Unternehmensteuerreform 2008
Auswirkungen auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andreas Persch
- Abgabedatum: Juli 2007
- Umfang: 66 Seiten
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Kassel Deutschland
- Originaltitel: Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Bibliografie: ca. 75
- ISBN (Buch): 978-3-8366-5606-1
- ISBN (CD) :978-3-8366-0606-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Persch, Andreas Juli 2007: Unternehmensteuerreform 2008, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutschland, Unternehmen, Steuerreform, Unternehmensbesteuerung, Unternehmens Steuerwettbewerb
In den Warenkorb
48,00 €
Diplomarbeit von Andreas Persch
Einleitung:
Die Mehrzahl der verlässlichen Vergleichsuntersuchungen zur internationalen Unternehmensteuerbelastung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der höchsten nominellen und effektiven Steuerbelastungen aufweist. Seit geraumer Zeit ist ein internationaler Steuersatzsenkungswettbewerb zu beobachten, der dazu geführt hat, dass die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU von 1993 bis heute von 38% auf 24,2% gesunken ist. Auch Deutschland hat in diesem Zeitraum die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von 59,7% auf 38,65% gesenkt, weist aber dennoch die höchste nominelle Steuerbelastung auf, die dazu führt, dass Deutschland international nicht wettbewerbsfähig ist.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Unternehmensteuerreform 2008 zwei Hauptziele. Zum einen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und international wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen soll das nationale Steueraufkommen gesichert werden, so dass der Staat die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, um die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
Beim weiterhin herrschenden Steuersatzsenkungswettbewerb muss immer berücksichtigt werden, dass Steuern bei Standort- und Investitionsentscheidungen nur ein Faktor unter mehreren sind. Staaten mit guten Standortbedingungen müssen weiterhin in der Lage sein, höhere Steuern zu erheben als Staaten mit schlechteren Standortbedingungen. Die Kritik am deutschen Steuersystem beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Höhe der Steuerbelastung. Der Vorwurf lautet, dass das deutsche Steuersystem reformbedürftig sei, da es Wachstum und Beschäftigung hemme, zu kompliziert sei sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip vielfältig und unsystematisch durchbreche.
Vor diesem Hintergrund haben CDU, CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 folgende Ziele vereinbart, an denen sich die Unternehmensteuerreform ausrichten soll: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit, weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten, Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentl. Haushalte sowie die nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis.
Der Bundesrat hat am 06.07.2007 der vom Bundestag am 25.05.2007 verabschiedeten Unternehmensteuerreform zugestimmt. Neben den ab 2008 geltenden Änderungen wurde auch die Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 beschlossen. Der Gesetzgeber erwartet, „…dass der Investitionsstandort Deutschland attraktiver wird für alle, die hier investieren wollen, für alle, die hier in Deutschland Arbeitsplätze schaffen wollen und für alle, die ihre Wertschöpfung in Deutschland versteuern und nicht ins Ausland verschieben wollen.“ Das Ziel dieser Studie soll sein, die Gesetzesänderungen zu erläutern und kritisch zu analysieren.
Gang der Untersuchung:
In Kapitel 2 soll zunächst die Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften vor der Unternehmensteuerreform dargestellt werden. Nach kurzer Vorstellung der verschiedenen Steuern soll aufgezeigt werden, welche Rolle Steuern für die Standortwahl von Unternehmen spielen.
In Kapitel 3 werden allgemeine Anforderungen und Grundsätze definiert, an denen sich die Unternehmensteuerreform orientieren sollte. Die Ziele, die der Gesetzgeber selbst definiert hat, werden im Anschluss an die allgemeinen Anforderungen dargestellt und erläutert. Gegenübergestellt werden die Standortattraktivität aus Sicht der Wirtschaft und das berechtigte Interesse des Staates, die Steuereinnahmen möglichst langfristig zu sichern.
Anschließend folgt in den Kapiteln 4 und 5 die Vorstellung und Erläuterung der Steuerentlastungs- und Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Es wird dargelegt, welche Ziele der Fiskus mit den Änderungen verfolgt.
Eine kritische Analyse folgt in Kapitel 6. In diesem Kapitel soll darauf eingegangen werden, inwiefern die Unternehmensteuerreform 2008 die unter Kapitel 3 definierten Ziele erfüllt. Neben den Interessen der Wirtschaft wird die Unternehmensteuerreform aus Sicht des Fiskus beurteilt und Verbesserungsvorschläge abgeleitet.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden in Kapitel 7 kurz zusammengefasst, so dass der Leser noch einmal einen Überblick über die Hauptaussagen der Studie bekommt. Abschließend soll ein kurzer Ausblick gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 2. | Ausgangslage | 3 |
| 2.1 | Aktuelle Besteuerung von Kapitalgesellschaften | 3 |
| 2.1.1 | Besteuerung auf Gesellschaftsebene | 3 |
| 2.1.2 | Besteuerung auf Gesellschafterebene | 4 |
| 2.2 | Aktuelle Besteuerung von Personengesellschaften | 5 |
| 2.3 | Steuern als Kriterium der Standortwahl | 5 |
| 3. | Anforderungen und Ziele der Unternehmensteuerreform | 7 |
| 3.1 | Allgemeine Anforderungen an die Reform | 7 |
| 3.2 | Ziele der Unternehmensteuerreform | 8 |
| 3.2.1 | Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit | 8 |
| 3.2.2 | Europarechtskonformität | 9 |
| 3.2.3 | Rechtsform- und Finanzierungsneutralität | 9 |
| 3.2.4 | Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten | 10 |
| 3.2.5 | Verbesserung der Planungssicherheit | 10 |
| 3.2.6 | Nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis | 11 |
| 4. | Steuerentlastungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform | 11 |
| 4.1 | Senkung der Körperschaft- und Gewerbesteuersätze | 11 |
| 4.2 | Begünstigung thesaurierter Gewinne bei Personengesellschaften | 12 |
| 4.3 | Abgeltungssteuer und Teileinkünfteverfahren | 13 |
| 4.4 | Anhebung des Gewerbesteueranrechnungsfaktors bei der Einkommensteuer | 15 |
| 4.5 | Investitionsabzugsbetrag | 15 |
| 5. | Gegenfinanzierung im Rahmen der Unternehmensteuerreform | 16 |
| 5.1 | Einführung der Zinsschranke | 16 |
| 5.2 | Änderungen bei der Gewerbesteuer | 19 |
| 5.3 | Verrechnungspreisbestimmungen und Funktionsverlagerungen | 20 |
| 5.4 | Verschärfung der Mantelkaufregelungen | 24 |
| 5.5 | Verschärfung der Abschreibungsbedingungen | 24 |
| 5.6 | Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wertpapierleihe | 24 |
| 6. | Würdigung der Unternehmensteuerreform | 25 |
| 6.1 | Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit | 26 |
| 6.2 | Europarechtskonformität | 31 |
| 6.3 | Rechtsform- und Finanzierungsneutralität | 33 |
| 6.4 | Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten | 36 |
| 6.5 | Verbesserung der Planungssicherheit | 38 |
| 6.6 | Nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis | 40 |
| 7. | Zusammenfassung und Ausblick | 41 |
| Anhang | 43 | |
| Literaturverzeichnis | 47 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 57 |
Textprobe:
Kapitel 5.4, Verschärfung der Mantelkaufregelungen:
Die geltende Mantelkaufregelung, die die ungerechtfertigte Nutzung und den Handel mit Verlustvorträgen verhindern soll, ist kompliziert und gestaltungsbedürftig. Der Mantelkauf beschreibt die Situation, dass eine Kapitalgesellschaft mit dem Ziel aufgekauft wird, deren Verlustvorträge steuermindernd geltend zu machen.
Die Nutzung dieser Verlustvorträge ist nach der bisherigen Regelung an die wirtschaftliche Identität geknüpft. Nach der neuen Regelung soll der Verlustvortrag anteilig entfallen, wenn innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% und bis zu 50% des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Person übertragen werden oder ein ähnlicher Sachverhalt vorliegt. Der Verlustvortrag entfällt komplett, wenn mehr als 50% übertragen werden. Maßgeblich für den Verlustuntergang ist zukünftig also allein der Anteilseignerwechsel. Um eine Umgehung dieser Regelung zu verhindern, gilt auch eine Gruppe von Erwerbern, die gleichgerichtete Interessen verfolgt, als ein Erwerber.
Kapitel 5.5, Verschärfung der Abschreibungsbedingungen:
Als weitere Gegenfinanzierungsmaßnahme werden die Abschreibungsbedingungen modifiziert. Die degressive Abschreibung wird abgeschafft, die Möglichkeit zu Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird eingeengt. Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sind künftig nur noch Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellkosten von bis zu 150 Euro sofort abschreibbar. Nach der bisherigen Reglung waren Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellkosten von bis zu 410 Euro sofort abschreibbar. Wirtschaftsgüter über 150 Euro bis 1.000 Euro sind künftig in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zu erfassen und über fünf Jahre abzuschreiben.
Kapitel 5.6, Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wertpapierleihe:
Bei der Wertpapierleihe werden Wertpapiere für einen befristeten Zeitraum gegen Entgelt überlassen. Die wichtigsten Motive sind dabei die Erfüllung von Lieferverpflichtungen, Erzielung von Leihgebühren sowie die Liquiditätsschaffung.
Die Wertpapierleihe stellt ein Sachdarlehen dar und bietet nach der aktuellen Regelung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die im nachfolgenden Beispiel dargestellt werden sollen.
Eine Bank verleiht Aktien, die sich bei ihr im Handelsbestand befinden, an eine GmbH. Die Bank bekommt im Gegenzug Leihgebühren. Die GmbH vereinnahmt die Dividenden, die gem. § 8b Abs. 1 KStG bei der GmbH steuerfrei sind, lediglich 5% gelten als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe. Da die Leihgebühr steuerlich mindernd geltend gemacht werden kann, entsteht für die GmbH somit ein steuerlicher Verlust. Bei der Bank wären die Dividenden gem. § 8b Abs. 7 KStG steuerpflichtig gewesen, so dass dieser Vorgang für sie steuerlich neutral ist. Es ergibt sich somit ein steuerlicher Vorteil für die GmbH. Diesen steuerlichen Vorteil teilen Bank und GmbH über die vereinbarte Leihgebühr.
In der Praxis vereinbaren die Parteien häufig, dass keine Kompensationszahlungen geleistet werden, sondern beispielsweise Schuldverschreibungen abgetreten werden. Die Erträge aus diesen Schuldverschreibungen stehen dann der Bank als Entleiher zu. Der Gesetzgeber will diese Gestaltungsmöglichkeit verhindern, indem in §8b Abs. 5 KStG n.F. explizit geregelt wird, dass alle Entgelte, die der Entleiher im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe leistet, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, vorausgesetzt, die entleihende Körperschaft erhält Einnahmen oder Bezüge aus den überlassenen Anteilen. Das Betriebsausgabenabzugsverbot gilt auch, wenn anstelle von Kompensationsleistungen ertragsbringende Wirtschaftsgüter überlassen werden.
Hier gelten die Erträge, auf die der Darlehensnehmer verzichtet, als von ihm bezogen und als Entgelt an den Darlehensgeber weitergeleitet. Andere Überlassungen wie z.B. Pacht, Verwahrung sind ebenfalls von der Regelung erfasst.
In den Warenkorb
48,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836606066
Arbeit zitieren:
Persch, Andreas Juli 2007: Unternehmensteuerreform 2008, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Deutschland, Unternehmen, Steuerreform, Unternehmensbesteuerung, Unternehmens Steuerwettbewerb



