Urheberrechtsschutz im Zeitalter der Digitalisierung
Eine Untersuchung von Maßnahmen der Musikindustrie und Politik
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Désirée Kiel
- Abgabedatum: April 2006
- Umfang: 133 Seiten
- Dateigröße: 1,7 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Potsdam Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9840-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9840-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9840-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kiel, Désirée April 2006: Urheberrechtsschutz im Zeitalter der Digitalisierung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kulturmanagement, Filesharing, Download, Urheberrechtsnovelle, Digital Rights Management
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Diplomarbeit von Désirée Kiel
Einleitung:
Unsere Gesellschaft befindet sich in der Transformation von einer Industrie- zur Informationsgesellschaft. In dieser Transformation verändern sich besonders die Strukturen der Musikindustrie und damit die Stellung und die Rechte der Urheber. Geistiges Eigentum zu schützen, ist durch diese Veränderungen nicht einfach.
Kaum eine Rechtsnovelle wurde so kontrovers diskutiert wie die des Urheberrechts und kaum ein Gesetzestext betrifft so viele verschiedene Interessensgruppen. Politik, Wirtschaft und Kultur sind gefordert, die Rechte der Urheber als kulturelle und ökonomische Ressource zu erkennen, als Kultur- und Wirtschaftsgut zu verstehen und dementsprechend zu schützen.
In dieser Arbeit soll es darum gehen, wie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten den Musikmarkt und damit die Stellung des Urhebers beeinflusst hat und weiterhin beeinflussen wird. Dabei soll untersucht werden, wie die Interessensgruppen auf die Entwicklungen in der Informationsgesellschaft reagiert haben und welche Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz ergriffen worden sind.
Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung des legalen und illegalen digitalen Musikmarkts und im Zusammenhang mit der Novellierung des Urheberrechts soll herausgefunden werden, wodurch eine Stärkung der Urheberrechte realisiert werden kann und welche Maßnahmen gegenteilig wirken können.
Das Thema Urheberrecht in der Informationsgesellschaft wurde in den letzten drei bis vier Jahren meist aus juristischer Sicht umfassend bearbeitet, es finden sich zudem auch sozialpädagogische und wirtschaftspolitische Beiträge. Hier soll eine Zusammenfassung aus Sicht der Kulturarbeit geleistet werden. Kulturarbeiter haben den Auftrag, zwischen Kunst, Wirtschaft und Gesellschaft zu vermitteln. Das Urheberrecht ist deshalb ein Thema, das die Kulturarbeit herausfordert, Gesellschaft und Wirtschaft für die Belange der Kreativen zu sensibilisieren und faire Lösungen zum Konsens vorzuschlagen.
Die Kernfrage dieser Arbeit lautet daher: Wie kann man die Rechte und Interessen der Komponisten und Autoren im digitalen Zeitalter wirksam schützen?
Weitere Fragen, die in dieser Arbeit aufgeworfen werden, sind: Welche Folgen ergeben sich durch die Digitalisierung für Urheber? Wie reagieren Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften und letztendlich auch Konsumenten auf die wieder stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückenden Ansprüche der Urheber? Werden sich die Urheber auf lange Sicht mehr Rechte an ihren Werken sichern können oder werden sie zwischen den Interessenspolen von Musikindustrie, Verbraucherverbänden und Politik zerrieben? Wie wird die gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturpolitische Stellung des Urhebers in Zukunft aussehen? Wie wird sich der legale und illegale Digitalmarkt für Musik in den nächsten Jahren entwickeln und wird er Urhebern mehr Chancen oder Risiken bringen?
Unter Einbeziehung von aktueller Literatur sowie von Interviews mit repräsentativen Vertretern der unterschiedlichen Interessensgruppen werden die Erwartungen an die Entwicklung des digitalen Musikgeschäfts und die Anforderungen an ein zufriedenstellendes Urheberrecht gesammelt und die Tauglichkeit der Maßnahmen zum Schutz der Urheberrechte analysiert.
Gang der Untersuchung:
Zunächst wird einleitend die ökonomische und kulturelle Bedeutung des Urhebers und seiner Kreativität für Wirtschaft und Kultur veranschaulicht und das Urheberrecht in Grundzügen vorgestellt.
Kapitel 2 erläutert die aktuellen Probleme und Chancen der Urheber und der Verwertungsindustrie aufgrund der verschiedenen technologischen Neuerungen und stellt letztere eingehend vor.
Kapitel 3 untersucht verschiedene Maßnahmen der Industrie, wie die Bekämpfung illegaler Anbieter durch Klagen (Abschnitt 3.1), die Initiierung von Aufklärungs- und Informationskampagnen (Abschnitt 3.2), die Einführung von Kopierschutzsystemen (Abschnitt 3.3), den Aufbau legaler Angebote (Abschnitt 3.4) und die Wertsteigerung der Musik (Abschnitt 3.5) sowie die Reaktionen der Beteiligten auf diese Maßnahmen.
In Kapitel 4 wird die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes als hauptsächliche Maßnahme zum Schutz der Interessen der Urheber seitens der Politik in den Blickpunkt gerückt und diskutiert.
Das Kapitel 5 befasst sich mit den Herausforderungen an die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber, die im Zuge der Digitalisierung auftreten.
Kapitel 6 liefert Prognosen zur Entwicklung der Urheberrechte und des Musikmarkts, insbesondere des digitalen Musikmarkts. Anforderungen und Empfehlungen an alle Beteiligten für die Zukunft werden im abschließenden Kapitel 7, dem Fazit, zusammengefasst.
Alle in dieser Arbeit verwendeten Quellen beziehen sich auf den Zeitraum bis zur inhaltlichen Fertigstellung der Arbeit am 31.3.2006. Der Arbeit liegt das Urheberrechtsgesetz in der Fassung von 2003 sowie das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft und dessen Entwurf mit Stand 26.1.2006, zu Grunde.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Die Bedeutung der Urheberschaft für Wirtschaft und Kultur | 5 |
| 1.2 | Einführung ins Urheberrechtsgesetz | 8 |
| 2. | Die Digitalisierung und ihre Folgen für Urheber und Verwerter von Musik | 10 |
| 2.1 | Umsatzentwicklung des Musikmarktes | 10 |
| 2.2 | Musikquellen im Internet | 14 |
| 2.2.1 | Filesharing-Portale | 15 |
| 2.2.2 | Legale Quellen | 19 |
| 2.2.3 | Weitere Quellen | 19 |
| 2.3 | Vervielfältigung von Tonträgern | 21 |
| 2.4 | Folgen der Digitalisierung für die Musikindustrie | 22 |
| 2.5 | Folgen der Digitalisierung für die Urheber | 24 |
| 3. | Maßnahmen der Musikindustrie zum Schutz der Urheberrechte | 27 |
| 3.1 | Die Klagen der Musikindustrie gegen illegale Anbieter | 27 |
| 3.1.1 | Reaktionen innerhalb der Musikindustrie | 29 |
| 3.1.2 | Reaktionen außerhalb der Musikindustrie | 30 |
| 3.2 | Aufklärungs- und Informationskampagnen | 31 |
| 3.3 | Digital Rights Management | 33 |
| 3.3.1 | Technologien | 34 |
| 3.3.2 | Reaktionen innerhalb der Musikindustrie | 36 |
| 3.3.3 | Reaktionen außerhalb der Musikindustrie | 39 |
| 3.4 | Aufbau legaler Downloadangebote | 41 |
| 3.5 | Wertsteigerung der Musik | 44 |
| 3.6 | Weitere Maßnahmen | 47 |
| 4. | Maßnahmen der Politik zum Schutz der Urheberrechte | 50 |
| 4.1 | Internationale und europäische Rahmenverträge | 50 |
| 4.2 | Novellierung des Urheberrechtsgesetzes | 51 |
| 4.2.1 | Interessenskonflikte bei der Rechtsnovelle | 53 |
| 4.2.2 | Bewertung der Novelle | 59 |
| 5. | Herausforderungen an die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber | 62 |
| 5.1 | Hindernisse beim Aufbau legaler Downloadangebote | 63 |
| 5.2 | Exkurs: Streitfälle um Vergütung im Online-Zeitalter | 65 |
| 6. | Zukunft der Urheber und Entwicklung des Musikmarktes | 69 |
| 6.1 | Prognosen für die Rechte der Urheber | 69 |
| 6.2 | Prognosen für das (digitale) Musikgeschäft | 70 |
| 7. | Fazit | 75 |
| Anhang | 80 | |
| Interview mit Dr. Hartmut Spiesecke, IFPI | 80 | |
| Interview mit einem anonymen Nutzer von Filesharing-Portalen | 88 | |
| Interview mit Dirk Kramm, Prophecies Publishing Musikverlag | 90 | |
| Interview mit Wolfgang Weyand, IMUC | 99 | |
| Interview mit Eva Kiltz, VUT | 101 | |
| Interview mit Gunnar Eysel, Nuclear Blast Musicshop | 110 | |
| Interview mit Dr. Hans-Herwig Geyer, GEMA | 115 | |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 118 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 128 |
das neue Angebot von Nuclear Blast herumspricht. Wir haben pro Tag zwischen 20 und 40 Neukunden, das ist eine relativ konstante Zahl. Daher wird sich das auch entsprechend entwickeln, wenn auch langsam. Wir sind immer noch dabei, Labelkataloge zu lizenzieren, da kommen noch viele weitere dazu. Dann wird auch der Gesamtkatalog noch attraktiver durch die Vollständigkeit. Deshalb sehen wir der ganzen Sache sehr, sehr positiv entgehen. Wie schätzen Sie die Wirksamkeit der bisherigen Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen der Musikindustrie ein? Wie beurteilen Sie die „Respect the music“-Kampagne des VUT? Generell sind die Kampagnen schon gut. Es manifestiert sich langsam in den Köpfen. Obwohl es weniger die Werbung ist, die wirkt. Ich kenne da auch aus dem Privatbereich einige, die wegen der Strafverfolgung sensibilisiert sind, da mit Absicht auch kleinere illegale Downloadgeschichten verfolgt und entsprechend bestraft werden. Da haben schon einige Bekannte gesagt "Ich höre mal besser auf, bei Kazaa Mp3s downzuloaden," oder ich hatte auch schon Anrufe von Bekannten, die wissen wollten, ob eine bestimmte Webseite legal oder illegal ist. Immer wenn du nichts bezahlen musst, ist es nicht legal. Der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass die Musikindustrie verschlafen hat, rechtzeitig ein legales Angebot zu generieren. Es gab schon jahrelang die Möglichkeit, Musik digital zu reproduzieren, zu verbreiten und vor allem dann auch zu genießen. Erst mal muss dann ein Computerhersteller es vormachen, dass das ganze finanziell auch Sinn macht, es also eine Nachfrage von Leuten gibt, die sich die Musik bezahlt downloaden. Erst mit Apple und I-Tunes ist die Musikindustrie aufgewacht. Davor hieß es immer nur "Böse, böse Buben, ihr tauscht Musik" – aber wenn es die Möglichkeit nicht gibt, etwas legal downzuloaden, dann darf man sich nicht beschweren oder immer nur mit dem erhobenen Zeigefinger die Leute verunglimpfen. Das war ein Manko, was die Musikindustrie völlig in den Sand gesetzt hat. Was könnte man noch tun, um die Rechte des Urhebers in die Köpfe der Internetnutzer zu bringen? In der Summe von allem, hat sich das über die letzten zwei bis drei Jahre durch die Strafverfolgung und den Aufbau legaler Angebote und die Bewusstseinskampagnen wieder extrem verschoben. Diese Sensibilität, wie sich das die GEMA, der Urheber und die Plattenfirma wünschen, die wirst du nie vollständig bekommen. Das war früher genau das gleiche mit Kassetten kopieren, Kassettenversand und dem Bootleggen. Es wird immer einen Teil der Menschheit geben, der das Urheberrecht anders bewertet als der Rest. Und zurzeit, über das neue Kommunikationsmedium Internet, hat sich in den letzten Jahren das Bewusstsein meiner Meinung nach wieder erheblich verbessert. Vor allem durch Aufklärungskampagnen die sagen "Das kostet was, das ist illegal, wie du das machst" und dann natürlich durch die Strafverfolgung, dass die Leute sehen, dass das Ganze Konsequenzen hat. Ich glaube nicht, das die Bedeutung des Urheberrechts einem normalen Konsumenten klar ist. Sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA in der Lage, sich an die rasante Marktentwicklung schnell genug anzupassen? Ist das Modell der GEMA für Sie veraltet? Wie könnte stattdessen eine Verwertung von geistigem Eigentum aussehen? [...]
Berührungsängste, auch wenig Interesse. Innerhalb der Firmen gibt es meist keinen Ansprechpartner, der sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat und dann haben viele kein Interesse, an der neuen Auswertungsform zu partizipieren. Die andere Schwierigkeit bei den großen Majors ist, dass der Vertriebsweg momentan nicht in der Form ausgelegt ist, dass es für Spezialanbieter wie Nuclear Blast möglich wäre, einzelne Titel zu lizenzieren. Die Majors wollen immer nur ihren gesamten Katalog lizenzieren und ausliefern. Du lizenzierst nicht nur die Produkte, die du deiner Kundschaft anbieten möchtest, sondern, du musst dann von Britney Spears bis Metallica alles nehmen und auch bezahlen. Die Majors sind selber immer noch am aufbauen und da existiert noch kein Workflow oder kein System, wo man selektiv aus einem eigenen digitalen Vertriebskatalog sich Titel einkaufen kann. Das ist eine Problematik, die sich in der Zukunft ändern wird und muss. So wie auch im physischen Bereich bist du gezwungen, eigene Vertriebskataloge aufzusetzen. Da kann man nicht sagen "Friss alles oder stirb". Dadurch dass der gesamte Vertriebsweg übers Netzwerk oder in Datenform läuft, ist die Möglichkeit sehr einfach zu sagen, "Hier ist mein digitaler Vertriebskatalog und du kannst dir per Mausklick deine Songs und Alben zusammenstellen und einkaufen". Da wird sich in den kommenden Jahren viel bewegen. Mit welchen ungeklärten Fragen sind Sie jeden Tag bei der Arbeit konfrontiert? Es sind eher Unstimmigkeiten, es fängt an mit dem digitalen RechteManagement. Die Industrie oder die Konzerne unterstützen das DRM bzw. bestehen darauf. Als Anbieter müssen wir bestimmte Unzulänglichkeiten ausbaden, denn der Kunde beschwert sich immer beim Anbieter, bei dem er die Ware gekauft hat. Da stehen wir zwischen den Stühlen, einerseits wollen wir die Nachfrage befriedigen, momentan zwingt uns die Industrie aber, digital geschützte Dateien zu verkaufen, bei denen aus unserer Sichtweise der Kunde kriminalisiert, verdächtigt oder zumindest gegängelt wird. Wir hatten zum Beispiel ein Erlebnis, dass ein Kunde ein offenes Mpeg3-File zweimal kaufen wollte, normalerweise lädst du ja nur einmal einen Track herunter. Eigentlich hätte er das kopieren können, aber die Kunden, die ehrlich sind und bezahlt downloaden, sollte man dann nicht verdächtigen und die brauche ich auch nicht mit nicht ausgereiften Kopierschutzmechanismen gängeln. Wie hat sich der Shop entwickelt? Der Shop selber wird sehr gut angenommen, oft habe ich aber auch den Eindruck, er wird eher als Informationsmedium genutzt. Das Schöne ist, dass man ja alles anhören und durchhören kann. Aber der Umsatz muss sich noch stark verbessern. Das kann man aber nicht über einen Kamm scheren, weil Nuclear Blast als Segmentanbieter im MetalGenre eine ganz andere Käuferschaft anspricht. Unsere physischen Verkäufe sind ja sehr stabil im Vergleich zum Pop/Mainstream, und die Umsatzanteile der Downloadplattform am Vollsortiment ist noch eine andere Größenordnung. Ich habe die Vermutung, dass unsere Stammkundschaft noch Wert auf ein schönes Booklet legt, die Faktoren Download und CD-Kauf sind da sehr unterschiedlich. Das andere ist natürlich, dass es sich entsprechend entwickeln wird. Wir haben keine großen Summen ins Marketing investiert und setzen bei unserer Mailorder-Stammkundschaft an. So wird es eine Zeit brauchen, bis sich [...]
Welche Schwierigkeiten ergaben sich beim Aufbau des Downloadshops und welche bestehen noch? Die einzige Schwierigkeit ist, das du dir bei den Urheberrechtsgesellschaften eine Lizenz einholen musst, und zwar ist da das einzige Problem, dass in Europa jede Verwertungsgesellschaft es auf die einzelnen Länder verteilt. Wenn ich einem Franzosen, einem Italiener oder einem Engländer eine Mp3 verkaufen möchte, dann muss ich mir in jedem Land bei jeder Verwertungsgesellschaft eine Lizenz einholen, das ist alles sehr teuer. Wenn du dann europaweit, oder wie bei I-Tunes weltweit anbieten und verkaufen möchtest, dann kommen über Vorschusszahlungen locker lässig hunderttausend Euro zusammen. In Europa bist du dann auf deinen Heimatmarkt beschränkt und hast Nachteile. In Amerika ist das alles sehr viel einfacher. Die Plattenindustrie streitet sich momentan mit der GEMA über Lizenzsätze, weil die GEMA das anders sieht als die Plattenindustrie. Im Endeffekt ist es ja auch relativ teuer. Es gibt keinen Lizenzsatz für ein Album, so wie es für eine CD einen Lizenzsatz gibt, sondern das wird alles nur auf den einzelnen Song berechnet. Dann gibt es Probleme bei Songs mit Überlängen, der Song kostet wenn er 20 Minuten lang ist, normalerweise genauso viel wie ein Song der normale Länge hat. Aber dann kommen Überlänge-Lizenzsätze dazu, wo nachher die GEMAGebühr höher ist als der Preis, den wir verlangen. Die IFPI möchte einen reinen Prozentsatz und die GEMA möchte vermeiden, dass es Low-Budget-Lizenzen werden und möchte ein Mindestlizenz haben, also mindesten 10, 12 Cent pro Song und da drunter geht nichts. Die IFPI möchte das ganze ein bisschen internationaler gestrickt haben, wo man mit reinen Prozentsätzen arbeitet. Die Plattenindustrie hat ein Interesse, dass sich die Lizenz gebunden an den Verkaufspreis berechnet, sprich, dass wenn ich für 50 Cent einen Song verkaufe, ich nicht noch 14 Cent GEMA-Lizenzen zahlen muss, also eine preisgesteuerte Berechnung. Nuclear Blast ist auch IFPI-Mitglied, involviert sind wir ja gar nicht, aber dem Betrag, auf den sich die GEMA mit der Industrie einigt, müssen wir dann zustimmen. Bei Streaming wird nach Kontingenten abgerechnet. Auf unserer Label-Webseite haben wir schon Streaming und da werden dann schon pauschale Beträge abgeführt, vielleicht 100.000 im Jahr. Diese 30-Sekunden Streamings vom Downloadshop sind da bereits enthalten. Die einzigen Schwierigkeiten, die beim Start des Shops bestanden haben, waren zum einen die hohen technischen Aufwendungen, weil eine immense Anzahl von Daten verarbeitet werden müssen, das gleiche auch mit einer separierten GEMAAnmeldung, eine Lizenzeinholung mit Abrechnung, die ist noch nicht ganz durch. Die andere Schwierigkeit ist, sich die Lizenz bei den diversen Plattenfirmen einzuholen. Das ist sogar die größte Schwierigkeit. Bei kleinen und mittelständischen Indie-Firmen herrschen [...]
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Arbeit zitieren:
Kiel, Désirée April 2006: Urheberrechtsschutz im Zeitalter der Digitalisierung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kulturmanagement, Filesharing, Download, Urheberrechtsnovelle, Digital Rights Management



