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Verwertung von Altreifen und Gummi unter Beachtung der veränderten abfallwirtschaftlichen Situation in Deutschland

Verwertung von Altreifen und Gummi unter Beachtung der veränderten abfallwirtschaftlichen Situation in Deutschland
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jarina Bach
  • Abgabedatum: Juni 2008
  • Umfang: 142 Seiten
  • Dateigröße: 2,0 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Deutschland
  • Bibliografie: ca. 31
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2410-7
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bach, Jarina Juni 2008: Verwertung von Altreifen und Gummi unter Beachtung der veränderten abfallwirtschaftlichen Situation in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Abfallwirtschaft, Umweltrecht, Verwertungstechnologien, Recyclingprodukte, Altreifen

Diplomarbeit von Jarina Bach

Einleitung:

Das Thema Umweltschutz ist allgegenwärtig in der öffentlichen Diskussion und betrifft sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Schlagworte wie Ressourcenknappheit, ökologische Verantwortung oder Abfallvermeidung werden heiß diskutiert. In der Wirtschaft werden inzwischen Ressourcen schonendes Management und ökologisch ausgewogene Lösungen zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor im Wirtschaftsleben und sollen im globalen Wettbewerb langfristig die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und Arbeitsplätze sichern.

Auf politischer Ebene haben die Staaten der Europäischen Union (EU) reagiert und sich für die langfristige Stärkung der Klimapolitik ehrgeizige Ziele gesetzt. Die beschlossene Halbierung der globalen Treibhausgasemissionen ist hierbei die wichtigste Vorgabe für ein globales Klimaschutzabkommen, welches bis Ende 2009 abgeschlossen sein soll. Auch das nationale Klimaschutzprogramm Deutschlands aus dem Jahre 2005 formuliert ebenfalls weit reichende Klimaschutzziele und setzt Schwerpunkte u. a. mit der massive Senkung des Energiever-brauchs und den drastischen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wiederum hat im April 2007 die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahre 1997 beschlossen.

Damit wird auf allen politischen Ebenen sichtbar, dass der Kreislaufwirtschaft beim Umweltschutz eine wesentliche Rolle mit der Abfallvermeidung, dem Recycling und dem Wiederverwerten von Abfall zukommt. Mit der Veröffentlichung einer thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling wurde bereits 2003 von der Europäischen Kommission versucht, einen Prozess zur langfristigen Modernisierung der europäischen Abfallpolitik zu initiieren, da erkennbar wurde, dass es bei der Umsetzung des bestehenden europäischen Abfallrechts an einer einheitlichen und konsistenten Strategie fehlt. Ebenso zeigte sich, dass die seit 30 Jahren bestehende EG-Abfallrahmenrichtlinie überreglementiert ist und die Unternehmen mit enormen Aufwand und hoher Bürokratie belastet.

Unter diesen Gesichtspunkten muss die Abfallpolitik der kommenden Jahre überdacht werden. Vom Europaparlament geht deshalb eine entsprechende Initiative mit der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie aus. Ziel der Novellierung ist insgesamt die Absicht, den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz bei der Entsorgung von Abfällen wesentlich zu verbessern und bis 2020 die Gesamtabfallmenge durch die beste verfügbare Technik deutlich zu vermindern.

Parallel zu den Bestrebungen der EU hatte Deutschland die seit dem 01.03.2001 bestehende Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) bereits dahingehend verschärft, dass die Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen, mineralischen und industriellen Restabfällen auf Deponien ab dem 01.06.2005 untersagt wurde und darüber hinaus Ausnahmeregelungen zur Ablagerung nicht mehr bestehen. Damit ist die schon 1993 in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) aufgenommene Forderung nach Abfallvorbehandlung rechtlich verbindlich festgeschrieben.

Die vom Gesetzgeber nunmehr geforderte Abkehr von der bisherigen Mentalität der reinen Ablagerung auf Deponien hin zur Müllvermeidung und zum Recycling bzw. zur Wiederverwertung war der größte Paradigmenwechsel in der bisherigen Abfallpolitik und für die gesamte Abfallwirtschaft. Vom diesem Prozess, der bis heute andauert, waren und sind alle Akteure der Abfallwirtschaft betroffen. Presseberichte spiegeln diese Situation mit Schlagzeilen wie ‘Müllnotstand’ oder ‘Müllskandale’ wieder.

Mit dieser Diplomarbeit wird des Weiteren auf die abfallpolitischen Zielsetzungen eingegangen, werden die wesentlichen abfallrechtlichen Grundlagen behandelt und die Herkunft und das Aufkommen von Altreifen und Gummi untersucht. Eine Statuserhebung soll hierzu die Ist-Situation analysieren. Weiterführend wird herausgearbeitet, inwieweit und ob bei der veränderten abfallwirtschaftlichen Situation die gegenwärtig in der Praxis eingesetzten Verwertungstechnologien dem Stand der Technik entsprechen, weiter- oder neuentwickelt werden müssen. Die hierbei entstehenden Recyclingprodukte werden auf ihre Verwendbarkeit bzw. Einsatzmöglichkeiten untersucht.

In der Zusammenfassung der Arbeit werden Empfehlungen und Hinweise für Behörden, Unternehmen, Investoren und Abfallwirtschaftsverbände formuliert und Ansätze für die weitere Entwicklung in der Entsorgungsbranche gefunden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Abfallwirtschaftliche Situation seit dem 01.06.2005 3
2.1 Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAblV) 3
2.2 Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TASi) 4
2.3 Konsequenzen für die Abfallwirtschaftsbranche durch die rechtlichen Regelungen 4
2.4 Aktuelle abfallwirtschaftliche Probleme 5
2.4.1 Mögliche Ursachen 12
2.4.2 Kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf Politik, Verwaltung und Wirtschaft 14
3 Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Statuserhebung 16
3.1 Festlegung der Zielgruppen 16
3.2 Stichprobenumfang und Durchführung der Statuserhebung 16
3.3 Ergebnisse und Auswertung der Statuserhebung 17
4. Abfallpolitische Zielsetzungen 18
4.1 Bundesdeutsche Intentionen zur Abfallpolitik 18
4.2 Eckpunkte zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und –recycling der EU 19
5. Zu berücksichtigende umweltrechtliche Grundlagen 21
5.1 Struktur und Hierarchie des Umweltrechts 21
5.2 Europäisches Umweltrecht 22
5.2.1 Abfallrecht 22
5.2.2 Immissionsschutzrecht 25
5.3 Bundesdeutsches Umweltrecht 26
5.3.1 Abfallrecht 26
5.3.1.1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) 27
5.3.1.1.1 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) 29
5.3.1.1.2 Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) 30
5.3.1.1.3 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 30
5.3.1.1.4 Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) 30
5.3.2 Immissionsschutzrecht 31
5.3.2.1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG) 31
5.3.2.1.1 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV) 32
5.3.2.1.2 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren-9. BImSchV) 33
5.3.2.1.3 Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen-17. BImSchV) 33
5.3.3 Entwurf eines Umweltgesetzbuches-UGB 2009 33
5.4 Landesumweltrecht 34
5.5 Umweltrecht in Gebietskörperschaften 34
6. Begriffsbestimmungen, Herkunft und Aufkommen von Altreifen und anderen (‚Alt’) Gummi 35
6.1 Altreifen 36
6.1.1 Abfallrechtliche Einordnung 37
6.1.2 Altreifensorten 37
6.1.3 Reifenaufbau 38
6.1.4 Reifeninhaltsstoffe 42
6.2 Gummi 43
6.2.1 Abfallrechtliche Einordnung 44
6.2.2 Sorten 44
6.2.3 Inhaltsstoffe 44
6.3 Herkunft und Aufkommen von Altreifen und anderen („Alt“) Gummi 44
6.3.1 Herkunft 45
6.3.2 Aufkommen 47
7. Überblick zu ausgewählten Verwertungstechnologien 50
7.1 Begriffsbestimmungen 52
7.1.1 Verwertung 52
7.1.1.1 Stoffliche Verwertung 52
7.1.1.2 Energetische Verwertung 53
7.1.2 Technologie 53
7.1.3 Stand der Technik nach Abfall- und Immissionsschutzrecht 54
7.1.4 Beste verfügbare Technik 54
7.2 Lagerung 55
7.3 Wiedereinsatz von Altreifen 56
7.4 Anderweitiger Einsatz von Altreifen 56
7.5 Wiederverwertung 60
7.6 Werkstoffliche Verwertung 63
7.7 Rohstoffliche Verwertung 67
7.7.1 Pyrolyse 67
7.7.2 Hydrierung 70
7.7.3 Hochtemperatur-Vergasung 71
7.8 Energetische Abfallbehandlungsanlagen 72
7.8.1 Abfallverbrennungsanlagen 73
7.8.2 Mitverbrennungsanlagen 76
8. Recyclingprodukte 80
8.1 Aufkommen 80
8.2 Einsatzgebiete 80
9. Zusammenfassende Betrachtung 85
10. Verzeichnisse 88
10.1 Abkürzungsverzeichnis 88
10.2 Abbildungsverzeichnis 90
10.3 Tabellenverzeichnis 91
10.4 Literaturverzeichnis 92
10.5 Anlagenverzeichnis 97

Textprobe:

Kapitel 7.2, Lagerung:

Der Gesetzgeber unterteilt die Lagerung von Abfällen in Zwischenlager, in Lagerbereiche an Behandlungsanlagen, in die Lagerung in oberirdischen Deponien und in die Lagerung in Untertagedeponien.

Für die Lagerung von Altreifen und Altgummi kommt die separate Zwischenlagerung und die Lagerung in Behandlungsanlagen in Betracht. Altreifen unterliegen besonderen Anforderungen bei der Lagerung, allerdings sind bei einem Altreifenaufkommen von weniger als 2 000 kg im Jahr Nachweisverfahren (NachweisV) nicht erforderlich. Für Gummi werden keine besonderen Forderungen erhoben.

Während für die Lagerung in Zwischenlagern als besondere Anforderung nur eine zeitliche Befristung gilt, sind für die Lagerung in Behandlungsanlagen keine zeitlichen Befristungen vorgegeben. Bei beiden Lagerungsarten sind als wesentlichste Anforderung Stoffe und Einrichtungen zur Bekämpfung von Bränden vorzuhalten.

Verstöße (Überfrachtung) gegenüber genehmigten Lagerungsmengen in Verbindung mit Verstößen gegen Brandschutzauflagen, führten in der Vergangenheit bereits mehrfach in Entsorgungsfirmen zu Bränden, was die Notwendigkeit von stärkeren Kontrollen durch die zuständigen Behörden zeigt.

Wiedereinsatz von Altreifen:

Die von Altreifenhändlern oder Entsorgungsunternehmen eingesammelten Altreifen, die noch eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter haben und keine sichtbaren Schäden aufweisen, werden von diesen Unternehmen für eine Wiederverwendung verkauft und gehen überwiegend in den Export. Hauptabnehmer sind Länder, in denen keine oder geringe Anforderungen bezüglich der Mindestprofiltiefe bestehen und/oder die klimatischen Verhältnisse dies nicht erfordern.

Laut Erhebung der Gesellschaft für Altgummiverwertungs-Systeme m. b. H. wurden beispielsweise im Jahre 2006 aus Deutschland rd. 51 000 Tonnen Reifen zur Wieder- und Weiterverwendung in das Ausland exportiert und rd. 12 000 Tonnen im Inland wiederverwendet. Vorteil der Wiederverwendung ist die längere Nutzung, wodurch die aktuell als Abfall anfallende Altreifenmenge vermindert und somit ein Beitrag zur Schonung der Ressourcen und zur Reduzierung der Umweltbelastungen geleistet wird. Ein Nachteil der Wiederverwendung ist, dass der Export fast ausschließlich nach osteuropäischen und afrikanischen Ländern sowie nach Südamerika erfolgt und in diesen Ländern eine umweltschonende Verwertung des Altreifens nicht immer gewährleistet ist. Unabhängig davon kann festgestellt werden, dass ein Wiedereinsatz von Altreifen unter dem Aspekt der Umweltschonung nach wie vor eine mögliche Alternative zu Neureifen darstellt.

Anderweitiger Einsatz von Altreifen:

Altreifen werden aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften, ihrer Gestalt und Langlebigkeit nach der Demontage ohne weitere Aufbereitung für verschiedene Einsatzzwecke genutzt. Die bekanntesten Beispiele für eine anderweitige Verwertung von Altreifen sind:

- die Nutzung als Beschwerungsgewicht bzw. als Befestigung für Siloplanen in der Landwirtschaft: Nach Informationen des Geschäftsführers des Landesverbandes der Autoverwerter und -entsorger Sachsen-Anhalt e. V. sehen die Genehmigungsbehörden für diesen anderweitigen Einsatz genehmigungsrechtlich keine Probleme, da es sich hierbei um eine ‘Umwandlung der Nutzung ohne Zwischenlager’ handelt.

- die Nutzung als Aufprallschutz an Booten und Schiffen sowie als Aufprallschutz an Kaimauern (auch Fender genannt).

- die Nutzung als Rammschutz auf Motorsportanlagen.

- die Nutzung als Spielgeräte auf Kinderspielplätzen.

Insgesamt ist die Verwendung von einer großen Vielfalt gekennzeichnet und reicht weiterhin von Hangbefestigungen bis zu Untergrundstabilisierungen im Wegebau. Die v. g. Beispiele können deshalb lediglich einen Ausschnitt der Anwendungspalette wiedergeben. Eine besondere Verwendung wurde in den 1970er Jahren in den USA mit der Anlage eines künstlichen Korallenriffs vor der Küste Floridas (Fort Lauderdale) ausprobiert. Das Osborne-Riff ist ein künstliches Riff, das mit zwei Millionen alten Autoreifen erweitert wurde. Es liegt 2 100 m vor der Küste in zwanzig Meter Tiefe und umfasst eine Fläche von 26,3 Hektar. Was zunächst als ‘unsichtbare’ Entsorgungsmöglichkeit von Altreifen angesehen wurde, endete jedoch als Fiasko. So siedelten sich praktisch keine Meerestiere an und die Stahlbänder, mit denen ein Teil der Reifen zusammengebündelt wurden, korrodierten. Durch Hurrikane losgerissene Reifen zerstören darüber hinaus sogar die vorhandenen natürlichen Korallenriffe. In den nächsten Jahren sollen deshalb die Reifen nach und nach aus dem Meer wieder geborgen werden, was allerdings zu neuen Kosten führt.

Die anderweitige Verwendung von Altreifen, abgesehen vom Riffeinsatz, entspricht damit schon seit langem dem heutigen Umweltbewusstsein, das eine Abkehr von der Ablagerung hin zur Wiederverwertung fordert. Erst nach ca. 100 Jahren ist mit einer Verrottung der Altreifen zu rechnen. Allerdings führt dieser anderweitige Einsatz insgesamt nur zu einer geringen Entlastung des Altreifenmarktes. Er ist daher von untergeordneter Bedeutung und stellt keine Lösungen für den Gesamtanfall von Altreifen dar. So wurde im Jahr 2006 schätzungsweise auch nur 1 % der jährlich anfallenden Altreifen in diesem Rahmen eingesetzt.

Darüber hinaus stellt sich in speziellen Verwendungsmöglichkeiten wie z. B. auf Kinderspielplätzen die Frage, inwieweit ein Gefährdungspotential besteht. Auch wenn nach Expertenmeinungen Altreifen als Spielgeräte für Kinder geeignet sind und keine akute Gesundheitsgefahr besteht, könnten einige Inhaltsstoffe aus der Gummiherstellung Allergien auslösen. Der Nachweis, ob sich diesbezüglich potentielle Stoffe aus dem Gummi lösen, steht jedoch noch aus.

Arbeit zitieren:
Bach, Jarina Juni 2008: Verwertung von Altreifen und Gummi unter Beachtung der veränderten abfallwirtschaftlichen Situation in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Abfallwirtschaft, Umweltrecht, Verwertungstechnologien, Recyclingprodukte, Altreifen

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