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Vergleichende Darstellung der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft

Evaluation ausgewählter Bilanzierungsprobleme bei der V Aktiengesellschaft

Vergleichende Darstellung der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft
Über dieses Buch
  • Art: Studienarbeit
  • Autor: Michael Volkhausen
  • Abgabedatum: April 2004
  • Umfang: 60 Seiten
  • Dateigröße: 335,9 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule der Wirtschaft - FHDW -, Standort Bielefeld Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8092-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8092-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8092-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Volkhausen, Michael April 2004: Vergleichende Darstellung der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Leasing, Pensionsrückstellungen, Outsourcing, Grundlagen, Prinzipien

Studienarbeit von Michael Volkhausen

Zusammenfassung:

Die Globalisierung und die damit zusammenhängende wachsende Konkurrenzfähigkeit stellt die Unternehmen vor immer größer werdende Probleme. Der internationale Markt ist hart umkämpft und Fusionen in verschiedenen Segmenten der Wirtschaft sind an der Tagesordnung. Die Zukunftsaussichten einiger Unternehmungen sind teilweise kaum noch einzuschätzen, wie es der Neue Markt eindrucksvoll bewiesen hat.

Die traditionelle Rechnungslegung auf der Basis von den GoB und dem HGB wird von den großen Unternehmen in Deutschland wie auch international nicht mehr mit dem Ansehen betrachtet wie es einmal war. Dieses ist besonders auf die starken steuerlichen Einflüsse bezüglich der Handelsbilanz und auch auf den hohen Gläubigerschutz zurückzuführen. Diese Faktoren verhindern oft Investitionsvorhaben aufgrund von versagten Krediten oder Aufnahme anderer Investoren.

Wer sich als Unternehmen weltweit behaupten will, muss sich zwangsläufig mit der Rechnungslegung nach IFRS oder US-GAAP beschäftigen. Auch mit Schaffung des neuen § 295a HGB, der als Öffnungsklausel die internationale Rechnungslegung unterstützt, werden deutsche börsennotierte Unternehmen vom HGB-Konzernabschluss befreit. Spätestens nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach IFRS vorzulegen. Das primäre Ziel der Verordnung ist es, eine effiziente und kostengünstige Funktionsweise des Kapitalmarktes zu leisten. Ebenfalls steht der Schutz der Anleger und der Erhalt des Vertrauens in die Finanzmärkte im Vordergrund.

Auch die US-GAAP haben in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses begründet sich vor allem darin, dass Unternehmen, die an den internationalen Börsen gehandelt werden wollen, z. B. an der NYSE, prinzipiell Abschlüsse nach US-GAAP vorlegen müssen, um so Kapital zu beschaffen.

Die Umstellung des Konzernabschlusses nach der IFRS Rechtsgrundlage steht eine große Skepsis entgegen. Diese ist aber weitestgehend nur von Unwissenheit um die Chancen der Unternehmung getragen. Denn auch für nicht börsennotierte Gesellschaften ist eine Umstellung regelmäßig zu bejahen.

Nach näherer Betrachtung sollen die Nachteile die Vorteile auf keinen Fall in den Schatten rücken, beide müssen sorgfältig überprüft werden. In dieser Arbeit soll dieses, teilweise schwierige Verfahren angegangen werden, um so etwaige Entscheidungshilfen leisten zu können. Es soll auch ein Leitfaden aufgestellt werden, um für Unternehmen, die davon zwangsläufig betroffen sind, aber auch diejenigen, die sich für eine Umstellung auf freiwilliger Basis entschieden haben, das Pro und Contra aufzuzeigen.

Neben den schon voraus erwähnten positiven Aspekten der Kapitalbeschaffung am internationalen Kapitalmarkt und des Imageeffektes des „Global Player“ ist auch das erhöhte Eigenkapital, resultierend aus der Umstellung nach IFRS oder US-GAAP, zu sehen. Das HGB bezieht sich auf vergangenheitsbezogene Werte, woraus sich ein historisch bewertetes Eigenkapital ergibt. IFRS und US-GAAP bewerten das Eigenkapital hingegen stichtags- und zukunftsbezogen, so dass der Wert zeitnah ermittelt wird.

Daraus schließt sich ein weiterer positiver Effekt an, da sich das erhöhte Eigenkapital auf eine kaum verlängerte Bilanzsumme bezieht. Die Eigenkapitalquote der Bilanzsumme erhöht sich hierdurch und lässt das Unternehmen bei Investoren oder auch beim Banken-Rating im Zusammenhang von beantragten Krediten besser aussehen.

Zu diesem positiven Aspekt der Eigenkapitalquotenerhöhung im Zuge der zeitnahen Bewertung des Eigenkapitals tragen auch noch andere Faktoren bei. Die stillen Reserven können bilanziell angesetzt werden und auch die Bewertung der Gebäude nach aktuellen Zeitwerten hebt die Bilanzsumme zum Positiven.

In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungsprobleme des Leasing und der Pensionsrückstellungen näher erläutert. Es wird veranschaulicht, welche Arten von Leasingverhältnisse eingegangen werden können, um Diese nicht bilanzieren zu müssen. Ebenso wird bei den Pensionszusagen betrachtet, ob die Zusagen statisch oder dynamisch sind. Wenn sie dynamisiert ausgelegt sind, muss beachtet werden, dass diese Position höher bewertet wird als nach dem HGB.

Im 3. Kapitel wird die V Aktiengesellschaft in ihrer Historie beschrieben und vorgestellt. Es wird auch aufgezeigt, warum die ausgesuchten Bilanzierungsprobleme aufgrund der internen Problemstellungen evaluiert wurden. Im 4. Kapitel folgend, stehen sich die Wesensunterschiede der Grundlagen und Prinzipien gegenüber. Im anschließenden Theorieteil schließt sich dann das Leasing in seinen Grundzügen an. Hierbei werden erst die Ansatz- und Bewertungsgrundsätze aufgezeigt und zwischen finance lease und operating lease unterschieden. Es folgen die Bewertungsgrundsätze für die US-GAAP und zwischen den verschiedenen Leasingarten findet eine Unterscheidung statt. Anschließend wird auf die Besonderheiten des Leasing nach HGB eingegangen, hierunter fallen auch die einschneidenden steuerlichen Erlasse.

Später werden die Bilanzierungsansätze und die dazugehörigen Rechengrundlagen für die Pensionsrückstellungen nach den drei Rechnungslegungsrechten verglichen. Erst nach IFRS, dann nach US-GAAP und anschließend nach HGB. Die unterschiedlichen bilanziellen Folgen finden in diesem Zusammenhang Betrachtung.

Der nachfolgende Praxisteil erörtert die vorher theorisierten Ansätze und Grundlagen anhand der Problemstellungen der V Aktiengesellschaft. Zum Leasing ist zu klären, wie die Sachanlagen eines Zulieferers in der V-AG zu bilanzieren sind, wenn der Zulieferer vollständig die produzierten Gegenstände an die V-AG liefert, ohne dafür einen vereinbarten marktnahen Preis zu bekommen, ein sogenannter Outsourcing Fall. Bei den Pensionsrückstellungen werden die unterschiedlichen Rechengrundlagen und die daraus resultierenden verschieden Soll-Werte erläutert. Im Anschluss werden wesentliche Kennzahlen der V Aktiengesellschaft anhand der VFE-Lage nach HGB und IFRS, wie sie die V AG aufstellt, aufgeführt, um so noch einmal die Unterschiede der zu vergleichenden Rechnungslegungsarten zu erläutern.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Aufbau und Struktur der Projektarbeit 4
3. Die V Aktiengesellschaft 5
4. Grundlagen und Prinzipien im Vergleich 7
4.1 Grundlagen 7
4.2 Prinzipien 8
5. Grundlagen 10
5.1 Begriff Leasing 10
5.1.1 Leasing nach IFRS 11
5.1.2 Leasing nach US-GAAP 13
5.1.3 Leasing nach HGB 15
5.2 Begriff Pensionsrückstellung 16
5.2.1 Bilanzierung nach IFRS 17
5.2.2 Bilanzierung nach US-GAAP 20
5.2.3 Bilanzierung nach HGB 23
6. Praxisbezogene Beurteilung 26
6.1 Beurteilung Leasing nach IFRS 26
6.2 Betrachtungsweise Leasing nach US-GAAP 28
6.3 Behandlung Leasing nach HGB 30
6.4 Versicherungsmathematische Annahmen Pensionsrückstellung 30
6.4.1 Behandlung Pensionsrückstellung nach IFRS und US-GAAP 31
6.4.2 Pensionsrückstellung nach HGB 32
6.5 Vergleich von Kennzahlen 35
7. Zusammenfassung 38
Anhang 42
Quellenverzeichnis 54

Automatisiert erstellter Textauszug:

21 pflichtungen oder des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens übersteigen51. Die Gewinne oder Verluste können entweder auf die Restlebensarbeitszeit aufgeteilt werden oder es wird ein Verfahren gewählt, das die Verteilung schneller vornimmt. Hierbei kommt es ganz auf die Bilanzpolitik des Unternehmers an. Da sich die nicht ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aber auf lange Sicht verrechnen, müssen diese, die innerhalb der 10 % Grenze liegen, nicht vom Unternehmer berücksichtigt werden52. Soll dieser 10 % Korridor auch bei der ersten IFRS Bilanz angewendet werden, muss nach dem Stetigkeitsgebot IFRS 19 auf alle früheren Zeitpunkte rückwirkend verwendet werden. Um den zu hohen Aufwand vermeiden zu können, kann in der Eröffnungsbilanz die Ermittlung der mathematischen Gewinne und Verlust unterbleiben und trotzdem in der Zukunft der 10 Prozentkorridor genutzt werden53. Weiter muss der nicht ergebniswirksam erfasste aperiodische Dienstzeitaufwand „past service cost“ abgezogen werden. Dieser aperiodische Dienstzeitaufwand entsteht dadurch, dass Mitarbeiter, die schon länger im Unternehmen arbeiten, nachträglich eine Pensionszusage bekommen oder sich die Zusage erhöht. Dadurch werden Aufwendungen errechnet, die vorherigen Zeiträumen zugerechnet werden müssen. Diese Aufwendungen müssen dann linear über die Restlebensarbeitszeit aufgeteilt werden. Dabei ist die Ausnahme zu beachten, wenn sich der aperiodische Dienstzeitaufwand auf unverfallbare Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter und laufende Pensionen bezieht. Hierbei muss der Aufwand sofort ergebniswirksam erfasst werden54. Als Letztes wird der fair value eines eventuellen Planvermögens näher betrachtet und der errechnete Betrag abgezogen. Es werden das Deckungsvermögen und die Pensionsverpflichtungen miteinander verrechnet, damit werden beide nicht in der Bilanz des Unternehmers ausgewiesen. Das Deckungsvermögen definiert sich hierbei als Planvermögen, das ausgelagert wurde, um die Sicherstellung der Ansprüche der Anwärter auf die Pension zu gewährleisten. Um von Planvermögen sprechen zu können, müssen verschiedene Kriterien vorliegen. Zuerst muss sichergestellt sein, dass die vom Unternehmen gewährten Pensionsleistungen auf Dritte ausgelagert werden, sogenannte Pensionsfonds. Es muss sich auch um Vermögenswerte handeln, die übertragen werden können. Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Vermö51 52 [...]

20 Als erstes muss der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum Bilanzstichtag ermittelt werden „present value of the defined benefit obligation“. Diese auflaufenden Pensionsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren oder dem Teilwertverfahren „projected unit credit method“ errechnet46. Die proceted unit credit method ist immer anzuwenden, damit die jährlich auflaufenden Teilansprüche zusammengerechnet werden. Dieses ist auch so, wenn vorher vereinbart wurde, dass spätere Dienstjahre höher oder niedriger bewertet werden als die aktuellen. Von der Rentenformel wird nur abgewichen, wenn in besonderen Maße spätere Dienstjahre höher bewertet werden als vorhergehende. Bei dem sogenannten backloading werden die errechneten Pensionsleistungen periodengerecht zugeordnet. Unter dem Aspekt der Berechnung des Barwertes müssen auch die biometrischen Annahmen bezüglich der Lebenserwartung und der Invalidität unter objektiven Maßgaben bestimmt werden47. Wichtig hierbei ist auch der Abzinsungssatz, er darf nur die zeitlichen Veränderungen der Pensionsverpflichtungen beeinflussen. Nicht berücksichtigt werden dürfen versicherungstechnische Risiken oder Anlagerisiken, die sich auf die Anlage des Fondsvermögen beziehen48. Schlussfolgernd wird der anzuwendende Zinssatz unter Bezugnahme der Renditen abgeleitet, der am Bilanzstichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen, oder alternativ für Regierungsanleihen, am Markt erzielt wird49. Mit der stetigen Anpassung des Zinssatzes, der zur Diskontierung herangezogen wird, erreicht man, dass die Pensionsverpflichtungen unter fair-value Aspekten bewertet werden. Wichtig ist auch die Beurteilung, ob die Berechnung der Höhe nach unter Beeinflussung künftiger Gehaltsentwicklungen steht, wie es in IFRS 19 § 83 normiert ist. Wenn dieses der Fall, ist müssen die künftigen Gehaltssteigerungen mit eingerechnet werden. Ebenso sind andere Variablen, wie zum Beispiel der Höhe der staatlichen Rentenleistung, mit zu berücksichtigen50. Als nächsten Punkt müssen die nicht ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen Gewinne hinzugerechnet oder die Verluste daraus abgezogen werden. Diese Gewinne oder Verluste resultieren zum Beispiel aus dem jährlich anzupassenden Zinssatz zur Diskontierung des Barwertes oder auch aus einer unerwartet hohen oder niedrigen Anzahl von Pensionierungen oder Todesfällen, wie es in IFRS 19 § 94 beschrieben ist. Diese Veränderungen sind aber nur zu berücksichtigen, wenn sie 10 % des Barwertes der leistungsorientierten Ver46 47 [...]

19 stellungen mit hohem Finanzierungsvolumen einen Finanzierungseffekt darstellen können43. Der Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen wird sofort in der zu betrachtenden Periode verrechnet, die Auszahlung jedoch liegt erst in der Zukunft. Dieser Effekt kann zur Innenfinanzierung genutzt werden. 5.2.1 Bilanzierung nach IFRS In dem Standard IFRS 19 sind alle Regelungen, die zur richtigen Bilanzierung der Pensionsrückstellung benötigt werden, enthalten. Die Gesellschaft muss die Schuld bilanzieren, wenn der Arbeitnehmer Leistungen erbringt, jedoch die Pensionszahlungen, die vom Unternehmen zu leisten sind, noch in der Zukunft liegen. Ebenso müssen die Aufwendungen erfasst werden, wenn die Unternehmung schon die erbrachten Arbeitsleistungen bekommen hat und somit wirtschaftlichen Ertrag daraus ziehen konnte, aber die Leistungen von Seiten der Unternehmung erst später zufließen, wie es in der Zielsetzung zu IFRS 19 beschrieben wird. Auch hier wird zunächst die wirtschaftliche Betrachtungsweise geprüft, die zur bilanziellen Abbildung der Pensionsgeschäfte wichtig ist44. Zunächst muss zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungszusagen unterschieden werden. Bei der beitragsorientierten Versorgungszusage ergeben sich wie auch bei der Bilanzierung nach HGB keine besonderen Probleme. Die Gesellschaft hat sich entschieden, vorher festegelegte Prämien an eine dafür eingerichtete Gesellschaft zu zahlen. Mit dieser Zahlung sind alle Pflichten erloschen, die über die Beitragspflicht hinausgehen. Das bedeutet, dass die Gesellschaft, die die Prämien einzahlt, nicht dafür einstehen muss, wenn in der Zukunft der Versorgungsträger nicht in der Lage ist, die zugesicherten Pensionszahlungen zu leisten45. Der zu bilanzierende Pensionsaufwand lässt sich hierbei einfach nach den festgesetzten Beiträgen des Wirtschaftsjahres bemessen. Wenn die Zahlungen zum Bilanzstichtag noch nicht geleistet worden sind, muss eine Verbindlichkeit eingestellt werden. Ebenso ist abzugrenzen, wenn die Prämien schon im Voraus gezahlt worden sind. Die Ermittlung des richtigen Bilanzansatzes bei den leistungsorientierten Versorgungszusagen ist viel komplexer und birgt viele Entscheidungsprobleme in sich. Der IFRS 19 § 54 gibt vier Kriterien vor, anhand der Wertansatz für die Bilanz ermittelt und netto ausgewiesen wird. [...]

Arbeit zitieren:
Volkhausen, Michael April 2004: Vergleichende Darstellung der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Leasing, Pensionsrückstellungen, Outsourcing, Grundlagen, Prinzipien

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