Die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Lichte des BMF-Schreibens vom 26.08.02
Eine kritische Analyse
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Florian Gentner
- Abgabedatum: Juli 2003
- Umfang: 74 Seiten
- Dateigröße: 445,1 KB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Duale Hochschule Baden-Württemberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7301-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7301-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7301-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gentner, Florian Juli 2003: Die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Lichte des BMF-Schreibens vom 26.08.02, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: wiederkehrende Leistungen, Sonderausgabenabzug, Korrespondenzprinzip, Renten-Erlass, Versorgungsleistungen
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Diplomarbeit von Florian Gentner
Zusammenfassung:
Die Diplomarbeit stellt die wesentlichen Neuerungen des BMF-Schreibens vom 26.8.2002 (Einkommensteuerliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen) dar, setzt sich mit diesen kritisch auseinander und gibt einen Einblick in die kontroversen Ansichten, die von den Senaten des BFH, der Literatur und der Finanzverwaltung vertreten werden. Des Weiteren werden alternative Lösungswege aus dem steuersystematischen Dilemma aufgezeigt.
Im nächsten Jahrzehnt werden ca. zwei Billionen Euro an Vermögenswerten von der Nachkriegsgeneration auf die nachfolgende Generation übertragen. Dabei steht die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Zentrum der Planungen der Vorbereitung des Generationenwechsels. Neben der angestrebten niedrigen Steuerbelastung ist vor allem die weitere Sicherung des Lebensstandards der weichenden Generation einer der wichtigsten Aspekte, die die Beraterschaft zu berücksichtigen hat. Dabei stehen gerade diese beiden Ziele häufig in Konkurrenz zueinander. Noch schlimmer: In Zeiten, in denen sich die Gesetzgebung schneller ändert, als die Rechtsprechung darauf reagieren kann, fehlt es an der erwünschten Rechtssicherheit, um vernünftige Planungen auszuarbeiten. Daher ist der Blick der Berater nicht nur auf die momentane Behandlung dieses Übertragungsweges gerichtet, sondern sie müssen ebenfalls mit fast schon hellseherischer Genauigkeit die künftige Rechtsentwicklung vorhersehen. Schließlich können diese Planungen nicht spontan oder kurzfristig geändert werden, da für die Vorbereitung der geplanten Vermögensübertragung häufig mehrere Jahre benötigt werden, um das steuerlich und wirtschaftlich optimale Ergebnis zu erzielen.
Den Anforderungen an ein stabiles rechtliches Fundament kommen leider weder der Gesetzgeber noch die Finanzverwaltung nach. Im Gegenteil: Eine steuergesetzliche Basis für die vorweggenommene Erbfolge fehlt, und die von der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 23.12.1996 – im Weiteren kurz Renten-Erlass a.F. genannt – aufgestellten Grundsätze waren bereits zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung hinfällig. Trotzdem hat das Bundesfinanzministerium noch fast vier Jahre gewartet, um die neue Rechtsprechung in einem geänderten BMF-Schreiben umzusetzen. Das BMF-Schreiben vom 26.08.2002 – im Weiteren kurz Renten-Erlass n.F. genannt – verarbeitet die neuere Rechtsprechung und stellt neue Grundsätze für die Behandlung von wiederkehrenden Leistungen bei der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommen Erbfolge auf. Dabei muss beachtet werden, dass diese heftig umstritten sind. Auch Regelungen des Renten-Erlasses a.F., die beibehalten wurden, werden – sogar in der Rechtsprechung – kritisch und möglicherweise als unhaltbar erachtet.
Aufgrund der großen Bedeutung dieser Grundsätze und Ihrer zukünftigen Entwicklung, ist es unbedingt notwendig, diese auf ihren Gehalt und ihren Bestand hin zu untersuchen. Diese Diplomarbeit hat das Ziel, die neuen Regelungen des Renten-Erlasses n.F. und deren ertragsteuerlichen Auswirkungen auf die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu untersuchen. Des Weiteren werden die zugrunde liegende Rechtsprechung analysiert, abzusehende Entwicklungen näher betrachtet und eventuell Handlungsempfehlungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 5 | |
| 1. | Problemstellung | 8 |
| 2. | Vorweggenommene Erbfolge gegen wiederkehrende Bezüge | 9 |
| 2.1 | Begriff | 9 |
| 2.2 | Steuerliche Behandlung der wiederkehrenden Leistungen | 10 |
| 3. | Wesentliche Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 26.08.2002 | 12 |
| 3.1 | Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnungen | 12 |
| 3.1.1 | Bisherige Regelung nach dem Renten-Erlass a.F. | 12 |
| 3.1.2 | Neuregelung durch den Renten-Erlass n.F. | 12 |
| 3.1.3 | Zugrunde liegende Rechtsprechung | 13 |
| 3.1.4 | Analyse und Kritik | 13 |
| 3.1.4.1 | Vergleich mit Vorbehaltsnießbrauch | 13 |
| 3.1.4.2 | Erhöhung steuerlicher Leistungsfähigkeit | 14 |
| 3.1.4.3 | Nachträgliche Nutzungsänderung | 14 |
| 3.2 | Mindestzeitrenten als Gegenleistung | 16 |
| 3.2.1 | Bisherige Regelung nach dem Renten-Erlass a.F. | 16 |
| 3.2.2 | Neuregelung durch den Renten-Erlass n.F. | 17 |
| 3.2.3 | Zugrunde liegende Rechtsprechung | 17 |
| 3.2.4 | Analyse und Kritik | 18 |
| 3.2.4.1 | Rechtsprechung deckt alte Regelung nicht | 18 |
| 3.2.4.2 | Gestaltungsmöglichkeiten | 18 |
| 3.3 | Nachträgliche Umschichtung des übertragenen Vermögens | 19 |
| 3.3.1 | Bisherige Regelung nach dem Renten-Erlass a.F. | 19 |
| 3.3.2 | Neuregelung durch den Renten-Erlass n.F. | 20 |
| 3.3.3 | Zugrunde liegende Rechtsprechung | 21 |
| 3.3.3.1 | Nähe zur Übertragung von Geldvermögen | 21 |
| 3.3.3.2 | Vermeidung einer Doppelvergünstigung | 22 |
| 3.3.4 | Analyse und Kritik | 22 |
| 3.3.4.1 | Surrogationsprinzip | 22 |
| 3.3.4.2 | Erfindung der Doppelvergünstigung | 24 |
| 3.3.4.3 | Verwandlung der vorbehaltenen Erträge | 26 |
| 3.3.4.4 | Offene Fragen bei nachträglicher Umschichtung | 27 |
| 3.4 | Übergangsregelungen | 28 |
| 4. | Auswirkungen der Umschichtung des übertragenen Vermögens | 29 |
| 4.1 | Umschichtung von Privatvermögen | 29 |
| 4.1.1 | Behandlung beim Vermögensübernehmer | 29 |
| 4.1.2 | Behandlung beim Vermögensübergeber | 31 |
| 4.1.3 | Abschließendes Beispiel | 32 |
| 4.1.4 | Gestaltungsmöglichkeiten | 33 |
| 4.2 | Umschichtung von Betriebsvermögen | 34 |
| 4.2.1 | Behandlung beim Vermögensübernehmer | 34 |
| 4.2.2 | Behandlung beim Vermögensübergeber | 36 |
| 4.2.3 | Abschließendes Beispiel | 37 |
| 4.2.4 | Gestaltungsmöglichkeiten | 37 |
| 4.3 | Vorteilhaftigkeitsabwägung bei vorgesehener Umschichtung | 38 |
| 5. | Weitere Problempunkte in Rechtsprechung und Literatur | 39 |
| 5.1 | Verhalten eines Dritten als steuerlicher Tatbestand | 39 |
| 5.2 | Art des übertragenen Vermögens | 40 |
| 5.3 | Tragfähigkeit des Typus 2 | 42 |
| 5.4 | Beibehaltung der 50%-Grenze | 43 |
| 5.5 | Beteiligte der Vermögensübergabe | 44 |
| 5.5.1 | Empfänger des Vermögens | 44 |
| 5.5.2 | Empfänger der Versorgungsleistungen | 45 |
| 5.5.2.1 | Zahlung an erbberechtigte Personen | 45 |
| 5.5.2.2 | Zahlung an nicht erbberechtigte Personen | 47 |
| 6. | Ergebnis | 48 |
| 6.1 | Kritik an bisheriger Regelung | 48 |
| 6.2 | Plädoyer für eine gesetzliche Neuregelung | 49 |
| 6.3 | Alternative Übertragungswege | 50 |
| 6.4 | Zusammenfassung | 50 |
| Anhang | 52 | |
| Zusätzliche Informationen zum Generationenwechsel | 52 | |
| Der Rentenillusion folgt die Erbschaftsillusion | 52 | |
| Daten zu den Abbildungen in der Publikation „Erben in Deutschland“, 2002 | 54 | |
| Abb. 3: Rente oder dauernde Last | 56 | |
| Zum Strukturwandel | 57 | |
| Abschließendes Beispiel zu Übertragungen von Privatvermögen | 59 | |
| Abschließendes Beispiel zu Übertragungen von Betriebsvermögen | 65 | |
| Abb. 4: Art des Vermögens | 67 | |
| Literaturverzeichnis | 68 | |
| Verzeichnis der Aufsätze | 68 | |
| Verzeichnis der Kommentare | 70 | |
| Verzeichnis der Gesetze | 70 | |
| Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen | 71 | |
| Verzeichnis der BMF-Schreiben | 72 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 73 |
WIESBADEN – Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, anlässlich der "Grünen Woche 2002" in Berlin mitteilt, zeigen die vorläufigen Daten der Agrarstrukturerhebung vom Mai 2001, dass die deutsche Landwirtschaft nach wie vor einen vielschichtigen Strukturwandel durchläuft. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt weiter kontinuierlich ab. In Deutschland gab es im Jahr 2001 rund 447 000 landwirtschaftliche Betriebe. Das sind rund 32 % weniger als 1991. Die Betriebe bewirtschafteten eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von 17,1 Mill. Hektar (ha). Die durchschnittliche Betriebsgröße hat sich im Zeitverlauf vergrößert und lag im Jahr 2001 bei 38,2 ha (1991: 26,1 ha). Im früheren Bundesgebiet beträgt die durchschnittliche Betriebsgröße im Jahr 2001 27,6 ha LF, in den neuen Ländern 182,3 ha LF (fast sieben Mal mehr). 70 von 100 ha LF wurden 2001 als Ackerland und hier vor allem zum Anbau von Getreide genutzt. Gegenüber 1991 wurde die Getreidefläche um 8 % ausgeweitet, insbesondere auch in Folge der Preisausgleichszahlungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaften (GAP). Dagegen war im gleichen Zeitraum der Anbau von Hackfrüchten (– 23 %) und Futterpflanzen (–22 %) rückläufig. Der Pachtflächenanteil in den landwirtschaftlichen Betrieben Deutschlands ist von 53 % im Jahr 1991 auf knapp 64 % im Jahr 2001 gestiegen, im früheren Bundesgebiet hauptsächlich durch die Übernahme von landwirtschaftlichen Flächen infolge der wachsenden Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion in immer weniger Betrieben. In den neuen Ländern ist der Pachtanteil im Jahr 2001 mit rund 88 % deutlich höher. Die Viehbestände in Deutschland nehmen weiterhin ab. So hat sich die Zahl der Rinder von 1991 mit 17,1 Mill. Tieren auf 14,5 Mill. Tiere im Jahr 2001 verringert (– 15 %). Im gleichen Zeitraum nahm der Schweinebestand nur um knapp ein Prozent ab und lag – nach einem Tiefststand von 23,7 Mill. Schweinen 1995 – im Jahr 2001 bei rund 25,9 Mill. Tieren. [...]
- 53 Dennoch sollte sich die Erbengeneration nicht in Sicherheit wähnen. Nicht nur weil alles an Wert verlieren kann, sondern weil beispielsweise eine Million Haushalte (6 Prozent) nichts oder sogar Schulden erben und 3,3 Millionen Haushalte (22 Prozent) lediglich „Kleinerben“ von Gebrauchsgütern im Wert von maximal 13.000 Euro sein werden. 4,3 Millionen Haushalte (29 Prozent) können bis zu 80.000 Euro erwarten, 3,1 Millionen (20 Prozent) bis zu 160.000 Euro, häufig in Form einer Immobilie sowie mit beachtlichem Geldanteil. 1,9 Millionen Haushalte (13 Prozent) können mit einem Erbe von bis zu 266.000 Euro rechnen und nur 1,5 Millionen Haushalte (10 Prozent) mit einem darüber liegenden Betrag. Umdenken erforderlich: Vermögensbildung statt Konsum Bei den Erbhaushalten lassen sich zwei grundverschiedene Orientierungen ausmachen: eine Erhaltungs- und eine Konsumorientierung. Bei Selbständigen und Freiberuflern ist die Erhaltungsorientierung deutlich häufiger anzutreffen, da sie schon immer selbst für die Risiken des Lebens vorsorgen mussten. Abhängig Beschäftigte sichern hingegen ihren Einkommensfluss weitgehend im Rahmen der staatlichen Sozialsysteme, ohne das [!] nennenswertes Vermögen gebildet wird. Die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge wird aber auch Sozialversicherte umdenken lassen. Darüber hinaus ist schon heute klar, dass zukünftig alle sozialen Sicherungssysteme – Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – mit privaten Mitteln ergänzt werden müssen, und damit auch durch den Verzehr privater Vermögen. Nicht zuletzt führt die steigende Lebenserwartung der Menschen zu einem steigenden Kapitalbedarf im Alter und die zunehmende Zahl der konsumfreudigen „Alten“ wird darüber hinaus ihre Ersparnisse in erheblichem Umfang verbrauchen – zum Nachsehen der Erben. Resümee: Die Lebenserwartung der Erblasser steigt. Die Vermögensbildung wächst nicht parallel zu den verfügbaren Haushaltseinkommen. Die Geldentwertung und die von Jahrgang zu Jahrgang sinkende effektive Ersatzquote der gesetzlichen Rente und der anderen Sozialsysteme müssen mit berücksichtigt werden. DIA-Sprecher Bernd Katzenstein: „Alles zusammen macht deutlich, wie dringlich die eigene Vermögensbildung ist und wie wenig man sich auf zu erwartende Erbschaften für eine auskömmliche Versorgung im Alter verlassen sollte.“ [...]
DIA stellt aktuelle Untersuchung über Erbengeneration vor Berlin, 14. August 2002 In den Köpfen der Deutschen ist das Erbe fester Bestandteil ihrer Altersversorgung. Entsprechend gelassen betreiben sie die eigene Vermögensbildung. In der Mehrzahl der Fälle wird geerbtes Vermögen die Versorgungslücke jedoch nicht schließen können. Zwar haben mehr als 80 Prozent der Bevölkerung mittlerweile begriffen, dass die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern kann und die Versorgungslücke nur durch private Vorsorge zu schließen ist. Wenn viele dennoch meinen, bereits genug Vorsorge für den Ruhestand getroffen zu haben, sind sie ganz wesentlich von ihren Erbschaftsaussichten beeinflusst. Aber so wirklichkeitsfremd wie die hohen Erwartungen an die gesetzliche Rente waren und zum Teil noch sind, so unrealistisch scheinen heute die Erbschaftserwartungen. „Um massenhaften Enttäuschungen vorzubeugen, ist hier eine ebenso konsequente Aufklärung der Bevölkerung erforderlich wie bei der gesetzlichen Alterssicherung“, erklärt Professor Dr. Meinhard Miegel, wissenschaftlicher Berater des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Fest steht: Die Erben von morgen bilden zu wenig eigene Vermögen, insbesondere wenn man die geringe Zahl der Nachwachsenden, die steigende Lebenserwartung, den Anstieg der Kranken- und Pflegekosten sowie die Entwicklung der gesetzlichen Alterssicherung berücksichtigt. 15 Millionen Erbenhaushalte – aber ernüchternde Zahlen In den kommenden Jahren werden rund 15,1 Millionen Haushalte (40 Prozent) zwei Billionen Euro erben. Dieses Volumen setzt sich zusammen aus Geld, einschließlich Aktien und Wertpapieren, Immobilien sowie Betriebs- und Gebrauchsvermögen. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832473013
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Gentner, Florian Juli 2003: Die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Lichte des BMF-Schreibens vom 26.08.02, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
wiederkehrende Leistungen, Sonderausgabenabzug, Korrespondenzprinzip, Renten-Erlass, Versorgungsleistungen



