Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach derzeitigem Recht einschließlich BilMoG
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Tatjana Schitow
- Abgabedatum: Februar 2009
- Umfang: 73 Seiten
- Dateigröße: 615,4 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences Deutschland
- Bibliografie: ca. 44
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3456-4
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schitow, Tatjana Februar 2009: Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach derzeitigem Recht einschließlich BilMoG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: BilMoG, Fremdwährung, Rechnungslegung, IFRS, DRS
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Diplomarbeit von Tatjana Schitow
Einleitung:
Seit Beginn der neunziger Jahre nimmt die Kapitalverflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland immer mehr zu. Die Unternehmen schließen unter anderem Geschäfte in fremder Währung ab und gründen oder erwerben Tochterunternehmen im Ausland, deren Jahresabschlüsse in fremder Währung aufgestellt werden. In der Konzernrechnungslegung ist es daher die Ausnahme geworden, dass in den Konzernabschluss nur die inländischen Tochterunternehmen einbezogen werden. Um die in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse ausländischer Konzernunternehmen in einen Konzernabschluss einbeziehen zu können, müssen diese Abschlüsse erst in die Währung des Mutterunternehmens umgerechnet werden.
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) enthält keinerlei Vorschriften, nach welchem Verfahren die Abschlüsse einbezogener ausländischer Konzernunternehmen umzurechnen sind. Dabei verpflichtet das HGB die Unternehmen zur Berichterstattung über die im Rahmen der Rechnungslegung abzubildenden Transaktionen in Euro. Durch die fehlende Regelung werden unterschiedliche Verfahren zur Umrechnung der Währung angewandt, die meist zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies beeinträchtigt nicht nur die Vergleichbarkeit von deutschen Abschlüssen untereinander, sondern auch die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit den internationalen. Auf der internationalen Ebene ist die Währungsumrechnung sowohl im Einzel- wie auch im Konzernabschluss geregelt. Das grundsätzliche Problem ist, dass durch die Gesetzeslücke beispielsweise Unternehmen derselben Branche für denselben Kapitalmarkt Gewinne präsentieren können, die auf unterschiedlichen Vermögens- und Erfolgskonzeptionen aufbauen und so in Ihrer Aussage irreführend sind.
Zwar sind die Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen mit Sitz in den Ländern der Europäischen Währungsunion bereits in Euro aufgestellt, jedoch verbleibt die Notwendigkeit, die Abschlüsse der Tochterunternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets haben, in die Konzernwährung umzurechnen. Für jedes Unternehmen sollte deshalb die Währungsumrechnungsmethode sorgfältig ausgewählt werden, damit die wirtschaftliche Situation des Konzerns besser eingeschätzt werden kann. Denn durch die unterschiedlichen Währungsumrechnungsmethoden werden die Währungseinflüsse unterschiedlich behandelt.
Für viele Interessenten wie Gläubiger, Lieferanten, Abnehmer und Arbeitnehmer der im Konzernabschluss berücksichtigten Unternehmen, die Öffentlichkeit oder auch die Adressaten des Konzernabschlusses wie Aufsichtsrat und Gesellschafter der Muttergesellschaft, ist der veröffentlichte Einzel- bzw. Konzernabschluss eine wesentliche und meist auch entscheidende Informationsquelle zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens oder Konzerns. Deshalb sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass Rechnungslegungsvorschriften und Generalnorm im Abschluss so wirken, dass ein vom Sitz des Unternehmens unabhängiger Vergleich der Abschlüsse möglich ist. Nur so können die Bilanzen als Informationen über die Unternehmen sowohl national als auch international genutzt, ausgewertet und verglichen werden. Deshalb ist die Währungsumrechnung ein wesentlicher Arbeitsschritt, der eine Komplexität und Bedeutung aufweist, die leicht von den Unternehmen unterschätzt werden.
Die fehlende einheitliche Regelung der Währungsumrechnung ist nicht der einzige Grund, der die Vergleichbarkeit der Unternehmen so schwierig macht. Wenn die Währungen ausländischer Abschlüsse, die aus verschiedenen Währungsräumen kommen, sich gegenüber der Konzernwährung unterschiedlich entwickeln, sind sie ebenfalls nicht mehr miteinander vergleichbar. ‘Diese Unterschiede wirken aggregiert auf den Konzernabschluss. Daraus resultiert, dass auch die Konzerne nicht vergleichbar sind, die unterschiedliche Anteile ihres Gesamtkapitals im Ausland investiert haben und/oder mit unterschiedlichen Anteilen in verschiedenen Währungsräumen operieren’.
Die Währungsumrechnung gehört somit zu den umstrittensten Themengebieten im Konzernabschluss. Es haben sich daher aus berufsständischen Verlautbarungen sowie konzernspezifischen Regelungen des deutschen Standardsetters allgemeingültige ordentliche Grundsätze der Währungsumrechnung abgeleitet. Man meint, durch diese Grundsätze eine durchaus tragbare Lösung gefunden zu haben, doch die betreffenden Regelungen sind umstritten.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG; Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21.05.2008) kommt es mit dem § 308a HGB-E zur Schließung der bislang bestehenden Regelungslücke. Durch das BilMoG will der Gesetzgeber zum ersten Mal eine Vorschrift zur Umrechnung von auf ausländische Währungen lautenden Abschlüssen in das HGB integrieren. Mit dem § 308a HGB-E wird das Ziel verfolgt, die Währungsumrechnung zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Problematisch ist, dass die neue Regelung nicht den international üblichen Vorgehensweisen folgt. Nach aktuellem Stand wird das BilMoG voraussichtlich im Frühjahr 2009 beschlossen und verkündet, und für Jahresabschlüsse gelten, die nach dem 31.12.2009 beginnen werden.
Ziel der Arbeit:
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Währungsumrechnung. Es wird das Ziel verfolgt, die in der Theorie und Praxis dominierenden Methoden der Fremdwährungsumrechnung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften darzustellen und deren Unterschiede aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird das Konzept der funktionalen Währungsumrechnung kritisch diskutiert.
Der Hauptuntersuchungspunkt dieser Arbeit ist die vorgesehene Neuregelung des BilMoG zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss, die die modifizierte Stichtagskursmethode zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen vorschreibt.
Es werden ausschließlich Fragestellungen behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Umrechnung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse von rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen für Zwecke der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss nach den nationalen und internationalen Regeln i.S.d. International Financial Reporting Standards (IFRS) ergeben.
Auf Währungsumrechnung von Abschlüssen in den Hochinflationsländern wird hier nicht weiter eingegangen, da in der Praxis kaum noch relevante Hochinflationsländer bestehen und die ‘Inflations-Bereinigung’ immer mehr an Bedeutung verliert.
Gang der Untersuchung:
In der Einleitung wird die grundsätzliche Problemstellung geschildert. Danach werden die konzeptionellen Fragen der Währungsumrechnung wie die Notwendigkeit und die Aufgabe der Währungsumrechnung, aber auch die allgemeinen Grundsätze und die Problemfragen der Währungsumrechnung, behandelt. Ebenfalls wird die Regelung der Umrechnung nach den nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards vorgestellt.
Im Kapitel 3 und 4 werden verschiedene Wechselkurse erklärt und deren Schwankungen graphisch dargestellt, sowie die Kriterien für die Wahl einer Umrechnungsmethode vorgestellt. Im 5. Kapitel werden sodann die Währungsumrechnungsmethoden beschrieben. Weiter wird im Kapitel 6 auf die Entstehung und die Behandlung der Währungsumrechnungsmethoden eingegangen.
Im Kapitel 7 werden ausführlich die Neuregelungen gemäß dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, die die Währungsumrechnung im Konzernabschluss betreffen, behandelt. Zum Schluss werden die Angabepflichten aus dem Anhang des Konzernabschlusses erläutert. Eine Zusammenfassung beschließt diese Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Tabellenverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Die grundsätzliche Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit | 4 |
| 1.3 | Aufbau der Arbeit | 5 |
| 2. | Grundlagen | 6 |
| 2.1 | Notwendigkeit und Aufgabe der Währungsumrechnung | 6 |
| 2.2 | Allgemeine Grundsätze der Währungsumrechnung | 8 |
| 2.3 | Nationale und internationale Rechnungslegungsstandards | 9 |
| 2.4 | Problemfragen der Währungsumrechnung | 11 |
| 3. | Wechselkurse als Umrechnungsfaktoren | 12 |
| 3.1 | Zeitbezug des Umrechnungskurses | 13 |
| 3.2 | Art des Umrechnungskurses | 15 |
| 4. | Kriterien für die Wahl einer Umrechnungsmethode | 16 |
| 4.1 | Lokale Theorie | 18 |
| 4.2 | Globale Theorie | 19 |
| 4.3 | Funktionale Theorie | 19 |
| 4.3.1 | Funktionale Währungsumrechnung nach IFRS | 23 |
| 4.3.2 | Funktionale Währungsumrechnung nach DRS | 24 |
| 4.3.3 | Kritische Stellungnahme | 24 |
| 5. | Währungsumrechnungsmethoden | 26 |
| 5.1 | Zeitbezugsmethode | 27 |
| 5.1.1 | Grundkonzeption | 27 |
| 5.1.2 | Zeitbezugsmethode nach IFRS | 31 |
| 5.1.3 | Zeitbezugsmethode nach DRS | 33 |
| 5.1.4 | Beispiel | 35 |
| 5.2 | Stichtagskursmethode | 36 |
| 5.2.1 | Reine Stichtagskursmethode | 37 |
| 5.2.2 | Modifizierte Stichtagskursmethode | 38 |
| 5.2.3 | Beispiel | 39 |
| 5.3 | Weitere Währungsumrechnungsmethoden | 41 |
| 6. | Währungsumrechnungsdifferenzen | 42 |
| 6.1 | Entstehung von Umrechnungsdifferenzen | 42 |
| 6.2 | Behandlung von Währungsumrechnungsdifferenzen | 43 |
| 7. | Neuregelungen gemäß RegE-BilMoG | 46 |
| 7.1 | Geplante gesetzliche Kodifikation | 46 |
| 7.2 | Status des Gesetzgebungsprozesses | 47 |
| 7.3 | Erläuterung der Neuregelung | 48 |
| 7.3.1 | Anwendungs- und Übergangsvorschriften | 49 |
| 7.3.2 | Ablehnung des Konzepts der funktionalen Währung | 50 |
| 7.3.3 | Währungsumrechnungsdifferenzen | 51 |
| 7.4 | Anwendung des DRS 14 und IAS 21 nach dem in Kraft treten des BilMoG | 52 |
| 7.5 | Fazit | 53 |
| 8. | Berichterstattung | 54 |
| 9. | Zusammenfassung / Schlussbemerkung | 57 |
| Anhang | VI | |
| Literaturverzeichnis | VII |
Textprobe:
Kapitel 4.1, Lokale Theorie:
Die lokale Theorie unterstellt eine relative Selbstständigkeit der Konzernunternehmen. Man spricht von relativer Selbstständigkeit, wenn ein ausländisches Tochterunternehmen seine Geschäfte relativ eigenständig und auf den jeweiligen nationalen Markt begrenzt ausübt, so dass seine Lieferungs- und Leistungsbeziehungen unabhängig von Wechselkursänderungen sind.
Wenn das ausländische Tochterunternehmen unabhängig und selbstständig operiert, sprich als selbstständige Einheit in eigenen Währungs- und Rechtsgebieten tätig ist, wirken sich Schwankungen zwischen den Berichtswährungen grundsätzlich nicht auf die Ertragslage des Konzerns aus. Dann spricht nichts dagegen, eine solche reine (lineare) Transformation, den auf ausländische Währung lautenden Abschluss mit einem einheitlichen Kurs, durchzuführen. Damit kann die Beteiligung des Mutterunternehmens als Finanzinvestition betrachtet werden, die als Ganzes am Bilanzstichtag umgerechnet wird. Die Struktur des Vermögens und der Erfolgsbestandteile des Einzelabschlusses des ausländischen Tochterunternehmens bleiben dadurch erhalten und es wird ein besserer Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gewährt.
Bei dieser Theorie kommt für die Umrechnung ausländischer Währung die reine Stichtagskursmethode in Betracht. Die Umrechnungsmethoden werden im Kapitel 5 beschrieben.
Globale Theorie:
Von der globalen Theorie hingegen spricht man, wenn das betrachtete Tochterunternehmen als integraler Bestandteil des Konzerns gesehen wird. Es wird quasi als unselbstständige Betriebsstätte des Mutterunternehmens betrachtet. Dabei wird im Konzernabschluss gemäß dem Einheitsgrundsatz des § 297 Abs. 3 S. 1 HGB die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so dargestellt, als ob diese insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Dies kann nur erreicht werden, indem die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen an das Bewertungssystem des Mutterunternehmens angepasst werden und die einzelnen Positionen so umgerechnet werden, als ob sie von vornherein in der Konzernberichtswährung bilanziert worden wären. Jede Wechselkursänderung verändert hier den Wert der ausländischen Vermögensgegenstände und Schulden, mit direkter Auswirkung auf die Ertragslage des Konzerns.
Bei der Umrechnung wird die differenzierende Umrechnungsmethode angewandt, bei der mit historischen, als auch mit Stichtagskursen umgerechnet wird, z.B. Fristigkeitsmethode, Nominal-Sachwertmethode, die Zeitbezugsmethode oder die modifizierte Stichtagskursmethode.
Funktionale Theorie:
Die Umrechnung nach der funktionalen Währung versucht, die lokale sowie die globale Theorie zu vereinen, um die Gegensätze der beiden Theorien zu überwinden. Dabei handelt es sich um ein Konzept, das die zwei traditionellen Umrechnungsmethoden: Stichtagskursmethode und Zeitbezugsmethode jeweils unter ganz bestimmten Voraussetzungen für die Umrechnung in einem Konzernabschluss akzeptiert und die jeweilige Methode unter diesen Voraussetzungen dann auch bevorzugt.
Die funktionale Währungsumrechnung wird sowohl im DRS 14 als auch im IAS 21 vorgeschrieben. Zwar lässt das DSR Abschlüsse in jeder beliebigen Berichtswährung zu, verlangt aber auch einen Abschluss in der funktionalen Währung. Durch die Kombination der Zeitbezugs- und der Stichtagskursmethode bei dem Konzept der funktionalen Währung, wird bei konsistenter Anwendung des DRS 14 die Methodenfreiheit im nationalen Recht eingeschränkt. Die Konzeption der funktionalen Währung ist in IAS und in DRS fast identisch, doch die Bewertungsregeln unterscheiden sich gravierend. Daraus resultieren erhebliche Unterschiede in der Umrechnung.
Welche der beiden genannten Methoden angewandt wird, richtet sich nach der ‘funktionalen’ Währung des betreffenden Tochterunternehmens. Funktionale Währung eines Unternehmens ist die Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem die Unternehmen überwiegend tätig sind. ‘In der Regel ist das die Währung, in der die Unternehmen größtenteils ihre Einnahmen und Ausgaben tätigen oder den Großteil ihres Kapitals zu bedienen haben.’ Dies kann die Währung der Konzernmuttergesellschaft sein, aber auch die einer oder mehrerer Tochtergesellschaften oder die Währung eines Drittlandes. So ist es z.B. vorstellbar, dass die funktionale Währung der deutschen Tochter eines russischen Ölkonzerns ebenso wie die russische Mutter nicht ihre heimischen Währungen (Euro, Rubel), auch nicht die Berichtswährung der Mutter (Rubel) ist. Die funktionale Währung beider Unternehmen könnte der USD sein, weil Öl weltweit in USD gehandelt wird.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836634564
Arbeit zitieren:
Schitow, Tatjana Februar 2009: Währungsumrechnung im Konzernabschluss nach derzeitigem Recht einschließlich BilMoG, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
BilMoG, Fremdwährung, Rechnungslegung, IFRS, DRS



