Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Thomas Heinrichs
- Abgabedatum: März 2004
- Umfang: 67 Seiten
- Dateigröße: 500,7 KB
- Note: 3,0
- Institution / Hochschule: Johannes Gutenberg-Universität Mainz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8150-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8150-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8150-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Heinrichs, Thomas März 2004: Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bilanzskandal, Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Interessenkonflikt, Unparteilichkeit
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Diplomarbeit von Thomas Heinrichs
Problemstellung:
Auf Grund der amerikanischen Bilanzskandale hat das Vertrauen in den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sehr stark gelitten.
Schon im Jahre 1977 konnte man in einer Umfrage feststellen, dass die Unabhängigkeit des Prüfers durch gleichzeitige Unternehmensberatung gefährdet sein kann, weil dieser bei solchen Tätigkeiten möglicherweise enormen Einfluss auf das Unternehmen ausübt und Unrichtigkeiten in der Buchführung billigt.
In der Folgezeit ist dieses Thema nicht weiter erörtert worden, da keine direkten Auswirkungen auf den Jahresabschluss durch gleichzeitige Beratung zu erkennen waren.
Die Problematik ist in Deutschland erstmals wieder im Jahre 1998 mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zur Sprache gekommen und wurde mit der Insolvenz des Energiekonzerns Enron im Jahre 2001 weltweit erkannt. Hier war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen an erheblichen Bilanzmanipulationen durch gleichzeitige Durchführung von Prüfung und Beratung beteiligt und die Unternehmenszahlen haben nicht die tatsächlichen Verhältnisse widergespiegelt. Somit stellen die Gefahren, welche sich aus der Verbindung von Prüfung und Beratung ergeben, kein nationales, sondern ein grundsätzliches Problem dar.
Der Jahresabschluss dient als wichtigstes Informationsinstrument für die Öffentlichkeit. Demnach ist es zwingend notwendig, dass Prüfungsgesellschaften eine unumstrittene Unabhängigkeit bewahren und falsche Sachverhalte im Rahmen der Bilanzierung erkennen bzw. aufdecken. Ist ein Prüfer an der Herbeiführung von Beratungsprojekten beteiligt, welche später einer unvoreingenommenen Beurteilung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung unterzogen werden sollen, können Interessenkonflikte entstehen.
Die Prüfung stellt eine prozessunabhängige Überwachung dar. Eine Beratung, welche über die Hilfestellung oder Abgabe von Handlungsempfehlungen hinausgeht, führt unweigerlich zur Selbstprüfung.
Diesen Interessenkonflikt sowie durchgeführte Maßnahmen und Entwürfe zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers werde ich in dieser Arbeit erläutern und kritisch würdigen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| 1. | Problemstellung | 1 |
| 2. | Gesetzliche Regelungen | 2 |
| 2.1 | Die deutschen Vorschriften | 2 |
| 2.1.1 | HGB und WPO | 2 |
| 2.1.2 | Das KonTraG | 6 |
| 2.1.3 | Das TransPub | 8 |
| 2.1.4 | Bedeutende Fälle der Rechtsprechung (BGH) | 9 |
| 2.2 | Die EU-Regelungen | 10 |
| 2.3 | Die amerikanischen Verordnungen | 11 |
| 2.4 | Vergleich der Vorschriften | 12 |
| 3. | Vorteile und Gefahren bei gleichzeitiger Prüfung und Beratung | 13 |
| 3.1 | Betriebswirtschaftliche Analyse | 13 |
| 3.2 | Theoretische Analyse | 16 |
| 3.3 | Empirische Analyse | 18 |
| 4. | Reformen und Entwürfe zur Stärkung der Unabhängigkeit | 19 |
| 4.1 | Der Sarbanes-Oxley Act | 19 |
| 4.2 | Das 10-Punkte-Programm | 24 |
| 4.3 | Reformen auf europäischer Ebene | 28 |
| 4.3.1 | Die Pläne der EU | 28 |
| 4.3.2 | Das Konzept der FEE | 30 |
| 5. | Auswirkungen der Reformen und mögliche Konflikte | 31 |
| 5.1 | Die Situation in Deutschland (HGB versus SOA) | 31 |
| 5.2 | Grundlegende Probleme durch unterschiedliche Ansätze | 33 |
| 5.2.1 | Die europäischen Vorschriften im Vergleich zu Deutschland (EU versus HGB) | 33 |
| 5.2.2 | Der amerikanische Einfluss auf Europa (USA versus EU) | 34 |
| 6. | Ausblick | 38 |
| 6.1 | Die Position des Wirtschaftsprüfers | 38 |
| 6.2 | Externe Qualitätskontrollen zur Sicherung der Unabhängigkeit | 40 |
| 6.3 | Überwachung der Einhaltung von Normen durch eine „Bilanzpolizei“ | 40 |
| 6.4 | Das „Benford´s Law“ | 41 |
| 7. | Thesenförmige Zusammenfassung | 42 |
| Anhang | VI | |
| Literaturverzeichnis | X | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | XXII | |
| Tabellarischer Lebenslauf | XXIII |
Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft handelt.69 Darüber hinaus müssen interne Schutzmaßnahmen für sog. whistle blower eingerichtet werden, die Unregelmäßigkeiten ihres Arbeitgebers melden. Hierzu zählen z.B. illegale oder fragwürdige Prozesse innerhalb des Unternehmens.70 Um eine Unabhängigkeit des Berufsstands zu stärken, wurden im SOA explizit Nicht-Prüfungsleistungen (non audit services) genannt, die niemals in Verbindung mit gleichzeitiger Prüfung durchgeführt werden dürfen:71 • • • • • • • • • Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Buchführung oder dem Jahresabschluss, Gutachtertätigkeiten und Rechtsberatungen, die nicht im Rahmen der Prüfung organisiert sind, Entwicklung/Einrichtung von Rechnungslegungs-Informationssystemen, Sacheinlageprüfungen und Bewertungsgutachten, versicherungsmathematische Dienstleistungen, Tätigkeiten in der internen Revision, Übernahme von Managementfunktionen oder Personalberatungen, Finanzdienstleistungen aller Art, sonstige vom PCAOB nicht zugelassene Dienstleistungen. [...]
die Bestätigungsvermerke erstellt worden sind. Das erhaltene Honorar ist offen zu legen, und nach Prüfungs- bzw. Nicht-Prüfungsleistungen getrennt anzugeben. Außerdem sollen alle Personen, die am Testat beteiligt waren, aufgelistet und durchgeführte Qualitätskontrollen des Prüfungsunternehmens für die Praxis angezeigt werden. Falls gegen das Unternehmen rechtliche Verfahren vorliegen, so ist im Bericht darüber ein Vermerk zu machen. Daneben sind sowohl eine Registrierungsgebühr als auch jährliche Beiträge an das PCAOB zu leisten, aus denen sich diese Institution finanziert.67 Die Aufgabe der SEC liegt unter anderem darin, das neu gegründete Gremium ständig zu überwachen. Erlassene Regeln und Sanktionen müssen genehmigt werden; auch besteht die Möglichkeit, Funktionen jederzeit zu beschränken oder Mitglieder von der Verantwortung zur Durchsetzung der Bestimmungen des SOA zu entbinden. Das Budget unterliegt vorab der SEC-Genehmigung. Man kann somit eine formale Unabhängigkeit des PCAOB in Frage stellen. Die strenge Aufsicht und weit reichende Kompetenzen der SEC stehen dem entgegen. Das Gesetz hat dazu geführt, dass die bis dahin geltende Selbstregulierung aller Wirtschaftsprüfer erheblich eingeschränkt worden ist. Der Berufsstand wurde mit dem SOA unter Staatsaufsicht gestellt und Öffentlichkeitswirkungen dieser Reform waren enorm. Prüfer haben ihre Autonomie über sämtliche fachlichen Prüfungsstandards für kapitalmarktorientierte Unternehmen verloren. Veränderungen der bisher geltenden Gesetze, effektive Qualitätskontrollen und eine überwachende Aufsichtsbehörde waren aber nach den Bilanzskandalen die einzige Möglichkeit, das Vertrauen der Anleger in Amerika zurückzugewinnen.68 Eine weitere Regelung hat jedem Unternehmen auferlegt, ein sog. audit committee einzurichten. Diese Institution soll intern die ordnungsgemäße Finanzberichterstattung überwachen. Sie regelt Bestellung bzw. Vergütung des Wirtschaftsprüfers und beaufsichtigt die Jahresabschlussprüfung. Man hat darauf zu achten, dass Angehörige dieser Einrichtung unabhängig sind und mindestens eine Person ausreichenden Sachverstand besitzt, um korrekte Anwendung der US-GAAP-Standards zu garantieren (sog. financial expert). Ist ein solcher Experte nicht vorhanden, muss diese Tatsache im Bericht des committees begründet werden. Mitglieder gelten als unabhängig, wenn sie neben der Vergütung für ihre Tätigkeit keine sonstigen Leistungen erhalten und es sich nicht um nahe stehende Personen im Verhältnis zum [...]
Unternehmen und die Selbstregulierung der Wirtschaftsprüfer. Es erfolgte eine starke Einschränkung in deren Berufsausübung.64 Mit dem neuen Gesetz wurde das US-Wertpapierrecht grundlegend verändert, so dass sämtliche Regelungen auch unmittelbare Auswirkungen auf ungefähr 1900 ausländische Unternehmen hatten, die den Bestimmungen des „Securities Exchange Act“ aus dem Jahre 1933 und des „Securities Act“ von 1934 unterliegen. Gleiches gilt für Prüfungsgesellschaften, die bei Gesellschaften tätig sind, welche von den o.g. Vorschriften abhängig sind.65 Zur Überwachung von Unternehmensprüfungen hat die SEC ein „Public Company Accounting Oversight Board“ (PCAOB) eingerichtet. Dieses Gremium ist in der Rechtsform einer privaten non profit-Gesellschaft aktiv und wurde mit folgenden Aufgaben betreut:66 • Registrierung von Prüfungsunternehmen, die ein Mandat bzgl. des „Securities Act“ innehaben, sowie Durchführung von Kontrollen und Untersuchungen bei diesen Gesellschaften, • Erlass, Anpassung, Übernahme oder Änderung der Prüfungs-, Ethik-, Unabhängigkeits-, Qualitätskontroll- und anderen die Prüfung betreffenden Standards, • Durchsetzung von Regelungen des SOA, der Standards vom PCAOB und Vorschriften des „Securities Act“, sowie aller ergänzenden Anordnungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Herausgabe von Prüfungsberichten bzw. den damit verbundenen Pflichten des Prüfers stehen, • • Durchführung sonstiger Funktionen, welche das PCAOB für notwendig hält, um eine höhere Prüfungsqualität zu gewährleisten, Untersuchungen und Disziplinarmaßnahmen mit angemessenen Sanktionen bei Verstößen gegen die Regelungen. Das PCAOB soll aus fünf erfahrenen Persönlichkeiten bestehen, die nachweisen müssen, dass sie im Interesse der Investoren und des Gemeinwohls tätig sind. Neben der Registrierungspflicht von Prüfungsunternehmen müssen diese jährlich einen Bericht vorlegen. Er hat Informationen über Namen aller Emittenten zu enthalten, für [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832481506
Arbeit zitieren:
Heinrichs, Thomas März 2004: Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bilanzskandal, Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Interessenkonflikt, Unparteilichkeit



