehmensanalyse durch die Reform der Lageberichterstattung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Stefanie Utesch
  • Abgabedatum: August 2007
  • Umfang: 225 Seiten
  • Dateigröße: 1,8 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 410
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0963-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Utesch, Stefanie August 2007: Weiterentwicklung der investororientierten Unternehmensanalyse durch die Reform der Lageberichterstattung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Lagebericht, Unternehmensanalyse, Investoren, Value Reporting, Rechnungslegung

Diplomarbeit von Stefanie Utesch

Problemdarstellung:

„Im Lagebericht wird jetzt mehr nach vorne geschaut“ lautete ein Titel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. März 2005. Diese Aussage steht stellvertretend für die größte Reform der deutschen Lageberichterstattung in den vergangenen 20 Jahren. Der Hauptbestandteil dieser Reform ist das auf Basis europäischer Harmonisierungsbestrebungen am 5. November 2004 beschlossene Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG). Dieses Gesetz beinhaltet neben der Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts insbesondere umfassendere Anforderungen für die Aufstellung des Lageberichts und des Konzernlageberichts. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, müssen (Konzern-)Lageberichte nunmehr sowohl zukunfts- als auch wertorientierte Informationen enthalten. Die Berichterstattungspflicht über diese Inhalte impliziert damit eine gesetzlich normierte Aufnahme einzelner Elemente des Value Reporting und verdeutlicht damit die Transformation einer investor- und kapitalmarktorientierten Sichtweise in die externe Unternehmensberichterstattung, die einen Paradigmenwechsel in der bis zu dem Zeitpunkt vom Gläubigerschutz geprägten Rechnungslegung in Deutschland bewirkt hat.

Ergänzend konkretisiert wird die Aufstellung und der Inhalt des (Konzern-)Lageberichts durch den am 26. Februar 2005 bekannt gemachten Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 15 (DRS 15) „Lageberichterstattung“, der in Bezug auf die Risikoberichterstattung explizit auf den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 5 (DRS 5) „Risikoberichterstattung“ verweist. Zusätzlich erweitert wurden die Anforderungen an die Lageberichterstattung durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) vom 3. August 2005, das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) vom 8. Juli 2006 sowie das erst kürzlich verabschiedete Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 5. Januar 2007. Mit diesen Reformbestandteilen wird bezweckt, einen erweiterten Informationsgehalts und eine erhöhte Transparenz in der deutschen Rechnungslegung zu normieren, die das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken sollen und mit entscheidungsrelevanten Informationen für Investoren einen Beitrag zur Möglichkeit eines Soll-Ist-Vergleichs leistet.

Aus diesem Grund ist das oben stehende Zitat insbesondere für Privatinvestoren bedeutsam, die ihre Anlageentscheidungen - Unternehmensanteile zu kaufen oder zu verkaufen - lediglich auf Basis der von Unternehmen i.d.R. im Geschäftsbericht publizierten Rechnungslegungsinstrumente treffen können. Die seitens der Investoren zu Zwecken von Zwecken Anlageentscheidungen vornehmlich angewandten Unternehmensbewertungsverfahren sind hierbei die Zukunftserfolgswertverfahren. Diese berücksichtigen die zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens, die wiederum die Wertgenerierung des in das Unternehmen investierten Kapitals und des damit verbundenen Risikos determiniert wird. Zur Prognostizierbarkeit der künftigen Ertragskraft eines Unternehmens sind die meist quantitativen, vergangenheitsorientierten und damit retrospektiven Informationen der Jahresabschluss- bzw. Konzernabschlussbestandteile jedoch nicht ausreichend. Selbst der als Ergänzungsinstrument fungierende (Konzern-)Lagebericht wies in der Vergangenheit eine mangelnde Zukunftsbezogenheit sowie Intransparenzen auf und konnte die individuellen Informationsbedürfnisse der Investoren nur partiell erfüllen.

Mit der Aufnahme prospektiver Informationen und die Erhöhung der Transparenzanforderungen orientiert sich die Lageberichterstattung zunehmend an der internen Unternehmenssteuerung und leistet daher einen Beitrag zur Konvergenz der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Reduzierung der Informationsasymmetrien zwischen dem Investor und dem Management eines Unternehmens, so dass die Unsicherheiten in Bezug auf die Schätzung des Zukunftserfolgswerts reduziert werden können. Daher kann angenommen werden, dass die zunehmende Kapitalmarktorientierung auch für die investororientierte Unternehmensanalyse einen Mehrwert bewirken konnte. Dieser Mehrwert soll daher im Rahmen dieser Arbeit hinsichtlich seiner tatsächlichen Existenz, seiner Höhe und seiner Abweichung von dem optimalen Informationsgehalt eines (Konzern-)Lageberichts zur Bestimmung des Unternehmenswerts untersucht werden.

Gang der Untersuchung:

Entsprechend der Problemstellung verfolgt diese Arbeit das Ziel, den Beitrag der Reform der Lageberichterstattung für die investororientierte Unternehmensanalyse zu messen. Dazu werden in dem einleitenden Kapitel 2 zunächst die Grundlagen der nationalen und internationalen Lageberichterstattung im Kontext der investororientierten Unternehmensberichterstattung erläutert und deren Bedeutung für die investororientierte Unternehmensanalyse herausgearbeitet. Dies setzt voraus, eine Eingrenzung des weitreichenden Feldes externer Rechnungslegungsadressaten und deren heterogenen Informationsbedürfnisse vorzunehmen und eine Definition für das im Rahmen dieser Untersuchung berücksichtigte Zielobjekt - den Investor - herzuleiten. Aus der anschließenden Darstellung des Gegenstands, der Ziele und der Methoden der investororientierten Unternehmensanalyse sowie damit verbundener Schwierigkeiten werden die Informationsbedürfnisse der Investoren an die (Lage-)Berichterstattung abgeleitet, die als Grundlage für die später durchgeführte Untersuchung dienen.

Das anschließende Kapitel 3 befasst sich mit der Darstellung der Reform der Lageberichterstattung, um ihre Wirkungsweise in der später durchgeführten Untersuchung beurteilen zu können. Hier wird zur Hervorhebung der zunehmenden Bedeutung des Lageberichts als externes Berichterstattungsinstruments im Zeitablauf zunächst eine kurze Beschreibung der historischen Entwicklung der Lageberichterstattung gegeben. Anschließend erfolgt eine detaillierte Darstellung der einzelnen Reformbestandteile, die sowohl die Entwicklung und den Inhalt der jeweiligen Gesetze umfasst als auch einen Vergleich mit den jeweils in der Vergangenheit gültigen Gesetzesfassungen beinhaltet. Um eine mögliche zukünftige Ausgestaltung der Lageberichterstattung zu berücksichtigen, werden zusätzlich gegenwärtige nationale Standardentwürfe sowie europäische und internationale Entwicklungen bzw. Projekte dargestellt.

Das Kapitel 4 stellt den Hauptteil dieser Arbeit dar. In diesem Kapitel wird die Reform der Lageberichterstattung hinsichtlich ihres Beitrags zur Weiterentwicklung der investororientierten Unternehmensanalyse bewertet. Hierzu wird anhand der Informationsbedürfnisse der Investoren ein idealer Informationsgehalt definiert. Mit Hilfe einer Nutzwertanalyse werden die aus dem idealen Informationsbedarf abgeleiteten Bewertungskriterien mit objektiven Gewichtungsfaktoren sowie Informationsgehaltsausprägungen des (Konzern-)Lageberichts eines deutschen börsennotierten Unternehmens, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist, bewertet. Dabei wird jeweils der gesetzlich normierte Informationsgehalt vor und nach der Reform bestimmt und anschließend mit dem idealen Informationsgehalt verglichen, um fortbestehende Informationslücken aufzudecken. Für etwaige Informationslücken werden ferner Möglichkeiten aufgezeigt, diese zu schließen und den Informationsgehalt weiter zu erhöhen. Um einen Vergleich mit der praxisorientierten Lageberichterstattung vorzunehmen und den Mehrwert zu unterstreichen, werden in Bezug auf einzelne Bewertungskriterien jeweils exemplarische Praxisbeispiele börsennotierter Unternehmen herangezogen.

Die Arbeit schließt mit einer Schlussbetrachtung in Kapitel 5.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
Symbolverzeichnis XIII
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Lageberichterstattung im Kontext investororientierter Unternehmensanalyse 4
2.1 Der Lagebericht als Instrument der externen Rechnungslegung 4
2.1.1 Der handelsrechtliche Lagebericht 4
2.1.2 Der Lagebericht nach internationalen Vorschriften 5
2.1.3 Entwicklung des Lageberichts zum Value Reporting-Instrument 7
2.2 Investoren: Adressaten der externen Rechnungslegung 11
2.3 Investororientierte Unternehmensanalyse 13
2.3.1 Begriff und Ziel der investororientierten Unternehmensanalyse 13
2.3.2 Methoden der investororientierten Unternehmensanalyse 14
2.3.3 Informationsbedürfnisse der Investoren 17
2.3.4 Informationsquellen 18
2.3.5 Principal-Agent-Theorie und Probleme der Unternehmensanalyse 19
2.4 Zielsystem und Zielkonflikte aus Unternehmenssicht 21
3. Die Reform der Lageberichterstattung 23
3.1 Historische Entwicklung der Lageberichterstattung 23
3.2 Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) 29
3.2.1 EU-Richtlinien als Basis des BilReG 29
3.2.2 Entwicklung, Anwendungsbereich und Zielsetzung des BilReG 30
3.2.3 Gegenstand des BilReG 31
3.3 DRS 15 „Lageberichterstattung“ 39
3.3.1 Entwicklung, Anwendungsbereich und Zielsetzung des DRS 15 39
3.3.2 Gegenstand des DRS 15 40
3.3.2.1 Grundsätze der Lageberichterstattung nach DRS 15 40
3.3.2.2 Gliederung und Berichtsteile des Lageberichts nach DRS 15 44
3.3.3 DRS 5 „Risikoberichterstattung“: Ergänzung des DRS 15 48
3.4 Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) 50
3.4.1 Entwicklung, Anwendungsbereich und Zielsetzung des VorstOG 50
3.4.2 Gegenstand des VorstOG 51
3.5 Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) 52
3.5.1 Entwicklung, Anwendungsbereich und Zielsetzung des ÜR-UG 52
3.5.2 Gegenstand des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes 52
3.6 Gesetz zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (TUG) 54
3.6.1 Entwicklung, Anwendungsbereich und Zielsetzung des TUG 54
3.6.2 Gegenstand des TUG 55
3.7 Europäische und Internationale Entwicklungen 58
3.7.1 Änderungen der 4. und 7. EG-Richtlinie 58
3.7.2 IASB-Diskussionspapier „Management Commentary“ 60
3.8 Zwischenfazit zur Reform 65
4. Analyse und Beurteilung der Weiterentwicklung der investororientierten Unternehmensanalyse durch die Reform der Lageberichterstattung 66
4.1 Einsatz der Nutzwertanalyse als Bewertungsinstrument 66
4.1.1 Grundlagen zur Nutzwertanalyse 67
4.1.2 Festlegung des Zielsystems 67
4.1.3 Ermittlung geeigneter Bewertungskriterien 68
4.1.4 Gewichtung der Bewertungskriterien 75
4.1.5 Bestimmung der Ausprägungsmerkmale 75
4.1.6 Bestimmung der Teilnutzenwerte 77
4.1.7 Aggregation der Teilnutzenwerte zum Gesamtnutzen 78
4.2 Übertragung der Nutzwertanalyse auf die Beurteilung der Reform 78
4.2.1 Vorgehensweise und Annahmen 78
4.2.2 Bildung der Teilnutzenwerte 80
4.2.2.1 Teilnutzenwert des Reinvermögenszeitwerts 80
4.2.2.1.1 Materielle und finanzielle Vermögenswerte 80
4.2.2.1.2 Immaterielle Vermögenswerte 86
4.2.2.1.3 Ergebnis für den Teilnutzenwert 90
4.2.2.1.4 Berichterstattung in der Praxis 91
4.2.2.2 Teilnutzenwert des Zukunftserfolgswerts 93
4.2.2.2.1 Nachhaltiges Periodenergebnis 93
4.2.2.2.2 Künftiges Periodenergebnis 94
4.2.2.2.3 Prognosequalität 96
4.2.2.2.4 Kapitalkosten und Kapitalstruktur 98
4.2.2.2.5 Ergebnis für den Teilnutzenwert 102
4.2.2.2.6 Berichterstattung in der Praxis 103
4.2.2.3 Teilnutzenwert der Nonfinancials 105
4.2.2.3.1 Ziele und Strategien 105
4.2.2.3.2 Umfeld des Unternehmens 106
4.2.2.3.3 Betriebliche Aufgabenbereiche 109
4.2.2.3.4 Ergebnis für den Teilnutzenwert 115
4.2.2.3.5 Berichterstattung in der Praxis 116
4.2.2.4 Teilnutzenwert des Internen Steuerungs- und Anreizsystems 117
4.2.2.4.1 Internes Steuerungssystem 118
4.2.2.4.2 Anreizsystem 121
4.2.2.4.3 Ergebnis für den Teilnutzenwert 123
4.2.2.4.4 Berichterstattung in der Praxis 124
4.2.3 Bildung und Interpretation des Gesamtnutzens 125
4.3 Weiterentwicklung durch Qualität der Informationen 130
4.3.1 Verlässlichkeitsgrad 130
4.3.2 Aktualität 132
4.3.3 Klarheit, Übersicht und Vergleichbarkeit 134
4.3.4 Synergien 136
4.4 Auswertung und Beurteilung der Reform 137
4.5 Ansätze zur Reduktion fortbestehender Informationslücken 138
4.5.1 Nutzerorientierte Maßnahmen 138
4.5.2 Zeitnahe Berichterstattung 139
4.5.3 Ausweitung der nichtfinanziellen Berichterstattung 140
4.5.3.1 Balanced Scorecard als externes Reportinginstrument 141
4.5.3.2 Wissensbilanzen als Intellectual Property Statement 144
4.5.3.3 Nachhaltigkeitsberichterstattung 146
4.5.4 Unternehmensbewertung im Lagebericht 150
4.6 Zwischenfazit zur Analyse 152
5. Schlussbetrachtung und Ausblick 153
Anhang XVI
Literaturverzeichnis XXXVIII
Verzeichnis der Gesetze, Standards, Verordnungen und Rahmengrundsätze LX
Verzeichnis analysierter Geschäftsberichte LXVI
Erklärung LXIX

Textprobe:

Kapitel 3.7, Europäische und Internationale Entwicklungen:

Änderungen der 4. und 7. EG-Richtlinie:

Zur Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen, Verbesserung der Vergleichbarkeit und Transparenz sowie der Stärkung des Vertrauens in europäische Unternehmensabschlüsse und -lageberichte wurde von der Europäischen Kommission die Richtlinie 2006/46/EG am 16. August 2006 veröffentlicht, die Änderungen der 4. und 7. EG-Richtlinie beinhaltet. Diese Änderungen betreffen die Offenlegung außerbilanzieller Geschäfte und Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im (Konzern-)Anhang sowie die kollektive - dem nationalen Recht bereits entsprechende - Verantwortung und Haftung von Organmitgliedern für sämtliche Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sieht die Richtlinie für kapitalmarktorientierte Unternehmen die Einführung eines Corporate Governance Statements als Publizitätsinstrument vor.

Das zu publizierende Corporate Governance Statement ist als gesonderter Abschnitt in den jährlichen Lagebericht zu integrieren oder alternativ in einem gesonderten Bericht, der gemeinsam mit dem Abschluss und dem Lagebericht offengelegt wird, bzw. einer Einstellung auf die Internetseite mit einem entsprechenden Hinweis im Lagebericht zu publizieren und muss folgende Mindestbestandteile enthalten:

- Verweis über den verpflichtenden und/oder freiwillig angewandten Unternehmensführungskodex und/oder relevante Angaben zu über die nationalen Rechtsanforderungen hinausgehenden Unternehmensführungspraktiken.

- Entsprechenserklärung: Sofern eine Gesellschaft national vorgeschriebene Kodizes nicht anwendet oder von diesen abweicht, ist sie zu einer Erklärung über die inhaltliche Abweichung einschließlich zugrunde liegender Gründe verpflichtet.

- Beschreibung wichtiger Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezüglich des Rechnungslegungsprozesses.

- Informationen nach der Übernahme-Richtlinie.

- Durchführung und Rechte der Hauptversammlung.

- Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane und ihrer Ausschüsse: In diesem Zusammenhang bestehen Angabepflichten über die interne Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats, Bildung von Aufsichtsratausschüssen, Umgang mit Risiken und Interessenskonflikten, Unternehmensstrategie sowie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Entsprechende Angabepflichten zum Vorstand sieht die Kommission gegenwärtig nicht vor.

In der Literatur wird die Publizität des Corporate Governance Statements als Bestandteil des Lageberichts aufgrund eines lediglich indirekten Bezugs zu den Informationen des Jahresabschlusses und Lageberichts, des Abweichens vom Zweck der Ergänzungsfunktion des Lageberichts, der Bedeutung der Corporate Governance-Informationen sowie des teilweise abweichenden Adressatenkreises kritisiert. Darüber hinaus würde der vom Vorstand aufzustellende Lagebericht „durch den erhebliche[n] Einfluss des Aufsichtsrats auf die Corporate Governance negiert“.

Die nationale Ausgestaltung der externen Berichterstattung über die Corporate Governance als möglicher Bestandteil der Lageberichterstattung bleibt bis zur Umsetzung der Richtlinie bis spätestens 5. September 2008 abzuwarten.

IASB-Diskussionspapier „Management Commentary“:

Das Diskussionspapier „Management Commentary“ wurde aufgrund des internationalen Interesses an standardisierten Regelungen und des Fehlens eines entsprechenden IFRS-Standards zur Lageberichterstattung am 27. Oktober 2005 vom IASB veröffentlicht. Es spiegelt die Sichtweise und die Ergebnisse der vom IASB eingesetzten Forschungsgruppe wider, die aus verschiedenen nationalen Standardsetzern besteht, und bezweckt eine „Debatte über die Notwendigkeit und potentielle Ausgestaltung eines dem Lagebericht ähnlichen Berichtsinstruments, des Management Commentary (...), im Regelsystem der IFRS zu initiieren“. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Diskussionspapier, die nach der Auswertung über die Einsetzung eines Standardsetzungsprozesses entscheiden, endete am 28. April 2006.

Der Management Commentary wird dem Financial Reporting zugeteilt und soll der Zielgruppe der (potentiellen) Investoren durch entscheidungsorientierte Informationen - insbesondere zur Durchführung von Unternehmensanalysen - bei der Interpretation und Beurteilung der Financial Statements unter Berücksichtigung des Unternehmensumfelds, Beurteilung der aus Managementsicht erfolgskritisch eingeschätzter Faktoren und Managementpläne sowie der Beurteilung der Unternehmensstrategien und deren Erfolgswahrscheinlichkeit dienen.

Die inhaltliche Ausgestaltung wird durch anzuwendende Qualitätsanforderungen und Grundsätze der Berichterstattung geprägt, die den Grundsätzen der Lageberichterstattung nach DRS 15 entsprechen. Der Management Commentary erfordert bei der Aufstellung die Berücksichtigung der folgenden drei Grundsätze der Berichterstattung: der Grundsatz der Ergänzung und Erläuterung des Jahresabschlusses (Supplement and Complement Financial Statement Information), der Grundsatz der Vermittlung einer Analyse aus Managementsicht (Through the Eyes of Management) sowie der Grundsatz der Zukunftsorientierung (Orientation to the Future).

Der Grundsatz der Ergänzung und Erläuterung des Jahresabschlusses umfasst eine Erklärung zu Betragsangaben im Jahresabschluss einschließlich der Bedingungen und Ereignisse, auf deren Basis diese ermittelt wurden. Der Jahresabschluss soll in Anlehnung an den Shareholder Value-Gedanken in der Unternehmenssteuerung und -bewertung mit Hilfe finanzieller und nichtfinanzieller Informationen zum Geschäftsbetrieb und zur Entwicklung des Unternehmens erläutert werden, die nicht in den Bestandteilen des Jahresabschlusses enthalten sind. Dabei soll die Berichterstattung konsistent, aber ohne eine wiederholte inhaltliche Beschreibung erfolgen.

Mit der Darstellung der Informationen aus Sicht des Managements wird - analog zum DRS 15 - der Management Approach in die Lageberichterstattung implementiert, wodurch die internen Kenntnisse des Managements als Entscheidungsgremium eine in die Berichterstattung einfließende Subjektivität gewährleisten, so dass folglich zusätzlich Informationen über interne Entscheidungsprozesse enthalten sind.

Durch den Grundsatz der Zukunftsorientierung soll die Zielsetzung einer prospektiven Berichterstattung umgesetzt werden. „Die Kommunikation einer Richtung, in welche sich das Unternehmen bewegt“ umfasst die Identifikation wichtiger Trends und Einflussfaktoren, die zur Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens entscheidend sind, einschließlich von Erläuterungen über die Indikation und Auswirkungen von Ereignissen, Entscheidungen, Sachverhalten und Entwicklungen der Vergangenheit auf das zukünftige Erfolgspotential.

Arbeit zitieren:
Utesch, Stefanie August 2007: Weiterentwicklung der investororientierten Unternehmensanalyse durch die Reform der Lageberichterstattung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Lagebericht, Unternehmensanalyse, Investoren, Value Reporting, Rechnungslegung

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