Zum Verhältnis von Staat und Medien in Spanien - Eine Folge der späten Demokratisierung?
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Kirsten Lenz
- Abgabedatum: Oktober 1998
- Umfang: 222 Seiten
- Dateigröße: 902,6 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-1290-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-1290-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-1290-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lenz, Kirsten Oktober 1998: Zum Verhältnis von Staat und Medien in Spanien - Eine Folge der späten Demokratisierung?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Demokratisierung nach Franco, Interviews mit spanischen Journalisten, Spanische Medien
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Magisterarbeit von Kirsten Lenz
Einleitung:
Im Anschluß an die Wahl von José Maria Aznar zum neuen spanischen Ministerpräsidenten im Jahr 1996 kam es zu einem öffentlichen Eklat:
Aznar und seine Partei mußten sich den Vorwurf gefallen lassen, nur dank eines seit Jahren tätigenden Bündnisses aus Politik, Medien und Justiz an die Macht gekommen zu sein. Dieses Bündnis hatte über Jahre hinweg eine Kampagne gegen den ehemaligen Regierungschef González geführt, in der zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden. Den Beweis für die Existenz dieses Bündnisses erbrachte Anfang 1998 eins seiner ehemaligen Mitglieder: der namhafte Journalist Luís María Anson. Er benannte in einem Interview freimütig die Namen der Beteiligten und deren Vorgehen. Damit war nun öffentlich nachzulesen, worüber lange nur hinter vorgehaltener Hand spekuliert worden war.
Die Ereignisse vor der 1996er Wahl waren aber nur der (vorläufige) Höhepunkt einer Entwicklung, die sich wie ein roter Faden durch die Beziehung von Staat und Medien in Spanien zieht. Dort wo die Medien als ‘vierte Macht’ im Staate die übrigen drei kontrollieren sollten, wurden sie oft zu deren Verbündeten. In Spanien war und ist es an der Tagesordnung, daß Journalisten Politik machen und Politiker sie dafür mit Begünstigungen belohnen. Die Grenzen zwischen Staat und Medien sind dadurch zusehends verwischt.
Das alles erinnert stark an die Jahre unter Franco, die ebenfalls geprägt waren durch mangelnde Gewaltentrennung und nicht vorhandene Pressefreiheit. Wie kommt es aber, daß Spanien aus seiner undemokratischen Vergangenheit scheinbar nichts gelernt hat?
Gang der Untersuchung:
Ziel der Arbeit ist es, die heutigen Verhältnisse in Beziehung zu setzen zur Zeit des Franquismus und zu hinterfragen, ob und inwieweit die vergleichsweise späte Demokratisierung des Landes verantwortlich ist für die heutige Situation.
Dazu wird zunächst die Zeit der Demokratisierung Spaniens mit Hilfe der Transitions- und Konsolidierungsforschung untersucht. Wie war ihr Verlauf, welche Akteure waren beteiligt, welche Strukturen hat sie, besonders im Bereich der Medien, hinterlassen? Dazu zählt u. a. eine Untersuchung der Verfassung von 1978 und der folgenden mediengesetzlichen Regelungen.
In einem zweiten Schritt wird die Rolle der Medien während und nach der Transition beleuchtet. Dabei geht es zum einen um die ehemals staatseigenen Medien und die Frage, ob ihnen eine Loslösung von staatlichen Eingriffen gelungen ist und zum anderen um die zunehmende Erstarkung privater Medien und die Frage, wie ihre Beziehung zum Staat aussieht. Dabei wird die Entwicklung sämtlicher Medienbereiche berücksichtigt, also Print, Hörfunk und Fernsehen und auch neueste medienpolitische Ereignisse, wie die Einführung des Digitalfernsehens, werden miteinbezogen.
Im Schlußteil wird eine Wertung des tatsächlichen Einflusses der späten Demokratisierung auf das heutige Verhältnis zwischen Staat und Medien vorgenommen. Außerdem findet ein Exkurs statt zu Relikten aus der Ära Franco, die sich außerhalb des Medienbereichs finden und oft Symbolcharakter haben für die geistige Haltung der Spanier in Bezug auf ihre Vergangenheit.
Im Anhang befinden sich fünf Interviews mit einflußreichen Journalisten aus verschiedenen Pressebereichen und einem ehemaligen Regierungssprecher von Felipe González zum Thema der Arbeit. Diese Interviews gewähren einen tiefen Einblick in die Interna der Zusammenarbeit zwischen Staat und Medien.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| Verzeichnis der Anhänge | IX | |
| Vorwort | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1. | Begründung des Themas | 1 |
| 1.2. | Aufbau der Arbeit | 7 |
| 1.3. | Forschungsstand und Quellenlage | 9 |
| 2. | Die spanische ‘transición’ im Spiegel der Transitions- und Konsolidierungsforschung | 14 |
| 2.1. | Begriffsabgrenzungen | 16 |
| 2.2. | Forschungsstand | 21 |
| 2.3. | Die spanische ‘transición’ | 27 |
| 2.3.1. | Die Bedeutung struktureller Faktoren: Modernisierung und Demokratisierung in Spanien | 28 |
| 2.3.2. | Der Einfluß politischer Akteure | 31 |
| 2.3.3. | Die Institutionalisierung der Demokratie | 35 |
| 2.3.4. | ‘El desencanto’: Die ‘transición’ und ihre Folgewirkungen | 37 |
| 2.4. | Die Verfassung von 1978 | 40 |
| 2.4.1. | Die Stellung der Medien in der spanischen Verfassung | 43 |
| 2.4.2. | Weitere mediengesetzliche Regelungen | 46 |
| 2.5. | Der Konsolidierungsprozeß | 51 |
| 2.5.1. | Der Verlauf der spanischen Konsolidierung | 54 |
| 2.5.2. | Primäre Bedingungsfaktoren | 58 |
| 2.5.3. | Sekundäre Bedingungsfaktoren | 61 |
| 2.5.4. | Konsolidierung partieller Systeme | 62 |
| 3. | Die Medien in der spanischen ‘transición’ | 77 |
| 3.1. | Zeitungen/Zeitschriften | 77 |
| 3.1.1. | Oppositionelle Zeitungen/Zeitschriften | 78 |
| 3.1.2. | Private Zeitungen/Zeitschriften | 80 |
| 3.1.3. | ‘Prensa del Movimiento’ | 81 |
| 3.2. | Hörfunk | 82 |
| 3.2.1. | Privater Hörfunk | 82 |
| 3.2.2. | Staatlicher Hörfunk | 84 |
| 3.3. | Fernsehen | 86 |
| 3.4. | Die Medien - ein Motor der ‘transición’? | 87 |
| 4. | Das Verhältnis von Staat und Medien - eine Darstellung paradigmatischer Ereignisse in der Entwicklung der spanischen Medienlandschaft bis heute | 91 |
| 4.1. | Die Entwicklung im Sektor der Printmedien | 92 |
| 4.1.1. | Ein Überblick | 92 |
| 4.1.2. | ‘ABC’ | 98 |
| 4.1.3. | ‘El País’ | 105 |
| 4.1.4. | ‘El Mundo’ | 109 |
| 4.1.5. | Ein Exkurs: die Nachrichtenagentur ‘EFE’ | 114 |
| 4.2. | Die Entwicklungen im Hörfunksektor | 115 |
| 4.2.1. | Ein Überblick | 115 |
| 4.2.2. | Privater Hörfunk | 117 |
| 4.2.3. | Öffentlicher Hörfunk: Radio Nacional de España (‘RNE’) | 119 |
| 4.3. | Die Entwicklung im Fernsehbereich | 120 |
| 4.3.1. | Ein Überblick | 121 |
| 4.3.2. | Öffentliches Fernsehen: Televisión Española (‘TVE’) | 123 |
| 4.3.3. | Fernsehsender der Autonomen Gemeinschaften | 126 |
| 4.3.4. | Privatfernsehen | 128 |
| 4.3.5. | Digitales Fernsehen | 131 |
| 4.4. | Ein besonderer Aspekt der spanischen Medienlandschaft: Die ‘Autonomías’ - die Autonomen Regionen Spaniens | 134 |
| 5. | Atado y bien atado?- Eine abschließende Bewertung des Verhältnisses von Staat und Medien | 135 |
| 5.1. | Ein Exkurs: Relikte der Francozeit - ein Symbol für die innere Einstellung? | 135 |
| 5.2. | Nachwirkungen der ‘späten Demokratisierung’ | 137 |
| 5.3. | Post-transitorische Einflüsse | 141 |
| 5.3.1. | Schlußbetrachtung und Ausblick | 142 |
| Anhang A | 155 | |
| Anhang B | 204 | |
| Literaturverzeichnis | 205 |
Das Parlament ist seiner aus Art. 20 Abs. 3 resultierenden Verpflichtung, die Organisation und parlamentarische Kontrolle des öffentlichen Rundfunks zu regeln, durch Verabschiedung des `Estatuto de la Radio y la Television´ (Fernseh- und Radiostatut) vom 10. Januar 1980 nachgekommen. Dieses bis heute gültige Gesetz unterwarf `RTVE´ den klassischen Treuhandbindungen des öffentlichen Rundfunks. Es beinhaltet u.a. die Verpflichtung, bei Informationssendungen die Prinzipien der Objektivität, der Wahrheit und der Unparteilichkeit zu beachten. Die interne Organisationsstruktur von `RTVE´ sieht verschiedene Organe vor, die den Sender handlungsfähig machen sollen. An der Spitze steht der Generaldirektor, der direkt von der Regierung für vier Jahre gewählt wird, aber unter nicht konkret bestimmten Voraussetzungen auch schon früher wieder entlassen werden kann. An dieser Stelle manifestiert sich der Einfluß der Regierung wesentlich stärker als in anderen europäischen Ländern. Er ist für die laufenden Geschäfte (betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und personeller Art) und die Gestaltung der Programme zuständig. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Festlegung der Richtlinien (anhand der gesetzlich festgelegten Programmgrundsätze), deren Überwachung und die Personalauswahl. Er regelt auch den in Art. 20 Abs. 3 explizit festgelegten Zugang politisch und sozial relevanter Gruppen zu den öffentlichen Medien. Er setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, die jeweils zur Hälfte vom Abgeordnetenhaus (`congreso de los diputados´) und vom Senat (`senado´) mit Zweidrittelmehrheit ernannt werden. Es hat sich dadurch die Praxis herausgebildet, den Verwaltungsrat nach dem Gewicht der in den beiden Kammern vertretenen Parteien zu besetzen. Demgegenüber sorgt der deutsche Rundfunkrat durch seine Zusammensetzung für eine [...]
Durch Artikel 20 Absatz 3 ist die Existenz der öffentlichen Kommunikationsmedien quasi garantiert. Die Organisation und parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Medien wird per Gesetz geregelt. Den bedeutenden sozialen und politischen Gruppen ist der Zugang zu den Kommunikationsmedien zu garantieren, wobei der Pluralismus der Gesellschaft und die verschiedenen Sprachen Spaniens zu berücksichtigen sind. Diese verfassungsrechtliche Regelung der öffentlichen Medien stellt sowohl in der Geschichte des spanischen Konstitutionalismus als auch im Vergleich zu anderen demokratischen Verfassungen ein Novum dar. Sie ist eine Reaktion auf die rechtliche Stellung der Medien unter Franco und war der Punkt, der bei der Abfassung des Artikel 20 die größten Kontroversen hervorgerufen hat. Darüber hinaus schreibt das Verfassungsgericht keine Anforderungen an den Gesetzgeber vor. Eine solche gesetzgeberische Konkretisierung hat aber lediglich für den Rundfunkbereich stattgefunden (s. Punkt 2.4.2.). 2.4.1.3. Privater Rundfunk [...]
Die verfassungsrechtliche Verankerung von Kommunikationsfreiheiten war ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Demokratisierung Spaniens. Ziel der Verfassungsväter war es, die Stellung der spanischen Medien an die Vorbilder anderer europäischer Staaten anzugleichen. Im wesentlichen wird die Stellung der Medien durch Artikel 20 CE geregelt. Artikel 20 definiert das Grundrecht der Meinungsfreiheit und der öffentlichen Meinungsäußerung. Er fügt sich in das zweite, den Rechten und Freiheiten gewidmete Kapitel des Titels 1 der spanische Verfassung ein, der mit `Grundlegende Rechte und Pflichten´ überschrieben ist. 1. Folgende Rechte werden anerkannt und geschützt: a) das Recht auf freie Äußerung und Verbreitung von Gedanken und Meinungen in Wort, Schrift oder jedwedem Medium; b) das Recht auf literarische, künstlerische, wissenschaftliche und technische Produktion und Schöpfung; c) das Recht auf Freiheit der Lehre; d) das Recht auf freie und wahre Berichterstattung sowie deren Empfang über jedwedes Verbreitungsmedium. Das Gesetz regelt das Recht der Berufung auf Gewissensgründe und das Berufsgeheimnis bei der Ausübung dieser Freiheiten. 2. Die Ausübung dieser Rechte darf durch keinerlei Vorzensur eingeschränkt werden. 3. Das Gesetz regelt die Organisation und die parlamentarische Kontrolle der vom Staat oder irgendeiner öffentlichen Einrichtung abhängigen [...]
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Demokratisierung nach Franco, Interviews mit spanischen Journalisten, Spanische Medien



