Vergleich der UNO-Charta mit den Grundsätzen Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" sowie John Rawls "Das Recht der Völker"
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Daniel Monazahian
- Abgabedatum: Januar 2005
- Umfang: 107 Seiten
- Dateigröße: 475,2 KB
- Note: 4,0
- Institution / Hochschule: Universität Potsdam Deutschland
- Bibliografie: ca. 94
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1339-2
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Monazahian, Daniel Januar 2005: Vergleich der UNO-Charta mit den Grundsätzen Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" sowie John Rawls "Das Recht der Völker", Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Immanuel Kant, Frieden, UNO, Völkerrecht, John Rawls
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Diplomarbeit von Daniel Monazahian
Einleitung:
Auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001 sowie den Kriegen im Irak und in Afghanistan kam eine neue „internationale Diskussion“ auf, die Lösungen suchte, wie es in Zukunft möglich ist Konflikte friedlich beizulegen. Auf Grund des Verhaltens der USA gegenüber der UNO und anderen Staaten, wobei einige europäische Staaten, wie Frankreich und Deutschland, eine führende Rolle spielten, kam sowohl in der Presse aber auch innerhalb der Sozialwissenschaften (v.a. in der Politikwissenschaft und hier besonders in den Bereichen internationale Politik und politische Philosophie) eine neue Diskussion auf über die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen in der internationalen Politik, insbesondere die Frage, wie Kriege von der UNO verhindert werden können. (Konfliktprävention) In diesem Zusammenhang erhielten klassische Werke wie Immanuel Kants „Zum ewigen Frieden“ von Seiten der Politikwissenschaft eine neue Bedeutung und große Aufmerksamkeit durch die Presse, weil man sich davon Denkanstöße und eventuell Lösungsansätze für eine friedliche Konfliktbeilegung erhoffte.
Rawls betont in seiner Theorie des „Politischen Liberalismus“, dass „wir uns gerade dann der politischen Philosophie zuwenden, wenn unsere gemeinsamen politischen Überzeugungen (wie Walzer sagen würde) nicht mehr tragen, und ebenso, wenn wir mit uns selbst uneins sind“.
Besonders das Verhalten der USA innerhalb der internationalen Gemeinschaft wurde sehr kontrovers gesehen und diskutiert, weil die organisierte Gewalt sowohl heute als auch 1918 und 1945 eine doppelte Rolle spielt bei der Frage Krieg oder Frieden, in dem sie „sowohl das Problem, das es zu lösen gilt, als auch eine der Lösungen, die sich anbieten – eine Lösung für sich selbst“ darstellt. Die Diskussion führte soweit, dass es zu einer „Spaltung“ Europas kam, nämlich den Staaten, die den Irak-Krieg der USA befürworteten (Großbritannien, Polen), dem sog. „neuen Europa“ und denen, die den Krieg ablehnten (insbesondere Frankreich, Deutschland), das sog. „alte Europa“. Die Formulierung „altes Europa“, die der amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als negative Bezeichnung für die Kriegsgegner wählte, sollte sich in der Folgezeit in einen positiven Begriff wandeln, weil man sowohl in der Presse als auch in Regierungskreisen den Begriff „altes Europa“ mit „europäischen Errungenschaften“, wie Demokratie, Gewaltenteilung und eben auch friedlicher Konfliktlösung anhand Kants Werk „Zum ewigen Frieden“ in Verbindung brachte. Diese Diskussion wurde wiederum von der Presse aufgenommen, um zu überprüfen, inwieweit die Ideen von Immanuel Kant zur Schaffung eines „ewigen Friedens“ überhaupt durch die aktuelle internationale Politik bzw. UNO realisiert worden sind bzw. zu realisieren sind.
In dieser Arbeit soll der Versuch gemacht werden herauszufinden, inwieweit die UNO überhaupt noch dazu beitragen kann Konflikte auf der Welt friedlich beizulegen. Zu diesem Zweck werden Kants´ klassische Grundsätze in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ mit John Rawls Grundsätzen in seinem neuerem Werk „Das Recht der Völker“ sowohl mit der UNO-Charta sowie Regierungsstellungnahmen der Bundesregierung zur Gestalt der UNO-Charta verglichen.
Um im weiteren Verlauf der Arbeit die Bedeutung der Begriffe „Krieg“ und „Frieden“ in der internationalen Politik besser zu verstehen, werden vor der eigentlichen Darstellung der Theorien von Immanuel Kant und John Rawls die Begriffe „Frieden“ sowie „Krieg“ definiert sowie ihre Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte dargestellt, damit man die aktuelle Bedeutung der Begriffe besser verstehen bzw. einordnen kann.
Das Thema zu dieser Arbeit wird durch zwei persönliche Umstände begründet. Zum einen ist mein Vater Iraner, wie man meinem Nachnamen entnehmen kann (s. George W. Bushs „Achse des Bösen“). Der zweite Umstand bzw. das zweite „persönliche Motiv“ für dieses Thema liegt schon länger zurück; es hat seinen Ursprung im Datum meiner Geburt, 11. September 1977 und den indirekt damit verbundenen tragischen Ereignissen in New York am 11. September 2001. Diese Erinnerung wird mich immer begleiten. Diese beiden Umstände führen dazu, dass mich das Thema der „Terroranschläge des 11. September 2001“ bzw. die darauf erfolgte Reaktion der USA mit der Bildung der sog. „Achse des Bösen“ (Afghanistan, Irak, Iran, Nordkorea) indirekt betrifft.
In diesem Zusammenhang habe ich mir natürlich Gedanken darüber gemacht, wie die Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 aussehen sollte. Meine erste, emotionale Reaktion war es auch, die „Verantwortlichen“ der Terroranschläge zu fassen oder „unschädlich“ zu machen. Aber schon während des Afghanistan-Krieges der USA und noch mehr während des Irak-Krieges kamen mir Zweifel, ob Krieg das angemessene Mittel bzw. die „angemessene Antwort“ auf die „neue Bedrohung“ darstellten. Wie man in der Arbeit sehen wird, ist Krieg nicht das angemessene Mittel, der neuen „Bedrohung“ Herr zu werden, nach meiner Meinung.
Die „Scheitern“ der UNO bzw. deren eingeschränkte Handlungsfähigkeit erkläre ich im Laufe der Arbeit damit, dass die UNO nicht, wie einige Autoren meinen, Kants Ideal eines „ultra-minimalen“ bzw. „extrem-minimalen Weltstaats“ gleicht, sondern das es sich vielmehr um Kants „negativen Ersatz / Behelf“, den Staaten-“Bund“ handelt, bei dem die ständige Gefahr des Ausbruchs einzelner Mitglieder besteht, auf Grund ihrer „rechtscheuenden, feindseligen Neigung“ (s. USA / Irak-Resolution im UNO-Sicherheitsrat) bzw. das die Staaten nach wie vor die „zentralen Akteure“ der UNO darstellen, was gleichzeitig bedeutet, dass eine erfolgreiche Arbeit der UNO immer auch abhängig vom „politischen und moralischen Willen“ der Mitgliedstaaten ist.
Ein zweiter Grund für das Scheitern der UNO liegt in der UNO-Charta begründet, nämlich zum einen in ihrer Form, die nur einem „Vertrag“ entspricht, dessen Durchsetzungskraft abhängig ist von der „Akzeptanz“ der Entscheidungen durch die Mitgliedstaaten, und zum anderen in der „Kompetenz-Verteilung“, in dem der Sicherheitsrat gemäß Artikel 24 der UNO-Charta die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ hat und nicht, wie man annehmen müsste, die Generalversammlung als „Gremium aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen“. Denn die Staaten erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt“, wobei er durch die Veto-Möglichkeit der ständigen Mitglieder (USA, China, Russland, Frankreich, Großbritannien) einer sog. „Hegemonie der Fünf“ ausgesetzt ist, was dazu führt, dass er in bestimmten Bereichen nicht die Macht hat Konflikte zu beenden bzw. das Handeln einzelner Staaten zu verurteilen.
Generell ist zu beobachten, dass von der allgemeinen Öffentlichkeit (Medien – Zeitschriften / Fernsehen sowie pol. Institutionen) bis hin zu den Regierungen der Länder sich immer dann der „politischen Theorie / Philosophie“ zugewendet bzw. mehr beachtet wird, wenn sich Weltkrisen ereignen bzw. Kriege (s. Konflikt USA – UNO über sog. „präventive Kriege“ – Afghanistan, Irak), weil sie sich von der politischen Theorie Antworten bzw. Lösungen für die „dringendsten politischen Fragen“ erhoffen z.B. ab wann ist ein Krieg „gerecht“ bzw. „gerechtfertigt“?
Um die Begriffe „Frieden“ und „Krieg“ besser einordnen zu können innerhalb der Theorien, werden vor der Darstellung der Theorien von Immanuel Kants „ewigem Frieden“ und John Rawls „Recht der Völker“ im 2. Kapitel die Begriffe „Frieden“ und „Krieg“ definiert und ihre Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte aufgezeigt bis zur Entstehung der Vereinten Nationen und der UNO-Charta im Jahr 1945, in der die Ziele der UNO (s. Präambel der UNO-Charta) festgelegt worden sind auf Grund der Erfahrungen der beteiligten Staaten des 2. Weltkrieges sowie durch das „Scheitern“ des „Völkerbundes“ zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 4 |
| 2. | Die Theorien von Immanuel Kant und John Rawls | 7 |
| 2.1 | Definition der Begriffe „Frieden“ und „Krieg“ und ihre Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte | 7 |
| 2.2 | Immanuel Kant „Zum ewigen Frieden“ | 19 |
| 2.3 | John Rawls „Das Recht der Völker“ | 32 |
| 2.4 | Unterschiede zwischen Kant und Rawls | 48 |
| 2.5 | Kants Theorie „Zum ewigen Frieden“ im wissenschaftlichen Diskurs | 51 |
| 2.6 | Rawls Theorie „Das Recht der Völker“ im wissenschaftlichen Diskurs | 54 |
| 3. | Die Gliederung der UNO-Charta | 60 |
| 4. | Vergleich der Theorien Rawls und Kants mit der UNO-Charta | 62 |
| 4.1 | Die UNO-Charta - Verfassung, Vertrag oder Verfassungsvertrag? | 62 |
| 4.2 | Vergleich Kant - UNO-Charta | 66 |
| 4.3 | Vergleich Rawls - UNO-Charta | 69 |
| 4.4 | Stellungnahmen der Bundesregierung | 74 |
| 5. | Fazit und Ausblick | 80 |
| 5.1 | Fazit | 80 |
| 5.2 | Die UNO-Charta und die „Gestalt der UNO“ : extrem minimaler, ultra minimaler bzw. homogener Weltstaat oder doch Völkerbund ? | 84 |
| 5.3 | Ausblick | 89 |
| 6. | Anlagen | 94 |
| 6.1 | Tabellen | 94 |
| 6.2 | Literatur | 96 |
Textprobe:
Kapitel 2.4, Unterschiede zwischen Kant und Rawls:
Man kann zusammenfassend für diesen Abschnitt festhalten, dass sowohl Kant als auch Rawls danach streben, einen perfekten Plan mit Handlungsempfehlungen für die aktuelle internationale Politik zu skizzieren, unter dem ein „ewiger Frieden“ auf der gesamten Welt möglich ist.
Kants Ziel in seinem Werk „Zum ewigen Frieden“ ist die vollständige Beendigung aller bestehenden und zukünftigen Kriege.
Kant geht davon aus, dass „allein dadurch, dass das Geschichtlich-Faktische, die reale Politik, unter das Intelligible, die Idee des Rechts, gestellt wird, kann die in sich hinfällige, dem Zufall preisgegebene Welt menschlichen Handelns „ewigen“ Frieden gewinnen.“ In dem die reale Politik der Idee des Rechts „unterstellt“ wird erfolgt gleichzeitig eine Begrenzung der Politik durch das Recht, weil die reale Politik, die nichts anderes als „dem Zufall preisgegebenes menschliches Handeln“ ist, dem Recht „unterstellt“ wird d.h. sich an die erlassenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien halten muss, kann durch das nun mehr geregelte, also nicht dem Zufall überlassene menschliche Handeln, ewiger Friede gewonnen werden. Das Recht soll innerhalb als auch zwischen Staaten gelten, so dass die „private Willkür“ abgelöst und vom öffentlichen Recht zurückgedrängt wird.
Die Grundidee zum „ewigen Frieden“ übernahm Kant von Augustinus Theorie, wobei er aber versucht den „ewigen Frieden“ nicht vom jenseits sondern vom diesseits aus zu regeln, um den „ewigen Frieden“ noch „auf Erden“ erleben zu können. Der „ewige Friede“ soll demnach nicht „im Himmel“, sondern auf der Erde selbst verwirklicht werden.
Kant versucht den „ewigen Frieden“ zu verwirklichen, in dem er 6 sog. „Präliminarartikel“, die die Hindernisse für einen ewigen Frieden aufzählen und 3 sog. „Definitivartikel“ aufstellt, die die Bedingungen zur Bewahrung und Sicherung des „ewigen Friedens“ auf der staatsrechtlichen, völkerrechtlichen sowie weltbürgerlichen Ebene genauer regeln. Denn „der Friedenszustand unter Menschen, die nebeneinander leben, ist kein Naturzustand, der vielmehr ein Zustand des Krieges ist…Er muss also gestiftet werden…“. Der „ewige Frieden“ soll verwirklich werden, in dem zwischen den Staaten ein „Friedensbund“ geschafft wird, der sich vom „Friedensvertrag“ darin unterscheidet, „dass dieser bloß einen Krieg, jener aber alle Kriege auf immer zu endigen suchte“. Er soll „keine leere Idee sein, sondern eine Aufgabe, die, nach und nach aufgelöst, ihrem Ziel beständig näher kommt“.
Damit Staaten aus dem „gesetzlosen Zustand“ herauskommen, „müssen sie ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat, der letztlich alle Völker der Erde befassen würde, bilden“. Allerdings ist dieser „Völkerstaat“, trotz Kants Idee einer „Weltrepublik“, „nur das negative Surrogat eines den Krieg abwehrenden, bestehenden und sich immer ausbreitenden Bundes den Strom der rechtscheuenden, feindseligen Neigung aufhalten, doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs.“ Das würde bedeuten, dass ein sich „ausbreitender Bund“, auch der Friedensbund, immer damit rechnen muss, dass einzelne Staaten, auf Grund ihrer „rechtscheuenden, feindseligen Neigung“, sich dazu entschließen, diesen Bund zu verlassen, um ihre eigenen Interessen besser durchsetzen zu können, nötigenfalls auch mit Gewalt. Außerdem fehlt es dem „Friedensbund“ in Form eines „ultra-minimalen Weltstaates“ (UMWS) an öffentlichen Gesetzen sowie autorisierten Gerichten. Daraus folgt, dass die Staaten ihre Konflikte selber regeln müssen, weil es im „ultra-minimalen Weltstaat“ keine Gesetze sowie autorisierten Gerichte gibt, die das Verhalten der Mitglieder des UMWS kontrollieren bzw. bei einem Fehlverhalten eines der Mitglieder rechtliche Schritte in die Wege leiten. Dies stellt eines der Hauptprobleme des UMWS dar. Einige Autoren fordern deshalb, dass der Krieg nur im Rahmen eines „föderativen Bundes“ eingegrenzt wird, weil das Konzept eines Weltstaates „die (Selbst-) Abschaffung eben der Akteure zur Voraussetzung hat, von deren Verlässlichkeit wir den Frieden einzig erwarten können“.
Dadurch, dass es dem UMWS an öffentlichen Gesetzen sowie autorisierten Gerichten fehlt, ist er nicht in der Lage „die rechtscheuende, feindselige Neigung“ der Staaten im UMWS zu unterdrücken bzw. zu regulieren.
Die sog. „Leitidee“ Rawls ist es, in dem er Kants Argumentation in „Zum ewigen Frieden“ folgt, zu erklären, wie es möglich wäre, eine Gesellschaft liberaler und achtbarer Völker zu errichten.
Die Errichtung einer Gesellschaft liberaler und achtbarer Völker soll auf Grund einer sog. „Grundrechtscharta“ des Rechts der Völker erfolgen, die bestimmte elementare Grundsätze der politischen Gerechtigkeit enthält und somit das Handeln freier und unabhängiger Völker bestimmt.
Allerdings fordert das „Recht der Völker“ nicht explizit die Beendigung aller bestehenden und zukünftigen Kriege. Vielmehr führt die Achtung der Menschenrechte innerhalb des „Rechts der Völker“ dazu, dass den Gründen zur Rechtfertigung von Kriegen und den Formen der Kriegsführung Beschränkungen auferlegt werden.
Diese beiden Funktionen des Rechts der Völker führen dazu, dass ein Krieg nicht mehr ein zulässiges Mittel der Regierungspolitik ist bzw. nur dann gerechtfertigt wäre, wenn er der Selbstverteidigung oder dem Schutz von Menschenrechten dienen würde.
Rawls fordert deshalb die „wohlgeordneten Völker“ (liberale u. achtbare Völker) dazu auf, belastete Gesellschaften zu unterstützen bis sie auch wohlgeordnet werden.
Die „Schaffung wohlgeordneter Völker“ soll durch 3 Leitsätze der Unterstützungspflicht erfolgen : 1. Der erste Leitsatz fordert die „Verwirklichung und Bewahrung gerechter Institutionen“. Nur „gerechte Institutionen“ führen dazu, dass sich „belastete Gesellschaften“ in absehbarer Zeit in sog. „wohlgeordnete Völker“ umwandeln. 2. Der zweite Leitsatz fordert „wohlgeordnete Gesellschaften“ dazu auf, sich bei der Unterstützung die allumfassende Bedeutung der politischen Kultur einer belasteten Gesellschaft zu vergegenwärtigen. Nur ihre politische Kultur hat die belasteten Gesellschaften in diese Situation gebracht. Deshalb muss man vor der eigentlichen „Unterstützung belasteter Gesellschaften“ die politische Kultur und ihre entscheidenden Elemente analysieren, die u.a. die politische Kultur, die politischen Tugenden und die Zivilgesellschaft eines Landes, die Redlichkeit und dem Fleiß seiner Bürger, deren Fähigkeit zu Innovationen uvm. umfasst. 3. „Belastete Gesellschaften“ sollen ihre eigenen Angelegenheiten in vernünftiger und rationaler Weise regeln, so dass sie schließlich Mitglieder einer Gesellschaft wohlgeordneter Völker werden. Diese Forderung stellt das eigentliche Ziel dar, in dem „wohlgeordnete Gesellschaften“ „belastete Gesellschaften“ dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten in vernünftiger und rationaler Weise eigenständig zu regeln, so dass sie letztendlich zu Mitgliedern einer „Gesellschaft wohlgeordneter Völker“ (liberale und achtbare Völker) werden. Sobald dieses Ziel erreicht ist, ist keine weitere Unterstützung erforderlich, „auch wenn die nun wohlgeordneten Gesellschaften nach wie vor vergleichsweise arm sein mögen“.
In den nachfolgenden Kapiteln 2.5 und 2.6 soll die wissenschaftliche Debatte über Kants „Zum ewigen Frieden“ sowie John Rawls „Das Recht der Völker“ skizziert werden, um die (teilweise kontroverse) Diskussion der Theorien darzustellen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836613392
Arbeit zitieren:
Monazahian, Daniel Januar 2005: Vergleich der UNO-Charta mit den Grundsätzen Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" sowie John Rawls "Das Recht der Völker", Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Immanuel Kant, Frieden, UNO, Völkerrecht, John Rawls



