Vergleich der Wertpapiermärkte für Wachstumsunternehmen Nasdaq, Neuer Markt, Nouveau Marché
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Alexander Köpcke
- Abgabedatum: Juni 2000
- Umfang: 71 Seiten
- Dateigröße: 678,8 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2494-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2494-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2494-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Köpcke, Alexander Juni 2000: Vergleich der Wertpapiermärkte für Wachstumsunternehmen Nasdaq, Neuer Markt, Nouveau Marché, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Aktie, Nasdaq, Risikogesellschaft, Neurer Markt, Börse
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Diplomarbeit von Alexander Köpcke
Einleitung:
Junge und innovative Unternehmen benötigen Kapital für ihre ehrgeizigen Vorhaben. Fremdkapital stellt für innovative Wachstumsunternehmen häufig nicht das geeignete Finanzierungsinstrument dar. Sie können die Voraussetzungen der das Vorsichtsprinzip in den Mittelpunkt stellenden traditionellen Kreditwürdigkeitsprüfung der Kreditinstitute in der Regel nicht erfüllen. Zudem belasten die Kreditzinsen die Liquidität. Risikokapitalgesellschaften können junge Unternehmen mit einer Eigenkapitaldecke ausstatten. Ihr Engagement erfolgt jedoch meist zeitlich begrenzt mit dem Ziel, das Unternehmen in einer bestimmten Entwicklungsphase zu begleiten und dann von einem Exitkanal für den Ausstieg aus der Unternehmensbeteiligung Gebrauch zu machen.
Die Aufgabe der Wertpapiermärkte für Wachstumsunternehmen als Vermittler besteht darin, eine Finanzierungslücke zu schließen und jungen und innovativen Unternehmen einen institutionalisierten Zugang zu funktionierenden Kapitalmärkten zu verschaffen. Dadurch können diese ihre ehrgeizigen Vorhaben durchführen, zu denen das Erschließen neuer Märkte und die Entwicklung und Vermarktung neuer Produktvarianten gehören.
Durch das Going Public steigern Wachstumsunternehmen ihren Bekanntheitsgrad. Davon können sie unter anderem im Produktmarketing, bei der Suche von Geschäftspartnern und bei der Rekrutierung qualifizierten Personals profitieren. Die Wertpapiermärkte für Wachstumsunternehmen beschleunigen daher das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Gemäß einer Studie aus dem Jahre 1995 wurden zwischen Januar 1990 und Juni 1994 sechzehn Prozent der neuen Arbeitsplätze in den USA durch Gesellschaften geschaffen, die an der Technologiebörse Nasdaq gelistet sind.
Das allgemein höhere Risikoprofil und die globale Orientierung der jungen und innovativen Unternehmen erfordern spezielle Zulassungs- und Handelsbedingungen und deren stetige Anpassung an aktuelle Marktentwicklungen. Diese Bedingungen sind an den in Frage kommenden Börsen unterschiedlich geregelt. Dies hängt vor allem damit zusammen, daß in verschiedenen Ländern ganz unterschiedliche Traditionen im Umgang mit Risikokapital bestehen.
Die Wertpapiermärkte für Wachstumsunternehmen erfreuen sich einer großen Popularität. Allein in Deutschland wird das private Geldvermögen auf rund 5,4 Billionen Deutsche Mark geschätzt. Insbesondere die jüngere Generation sucht bei einem derzeitig niedrigen Zinsniveau nach Anlagemöglichkeiten mit hohen Ertragspotentialen. So konnte der Nemax-All-Share-Index, unterstützt vom Engagement der Privatanleger, allein im Jahre 1999 66% zulegen.
Ziel dieser Arbeit ist es, im Hinblick auf die große Aktualität des Themas das Wesen der Wertpapiermärkte für Wachstumsunternehmen Nasdaq, Neuer Markt und Nouveau Marché schwerpunktmäßig durch eine institutionelle Beschreibung, eine Performanceanalyse sowie eine Betrachtung aktueller Entwicklungen zu ergründen und vergleichend gegenüberzustellen.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 3 |
| 2. | Historische Entwicklung | 4 |
| 3. | Institutionelle Beschreibung | 6 |
| 3.1 | Zulassungskriterien | 6 |
| 3.1.1 | Marktliquiditätssichernde Kriterien | 6 |
| 3.1.2 | Haltepflichten der Altaktionäre | 9 |
| 3.1.3 | Rechnungslegung | 11 |
| 3.1.4 | Weitere Publizitätsanforderungen | 15 |
| 3.1.5 | Sonstige Kriterien | 23 |
| 3.2 | Handel und Preisfeststellung | 23 |
| 3.3 | Kosten für den Emittenten | 27 |
| 3.4 | Börsenaufsicht | 30 |
| 4. | Marktstudie | 36 |
| 4.1 | Kurzübersichten | 36 |
| 4.2 | Vergleich der All-Share-Indizes | 37 |
| 4.3 | Auswahlindizes | 39 |
| 4.4 | Branchenanalyse | 41 |
| 4.5 | Bewertung junger Unternehmen | 46 |
| 4.6 | FI System - der "Highflyer" am Nouveau Marché im Jahre 1999 | 50 |
| 4.7 | "Spekulative Blasen" um artnet.com am Neuen Markt im Jahre 1999 | 53 |
| 5. | Wahl des Börsenplatzes - eine strategische Entscheidung des Emittenten | 57 |
| 6. | Aktuelle Entwicklung und Ausblick | 58 |
| 7. | Literaturverzeichnis | 63 |
Des weiteren überprüft die COB die Einhaltung der Publizitätspflichten betreffs der Umsatzzahlen, der Halbjahresberichte und der Jahresabschlüsse sowie der kursbeeinflussenden Tatsachen. Börsennotierte Gesellschaften müssen ihr einmal pro Jahr ein Referenzdokument zur Verfügung stellen. In der von der COB unterhaltenen Datenbank SOPHIE können interessierte Anleger auf historisches Datenmaterial der börsennotierten Aktiengesellschaften zurückgreifen. Die COB kontrolliert die Einhaltung des Verbots von Insidergeschäften. Im Falle der Verbreitung unpräziser bzw. irreführender Informationen hat die COB unter anderem die Möglichkeit, ein Aussetzen des Handels zu verlangen. Im Rahmen der Marktüberwachung untersucht die COB scheinbare Anomalien in der Kursentwicklung von Wertpapieren. Im Falle von Regelverstößen von Marktteilnehmern kann die COB Sanktionen aussprechen oder das Dossier zur gerichtlichen Geltendmachung weiterleiten. Bei ihren Untersuchungen stützt sich die COB auch auf die Beschwerden von Privatanlegern, der sie sich wie in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel annimmt. Die Probleme des Mißbrauchs der Ad-hoc-Publizität wiegen jedoch in Frankreich nicht so schwer, da der Wertpapiermarkt für Wachstumsunternehmen dort noch nicht ein derartiges Volumen wie in Deutschland erreicht hat. Der CMF wurde 1996 in Folge der Umsetzung der EU-Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie etabliert. Die dem CMF verliehene Regulierungs- und Aufsichtsautorität deckt die gesamte Bandbreite der Finanzaktivitäten ab, mit Ausnahme der unter die Zuständigkeit der COB fallenden Vermögensverwaltung für Dritte. Der CMF legt die wesentlichen Funktionsprinzipien der regulierten Finanzmärkte fest. Die Implementierung neuer Marktregeln bedarf seiner Zustimmung. Des weiteren obliegt ihm die Bewilligung der operativen Pläne neuer Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bevor diese vom Comité des Etablissements de Crédit et Entreprises d'Investissement (CECEI) zugelassen werden können. Der CECEI untersucht insbesondere die rechtliche, die finanzielle und die Eigentümer-Struktur der Bewerber. Zusammen stellen CMF und CECEI den Europäischen Paß aus, der französischen Unternehmen erlaubt, Wertpapierdienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes anzubieten. Einen dritten Schwerpunkt der Arbeit des CMF stellen Festlegung und Überwachung der den Wertpapierdienstleistern obliegenden Regeln dar. Dazu gehören die Auferlegung von Wohlverhaltensregeln und die Ausstellung professioneller Lizenzen. Jedes öffentliche Angebot der Wertpapiere eines französischen Unternehmens zur Zulassung an einem Wertpapiermarkt bedarf der vorherigen Zustimmung des CMF. Die Wertpapierbörsen gehen den Weg der Globalisierung. Die branchenbezogen arbeitenden Investmenthäuser üben seit längerer Zeit Druck auf die Finanzmärkte aus, sich zusammenzuschließen. Länderübergreifende Wechselbeziehungen entstehen durch Börsenallianzen und –fusionen sowie durch die Entwicklung elektronischer Netzwerke. Interne Märkte sollen geöffnet werden, Hindernisse des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels sind zu beseitigen. Im Interesse der Anleger gilt dabei Transparenz als eine Grundvoraussetzung für funktionierende Kapitalmärkte. Ein Informationsaustausch und eine Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der wichtigsten Finanzzentren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist deshalb unerläßlich. [...]
Jeder, der gewerblich Wertpapierdienstleistungen erbringen will, bedarf der Zulassung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Die Tätigkeit der beiden Aufsichtsämter ist entsprechend einem funktionalen Ansatz abgegrenzt. Während beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Zulassung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen und die Solvenzaufsicht im Mittelpunkt stehen, ist es beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel die Überwachung des Wertpapierhandels inklusive der Einhaltung der den Wertpapierdienstleistungsunternehmen obliegenden Verhaltensregelen.77 Somit werden Kompetenzüberschneidungen vermieden. Von großer Aktualität sind die schweren Mängel in der Geschäftsabwicklung bei den Direktbanken. Die schlechte Erreichbarkeit aufgrund der unzureichenden technischen und personellen Ausstattung der Direktbanken führte zu zahlreichen Kundenbeschwerden. (Dieses Problem tritt auch in den USA auf.) Banken sind gemäß Paragraph 33 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet, die von ihnen angebotenen Wertpapierleistungen ordnungsgemäß abzuwickeln und dafür die nötigen Mittel bereitzustellen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen kann bei nachhaltigen und schweren Verstößen einer Bank die Lizenz entziehen.78 Diese erheblichen organisatorischen Probleme entstanden in Frankreich nicht, da das Wachstum des Direktbanken-Marktes dort nicht das hiesige Ausmaß erreichte.79 Darüber hinaus garantiert die Handelsüberwachungsstelle der Börse eine hohe Preisqualität durch laufende Veröffentlichung der aktuellen Kurse, Umsätze, Geld-Brief-Spannen und deren Kontrolle. Die Handelsüberwachungsstelle übernimmt als Organ der Börse die eigenverantwortliche Überwachung des Handels an der Börse und der Börsengeschäftsabwicklung. Während sie das Tagesgeschäft im Neuen Markt kontrolliert, übernimmt die Börsenaufsichtsbehörde die Rechts- und Marktaufsicht über die Makler und die Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 1 Börsengesetz. Dazu gehören die Aufsicht über die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften, die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und die elektronischen Hilfseinrichtungen der Börse sowie die Geschäftsabwicklung. Die Designated Sponsors unterliegen als Handelsteilnehmer der Überwachung durch die Handelsüberwachungsstelle und die Geschäftsführung der FWB.80 Die Börsenaufsicht in Frankreich erfolgt durch die Commission des Opérations de Bourse (COB) und durch den Conseil des marchés financiers (CMF). Die Aufgaben der 1967 gegründeten COB gliedern sich in die Bereiche Anlegerschutz, Informationstransparenz und Funktionstüchtigkeit der Finanzmärkte. So obliegt es der COB, die Emissionsprospekte für die Zulassung zum Nouveau Marché zu überprüfen. Die geforderten Inhalte sind der COB-Anweisung „Prise en application du règlement No 95-01 relatif au Nouveau Marché“ zu entnehmen. Die von der COB ausgestellten „Visa“ bestätigen lediglich, daß der Emissionsprospekt alle essentiellen Elemente enthält. Sie stellen keine Wertschätzung des Angebotes dar. [...]
erlassen, die quasi Gesetzeskraft haben und setzt die Wertpapiergesetze und Verordnungen vor Gerichten durch. Im Rahmen der Überwachung der IPOs überprüft die Division of Corporation Finance die Registrierungsunterlagen gemäß dem Securities Act auf die vollständige und korrekte Offenlegung aller wesentlichen Fakten. Sie antwortet formal auf die Registrierung mit einer Stellungnahme. Der Securities Act verbietet (mit spezifizierten Ausnahmen) Angebot und Verkauf von Wertpapieren, die nicht bei der SEC registriert sind. NASD Regulation, Inc., ein einhundertprozentiges Tochterunternehmen der NASD, ist als selbstregulierende Gesellschaft des Wertpapiersektors bei der SEC registriert. Sie überprüft die Redlichkeit („fair and reasonable”) der Konsortialvergütung. Eine derartige Überprüfung gibt es beispielsweise in Deutschland nicht. Die durch das Corporate Financing Department gemäß der NASD Regulation’s Corporate Financing Rule durchgeführten Überprüfungen der Vertragsverhältnisse zwischen den Emittenten und den Konsorten auf Basis des internen Dokumentes „Underwriting Compensation Guidelines“ sollen gewährleisten, daß Emittenten einen fairen Anteil am Emissionserlös erhalten. Die SEC erklärt die Registrierung der Wertpapiere nicht ohne die Stellungnahme der NASDR „no objections“ für wirksam. Im Jahre 1996 wurde das Nasdaq Market Watch Department geschaffen. Es überwacht den Real-Time-Handel aller an der Nasdaq gelisteten Wertpapiere während des Handelstages hinsichtlich der Kurse und der Volumina der Umsätze. Im Falle ungewöhnlicher Marktaktivitäten kann sich Market Watch mit dem Emittenten oder dem Market Maker in Verbindung setzen, um die Ursachen festzustellen. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde auf Basis des Wertpapierhandelsgesetzes gegründet und nahm 1995 seine Tätigkeit auf. Seine Aufgaben sind die Sicherstellung des Anlegerschutzes sowie der Transparenz und der Integrität der Wertpapiermärkte. Dabei kommt dem Anlegerschutz im Rahmen der vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wahrgenommenen Marktaufsicht eine besondere Bedeutung zu. Der Anleger soll selbständige und eigenverantwortliche Anlageentscheidungen treffen können, die durch eine möglichst weitgehende Transparenz über den Umfang der angebotenen Leistungen der Kreditinstitute, über entstehende Kosten sowie über grundlegende Eigenschaften und Risiken von Anlageformen erreicht werden.75 Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Es ist zuständig für die Beseitigung von Mißständen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels oder von Wertpapierdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können.76 Aufgrund der beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel eingehenden Kundenbeschwerden bezüglich des Erbringens von Wertpapierdienstleistungen schreibt die Behörde das betreffende Wertpapierdienstleistungsunternehmen an, falls dies angebracht erscheint. Der Inhalt der Stellungnahmen wird den Beschwerdeführern bei Zulässigkeit mitgeteilt. Das BAWe wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Es betreibt keine Rechtsberatung für Anleger und ist auch keine Schiedsstelle. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832424947
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Aktie, Nasdaq, Risikogesellschaft, Neurer Markt, Börse



