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Die Verantwortung von Unternehmen

Konzeptualisierung und kritische Analyse

Die Verantwortung von Unternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Tobias Fischer
  • Abgabedatum: Oktober 2004
  • Umfang: 95 Seiten
  • Dateigröße: 4,4 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9060-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9060-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9060-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Fischer, Tobias Oktober 2004: Die Verantwortung von Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Responsibility, Citizenship, Shareholder, Stakeholder, Unternehmensethik

Diplomarbeit von Tobias Fischer

Einleitung:

„Sie genießen – wir spenden.“ So lautete der Slogan, mit dem die deutsche Brauerei Krombacher für ihr im Juli 2004 ausgelaufenes „Krombacher Regenwald Projekt“ warb. Im Rahmen des Projektes, das Mitte 2004 bereits seit drei Jahren lief, überwies die Brauerei bislang ca. 2,3 Millionen Euro an Spendengeldern zu Gunsten des Erhalts des zentralafrikanischen Regenwaldes an die Regenwaldstiftung des World Wildlife Fund (WWF) Deutschland. Aber auch die Firma Krombacher profitierte von der Kooperation mit dem WWF und konnte ihren Umsatz dank einer massiven Werbekampagne entgegen der allgemeinen Marktentwicklung auf ein Rekordniveau steigern.

Aktionen wie das „Krombacher Regenwald Projekt“ können als unternehmerische Reaktion auf eine sich ändernde Haltung der Gesellschaft gegenüber der Wirtschaft gedeutet werden. So interpretiert etwa der WWF den erfolgreichen Verlauf der Zusammenarbeit mit Krombacher als Zeichen dafür, „dass die Menschen von Firmen erwarten, dass sie nicht allein an ihre Gewinne denken, sondern auch Verantwortung übernehmen.“ Insbesondere die Unternehmensskandale der letzten Jahre, die öffentlich geführte Diskussion um überhöhte Vorstandsgehälter und Abfindungen sowie die voranschreitende Globalisierung trugen dazu bei, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit gegenüber Großkonzernen stark erschüttert wurde.

Vor diesem Hintergrund sehen sich Unternehmen dem Druck verschiedenster Anspruchsgruppen ausgesetzt, die die bloße Gewinnorientierung großer Konzerne öffentlich anprangern und von diesen in zunehmendem Maße ein verantwortungsbewussteres Handeln in allen Bereichen der Gesellschaft einfordern. Diese Einschätzung stützt eine im Jahre 2003 veröffentlichte Umfrage, in der immerhin 80% der befragten Personen die Meinung vertraten, Unternehmen hätten neben einer ökonomischen auch eine moralische Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die über ihre eigentliche Geschäftstätigkeit hinausgeht. Das Thema „Verantwortung von Unternehmen“ hat somit in den letzten Jahren aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Erwartungshaltung wesentlich an Aktualität gewonnen und zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken. So veröffentlichen mittlerweile mehr als die Hälfte der deutschen DAX-Unternehmen sog. „Corporate Responsibility Reports“, die über die bloße Aufzählung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen hinausgehen und zudem eine unternehmerische Verantwortungsübernahme in den Bereichen Umwelt und Soziales dokumentieren sollen.

Schon aus diesen kurzen Ausführungen wird deutlich, dass die beschriebenen veränderten Rahmenbedingungen der Diskussion um die Verantwortung von Unternehmen eine neue Qualität verleihen und somit in Bezug auf unternehmerisches Handeln eine umfassendere Untersuchung des Verantwortungsbegriffs notwendig erscheint. Insbesondere in der amerikanischen Wirtschaftsliteratur findet sich unter den Schlagwörtern „Corporate Social Responsibility“, „Corporate Responsibility“ oder „Corporate Citizenship“ eine Vielzahl von Abhandlungen zur begrifflichen und inhaltlichen Bestimmung der Verantwortung von Unternehmen, die sich jedoch häufig überschneiden und teilweise sogar widersprechen. Zur genaueren Bestimmung und Analyse des korporativen Verantwortungsbegriffs, kann der Rückgriff auf philosophische Hintergrundkonzepte einen wesentlichen Beitrag leisten. Denn gerade in der Philosophie des 20. Jahrhunderts ist eine intensive Ausdifferenzierung des Verantwortungsbegriffs zu beobachten.

Insbesondere in der philosophischen Disziplin der Ethik entwickelte sich die Verantwortung, nicht zuletzt auch durch die im Jahre 1919 von Max Weber eingeführte Unterscheidung zwischen „Gesinnungs- und Verantwortungsethik“ , zu einem „Leitbegriff“, der fortan einen ganzen „Typus ethischer Theorien“ charakterisieren sollte. Die Analyse des Begriffs „Verantwortung“ erfolgte hier jedoch aus dem Blickwinkel der Individualethik, d.h. Verantwortung ist zunächst ausschließlich auf Individuen bezogen. Dies führt bei der Ausweitung des Verantwortungskonzepts auf Unternehmen zu theoretischen Schwierigkeiten, da in diesem Fall nicht länger einzelne Individuen, sondern gesamte Unternehmungen im Blickpunkt stehen.

Gang der Untersuchung:

Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag dazu leisten, das Konstrukt „Verantwortung“ zu konzeptualisieren und anschließend auf Unternehmen zu übertragen. Dabei orientierte sich die Vorgehensweise an folgenden Fragestellungen, die in den einzelnen Kapiteln beantwortet wurden:

- Was ist unter Verantwortung aus Sicht der Ethik zu verstehen?

- Kann der individualethische Verantwortungsbegriff auf Unternehmen übertragen werden bzw. sind Unternehmen überhaupt verantwortungsfähig?

- Für wen oder was tragen Unternehmen Verantwortung?

- Gegenüber wem haben Unternehmen eine Verantwortung wahrzunehmen bzw. vor wem haben sie diese zu vertreten?

Zunächst wurde das Konstrukt „Verantwortung von Unternehmen“ aus dem Blickwinkel der Individualethik theoretisch fundiert, um die Basis für die anschließende Ausweitung des Verantwortungsbegriffs auf Unternehmen zu schaffen. Hiezu wurde im Einzelnen Verantwortung als „mehrstelliger Relationsbegriff“ charakterisiert, die Voraussetzungen für die Zuschreibung der Verantwortung erläutert und unterschiedliche Verantwortungstypen abgeleitet.

In Kapitel 3 wurden die gewonnenen Erkenntnisse auf Unternehmen übertragen und deren eigenständige Verantwortungsfähigkeit, d.h. die Eignung eines korporativen Akteur, als Subjekt der Verantwortungsrelation grundsätzlich Verantwortung tragen zu können, unter Rückgriff auf drei ethische Unternehmensmodelle begründet.

Anschließend erfolgte die inhaltliche Bestimmung der unternehmerischen Verantwortung anhand der zuvor identifizierten Verantwortungstypen. Hierbei konnte mit Hilfe der Gegenüberstellung des monistischen Stakeholder-Ansatz und der pluralistischen Stakeholder-Orientierung, gezeigt werden, dass Unternehmen als „quasi-öffentliche“ Institutionen gegenüber einer Vielzahl verschiedener Anspruchsgruppen Verantwortung tragen.

Die aufgezeigte Argumentation bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für die aktuell diskutierten Konzepte der Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility sowie Corporate Responsibility und kann somit zum besseren Verständnis der aktuellen Diskussion um die Verantwortung von Unternehmen beitragen.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
ANHANGSVERZEICHNIS IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V
1. Einleitung 1
1.1 Hinführung 1
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit 3
2. Der individualethische Begriff der Verantwortung 5
2.1 Etymologische Wurzeln des Wortes „Verantwortung“ 5
2.2 Der Begriff „Verantwortung“ im allgemeinen Sprachgebrauch 6
2.3 Die formale Struktur des Verantwortungsbegriffs 7
2.4 Rahmenbedingungen der Verantwortungszuschreibung 11
2.5 Typen der Verantwortung 12
2.5.1 Handlungs(-ergebnis)verantwortung 13
2.5.2 Aufgaben- und Rollenverantwortung 13
2.5.3 Moralische Verantwortung 15
2.5.4 Rechtliche Verantwortung 17
2.6 Zwischenfazit und Ausblick 18
3. Handlungs- und Verantwortungsfähigkeit von Unternehmen 19
3.1 Theoretische Grundlagen zum Begriff „Unternehmen“ 20
3.1.1 Systemtheoretische Sichtweise des Unternehmens 20
3.1.2 Das Zielsystem eines Unternehmens 21
3.2 Unternehmen als Aggregate kollektiver Handlungen 22
3.2.1 Reduzierbarkeit der unternehmerischen Verantwortung auf Individuen 23
3.2.2 Kritische Würdigung des methodologischen Individualismus 24
3.2.2.1 Verlängerung der Handlungsketten 24
3.2.2.2 Determination des individuellen Handelns durch überindividuelle Ziele 25
3.2.2.3 Strategische Interaktionen im Unternehmen 26
3.2.3 Kritische Würdigung des Aggregatmodell 29
3.3 Unternehmen als intentional handelnde „Personen“ 30
3.3.1 Intentionalität als Voraussetzung der Verantwortungsfähigkeit 30
3.3.2 Erweiterte Prinzipien korporativer Verantwortungszuschreibung 32
3.3.3 Kritische Würdigung des Personenmodells 34
3.4 Unternehmen als sekundäre Handlungssubjekte 34
3.4.1 Individuelles Handeln konstituiert das korporative Handeln 35
3.4.2 Nichtreduzierbarkeit des sekundären Handelns 36
3.4.3 Kritische Würdigung 36
3.5 Zwischenfazit und Ausblick 37
4. Inhaltliche Bestimmung der korporativen Verantwortung 38
4.1 Korporative Handlungs(-ergebnis)verantwortung 39
4.2 Aufgaben- und Rollenverantwortung des Unternehmens 40
4.2.1 Monistisches Verständnis der korporativen Aufgaben- und Rollenverantwortung 41
4.2.2 Pluralistisches Verständnis der Aufgaben-/Rollenverantwortung eines Unternehmens 44
4.2.2.1 Der Stakeholder-Ansatz 44
4.2.2.2 Gesellschaftlich formulierte Rollenanforderungen 46
4.2.2.3 Sanktionspotenzial der gesellschaftlichen Anspruchsgruppen 49
4.2.2.4 Die „licence to operate“ als Legitimationsgrundlage des Unternehmens 51
4.2.3 Kritische Würdigung 52
4.3 Moralische Verantwortung von Unternehmen 53
4.3.1 Das Gewinnprinzip als Legitimation moralischen Handelns 54
4.3.2 Handlungsspielräume begründen die moralische Verantwortung 54
4.4 Rechtliche Verantwortung von Unternehmen 56
4.4.1 Zivilrechtliche Verantwortung von Unternehmen 57
4.4.2 Verantwortung des Unternehmens im öffentlichen Recht 59
4.4.3 Kritische Würdigung 61
5. Schlussbetrachtung und Ausblick 63
ANHANG 66
LITERATURVERZEICHNIS 72
EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG 90

Automatisiert erstellter Textauszug:

33 sich, wie in Unternehmen häufig üblich, um Strategien und generelle Anleitungen handelt, auch für die Folgen einer gefährlichen Anweisungspraxis verantwortlich ist.200 Eine korporative Verantwortlichkeit ergibt sich somit auch aus der billigenden Inkaufnahme möglicher indirekter negativer Handlungsfolgen, die nicht unbedingt intendiert sein mussten, aber grundsätzlich vorhersehbar waren.201 Folgendes Beispiel verdeutlicht die Zusammenhänge: Ein LKW der Spedition XY rast in einen Stau. Zwei Menschen kommen dabei ums Leben. Wie sich später herausstellt, ist der Unfall durch die Übermüdung des LKW-Fahrers zustande gekommen, die wiederum auf die strikten Terminvorgaben der XY-Spedition zurückgeführt werden kann. Somit ist die XYSpedition gemäß EPA für den Unfall (zumindest mit-)verantwortlich, da sie mit ihren Terminvorgaben die Fahrer so unter Zeitdruck setzte, dass diese, um termingerecht liefern zu können, zwangsläufig weniger Zeit für Erholungspausen hatten. Die potenziellen negativen Folgen waren von der Spedition zwar nicht intendiert, grundsätzlich aber vorhersehbar und wurden somit billigend in Kauf genommen. Das zweite Erweiterungsprinzip, das Prinzip der reagierenden Anpassung (PRA), erlaubt eine Verantwortungszuschreibung für zurückliegende, (zunächst) nicht intendierte Handlungen im Rahmen der Unternehmensstrategie, über deren negative Folgen das Unternehmen sich zwar bewusst ist, sich aber dennoch weigert, sie einzustellen, obgleich dies von ihm erwartet werden könnte.202 Durch die Verweigerung einer reaktiven Anpassung seines Handelns kann dem Unternehmen somit nachträglich eine Intention unterstellt und somit eine Verantwortungszuschreibung ermöglicht werden.203 Übertragen auf oben genanntes Beispiel bedeutet dies: Wäre die Spedition XY etwa von der Fahrergewerkschaft explizit auf die potenziellen gefährlichen Folgen (erhöhte Unfallgefahr) ihrer zweifelhaften Geschäftspraktiken hingewiesen worden und hätte sie trotzdem an diesen festgehalten, könnte man der Spedition nachträglich unterstellen, dass sie diese bewusst in Kauf genommen und somit intentional gehandelt hat. [...]

32 scheidung durch seine „Nein-Stimme“ verhindert worden. Die Entscheidung kam somit (auch) aufgrund des im Unternehmen formal festgelegten Entscheidungsprozesses (Abstimmung mit 2/3-Mehrheitsregelung) zustande und wurde folglich durch diesen mit geprägt.193 Die CID-Struktur des Unternehmens U hat in diesem Beispiel bewirkt, dass ein Beschluss gefällt wurde, der nicht den Präferenzen und Intentionen aller beteiligten Entscheider194, wohl aber den vorgegebenen „überindividuellen Zielen“195 des Unternehmens entspricht.196 Die Schließung des Standorts kam also aus verschiedenen korporativen Gründen zustande, welche mutmaßlich zur Verwirklichung der etablierten Unternehmensziele, in diesem Fall dem Ziel der Kostenreduktion führen.197 Somit kann nach French von einer „korporativen Intentionalität“198 des Unternehmens gesprochen werden, welche die Intentionen einzelner Akteure überlagert. So ist es völlig unerheblich, ob A und B mit „Ja“ stimmten, weil sie persönlich von der Richtigkeit der Maßnahme überzeugt waren oder weil sie bei Erfüllung des Einsparungsziels eine erhebliche Bonuszahlung erwarten durften. In beiden Fällen wäre die Entscheidung zur Schließung des Standortes noch im Einklang mit den korporativen Zielen und somit als vom Unternehmen intendierte Handlung zu deuten. 3.3.2 Erweiterte Prinzipien korporativer Verantwortungszuschreibung Neben der Intentionalität des korporativen Akteurs schlägt French zwei Erweiterungsprinzipien der korporativen Verantwortungszuschreibung vor, das Erweiterte Prinzip der Verantwortlichkeit (EPA) sowie das Prinzip der reagierenden Anpassung (PRA).199 Das Erweiterte Prinzip der Verantwortlichkeit (EPA) überträgt die Vorhersehbarkeit der Handlungsfolgen als Zuschreibungsvoraussetzung auch auf Unternehmen, nachdem diese in Kapitel 2.4 bereits als Voraussetzung für individuelle Verantwortungszuschreibung identifiziert wurde. Es besagt, dass ein Unternehmen als Subjekt nicht nur für intendierte Handlungen, sondern wenn es [...]

31 Die korporative Intentionalität manifestiert sich dabei seiner Meinung nach in den festgelegten Entscheidungsstrukturen (Corporation´s Internal Decision Structure) im Unternehmen.189 So sind etwa den einzelnen Individuen innerhalb der verschiedenen Hierarchieebenen des Unternehmens spezifische Entscheidungs- und Weisungsrechte zugewiesen, die ihre Entscheidungen legitimieren. Die CID-Struktur beinhaltet aber auch Anerkennungsregeln, die erfüllt sein müssen, damit von einer intentionalen, korporativen Entscheidung gesprochen werden kann.190 Die korporative Intentionalität konstituiert sich demnach also aus der Einhaltung bestehender, formal festgelegter Entscheidungsprozesse (z.B. bestimmter Abstimmungsverfahren) bzw. der Vereinbarkeit der getroffenen Entscheidungen mit den festgeschriebenen Unternehmenszielen und strategien.191 Das folgende Beispiel soll diese Zusammenhänge verdeutlichen192: Auf der Vorstandssitzung des Unternehmens U wird den drei Vorständen A, B und C ein Gutachten der Controlling-Abteilung vorgelegt, in dem der zuständige Abteilungsleiter aus Kostengründen die Schließung eines Produktionsstandortes empfiehlt. A, B und C haben nun über die Implementierung zu entscheiden und sind dazu aufgrund ihrer Position (als Vorstand) auch legitimiert. Der Entscheidungsprozess ist in der Satzung der Unternehmung U klar geregelt und sieht in solchen Fällen als festgeschriebene, formale Vorgehensweise eine offene Abstimmung vor. Da die Umsetzung dieser Maßnahme einen Beitrag zur Erreichung des explizit vorgegebenen Unternehmensziel „Kosteneinsparung im laufenden Geschäftsjahr“ beitragen kann, sprechen sich A und B für die Schließung aus. C stimmt aus persönlichen Gründen, ein naher Verwandter würde durch die Schließung des Standortes seinen Job verlieren, dagegen. Aufgrund der 2/3-Mehrheit wird die Schließung dennoch verabschiedet, die Entscheidung des Vorstands wird somit formal zur Entscheidung des Unternehmens U. Zusammenfassend lässt sich konstatieren: Der Entschluss zur Standortsschließung spiegelt zwar die Interessen des Unternehmens U an sich, nicht aber die der einzelnen Vorstände wider, denn C hatte aus persönlichen Motiven dagegen gestimmt. Hätte C nun ein Veto-Recht innegehabt, wäre die Vorstandsent- [...]

Arbeit zitieren:
Fischer, Tobias Oktober 2004: Die Verantwortung von Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Responsibility, Citizenship, Shareholder, Stakeholder, Unternehmensethik

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