Vermögensübertragungen nach dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
Darstellung und kritische Würdigung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Frank Schulze Topphoff
- Abgabedatum: Mai 2002
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 562,5 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Osnabrück Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5656-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5656-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5656-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schulze Topphoff, Frank Mai 2002: Vermögensübertragungen nach dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Sachgesamtheiten, Wirtschaftsgüter, Mitunternehmeranteile, Umstrukturierung, Realteilung
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Diplomarbeit von Frank Schulze Topphoff
Einleitung:
Die Möglichkeiten der steuerneutralen Vermögensübertragungen sind vom Gesetzgeber mit den Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.03.99 erheblich eingeschränkt worden. Diese Einschränkungen für die Jahre 1999 und 2000 wurden teilweise durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.00 mit Wirkung ab dem 01.01.2001 wieder aufgehoben.
Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001 sollen die durch das Steuersenkungsgesetz geschaffenen Strukturen im Bereich der Unternehmensbesteuerung fortentwickelt werden.
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Neuregelungen nach dem UntStFG hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen sowie der unentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern.
Es stellt sich die Frage, ob mit dem UntStFG wirkliche Erleichterungen für die Umstrukturierung von Personenunternehmen geschaffen wurden bzw. mit der gewollten Revitalisierung des so genannten Mitunternehmererlasses die alte Rechtslage im Bereich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern wieder hergestellt wurde. Außerdem ist zu klären, ob die in der Fassung des StSenkG bestehenden Unklarheiten und Anwendungsprobleme in den gesetzlichen Regelungen beseitigt wurden.
Dazu wird im ersten Teil des Beitrags auf die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 6 Abs. 3 EStG und im zweiten Teil auf die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 5 EStG eingegangen. Dabei werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beiden Normen erläutert und deren Rechtsfolgen dargelegt. Des weiteren wird ein Vergleich zu den alten Rechtslagen für die Veranlagungszeiträume bis 1998 und von 1999 bis 2000 vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gem. § 6 Abs. 3 EStG | 3 |
| 2.1 | Tatbestandsmerkmale | 3 |
| 2.1.1 | Gegenstand der Übertragung | 3 |
| 2.1.1.1 | Sachgesamtheit im Sinne dieser Vorschrift | 3 |
| 2.1.1.2 | Übertragung eines Betriebs/Teilbetriebs | 4 |
| 2.1.1.3 | Übertragung eines Mitunternehmeranteils | 6 |
| 2.1.1.4 | Übertragung des Teils eines Mitunternehmeranteils | 7 |
| 2.1.1.5 | Aufnahme in ein bestehendes Einzelunternehmen | 8 |
| 2.1.1.6 | Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens für die Übertragungen im Sinne des § 6 Abs.3 EStG | 9 |
| 2.1.1.6.1 | Zurückbehaltung von WG/Sonderbetriebsvermögen | 9 |
| 2.1.1.6.2 | Haltefrist | 10 |
| 2.1.2 | Unentgeltlichkeit der Übertragung | 13 |
| 2.1.2.1 | Abgrenzung zwischen entgeltlicher, unentgeltlicher und teilentgeltlicher Vermögensübertragung | 13 |
| 2.1.2.2 | Anwendung der Einheitstheorie bei Teilentgeltlichkeit | 14 |
| 2.1.3 | Zeitlicher Anwendungsbereich | 16 |
| 2.2 | Rechtsfolgen | 16 |
| 2.3 | Verhältnis zu anderen Vorschriften | 18 |
| 2.3.1 | Verhältnis zu § 6 Abs. 5 EStG | 18 |
| 2.3.2 | Verhältnis zu § 16 EStG | 18 |
| 2.3.3 | Verhältnis zu § 24 UmwStG | 19 |
| 2.4 | Vergleich zur alten Rechtslage | 20 |
| 2.5 | Fazit und Gestaltungsmöglichkeiten | 21 |
| 3. | Übertragung von Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 5 EStG | 22 |
| 3.1 | Tatbestandsmerkmale | 22 |
| 3.1.1 | Abgrenzung zwischen Übertragung und Überführung | 22 |
| 3.1.2 | Sicherstellung der stillen Reserven | 22 |
| 3.1.3 | Gegenstand der Übertragung | 23 |
| 3.1.4 | Unentgeltlichkeit der Übertragung (Trennungstheorie) | 23 |
| 3.1.5 | Gewährung von Gesellschaftsrechten | 26 |
| 3.1.6 | Übertragungen im Sinne des § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG | 27 |
| 3.1.7 | Übertragungen im Sinne des § 6 Abs. 5 S.3 EStG | 29 |
| 3.1.7.1 | Übertragungen gem. Satz 3 Nr. 1 | 29 |
| 3.1.7.2 | Übertragungen gem. Satz 3 Nr. 2 | 30 |
| 3.1.7.3 | Übertragungen gem. Satz 3 Nr. 3 | 31 |
| 3.1.8 | Problem der Übertragung auf Schwesterpersonengesellschaften | 32 |
| 3.1.9 | Zeitlicher Anwendungsbereich | 33 |
| 3.2 | Rechtsfolgen | 34 |
| 3.2.1 | Rechtsfolge gem. § 6 Abs. 5 S.1 EStG | 34 |
| 3.2.2 | Beachtung der Sperrfrist | 35 |
| 3.2.3 | Ergänzungsbilanz | 37 |
| 3.2.4 | Beteiligung einer Kapitalgesellschaft | 41 |
| 3.3 | Verhältnis zu anderen Vorschriften | 43 |
| 3.3.1 | Verhältnis zu § 6 Abs. 3 EStG | 43 |
| 3.3.2 | Verhältnis zu § 6 Abs. 4 EStG | 44 |
| 3.3.3 | Verhältnis zu § 6 Abs. 6 EStG | 44 |
| 3.3.4 | Verhältnis zu § 16 Abs.3 EStG | 45 |
| 3.3.5 | Verhältnis zu § 24 UmwStG | 46 |
| 3.4 | Vergleich zur alten Rechtslage | 46 |
| 3.4.1 | Rechtslage bis zum 31.12.1998 | 46 |
| 3.4.2 | Rechtslage vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2000 | 47 |
| 3.4.3 | Rechtslage ab dem 01.01.2001 | 48 |
| 3.5 | Fazit und Gestaltungsmöglichkeiten | 49 |
| 4. | Sonderfall der Vermögensübertragung | 51 |
| 4.1 | Realteilung von Personengesellschaften | 51 |
| 4.1.1 | Der Begriff Realteilung | 51 |
| 4.1.2 | Alte Rechtslage | 51 |
| 4.1.3 | Neue Rechtslage ab 01.01.2001 | 52 |
| 4.1.4 | Sachwertabfindung | 53 |
| 4.1.5 | Rechtsfolgen der Realteilung | 54 |
| 4.1.5.1 | Übergang von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen | 54 |
| 4.1.5.2 | Übergang von Einzelwirtschaftsgütern | 54 |
| 4.1.5.3 | Realteilung mit Spitzenausgleich | 56 |
| 5. | Schlussbetrachtung | 58 |
| Literaturverzeichnis | 60 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 66 |
3.1.5 Gewährung von Gesellschaftsrechten Auch die Behandlung der Übertragung von WG aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer MU`schaft gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten war in der Vergangenheit nicht eindeutig geregelt. Da der Übertragende als Gegenleistung Gesellschaftsrechte erhält, konnte es sich nicht um eine unentgeltliche Übertragung handeln. Vielmehr handelt es sich um einen entgeltlichen, tauschähnlichen Vorgang.73 Dieser führt eigentlich nach den Regelungen über den Tausch in § 6 Abs.6 EStG zum Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen WG, also zu einer Gewinnrealisierung. Mit dem Anwendungsschreiben des BMF74 v. 07.06.2001 zur Auslegung des § 6 Abs. 5 S.3 EStG in der Fassung des StSenkG wurde jedoch festgestellt, dass die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten an derselben Mitunternehmerschaft als Spezialform des Tauschs als lex specialis den allgemeinen Regelungen über die Gewinnrealisierung bei Tauschvorgängen gem. § 6 Abs.6 EStG vorgehrt. Durch den durch das UntStFG in § 6 Abs.6 EStG eingefügten letzten Satz wird jetzt gesetzlich sichergestellt, dass in diesen Fällen nach § 6 Abs.5 EStG zu verfahren ist. [...]
übernimmt dafür ein Anschaffungsdarlehen i.H.v. 250.000 ¼ 'HU 9HUNHKUVZHUW (Teilwert) des Grundstücks beträgt 1 Mio. ¼%:¼ Da das Entgelt unter dem Verkehrswert (Teilwert) liegt, handelt es sich um eine teilentgeltliche Veräußerung. Nach dem Verhältnis Entgelt zu Verkehrswert (Teilwert) hat F das Grundstück zu ¾ ( 750.000 ¼XQHQWJHOWOLFKEHUWUDJHQXQG]X¼ (Veräußerungserlös 250.000 ¼YHUlXHUW In Höhe der unentgeltlichen Übertragung ( ¾ v. 500.000 ¼ 375.000 ¼ GDUI GHU Buchwert gem. § 6 Abs. 5 EStG fortgeführt werden. In Höhe des entgeltlichen Anteils ( ¼ v. 500.000 ¼ ¼OLHJWHLQH9HUlußerung vor, die bei F zu einem Gewinn i.H.v. 125.000 ¼ (QWJHOW DQWHLOLJHU Buchwert = 250.000 ¼ 125.000 ¼IKUW Die OHG hat das Grundstück mit 625.000 ¼ )RUWIKUXQJ GHV %XFKZHUWHV ]]JO AK des entgeltlichen Anteils = 375.000 ¼¼]XELODnzieren. Es ist jedoch zu erwähnen, dass der BFH in einem neueren Urteil70 nicht so strikt wie die Finanzverwaltung die Trennungstheorie angewandt hat. Der BFH hat zwar den Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt, den Vorgang jedoch nicht als Gewinn realisierend eingestuft, da das Entgelt nicht höher als der Buchwert war. Danach ergäbe sich im Beispielsfall aus Sicht des BFH kein Veräußerungsgewinn für F und das Grundstück würde zum Buchwert überführt werden.71 [...]
Für § 6 Abs.5 S.1und 2 war und ist eine Differenzierung auch nicht erforderlich, da diese Regelungen nur Fälle betreffen, in denen der Steuerpflichtige Geschäfte mit sich selbst abschließen könnte und ohnehin kein echter Leistungsaustausch stattfinden kann. Von Bedeutung war und ist jedoch die Unterscheidung für den Anwendungsbereich des § 6 Abs.5 S.3 EStG, und deshalb hatte die Finanzverwaltung bereits ein Anwendungsschreiben67 erlassen, das zu den Zweifelsfragen des § 6 Abs.5 S.3 EStG i.d.F. des StSenkG Stellung nimmt. Laut diesem Schreiben fallen entgeltliche Veräußerungen einzelner WG zu fremdüblichen Bedingungen nicht unter die Vorschrift des § 6 Abs. Satz 3 EStG. Denn bei solchen entgeltlichen Geschäften handele es sich um Veräußerungsgeschäfte, die gem. § 6 Abs.1 Nr.1 und 2 EStG beim Erwerber mit den Anschaffungskosten anzusetzen sind und beim Veräußerer in der gleichen Höhe zu einem Veräußerungserlös führen. Außerdem sind teilentgeltliche Übertragungen, unter Anwendung der sog. Trennungstheorie, in einen voll entgeltlichen Teil und eine voll unentgeltlichen Übertragung aufzuteilen. Der Umfang der Entgeltlichkeit bestimmt sich nach dem Verhältnis des Kaufpreises zum Verkehrswert des übertragenden Wirtschaftsguts.68 Auch die Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts gegen Übernahme von Verbindlichkeiten steht einer erfolgsneutralen Übertragung entgegen, da die Übernahme von Verbindlichkeiten als gesondertes Entgelt anzusehen ist69 und somit wieder eine Aufteilung nach der Trennungstheorie zu erfolgen hat. Durch das UntStFG wurde nun ausdrücklich die Formel der Unentgeltlichkeit in die Vorschrift des § 6 Abs.5 S.3 EStG aufgenommen. Damit wurde das Anwendungsschreiben des BMF in dieser Hinsicht im Gesetzeswortlaut festgeschrieben. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832456566
Arbeit zitieren:
Schulze Topphoff, Frank Mai 2002: Vermögensübertragungen nach dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
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Sachgesamtheiten, Wirtschaftsgüter, Mitunternehmeranteile, Umstrukturierung, Realteilung



