Voraussetzung, Verfahren und Konsequenzen der "Verbraucherinsolvenz"
Eine ökonomische Analyse
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Steffen Bremer
- Abgabedatum: September 2002
- Umfang: 93 Seiten
- Dateigröße: 660,9 KB
- Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8513-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8513-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8513-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bremer, Steffen September 2002: Voraussetzung, Verfahren und Konsequenzen der "Verbraucherinsolvenz", Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Konsumenten, Restschuld, Verschuldung, Haushalte, Schuldner
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MA-Thesis / Master von Steffen Bremer
Einleitung:
Neben den jüngst medienwirksam bekanntgewordenen Unternehmensinsolvenzen wie der KirchMedia KGaA oder der Philipp Holzmann AG sind neben einer wachsenden Zahl zahlungsunfähiger bzw. überschuldeter Unternehmen zunehmend auch private Verbraucher nicht mehr in der Lage, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Anzahl jener insolventen privaten Haushalte wird derzeit mit 2,7 Mio. angenommen. Neuerdings werden gar 6 Mio. Betroffene genannt, womit Deutschland nach Großbritannien an zweiter Stelle in Europa liegen dürfte.
Die mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 zunächst befürchtete Flut von Eröffnungsanträgen für das darin neu eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren, das mittels anschließender Restschuldbefreiungsmöglichkeit Schuldnern einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen soll, blieb zunächst aus. Im Jahr 1999 waren lediglich 2.450 Anträge auf Eröffnung zu verzeichnen. Dem Anstieg im Jahr 2000 mit zunächst 9.000 Eröffnungsanträgen im Verbraucherinsolvenzverfahren folgte jedoch eine weitere Steigerung auf 13.300 Anträge (2001). Diese im Vergleich zur o.g. Zahl insolventer privater Haushalte als immer noch relativ moderat zu bezeichnende Größenordnung an Insolvenzanträgen könnte mit der Reform der Insolvenzordnung und deren wesentlichen Auswirkungen auf das Verbraucherinsolvenz- sowie das Restschuldbefreiungsverfahren einen nochmaligen signifikanten Anstieg ab 2002 erwarten lassen.
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen im folgenden zunächst die Ziele des Gesetzgebers vorgestellt werden, die dieser mit der Einführung eines eigenständigen Verbraucherinsolvenzverfahrens verfolgte. Im weiteren Verlauf werden dann die gesetzlichen Regelungen des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt.
Neben den verfahrensrechtlichen Grundsätzen werden dabei alle drei Stufen des Verbraucherinsolvenzverfahrens betrachtet. Das für den insolventen Verbraucher wichtige, fakultativ anschließende eigenständige Verfahren zur Restschuldbefreiung wird ebenfalls vorgestellt.
Eine ökonomische Betrachtung der Verbraucherinsolvenz kann im Rahmen dieser Untersuchung nicht abschließend erfolgen. Nach Darlegung der juristischen Voraussetzungen und Verfahren des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschränkt sich die weitergehende ökonomische Analyse auf die Zielerreichung des Gesetzgebers in den jeweiligen Verfahrensstufen und ihre Konsequenzen aus Gläubiger- sowie aus Schuldnersicht. Besondere Berücksichtigung findet dabei die neuerliche Reform des Verbraucherinsolvenzrechts durch das InsOÄndG. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der insolvenzrechtlichen Verbraucherregelungen sowie ein Ausblick.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Vorbemerkung und Gang der Untersuchung | 1 |
| 2. | Ziele des Gesetzgebers | 3 |
| 2.1 | Gläubigerbefriedigung | 3 |
| 2.2 | Schuldnerbefreiung | 3 |
| 2.3 | Verfahrenseffizienz | 4 |
| 3. | Gesetzliche Regelungen zur Verbraucherinsolvenz (InsO) | 5 |
| 3.1 | Verfahrensgrundsätze | 5 |
| 3.2 | Zugangsberechtigung und Eröffnungsgründe | 9 |
| 3.3 | Maßnahmen und Verfahren | 12 |
| 3.3.1 | Außergerichtliches Einigungsverfahren | 12 |
| 3.3.1.1 | Ziel und Wirkung des Pflichtversuchs | 12 |
| 3.3.1.2 | Geeignete Personen und Stellen | 13 |
| 3.3.1.3 | Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan | 13 |
| 3.3.1.4 | Mitwirkungspflichten | 15 |
| 3.3.2 | Gerichtliches, fakultatives Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan | 16 |
| 3.3.2.1 | Eröffnungsantrag | 17 |
| 3.3.2.2 | Einzureichende Unterlagen | 17 |
| 3.3.2.3 | Anforderungen an den Schuldenbereinigungsplan | 18 |
| 3.3.2.4 | Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan | 19 |
| 3.3.2.5 | Ersetzung von Zustimmungen | 20 |
| 3.3.3 | Durchführung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens | 20 |
| 3.3.3.1 | Zulassung des Antrags | 20 |
| 3.3.3.2 | Verfahrensablauf | 21 |
| 3.3.4 | An das Insolvenzverfahren anschließende, fakultative Restschuldbefreiungsverfahren | 23 |
| 3.3.4.1 | Beschluß über die Inaussichtstellung | 23 |
| 3.3.4.2 | Versagungsgründe | 24 |
| 3.3.4.3 | Wohlverhaltensperiode und Obliegenheiten | 25 |
| 3.3.4.4 | Erteilung und Wirkung | 27 |
| 4. | Analyse der Zielerreichung des Gesetzgebers | 29 |
| 4.1 | Aspekte der Gläubigerbefriedigung | 29 |
| 4.1.1 | Zwangsvollstreckung im außergerichtlichen Einigungsversuch | 29 |
| 4.1.2 | Die Barwertmethode als Entscheidungshilfe | 30 |
| 4.1.2.1 | Gestaltung des Plans | 31 |
| 4.1.2.2 | Vergleich der Zahlungsströme | 32 |
| 4.1.2.3 | Individuelle Berücksichtigung von Risiken | 33 |
| 4.1.2.4 | Ökonomisch richtige Entscheidungsfindung | 34 |
| 4.2 | Aspekte der Schuldnerbefreiung | 35 |
| 4.2.1 | Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren | 35 |
| 4.2.2 | Wohlverhaltensphase von sechs Jahren | 39 |
| 4.2.3 | Durchführung von Familieninsolvenzen | 40 |
| 4.3 | Effizienz des Verbraucherinsolvenzverfahrens | 41 |
| 4.3.1 | Defizite in den Einigungsverfahren | 41 |
| 4.3.2 | Schuldnerberatung als Erfolgsfaktor | 45 |
| 4.3.3 | Wahrnehmung von Treuhänderfunktionen | 46 |
| 4.3.4 | Verfahrensverbesserungen | 47 |
| 4.3.4.1 | Lohnabtretungen und -verpfändungen | 47 |
| 4.3.4.2 | Anwendung der §§ 850 ff ZPO | 48 |
| 4.3.4.3 | Publizierung in elektronischen Verzeichnissen | 49 |
| 5. | Kritische Würdigung und Ausblick | 50 |
| SUMMARY | 55 | |
| Literaturverzeichnis | 57 | |
| Verzeichnis der verwendeten Gesetzestexte | 68 | |
| Anhangsverzeichnis | 70 | |
| Anhang | 71 | |
| Eidesstattliche Versicherung | 86 |
Durch die jüngste Reform des Insolvenzrechts hat der Gesetzgeber versucht, grundlegende Defizite des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu beseitigen. So ist der Zugang auch für mittellose Schuldner wesentlich erleichtert worden, die Durchführung des Verfahrens wurde durch die nun fakultative Ausgestaltung der 2. Verfahrensstufe wesentlich gestrafft. Ob es zu einer wirklich signifikanten Steigerung der Verbraucherinsolvenzen und einer dauerhaften Verbraucher-Entschuldung kommen wird, bleibt abzuwarten. Gegenwärtig stellt sich das dreistufige System als immer noch zu arbeitsaufwendig, kostenintensiv und im Ergebnis unbefriedigend dar. Eine Hürde bleibt die lange Wohlverhaltensphase von sechs Jahren im anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren. Ob diesen Zeitraum die Mehrheit der Schuldner durchhalten wird, darf bezweifelt werden. Vielleicht liegt die Alternative zur Massenentschuldung in einer radikalen Verkürzung der Verjährungsfristen für Verbraucherkredite. [...]
In Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen des BGB im Rahmen der Schuldrechtsreform269 mit Wirkung ab 2002 sind u.a. die Regelungen zum Verjährungsrecht neu gestaltet worden.270 § 195 BGB n.F. führt eine einheitliche neue Regelverjährung von drei Jahren ein und ersetzt damit die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 195 BGB a.F.). Die bisher vielfältigen Fristen von 6 Wochen bis 30 Jahren betragen im allgemeinen Verjährungsrecht nun 3, 10 und 30 Jahre.271 Aus Gläubigersicht interessant sind die Abweichungen von der Regelverjährung. Diese stellen sie nämlich nicht schlechter als vor der Schuldrechtsreform. Nicht geändert haben sich z.B. die Regelungen zur 10-jährigen Verjährung bei Ansprüchen auf Übertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken sowie bei den Ansprüchen auf die Gegenleistung (§ 196 BGB n.F.). Nach § 197 Abs. 1 BGB n.F. unterliegen der 30-jährigen Verjährung weiterhin u.a. Her- [...]
Seite 52 schon signalisiert.266 Im Einigungsverfahren ist der Schuldner bei der Gestaltung seiner Schuldenbereinigung zwar frei, weniger als im gerichtlichen Liquidationsverfahren wird er jedoch nicht anbieten, wenn er die Zustimmung der Gläubiger nicht gefährden will. Nicht zuletzt werden Gläubiger daher auf solche Einigungsversuche eingehen, bei denen der Schuldner erkennbar eine angemessene Berücksichtigung der gegensätzlichen Interessen anstrebt. Die Gläubiger werden dabei die Erfolgsaussichten und Kosten des Insolvenzverfahrens mit den Vorteilen und der Zuverlässigkeit der angebotenen, möglicherweise schnelleren Teilbefriedigung vergleichen.267 Hierbei sollten sie insbesondere auf den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan reagieren. Ihr Schweigen führt sonst unter den Voraussetzungen des § 308 Abs. 3 Satz 2 InsO zum Erlöschen ihrer im Forderungsverzeichnis nicht vermerkten Ansprüche.268 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832485139
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Bremer, Steffen September 2002: Voraussetzung, Verfahren und Konsequenzen der "Verbraucherinsolvenz", Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Konsumenten, Restschuld, Verschuldung, Haushalte, Schuldner



