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Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz

Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Raphael Jansa
  • Abgabedatum: Dezember 2005
  • Umfang: 81 Seiten
  • Dateigröße: 472,6 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Universität Siegen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9404-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9404-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9404-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Jansa, Raphael Dezember 2005: Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bewertungsmethoden, Börsenkurs, Spruchverfahren, CAPM, Squeeze-Out

Diplomarbeit von Raphael Jansa

Einleitung:

Das im Aktiengesetz geltende Mehrheitsprinzip ermöglicht es dem Hauptaktionär einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, durch einen entsprechenden Beschluss in der Hauptversammlung, gegen den Willen der Minderheitsaktionäre, Anteile mittelbar oder unmittelbar zu erwerben oder seine Gesellschaft durch Unternehmensverträge mit anderen Gesellschaften zu verbinden. Setzt sich der Hauptaktionär in seinem Vorhaben durch, das Unternehmen – in welcher Form auch immer – umzustrukturieren, stellt sich in aller Regel die Frage, wie mit den Minderheitsaktionären zu verfahren sei, da diese durch die Umstrukturierungsmaßnahmen ihre vermögenswerte Position verlieren. Das Aktiengesetz schreibt in diesen Fällen vor, dass die betroffenen Aktionäre in Form eines angemessenen Ausgleichs nach § 304 AktG oder einer angemessenem Abfindung nach §§ 305, 320b, 327b AktG zu entschädigen sind.

Hier kommt nun die Unternehmensbewertung ins Spiel. Sie muss die Angemessenheit anhand der ihr geläufigen Methoden ermitteln. Jede Methode arbeitet dabei mit gewissen Annahmen und kann somit nie frei von Unsicherheiten sein. Dadurch hat sich mitunter eine Diskussion über die „richtige“ Bewertungsmethode entfacht.

Im Rahmen der Bewertung der Entschädigungsansprüche wollen beide Parteien ihre Interessen geltend machen. Geht es nach den Schuldnern der Ansprüche, so sollte die Entschädigung möglichst gering ausfallen. Die Gläubiger dagegen wollen so viel herausholen wie möglich. Damit werden das Konfliktpotential und die Bedeutung einer fundierten Unternehmensbewertung im Rahmen von aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen deutlich.

Während des ganzen Verlaufs dieser Arbeit werden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Ansichten berücksichtigt. Die mitunter kontrovers diskutierte Frage, ob die Unternehmensbewertung nun eine Domäne der Betriebswirte oder der Juristen sei,2 kann und will diese Arbeit nicht beantworten. Fakt ist, dass es sich bei der Ermittlung von angemessenen aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen um ein Aufgabenfeld handelt, dass sich beide Wissenschaften teilen. Denn ohne eine anspruchsbegründende Rechtsgrundlage würde der Bewertungsanlass fehlen. Es käme dann keine Bewertung der Entschädigungshöhe zustande.

Die hier auf einem gesetzlichen Anlass beruhende Unternehmens- beziehungsweise Anteilsbewertung ist ein traditionell betriebswirtschaftliches Gebiet. Ob die bewertete Entschädigung schließlich angemessen und damit gerechtfertigt ist, fällt in den Aufgabenbereich der Gerichte und kommt dadurch zu guter Letzt wieder den Juristen zu. In diesem interdisziplinären Zusammenspiel liegt folglich der Reiz, aber auch die Schwierigkeit dieser Thematik.

Gang der Untersuchung:

Die Arbeit stellt zunächst die verschiedenen aktienrechtlichen Unternehmenskonzentrationsmöglichkeiten vor.

Danach wird ausführlich auf die jeweiligen Entschädigungsnormen und ihr Verhältnis zueinander eingegangen. Der Schwerpunkt liegt zum einen auf der Betrachtung der Methoden der Unternehmensbewertung und ihrer Komponenten. Dabei widmet sich die Arbeit ausschließlich der Ertragswert- und der DCF-Methode. Natürlich erschöpft sich die Methodenanzahl nicht in diesen beiden zukunftserfolgsorientierten Ansätzen.

Dem Schrifttum und der Praxis sind auch durchaus andere Methoden geläufig. Trotzdem werden sie im Rahmen der Bewertung von aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen weder von der Wirtschaft, noch von der Rechtsprechung erwähnt. Insofern wird auf weitere Ausführungen zu ihnen verzichtet.

Das zweite Hauptaugenmerk liegt auf dem Börsenkurs. Seine Rolle bei der Ausgleichs- und Abfindungsbemessung hat sich jüngst in Folge einer Annäherung zu einer marktorientierten Bewertungssichtweise geändert.

Eine Schlussbetrachtung der gewonnen Erkenntnisse soll die Arbeit abschließen. Selbstverständlich kann diese Arbeit nicht auf jeden Aspekt eingehen. So wird etwa der Einfluss der Steuer nur minimal, im Rahmen des Kapitalisierungszinses, angesprochen. Auch auf „Ausflüge“ in andere Rechtsgebiete, wie etwa das Umwandlungsrecht oder das Wertpapierübernamerecht, in denen sich diese Thematik ebenfalls stellt, ist weitestgehend verzichtet worden.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
A. Einleitung 1
B. Rechtliche Voraussetzungen für Abfindungs- und Ausgleichsansprüche. 3
I. Unternehmensverbindung bei Ansprüchen aus §§ 304, 305, 320b AktG 3
II. Hauptaktionärsstellung beim Squeeze-Out im Sinne der § 327a ff. AktG 4
III. Beeinträchtigung der Aktionärsstellung 5
C. Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305, 320b, 327b AktG 7
I. Ausgleich gemäß § 304 AktG 7
1. Sinn und Zweck 7
2. Ausgleichsarten 8
2.1 Fester Ausgleich 8
2.2 Variabler Ausgleich 9
II. Abfindung gemäß §§ 305, 320b und 327b AktG 11
1. Sinn und Zweck 11
2. Abfindungsarten 12
2.1 Abfindung in Aktien 12
2.2 Barabfindung 14
III. Abschließende Bemerkungen zu den Entschädigungsformen 15
IV. Nebeneinander von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen 16
1. Problem der wirtschaftlichen Kumulation 16
2. Lösungsansätze 17
3. Fazit 18
D. Ermittlung von angemessenen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen 19
I. Überprüfung der Angemessenheit im Spruchverfahren 19
II. Vom Unternehmenswert zum Unternehmensanteilswert 21
1. Der Wertbegriff in der Unternehmensbewertung 21
2. Indirekte und direkte Methode 22
III. Methoden und Wertkomponenten bei der Entschädigungsbestimmung 24
1. Überblick 24
2. Die verschiedenen Methoden 25
2.1 Die Ertragswertmethode 25
2.1.1 Bestimmung zukünftiger Erträge 25
2.1.2 Der Kapitalisierungszinssatz 26
2.1.2.1 Sinn und Zweck der Abzinsung 26
2.1.2.2 Kapitalisierungszins bei objektivierter Wertermittlung 27
2.1.2.2.1 Basiszinssatz 27
2.1.2.2.2 Risikozuschlag 28
2.1.2.2.3 Persönliche Steuern 29
2.1.2.2.4 Geldentwertungsabschlag 30
2.1.2.3 Kapitalisierungszins bei subjektiver Wertermittlung 31
2.2 Die DCF-Methode 31
2.2.1 Verfahren der Wertermittlung bei der DCF-Methode 31
2.2.1.1 WACC-Verfahren 32
2.2.1.2 APV-Verfahren 33
2.2.1.3 Flow-To-Equity-Verfahren 34
2.2.2 Kapitalisierungszins anhand des CAPM 35
2.2.2.1 Überblick 35
2.2.2.2 Kritische Würdigung des CAPM 36
2.2.2.3 Abschließende Bemerkungen zum CAPM 38
2.2.3 Kritische Würdigung der DCF-Methode 39
2.3 Ertragswert- und DCF-Methode im Vergleich 41
3. Zusätzliche Einflussgrößen 43
3.1 Stichtagsprinzip 43
3.2 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen 45
3.3 Synergieeffekte 46
3.3.1 Definition und Arten von Synergieeffekten 46
3.3.2 Stand der Literatur 47
3.3.2.1 Echte Synergieeffekte bei der Ausgleichsbemessung 47
3.3.2.2 Echte Synergieeffekte bei der Abfindungsbemessung 48
3.3.3 Stand der Rechtssprechung 50
3.3.4 Fazit 51
IV. Die Rolle des Börsenkurses 52
1. Relevanz des Börsenkurses seit dem „DAT/Altana“- Urteil 52
1.1 Wesentliche Aussagen des Urteils 52
1.2 Einfluss auf Ausgleich und Abfindung 53
1.2.1 Wahrer Wert versus Verkehrswert 53
1.2.2 Stichtagsbestimmung versus referenzkursorientierte Bestimmung 55 1.3
1.4 Paketzuschläge 59
2. Börsenkurs-, Ertragswert- und DCF-Verfahren im Vergleich 60
3. Abschließende Bemerkungen 61
E. Schlussbetrachtung 62
Literaturverzeichnis 64
Rechtsprechungsverzeichnis 74

Automatisiert erstellter Textauszug:

werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen erhöht die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung und somit indirekt den Marktwert des Gesamtkapitals. Diese Marktwerterhöhung in Form des Barwerts aus der Steuerersparnis ergibt zusammen mit dem Marktwert eines unverschuldeten Unternehmens den Marktwert des verschuldeten Unternehmens, aus dem wiederum nach Abzug der Ansprüche der Fremdkapitalgeber der Shareholder Value erfolgt.173 Schwierigkeiten könnten sich im Rahmen der Anwendung dieses Verfahrens bei der Ermittlung der Renditeforderungen für das unverschuldete Unternehmen ergeben. Sie gilt nämlich als nur schwer durchführbar. Dafür ist der APV-Ansatz dann besonders praktikabel, wenn sich die Kapitalstruktur im Zeitablauf verändert, da sich diese Änderung lediglich beim Tax Shield bemerkbar macht und den Diskontierungsfaktor unberührt lässt.174 Die Vorteile dieses Verfahrens bestehen unter anderem darin, dass es weniger fehleranfällig ist und dass wertbeeinflussende Variablen getrennt voneinander beurteilt werden können und somit eine Wertpräzision erreicht wird, die auch der WACC-Ansatz nicht bieten kann.175 2.2.1.3 Flow-To-Equity-Verfahren Beim Flow-to-equity-Ansatz werden ausschließlich die künftigen Zahlungsströme betrachtet, die den Eigenkapitalgebern zufließen. Anders als bei der Ermittlung der Operating-cash-flows bedarf es hierzu auch einer Vorbestimmung der zukünftigen Fremdkapitalzinsen Die und der Veränderung ohne davor des den Fremdkapitalbestandes.176 [...]

Eigenkapitalkosten des Unternehmens zusammen. Um die Eigenkapitalkosten zu bestimmen wird zwar in aller Regel auf das CAPM zurückgegriffen, jedoch „empfiehlt“ das IDW neuerdings die Anwendung des Tax-CAPM.167 Die mit den gewogenen Kapitalkosten diskontierten Free-cash-flows machen den vorerst gewünschten Gesamtkapitalwert aus. Um den Marktwert des Eigenkapitals, also den Shareholder Value und somit den eigentlichen Unternehmenswert, letztendlich zu erhalten, ist vom Gesamtkapitalwert der Marktwert des Fremdkapitals abzuziehen.168 Dieser Wert kann auch als Grundlage für die Entschädigung von ausscheidenden Aktionären eingesetzt werden.169 Insgesamt betrachtet ist festzustellen, dass derer WACC-Ansatz, trotz seiner vereinzelten kritischen Würdigung170, als das in der Praxis meist verbreitete DCF-Verfahren gilt.171 2.2.1.2 APV-Verfahren Im Gegensatz zum WACC-Verfahren, ermittelt dieses Verfahren den Gesamtwert des Kapitals schrittweise. Dem APV-Verfahren liegt nämlich die Idee zugrunde, dass sich der Unternehmenswert aus der Addition aller Wertbeiträge bildet. Als erstes wird der Marktwert des Unternehmens berechnet. Dabei wird die tatsächliche Kapitalstruktur vernachlässigt und stattdessen eine vollständige Eigenfinanzierung aller operativen Tätigkeiten unterstellt. Die aus dieser Finanzierung folgenden Operating-free-cash-flows werden mit den [...]

Bruttoverfahren des WACC und des APV vom Nettoverfahren des Flow-to-equity abzugrenzen. Beim WACC-Verfahren wird zunächst der Gesamtkapitalwert aus der Addition der Marktwerte von Eigen- und Fremdkapital mit dem Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ermittelt, und danach wiederum auf das Eigenund Fremdkapital aufgeteilt. Als Basis der Wertermittlung im Rahmen beider Bruttoverfahren käme theoretisch der Total-cash-flow oder der Free-cash-flow in Frage. Da ersterer in der Praxis als untauglich gilt und somit kaum Anwendung findet163, konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf die Free-cash-flows, also die Überschüsse nach Investitionen und Unternehmenssteuern aber vor Zinsen und nach Veränderung des Umlaufvermögens. Sie stellen den Nettozufluss finanzieller Mittel aus sämtlichen laufenden Operationen des Unternehmens dar und stehen sowohl Eigen-, als auch Fremdkapitalgeber gleichermaßen zur Verfügung.164 Der Free-cash-flow kann als konstante Größe oder in Analogie zum Ertragswertverfahren mit Hilfe des Phasenmodells bestimmt werden. Demnach wird er bei der ersten Phase für einen Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren prognostiziert. In der zweiten Phase wird dann, unter der Prämisse der ewigen Rente, der Residualwert anhand des als konstant unterstellten Cash-flows des letzten Jahres der ersten Phase bestimmt.165 Da die Berechnung des Free-cashflows das Tax Shield, also die Steuerersparnis aus einer zunehmenden Fremdfinanzierung, nicht berücksichtigt, muss der Diskontierungssatz durch einen steuerangepassten Kapitalkostensatz modifiziert werden. Das geschieht durch [...]

Arbeit zitieren:
Jansa, Raphael Dezember 2005: Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bewertungsmethoden, Börsenkurs, Spruchverfahren, CAPM, Squeeze-Out

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