Der Verkauf und der Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform
- Art: Diplomarbeit
- Autor: André Hübenthal
- Abgabedatum: April 2001
- Umfang: 75 Seiten
- Dateigröße: 433,6 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Wiesbaden Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4375-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4375-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4375-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hübenthal, André April 2001: Der Verkauf und der Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Steuern, Steuerrecht, Unternehmenssteuerreform
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Diplomarbeit von André Hübenthal
Einleitung:
In der nationalen und globalen Wirtschaft ist seit einigen Jahren ein zunehmender Konzentrationsprozess zu beobachten, der sich in einer steigenden Zahl von Unternehmensbeteiligungen und -übernahmen niederschlägt. Der Verkauf und der Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Steuerlich führt dies zu erheblichen Konsequenzen.
Auch für immer mehr Privatpersonen gewinnen die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs und des Kaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften zunehmend an Bedeutung. Die Zahl der Aktionäre in Deutschland betrug nach einer Infratest-Umfrage im Auftrag des Deutschen Aktieninstituts im zweiten Halbjahr 2000 6,187 Millionen, was einem Anteil der Aktionäre an der Bevölkerung von 9,7 Prozent entspricht.
Am 14.07.2000 wurde das Steuersenkungsgesetz im Bundesrat nach äußerst schwierigen Vermittlungsverhandlungen verabschiedet, nachdem die Bundesregierung bestimmte mittelstandsfördernde Maßnahmen zugesagt hat, die durch das Steuersenkungsergänzungsgesetz umgesetzt wurden. Hiermit endete ein langjähriges Ringen um eine Steuerreform. In den Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz ist die weitreichendste Steuerreform seit über zwei Jahrzehnten zu sehen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind mit den Änderungen Steuerentlastungen bis zum Jahre 2005 von insgesamt 62,5 Mrd. DM verbunden, wovon 55,7 Mrd. DM aus dem Steuersenkungsgesetz und 6,8 Mrd. DM aus dem Steuersenkungsergänzungsgesetz resultieren. Von der Gesamtentlastung entfallen auf die privaten Haushalte 32,6 Mrd. DM, auf den Mittelstand 23,1 Mrd. DM und auf Großunternehmen 6,8 Mrd. DM.
Das seit 1977 geltende körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren wurde im Gesetzgebungsverfahren des Steuersenkungsgesetzes durch die von der Bundesregierung einberufene Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung als kompliziert, missbrauchsanfällig und nicht europatauglich gekennzeichnet. Es wird trotz des Aufrufes von 78 Hochschulprofessoren zur Rettung des Anrechnungsverfahrens durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt.
Schwerpunkt dieser Arbeit ist die steuerliche Behandlung des Verkaufs und des Kaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach den Neuregelungen durch die Unternehmenssteuerreform. Wegen unterschiedlicher Anwendungszeitpunkte der Neuregelungen sind derzeit häufig noch die bisherigen Regelungen zu beachten. Auf die Besteuerung nach bisherigen Regelungen wird jedoch lediglich grundsätzlich eingegangen.
Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen der Verkauf und der Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer mit der Konzentration auf natürliche Personen, Einzelunternehmen, mitunternehmerische Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Auf Steuerausländer sowie auf die Spezialregelungen für bestimmte Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute kann aufgrund des vorgegebenen Umfangs dieser Arbeit nicht eingegangen werden.
Die teilweise angeführten Gestaltungsempfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie sollen lediglich mögliche Wege zu steueroptimalen Lösungen aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis:
| A. | EINLEITUNG | 1 |
| B. | HAUPTTEIL | 3 |
| 1. | Begriffsdefinitionen | 3 |
| 1.1 | Verkauf und Kauf | 3 |
| 1.2 | Anteile an Kapitalgesellschaften | 4 |
| 1.3 | Unternehmenssteuerreform | 5 |
| 1.3.1 | Unternehmenssteuer | 5 |
| 1.3.2 | Steuerreform | 6 |
| 1.3.3 | Unternehmenssteuerreform im engeren Sinne | 7 |
| 2. | Änderungen der Besteuerungsgrundsätze für den Verkauf und den Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch die Unternehmenssteuerreform sowie deren erstmalige Anwendung | 7 |
| 2.1 | Halbeinkünfteverfahren als Folge der einheitlichen Definitivbesteuerung von Kapitalgesellschaften | 7 |
| 2.2 | Erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens | 8 |
| 2.3 | Grundsätzliche Steuerfreistellung für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften | 9 |
| 2.4 | Erstmalige Anwendung der grundsätzlichen Steuerfreistellung | 9 |
| 3. | Die steuerliche Behandlung des Verkaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften | 11 |
| 3.1 | Die steuerliche Behandlung des Verkaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen | 11 |
| 3.1.1 | Der steuerpflichtige Verkauf von Anteilen anKapitalgesellschaften | 11 |
| 3.1.1.1 | Der steuerpflichtige Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft | 11 |
| 3.1.1.1.1 | Tatbestandsmerkmale des privaten Veräußerungsgeschäfts | 11 |
| 3.1.1.1.2 | Besteuerung nach bisherigem Recht | 11 |
| 3.1.1.1.3 | Besteuerung nach neuem Recht | 12 |
| 3.1.1.1.4 | Gestaltungsempfehlungen | 12 |
| 3.1.1.2 | Der steuerpflichtige Verkauf nach § 17 EStG | 13 |
| 3.1.1.2.1 | Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG | 13 |
| 3.1.1.2.2 | Besteuerung nach bisherigem Recht | 14 |
| 3.1.1.2.3 | Besteuerung nach neuem Recht | 14 |
| 3.1.1.2.4 | Erstmalige Anwendung des geänderten § 17 EStG | 16 |
| 3.1.1.2.5 | Gestaltungsempfehlungen | 16 |
| 3.1.1.3 | Der steuerpflichtige Verkauf einbringungsgeborener Anteile | 18 |
| 3.1.1.3.1 | Definition einbringungsgeborener Anteile | 18 |
| 3.1.1.3.2 | Besteuerung nach bisherigem Recht | 18 |
| 3.1.1.3.3 | Besteuerung nach neuem Recht | 18 |
| 3.1.2 | Der steuerfreie Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften | 20 |
| 3.1.2.1 | Der steuerfreie Verkauf nach bisherigem Recht | 20 |
| 3.1.2.2 | Der steuerfreie Verkauf nach neuem Recht | 20 |
| 3.2 | Die steuerliche Behandlung des Verkaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen | 21 |
| 3.2.1 | Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften | 21 |
| 3.2.1.1 | Besteuerung nach bisherigem Recht | 21 |
| 3.2.1.2 | Besteuerung nach neuem Recht | 21 |
| 3.2.1.2.1 | Grundsätzliche Steuerfreistellung | 21 |
| 3.2.1.2.2 | Ausnahmen von der Steuerfreistellung / einbringungsgeborene Anteile | 22 |
| 3.2.1.2.3 | Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen | 25 |
| 3.2.1.2.4 | Mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft | 26 |
| 3.2.1.2.5 | Der Verkauf eigener Anteile | 27 |
| 3.2.1.2.6 | Der Verkauf von Anteilen an einer Organgesellschaft | 27 |
| 3.2.2 | Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen | 28 |
| 3.2.2.1 | Besteuerung nach bisherigem Recht | 28 |
| 3.2.2.2 | Besteuerung nach neuem Recht | 28 |
| 4. | Die steuerliche Behandlung des Kaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften und damit zusammenhängende steuerliche Folgen und Gestaltungsmodelle | 30 |
| 4.1 | Anschaffungskosten als Folge des Kaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften | 30 |
| 4.2 | Berücksichtigung von Beteiligungsaufwand in Folge des Kaufs von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Einkünfteermittlung | 31 |
| 4.2.1 | Grundsätzliche Zielsetzung des Käufers von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Einkünfteermittlung | 31 |
| 4.2.2 | Berücksichtigung von Beteiligungsaufwand bei der Einkünfteermittlung nach bisherigem Recht | 31 |
| 4.2.3 | Berücksichtigung von Beteiligungsaufwand bei der Einkünfteermittlung nach neuem Recht | 31 |
| 4.2.3.1 | Berücksichtigung von Beteiligungsaufwand bei Kapitalgesellschaften | 31 |
| 4.2.3.2 | Berücksichtigung von Beteiligungsaufwand bei natürlichen Personen und Einzelunternehmen | 33 |
| 4.2.3.3 | Berücksichtigung von Beteiligungsaufwand bei mitunternehmerischen Personengesellschaften | 34 |
| 4.2.4 | Erstmalige Anwendung neuen Rechts bei der Einkünfteermittlung | 35 |
| 4.3 | Gestaltungsmodelle im Zusammenhang mit dem Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften beim Unternehmenskauf | 36 |
| 4.3.1 | Transformation des Kaufpreises in Abschreibungssubstrat als Zielsetzung des Käufers | 36 |
| 4.3.2 | Bisherige Modelle | 36 |
| 4.3.2.1 | Das Kombinationsmodell | 36 |
| 4.3.2.2 | Das Umwandlungsmodell | 37 |
| 4.3.3 | Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die bisherigen Modelle | 37 |
| 4.3.4 | Neue Ansätze nach der Unternehmenssteuerreform | 38 |
| C. | SCHLUßBETRACHTUNG | 40 |
Einbringungsvorgang nach § 20 Abs. 1 Satz 2 UmwStG erworben wurden, es sei denn, die eingebrachten Anteile stammen ihrerseits wiederum aus einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG oder § 23 Abs. 1 bis 3 UmwStG, die nicht mehr als sieben Jahre vor dem Anteilsverkauf liegt. In der Literatur wird die Unvollständigkeit dieser Regelung kritisiert und eine Nachbesserung gefordert, da die Einbringung nach § 23 Abs. 4 UmwStG nicht als unschädlicher Einbringungsvorgang berücksichtigt wurde82: Hierin ist eine Diskriminierung von EU-Kapitalgesellschaften zu sehen, die gegen EU-Recht verstößt. Falls die Behaltefrist zu beachten ist, unterliegt ein Veräußerungsgewinn, der innerhalb dieses Zeitraumes entsteht, der vollen Besteuerung. Hier besteht bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns dringender Korrekturbedarf: während die Einnahmen voll steuerpflichtig sind, dürfen die damit zusammenhängenden Aufwendungen [...]
Nach § 21 Abs. 1 UmwStG i.V.m. §§ 20, 23 UmwStG liegen einbringungsgeborene Anteile vor, wenn ein Steuerpflichtiger einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder eine mehrheitsvermittelnde Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Sacheinlage zu einem Wert unter dem Teilwert in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hat77. Über § 20 Abs. 4 UmwStG wird der Wertansatz der Sacheinlage bei der Kapitalgesellschaft für den Einbringenden als Anschaffungskosten der einbringungsgeborenen Anteile fingiert. Um die Besteuerung der übertragenen stillen Reserven zu gewährleisten, wird ein beim späteren Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft entstehender Gewinn unabhängig von der Beteiligungshöhe nach § 16 EStG grundsätzlich erfasst. Die Regelungen für einbringungsgeborene Anteile sind vorrangig gegenüber § 17 EStG78. 3.1.1.3.2. Nach Besteuerung nach bisherigem Recht Recht unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von [...]
Es sollte in Erwägung gezogen werden, bisher nicht steuerverhaftete Beteiligungen, d.h. Beteiligungen unter zehn Prozent, noch vor der erstmaligen Anwendung der Neufassung des § 17 EStG zu verkaufen. Ein Veräußerungsgewinn könnte so steuerfrei realisiert werden71. Verbleibt jedoch nach einem Verkauf eine Restbeteiligung von weniger als einem Prozent, kann diese Restbeteiligung unter Anwendung der Neufassung erst nach Ablauf von fünf Jahren steuerfrei verkauft werden72. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit ist die Einlage der Beteiligung in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Die Höhe der Anschaffungskosten der Gesellschaftsrechte an der neuen Kapitalgesellschaft bemisst sich nach dem Verkehrswert der hingegebenen Anteile73. Der Wert der eingelegten Anteile kann so steuerfrei auf den gemeinen Wert hochgeschleust werden. Bei einem späteren Verkauf der neuen Anteile entsteht somit bei einem Verkaufspreis bis zur [...]
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Hübenthal, André April 2001: Der Verkauf und der Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
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