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Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden

Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ingo Schamberger
  • Abgabedatum: November 1998
  • Umfang: 97 Seiten
  • Dateigröße: 496,2 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5685-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5685-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5685-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schamberger, Ingo November 1998: Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Spekulationsgewinn, Steuerfahndung, Kontrollmitteilung, Zinsen, Bankgeheimnis

Diplomarbeit von Ingo Schamberger

Einleitung:

Mit seinem Vorlagebeschluß (Az.: IX R 62/99) vom Juli 2002 beim Bundesverfassungsgericht hat der Bundesfinanzhof die Diskussion um die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen wieder angeheizt. Ihren bisherigen Höhepunkt hatte diese Diskussion im Jahre 1994/1995 als durch zahlreiche Durchsuchungsaktionen der Steuerfahndung bei Banken eine Besteuerung durchgesetzt werden sollte, die so nie von der Finanzverwaltung praktiziert wurde. Als Hauptgrund für den Unterschied zwischen praktizierter Besteuerung und von der durch § 20 EStG und § 85 AO geforderten Besteuerung erwies sich § 30a AO, das sogenannte Bankgeheimnis im Steuerrecht.

Die Diplomarbeit klärt, welche Kompetenzen die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen von Banken hat, ob § 30a Abs. 3 AO einen wirksamen Schutz für Bankkunden gegen die Verwertung von bei solchen Ermittlungen gewonnen Erkenntnissen bietet und ob ein solcher Sonderschutz für Bankkunden überhaupt gerechtfertigt ist. Dies geschieht auf Basis eines umfangreichen Literaturstudiums, der Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte von § 30a AO und der Analyse der zahlreichen Richtersprüche zu dieser Thematik – angefangen vom Zins-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.6.1991 bis hin zu den sich teilweise widersprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 18. Februar 1997 und vom 28. Oktober 1997.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS 2
TABELLENVERZEICHNIS 6
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 7
PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG 11
1. TEIL: THEMATIK 12
A. Die Außenprüfung gem. §§ 193 - 207 AO als besonderes Verfahren der Sachaufklärung 12
I. Abgrenzung von Einzelermittlungsmaßnahmen i. S. d. §§ 93 ff. AO 12
II. Außenprüfung bei Kreditinstituten gem. § 193 Abs. 1 AO 13
B. Steuerfahndungsermittlungen gem. § 208 AO 15
I. Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung gem. §§ 208, 404 AO 15
II. Das Verhältnis des Besteuerungs- zum Strafverfahren 16
III. Steuerfahndungsermittlungen gem. § 208 AO bei Banken 18
2. TEIL: KONTROLLMITTEILUNGEN GEM. § 194 ABS. 3 AO 19
A. Systematische Grundlagen des Instituts der Kontrollmitteilungen 19
I. Begriff und Zweck der Kontrollmitteilungen 19
II. Besonderheiten der Stellung des Steuerpflichtigen 20
B. Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen 21
I. Recht auf informationelle Selbstbestimmung 21
II. Das Steuergeheimnis gem. § 30 AO 22
C. Kontrollmitteilungen anläßlich einer steuerlichen Außenprüfung 23
I. Rechtsgrundlage und Tatbestand 23
II. Feststellungen von Kontrollmitteilungen 24
1. Der Begriff der Feststellung 24
2. Feststellungen anläßlich einer Außenprüfung 24
3. Feststellung von Verhältnissen 25
4. Feststellungen hinsichtlich anderer Personen 25
III. Die Zulässigkeit der Fertigung 26
1. Verbot der systematischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle 26
2. Rechtslage 26
3. Untersuchung des Wortlauts 26
4. Untersuchung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 27
5. Untersuchung des Selbstveranlagungsprinzips gem. § 150 Abs. 1 S. 2 AO 28
6. Untersuchung des § 201 RAO 30
7. Bedingungen für die Fertigung 31
3. TEIL: DAS BANKGEHEIMNIS IM STEUERRECHT 32
A. Entstehung und Entwicklung des § 30a AO 32
I. Die gesetzlichen Bestimmungen bis zur Reichsabgabenordnung 1919 32
II. Die gesetzlichen Bestimmungen unter Geltung der Reichsabgabenordnung 1919 33
III. Der Bankenerlaß 1949 34
IV. Der Bankenerlaß 1979 35
V. Das Steuerreformgesetz 1990 35
VI. Das Zinsabschlaggesetz 1992 36
VII. Entwicklungstendenzen auf Europäischer Ebene 36
B. Der rechtliche Stellenwert des Bankgeheimnisses 37
I. Der Begriff des Bankgeheimnisses 37
II. Umfang und Gegenstand des Bankgeheimnisses 37
III. Die Rechtsgrundlagen des Bankgeheimnisses 38
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 38
a) Grundrechte des Kunden 38
b) Grundrechte der Bank 39
2. Zivilrechtliche Grundlagen 39
3. Strafrechtlicher Schutz 40
4. Arbeitsrechtlicher Schutz 41
IV. Das sogenannte Bankgeheimnis im Steuerrecht 41
1. Grundsätzliche Bedeutung 41
2. Einschränkungen der finanzbehördlichen Prüfungsrechte durch § 30a AO 42
a) Untersuchung des § 30a Abs. 1 AO
b) Verbote und Einschränkungen 43
V. Durchbrechungen des sogenannten Bankgeheimnisses im Steuerrecht 44
1. Steuerliche Auskunftserteilung der Bank in Einzelfällen 44
2. Auskunftsersuchen bei Ermittlungen der Steuerfahndung 44
3. Anzeigepflicht der Kreditinstitute gem. § 33 ErbStG 45
4. Auswertung von Mitteilungen gem. § 45 d EStG 45
4. TEIL: KONTROLLMITTEILUNGEN IM BANKBEREICH 46
A. Die Interpretation des § 30a Abs. 3 AO in der Rechtsprechung 46
I. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 27.6.1991 46
1. Vorgeschichte 46
a) Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5.5.1986 46
b) Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.6.1989 47
3. Wesentliche Aussagen 47
II. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.2.1997 48
1. Vorgeschichte 48
2. Wesentliche Aussagen 49
3. Anmerkungen zum Urteil 49
III. Der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 28.10.1997 51
1. Vorgeschichte 51
2. Wesentliche Aussagen 51
3. Unterschiede zur Parallelentscheidung vom 18.2.1997 52
4. Anmerkungen zum Beschluß 53
IV. Weitere Urteile der Finanzgerichte zur Zinsbesteuerung 53
B. Kontrollmitteilungen gem. § 30a Abs. 3 AO 54
I. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 30a Abs. 3 AO 54
1. Überblick 54
2. Begriff des Kontos und Depots 54
a) Definitionen 54
b) Personenbezogene Konten 55
c) Betriebsinterne Konten 56
d) CpD-Konten 56
e) Sonderfall: Zwischenkonten 57
3. Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen 58
II. Rechtfertigungsgründe für die Regelung des § 30a Abs. 3 AO 59
1. Kapitalmarktpolitische Gründe 59
2. Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden 62
3. Rechtsstaatliche Erwägungen 64
5. TEIL: VERWERTUNG VON KONTROLLMITTEILUNGEN NACH EINER AUßENPRÜFUNG BEI EINER BANK 64
A. Auswertung von Kontrollmitteilungen gegenüber Kunden 64
I. Auswertung von Kontrollmitteilungen 64
II. Auswertung von Kontrollmitteilungen im Besteuerungsverfahren 65
III. Korrektur der Steuerbescheide aufgrund von Kontrollmitteilungen 66
B. Rechtsschutz gegen die Fertigung und Verwertung von Kontrollmitteilungen 67
I. Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Kenntnisse 67
II. Rechtliche Maßnahmen gegen Kontrollmitteilungen 68
1. Einordnung von Kontrollmitteilungen 68
2. Rechtsmöglichkeiten der Kreditinstitute 69
3. Rechtsmöglichkeiten der Bankkunden 70
AUSBLICK 71
ANHANG 73
LITERATURVERZEICHNIS 76
VERZEICHNIS DER RECHTSQUELLEN UND SONSTIGEN QUELLEN 91
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG 96

Automatisiert erstellter Textauszug:

a) Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5.5.1986 Während die Geschichte der Zinsbesteuerung und mit ihr der Versuch eine Art Bankgeheimnis im Steuerrecht zu etablieren bis zum Anfang dieses Jahrhunderts zurückreicht212, befaßt sich die Rechtsprechung mit diesem Problemkreis seit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 5.6.1986213. Die Kläger hatten für das Jahr 1982 Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt. Nachdem sie das Finanzamt gem. § 26b EStG zusammenveranlagt hatte, wandten sie sich in ihrer Klage gegen die Heranziehung der Zinsen zur Einkommensteuer. Sie machten geltend, daß im allgemeinen Zinseinkünfte nur in geringem Umfang steuerlich erfaßt würden, was sich aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofs214 ergebe. Der Bankenerlaß 1979 verhindere eine genaue Ermittlung, was dazu führe, daß die Besteuerung der Zinseinkünfte nicht gesetzesmäßig, sondern teilweise gesetzeswidrig sei. Infolgedessen sei auch bei den Klägern von der Besteuerung der Zinseinkünfte abzusehen. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Zwar störe die Ermittlungs- und Erhebungspraxis der Finanzverwaltung bei der Besteuerung von Zinserträgen aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus festverzinslichen Wertpapieren im Ergebnis das Gleichgewicht der steuerlichen Lastenverteilung in einem unerträglichen Maß, aber dieses [...]

Die Kreditinstitute haben, als die für die Einbehaltung und Abführung des Zinsabschlags sowie die Verwaltung der Freistellungsaufträge zuständigen Stellen dem Bundesamt für Finanzen die in § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 - 4 EStG aufgeführten Daten mitzuteilen. Zwar handelt es sich nicht um ein Kontrollmitteilungssystem über Zinserträge, da gem. § 45d Abs. 2 EStG diese Mitteilungen ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrages und des Pauschbetrages für Werbungskosten verwandt werden dürfen. Doch können diese Mitteilungen zu Steuerkontrollzwecken ausgewertet werden. Ist das Volumen des Freibetrages bewußt überschritten worden und ist es insoweit zu keiner Einbehaltung des Zinsabschlags durch die Bank gekommen, besteht Aufklärungsbedarf, um die [...]

Beim Tod eines Bankkunden wird das Bankgeheimnis dadurch durchbrochen, daß Kreditinstitute und geschäftsmäßige Vermögensverwalter gem. § 33 ErbStG verpflichtet sind, Vermögen, das sie beim Tod des Eigentümers im Gewahrsam haben, dem Erbschaftsteuerfinanzamt mitzuteilen. Zu erfassen sind die Salden sämtlicher Konten des Verstorbenen, alle bei der Bank verwahrten Wertpapiere sowie andere zur Verwahrung überlassene Gegenstände. Außerdem müssen die Banken melden, ob der Erblasser ein Schließfach unterhalten hat. Diesen zunächst erbschaftsteuerlichen Zwecken dienenden Informationsfluß wertet das Finanzamt beim Überschreiten bestimmter Höchstgrenzen208 auch für die Einkommensteuer und die Vermögensteuer des Erblassers aus209. Die Anzeigepflicht der Kreditinstitute nach § 33 ErbStG und die Auswertung der Anzeigen im daran anschließenden Kontrollmitteilungsverfahren bleiben durch § 30a AO unberührt210. [...]

Arbeit zitieren:
Schamberger, Ingo November 1998: Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Spekulationsgewinn, Steuerfahndung, Kontrollmitteilung, Zinsen, Bankgeheimnis

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