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Ein Verfassungsvertrag für Europa - Kritische Betrachtung des Konventvorschlags

Zuständigkeiten, Verfahren, wirtschaftspolitische Konsequenzen

Ein Verfassungsvertrag für Europa - Kritische Betrachtung des Konventvorschlags
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Annett Pilke
  • Abgabedatum: Oktober 2003
  • Umfang: 89 Seiten
  • Dateigröße: 1,7 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Hochschule für Bankwirtschaft (HfB) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9445-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9445-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9445-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Pilke, Annett Oktober 2003: Ein Verfassungsvertrag für Europa - Kritische Betrachtung des Konventvorschlags, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Europäische Union, Verfassung, Zuständigkeitsverteilung, Wirtschaftspolitik, EU-Parlament

Bachelorarbeit von Annett Pilke

Einleitung:

Die Schweden entschieden sich am 14.9.2003 gegen die Euro-Einführung. Im Vorfeld des Irak-Krieges verfochten die europäischen Staaten zum Teil konträre außenpolitische Positionen. Mehr als 2/3 der Bürger Lettlands stimmten am 20.9.2003 für den Beitritt zur EU.

Das sind Beispiele für die unterschiedlichen Vorstellungen darüber, wie der ökonomische und politische Integrationsprozess Europas ablaufen sollte. Die anstehenden Erweiterungen entfachten erneut eine Diskussion um die endgültige Gestalt der zunehmend heterogenen Union.

Diese Entwicklung veranlasste den Europäischen Rat in Laeken Ende 2001 einen Konvent einzuberufen, um alternative Entwürfe für die Zukunft Europas zu ergründen. In ihm waren die Regierungen und Parlamente der Mitglied- und Beitrittsländer, das (Europäische) Parlament und die (Europäische) Kommission vertreten. Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde ein offenes Forum geschaffen, um die europäischen Institutionen zu reformieren. Ziel des Konvents, der im Juli 2003 einen Verfassungsvertragsentwurf (VVE) vorlegte, war es, die Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union klarer zu bestimmen; die Demokratie, Transparenz und Effizienz ihrer Organe zu erhöhen sowie Normsetzungsverfahren zu vereinfachen.

Gang der Untersuchung:

Kapitel 2 untersucht, dieser Struktur folgend, inwieweit der Konvent die so definierten Anforderungen tatsächlich im VVE umsetzt. Gleichzeitig wird erörtert, ob der VVE den zwiespältigen Staatenverbund-Charakter der EU als Union der Staaten und Union der Völker eher verstärkt denn überwinden hilft. Dazu werden zunächst die gegensätzlichen integrationspolitischen Strategien erläutert, welche die Debatte im Konvent prägten. Das Kapitel wird mit einem Fazit, welches die institutionellen Reformen des VVE würdigt, abgeschlossen.

Kapitel 3 prüft – unter Verwendung der Ergebnisse dieser Analyse - mögliche wirtschaftspolitische Konsequenzen des VVE. Dort kann es nicht darum gehen, Kennziffern zu errechnen, sondern anhand von Beispielen der Finanz-, Geld- und Regulierungspolitik denkbare Entwicklungen aufzuzeigen. Zusätzlich wird der VVE in bestimmten Teilgebieten daran gemessen, welchen Beitrag dieser für die Stärkung des Wettbewerbs oder weitere Harmonisierung leistet. Dazu werden eingangs diese beiden wirtschaftspolitischen Integrationsstrategien vorgestellt. Am Ende des Kapitels wird in einem Fazit die abschließende Bewertung vorgenommen.

Kapitel 4 konzentriert die Ergebnisse des 2. und 3. Kapitels und berührt ihre Verbindungen. Es fragt nach denkbaren Konsequenzen des VVE für die Demokratie in Europa und das Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander. Zu letzterem lassen u.a. die Änderungswünsche der europäischen Regierungen zum VVE erste Schlussfolgerungen zu. Das Kapitel gibt einen Ausblick, welche dieser Pläne in den endgültigen Verfassungsvertrag eingehen könnten.

Die vorliegende Arbeit berücksichtigt den Stand der Literatur zum Konvent bis Ende Juli 2003. Danach konnten nur noch punktuell neue Veröffentlichungen berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis iv
Tabellenverzeichnis iv
1. Einleitung und Ziel der Arbeit 1
2. Der VVE: Grundlagen und integrationspolitische Einordnung 2
2.1 Integrationspolitische Strategien in der Konventdebatte 3
2.1.1 Supranationales Denken: Grundlagen und Vorschläge 3
2.1.2 Intergovernmentales Denken: Grundlagen und Vorschläge 5
2.1.3 Zwischenergebnis 6
2.2 Zuständigkeit: Eindämmung versus Ausweitung der Unionstätigkeit 6
2.2.1 Subsidiaritätsprinzip: Theoretische Grundlage und Umsetzungsdefizite 6
2.2.2 Subsidiarität im VVE: Mehr Verankerung aber mangelnde Entschlossenheit 8
2.2.3 Einzelermächtigung und Zuständigkeitskatalog: Stringenz oder Aufweichung 9
2.2.4 Exkurs: Austrittsrecht als Extremform der Kompetenzrückübertragung? 12
2.2.5 Zwischenergebnis 13
2.3 Organe: Neue Struktur und veränderte Machtbalance 14
2.3.1 Geteilte Führung: Die Präsidenten von Kommission und Europäischem Rat 14
2.3.2 Kommission 18
2.3.3 Europäischer Rat 21
2.3.4 Ministerrat 22
2.3.5 Parlament 28
2.3.6 Zwischenergebnis 30
2.4 Normsetzung: Erneuerte Verfahren 31
2.4.1 Schaffung einer Normenhierarchie: Überblick über die Vorschläge des VVE 31
2.4.2 Mitentscheidungsverfahren: Künftig ordentliches Rechtssetzungsverfahren 34
2.4.3 Delegierte Verordnung: Übertragung legislativer Gewalt 35
2.4.4 Durchführungsrechtsakte: Komitologie und Einfluss der Mitgliedstaaten 38
2.4.5 Zwischenergebnis 39
Fazit: Kapitel 2 39
3. Mögliche wirtschaftspolitische Auswirkungen des VVE 41
3.1 Wirtschaftspolitische Integrationsstrategien 41
3.1.1 Harmonisierungsstrategie: Vorteile und Nachteile 42
3.1.2 Wettbewerbsföderalismus: Vorteile und Nachteile 43
3.1.3 Zwischenergebnis 43
3.2 Finanzpolitik im VVE: Geringer Beitrag zur Konsolidierung 44
3.2.1 Fiskalische Äquivalenz: Begriff und Implikation 44
3.2.2 Eigenmittel: Neue Finanzierungsquellen erschließen 46
3.2.3 Mehrjähriger Finanzrahmen: Höhere Bindungswirkung 48
3.2.4 Haushaltsverfahren: Stärkere Beteiligung des Parlaments 49
3.2.5 Exkurs: Ende des Stabilitäts- und Wachstumspakts? 50
3.2.6 Exkurs: Steuerpolitik im VVE  Absage an den einheitlichen Steuerraum? 52
3.2.7 Zwischenergebnis 53
3.3 Geldpolitik im VVE: Unabhängigkeit und Preisstabilität gefährdet 54
3.4 Regulierungspolitik im VVE: Harmonisierung oder Konvergenz 55
3.4.1 Sozialpolitik: Europaweite Koordinierung 56
3.4.2 Binnenmarktregeln im VVE: Wettbewerbs- oder politische Ziele 59
3.4.3 Zwischenergebnis 62
Fazit: Kapitel 3 62
4. Schlussbemerkungen und Ausblick 63
Anhang 65
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren 65
Rechtsänderungen im Binnenmarkt 66
Bestimmungen des VVE zu den Organen 67
Literaturverzeichnis 71
Verzeichnis der Dokumente 81
Verzeichnis der Urteile 83

Automatisiert erstellter Textauszug:

die Bevölkerung der Mitgliedstaaten „degressiv proportional“ berücksichtigt werden, bei einem Minimum von vier Sitzen pro Mitgliedsland (Art. I-19 Abs. 2). Die Auffassung von Emmanouilidis/Gierig, dass dies die repräsentative Vertretung der Unionsbürger, also demokratische Legitimität gewährleistet,136 wird geteilt. Gleichzeitig können „Minderheiteninteressen“, dass heißt die der kleineren Mitgliedstaaten geschützt werden. Die abschließende Wertung hängt jedoch von dem Europäischen Ratsbeschluss ab. Es bleibt abzuwarten, ob • • die Über-/Unterrepräsentation der einzelnen Mitgliedstaaten im Parlament die Verschiebung der Stimmengewichte im Ministerrat durch die neue qM kompensiert und ein Interessenausgleich zwischen großen und kleinen Staaten stattfindet. Im Ganzen ebnet der Konventsentwurf zum Parlament den Weg für mehr Supranationalismus und Demokratie in der EU. Er ist eine herausragende Leistung, was Estaigns Sicht bestätigt. 2.3.6 Zwischenergebnis [...]

ter der 15 EU-Staaten tagen, kommen in der Euro-Gruppe jene der Eurozone zusammen. Über ein Protokoll120, auf das Art. III-89 verweist, wird der Euro-Gruppe eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Dort wird bestimmt, dass die zwölf Minister bei Bedarf informelle Sitzungen abhalten, zu denen die Kommission und die EZB eingeladen sind. Die Euro-Gruppe wählt mehrheitlich einen Präsidenten auf zweieinhalb Jahre. Vorstellbar ist, dass in diesem Gremium u.a. folgende Entscheidungen des ECOFIN vorbereitet und abgesprochen werden, bei dem nur die Minister der Euro-Gruppe nach Art. III-88 Abs. 2 und. III-90 Abs. 2stimmberechtigt sind: • Koordinierung der Budgetdisziplin, Ausarbeitung eigener Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die mit denen der gesamten Union vereinbar sind,121 sowie hinreichende Überwachungsmechanismen (Art. III-88 Abs. 1) • Entwicklung eines gemeinsamen Standpunkts zu Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion. Dieser wird innerhalb der zuständigen internationalen Einrichtungen und Konferenzen im Finanzbereich vertreten, um die Stellung des Euro im internationalen Währungssystem zu sichern (Art. III-90 Abs. 1 und Abs. 3). Die Meinungen im Konvent zu diesem Thema waren zu Recht gespalten.122 Der Vorschlag ist in zweierlei Hinsicht kontrovers – bezüglich einer einheitlichen Wirtschaftspolitik in Europa und bezüglich des Verhältnisses von Wirtschafts- und Währungspolitik im Euroraum. Schon das o.g. Protokoll weist darauf hin, eine „engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet“ fördern zu wollen. Dies könnte eine Spaltung der Mitgliedstaaten hervorrufen, was nicht nur die Kohärenz der Wirtschaftspolitik gefährdet,123 sondern generell der europäischen Integration entgegenwirkt. Tendenzen in diese Richtung sind zu beobachten. Beispielsweise wurde nach der o.g. Ablehnung des Euro in Schweden polemisiert, eine Freihandelszone zusammen mit Großbritannien und Dänemark einzurichten.124 Trotz der Widersinnigkeit dieser Aussage, treten darin die Empfindlichkeiten zwischen Euro- und Nicht-EuroStaaten zutage. Es ist denkbar, dass diese in der erweiterten EU zunehmen, wenn dann die Euro-Staaten in der Minderheit sind. Im Extremfall verhinderte dies die Vergrößerung des gemeinsamen Währungsraums. Ein Beibehalten der informellen Euro-Gruppe hätte die Vorzüge von intensiverer wirtschaftspolitischer Koordinierung in der Eurozone nutzten können, aber die unerwünschten Konsequenzen ihrer Konstitutionalisierung umgangen. Den Konflikt zwischen Wirtschafts- und Währungspolitik in der Eurozone scheint der VVE [...]

Fraglich ist, ob dieser Übergang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bzw. zur qM für alle künftigen Entscheidungen in diesen Gebieten gilt. Eventuell könnte der Europäische Rat einen Zeitpunkt festlegen, nach welchem automatisch die frühere Regel gilt. Aus supranationaler Anschauung wird die Passerelle-Klausel begrüßt, weil sie ein weiterer Schritt ist, Mehrheitsentscheidungen regelmäßig anzuwenden und das Parlament zu involvieren. Allerdings wird vermutlich von ihr – wie in der Vergangenheit − wenig Gebrauch gemacht werden.118 Die Einstimmigkeit ist eine Barriere, die insbesondere in den High Politics wohl nur unter weitreichenden Zugeständnissen überwunden werden kann. Bezeichnend etwa ist in diesem Zusammenhang die Haltung Englands im Konvent, als es um den Übergang zu qM in Bereichen der GASP ging.119 Euro-Gruppe als informelles Gremium bestätigt Während im Rat (Wirtschaft und Finanzen), dem ECOFIN, die Wirtschafts- und Finanzminis116 117 [...]

Arbeit zitieren:
Pilke, Annett Oktober 2003: Ein Verfassungsvertrag für Europa - Kritische Betrachtung des Konventvorschlags, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Europäische Union, Verfassung, Zuständigkeitsverteilung, Wirtschaftspolitik, EU-Parlament

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