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Das Vollmachtstimmrecht aus ökonomischer Sicht

Das Vollmachtstimmrecht aus ökonomischer Sicht
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Achim Jürgen Sternzik
  • Abgabedatum: April 2000
  • Umfang: 58 Seiten
  • Dateigröße: 571,7 KB
  • Note: 3,5
  • Institution / Hochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4719-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4719-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4719-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Sternzik, Achim Jürgen April 2000: Das Vollmachtstimmrecht aus ökonomischer Sicht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Vollmachtstimmrecht, Stimmrechtsvertretung, Auftragsstimmrecht, Prinzipal Agenten Theorie, Vertretungsmacht

Diplomarbeit von Achim Jürgen Sternzik

Untersuchungen der Teilnehmerstruktur an Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland, die sich in mehrheitlichem Streubesitz befinden, zeigen ein deutliches Desinteresse von Kleinaktionären, die ihnen durch das Aktiengesetz zugesicherten Einfluß- und Informationsrechte selbst aktiv zu nutzen.

In einer Untersuchung stellten Baums und Fraune fest, daß auf Hauptversammlungen im Jahr 1992 im Durchschnitt nur 58,05 % aller Stimmen vertreten waren. Von den anwesenden Stimmen wurden wiederum durchschnittlich ca. 84 % durch Banken ausgeübt. Interessant ist die Zusammensetzung der durch Banken vertretenen Stimmrechtsanteile.

Zwei Sachverhalte sind bei der Studie von Baums und Fraune auffällig: Untergliedert man die Stimmrechtsanteile der Banken nach ihrer Herkunft, so stellt man einen hohen Anteil an Vollmachtstimmrechten fest. Diese betragen im Durchschnitt 60,95 % der anwesenden Stimmen. Eine weitere Auffälligkeit ergibt sich durch eine Untergliederung des Bankensektors in Bankenarten. Ein Großteil von Stimmen wird durch drei Großbanken ausgeübt: die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Commerzbank. Durchschnittlich verfügen diese drei Kreditinstitute zusammen über 34,74 % der Stimmen in den untersuchten Hauptversammlungen.

Die beschriebene Situation läßt auf große Einflußmöglichkeiten des Bankensektors auf Unternehmen schließen. Zum einen entstehen diese Einflußmöglichkeiten aus den direkten Unternehmensbeteiligungen der Banken und zum anderen ergeben sie sich aus den ihnen erteilten Vollmachtstimmrechten.

Diese Arbeit diskutiert die Folgen, die sich aus einer Stimmrechtsabtretung durch Aktionäre an ihre Banken ergeben. Von zentraler Bedeutung sind dabei die ökonomischen Auswirkungen, die sich aus einer veränderten Unternehmenskontrolle ergeben. Des weiteren wird das Desinteresse von Kleinaktionären, an einer Hauptversammlung teilzunehmen, aus ökonomischer Sicht untersucht. Bei den in dieser Arbeit betrachteten Unternehmen handelt es sich ausschließlich um börsennotierte Nichtbanken-Publikumsgesellschaften (Aktiengesellschaften, die sich in mehrheitlichen Streubesitz befinden) in Deutschland.

Ziel ist es, eine Sensibilisierung für die momentane Depotstimmrechtsregelung in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen. Wie sich zeigen wird, ist eine pauschale Beurteilung der Vollmachtstimmrechte nicht möglich. Vielmehr ist es die Absicht, verschiedene Sichtweisen unter verschiedenen Bedingungen zu erörtern.

Die Untersuchung beginnt mit Problemen der Unternehmenskontrolle. Hier werden Grundlagen für den späteren Teil der Arbeit gelegt. Nachfolgend wird die Bedeutung des Aktienstimmrechts aus Sicht der Kleinaktionäre untersucht. Abschließend erfolgt eine Analyse der Vollmachtstimmrechte. Dabei wird das spezielle Bankinteresse an den Vollmachtstimmrechten beleuchtet. Zusammenfassend wird die Arbeit mit einer Fallunterscheidung zu verschiedenen Sichtweisen abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis:

Tabellenverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
Symbolverzeichnis VI
1. Einführung 1
2. Das Problem der Unternehmenskontrolle 3
2.1 Einführung in die Problematik der Unternehmenskontrolle 3
2.1.1 Der Begriff und die Notwendigkeit der Unternehmenskontrolle 3
2.1.2 Sichtweisen zur effizienten Unternehmenskontrolle 4
2.2 Die beteiligten Parteien bei der Unternehmenskontrolle 5
2.2.1 Verflechtungen in der Unternehmenskontrolle 5
2.2.2 Die Rolle der Aktionäre 7
2.2.3 Die Rolle der Banken 10
2.2.4 Die Rolle der Unternehmensleitung 12
2.3 Unternehmenskontrolle im Rahmen der Prinzipal-Agenten-Theorie 13
2.3.1 Erläuterung und Einführung in die Prinzipal-Agenten-Theorie 13
2.3.2 Das Konzept der Agency-Kosten 14
2.3.3 Das Verhältnis Eigenkapitalgeber - Unternehmensleitung 17
2.3.4 Das Verhältnis Fremdkapitalgeber - Unternehmensleitung 18
2.3.5 Das Verhältnis Nichtbank-Aktionär - Bank 19
2.4 Die Free-Rider-Problematik bei der Unternehmenskontrolle 20
3. Das Aktienstimmrecht aus Sicht der Kleinaktionäre 21
3.1 Problemerörterung zum Entscheidungsverhalten von Kleinaktionären 21
3.2 Die Unternehmenskontrolle für einen einzelnen Kleinaktionär 21
3.2.1 Der Begriff des Kleinaktionärs 21
3.2.2 Die Entscheidungsmotivation der Aktionäre 22
3.2.3 Das Entscheidungsverhalten der Aktionäre 24
3.2.4 Das Entscheidungsergebnis der Kleinaktionäre 27
3.3 Die gemeinsame Stimmrechtsausübung von Kleinaktionären 29
3.3.1 Erläuterung zur Spieltheorie 29
3.3.2 Das Entscheidungsverhalten zweier Kleinaktionäre 30
4. Analyse der Vollmachtstimmrechte 31
4.1 Begriffsklärung und Rechtsgrundlage der Vollmachtstimmrechte 31
4.2 Das Bankinteresse am Vollmachtstimmrecht 33
4.2.1 Der Wert von Vollmachtstimmrechten 33
4.2.2 Vollmachtstimmrechte und Marktversagen 34
4.3 Vollmachtstimmrechte und ihre Auswirkungen auf die Beteiligten bei der Unternehmenskontrolle 35
4.3.1 Vorbemerkung zu den Auswirkungen der Vollmachtstimmrechte 35
4.3.2 Fall 1: Bank gibt kein Eigenkapital, aber Fremdkapital 36
4.3.3 Fall 2: Bank gibt kein Eigenkapital und kein Fremdkapital 37
4.3.4 Fall 3: Bank gibt Eigenkapital und kein Fremdkapital 37
4.3.5 Fall 4: Bank gibt Eigenkapital und Fremdkapital 38
4.4 Zusammenfassung der Auswirkungen von Vollmachtstimmrechten 39
5. Schlußbemerkung 40
Literaturverzeichnis 41

Automatisiert erstellter Textauszug:

21 verzichten.90 Ist dies der Fall, werden nicht alle Agency-Konflikte vollständig von den Banken antizipiert, und die Kreditgeber tragen einen Teil der Agency-Kosten. Da die Geschäftsführung beim Management einer Unternehmung liegt, ist die PrinzipalAgenten-Beziehung zwischen Bank und Eigenkapitalgeber von indirekter Natur. Die zweite Sichtweise der Beziehung zwischen Nichtbank-Aktionär und Bank entsteht durch die Erteilung von Vollmachtstimmrechten. Sie macht die Aktionäre zu Prinzipalen und die Banken zu Agenten. Die Aufgabe der Bevollmächtigten ist es, in dieser direkten Prinzipal-Agenten-Beziehung die Interessen der Aktionäre auf Hauptversammlungen zu vertreten. Wieder entstehen für den Agenten diskretionäre Spielräume für den Fall, daß keine Kontrolle durch die Aktionäre erfolgt. Unter Umständen können sich die Konflikte in der Beziehung Aktionär – Unternehmensleitung noch verstärken, falls der Stimmrechtsvertreter die Unternehmensleitung dazu anhält, entgegen den Interessen der Unternehmensleitung zu agieren. Es ist vorstellbar, daß sich Situationen ergeben, bei denen es für Aktionäre vorteilhafter ist, wenn Unternehmensleitungen gar nicht kontrolliert werden, anstatt eine Kontrolle zu ermöglichen, die aus ihrer Sicht zu noch schlechteren Ergebnissen führt. Wird einer Bank völlig freie Hand bei der Stimmrechtsausübung gelassen, so läßt sich vermuten, daß diese die zusätzlichen Stimmrechte nutzt, um ihre Position in der indirekten Prinzipal-Agenten-Beziehung Fremdkapitalgeber – Unternehmensleitung zu stärken. [...]

20 durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Risikoprämien, Kreditrationierung oder Covenants zu sichern. Man kann davon ausgehen, daß Unternehmensleitungen daran interessiert sind, diese Maßnahmen im Kosteninteresse so gering wie möglich zu halten. Schwiete und Weigand leiten aus dem Problem der Informationsasymmetrie zwei weitere Unterprobleme für die Beziehung Gläubiger - Unternehmer87 ab: ein Ausleseproblem und ein Anreizproblem.88 Beim Ausleseproblem stehen dem Kreditgeber nicht alle Informationen zur Verfügung, um Investitionsprojekte von Unternehmen objektiv beurteilen zu können. Das Anreizproblem resultiert aus der mangelnden Beobachtbarkeit der Handlungen des Unternehmers. Unter Umständen wird das zur Verfügung gestellte Kapital nicht für das vorgesehene, sondern für ein riskanteres Projekt verwendet. Beide Probleme können sich aber nur dann ergeben, wenn eine beschränkte Haftung des Kreditnehmers vorliegt. Die Probleme unterscheiden sich voneinander durch den Zeitpunkt ihrer Entstehung. Das Ausleseproblem tritt vor der Mittelvergabe auf. Die Lösung liegt in einer rechtzeitigen Beschaffung von Informationen. Das Anreizproblem soll durch Anreiz- und Kontrollsysteme nach der Mittelvergabe gelöst werden. Werden alle Konfliktpunkte von den Banken richtig antizipiert, so ist es ihnen möglich, die gesamten Agency-Kosten auf den Kreditnehmer abzuwälzen. [...]

19 quisites und mangelnden Arbeitseinsatz aus.82 Man kann davon ausgehen, daß die Risikobereitschaft bei den Aktionären höher ist als beim Management.83 Konflikte treten auch bei der Gewinnverwendung auf. Häufig ist die Unternehmensleitung an einer Gewinnthesaurierung interessiert, wohingegen es für die Vermögensposition der Eigenkapitalgeber vorteilhafter ist, Gewinne auszuschütten. Durch Gewinnthesaurierung wächst der Kapitalstock einer Unternehmung und damit wachsen auch Macht und Ansehen der Unternehmensleitung.84 Solange genügend vorteilhafte Projekte zur Verfügung stehen, ergibt sich kein Problem. Anders sieht es aus, wenn dies nicht der Fall ist. Es ist möglich, daß in unvorteilhafte Projekte investiert wird.85 Eine andere Möglichkeit der Unternehmensleitung Kapital zu binden, bietet ihr Einfluß auf die Bilanzpolitik. Durch die Nutzung von Ansetzungs- und Bewertungswahlrechten kann die Höhe von Unternehmensgewinnen in gewissem Umfang variiert werden.86 Den Konfliktpunkten ist eines gemeinsam. Sie wirken sich alle negativ auf die Wertentwicklung des Eigenkapitals einer Unternehmung aus. Eine Entschärfung kann durch Kontrolle erreicht werden. Die Kosten der Kontrolle gehen dabei zu Lasten der Vermögensposition des Eigenkapitalgebers. Entweder wird durch Nicht-Kontrolle der Wert des Eigenkapitals belastet oder die Kontrollkosten vermindern das sonstige Privatvermögen der Aktionäre. Ein „trade-off“ besteht. [...]

Arbeit zitieren:
Sternzik, Achim Jürgen April 2000: Das Vollmachtstimmrecht aus ökonomischer Sicht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Vollmachtstimmrecht, Stimmrechtsvertretung, Auftragsstimmrecht, Prinzipal Agenten Theorie, Vertretungsmacht

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