Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Raphael Jansa
- Abgabedatum: Dezember 2005
- Umfang: 81 Seiten
- Dateigröße: 472,6 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Siegen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9404-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9404-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9404-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Jansa, Raphael Dezember 2005: Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bewertungsmethoden, Börsenkurs, Spruchverfahren, CAPM, Squeeze-Out
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Diplomarbeit von Raphael Jansa
Einleitung:
Das im Aktiengesetz geltende Mehrheitsprinzip ermöglicht es dem Hauptaktionär einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, durch einen entsprechenden Beschluss in der Hauptversammlung, gegen den Willen der Minderheitsaktionäre, Anteile mittelbar oder unmittelbar zu erwerben oder seine Gesellschaft durch Unternehmensverträge mit anderen Gesellschaften zu verbinden. Setzt sich der Hauptaktionär in seinem Vorhaben durch, das Unternehmen – in welcher Form auch immer – umzustrukturieren, stellt sich in aller Regel die Frage, wie mit den Minderheitsaktionären zu verfahren sei, da diese durch die Umstrukturierungsmaßnahmen ihre vermögenswerte Position verlieren. Das Aktiengesetz schreibt in diesen Fällen vor, dass die betroffenen Aktionäre in Form eines angemessenen Ausgleichs nach § 304 AktG oder einer angemessenem Abfindung nach §§ 305, 320b, 327b AktG zu entschädigen sind.
Hier kommt nun die Unternehmensbewertung ins Spiel. Sie muss die Angemessenheit anhand der ihr geläufigen Methoden ermitteln. Jede Methode arbeitet dabei mit gewissen Annahmen und kann somit nie frei von Unsicherheiten sein. Dadurch hat sich mitunter eine Diskussion über die „richtige“ Bewertungsmethode entfacht.
Im Rahmen der Bewertung der Entschädigungsansprüche wollen beide Parteien ihre Interessen geltend machen. Geht es nach den Schuldnern der Ansprüche, so sollte die Entschädigung möglichst gering ausfallen. Die Gläubiger dagegen wollen so viel herausholen wie möglich. Damit werden das Konfliktpotential und die Bedeutung einer fundierten Unternehmensbewertung im Rahmen von aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen deutlich.
Während des ganzen Verlaufs dieser Arbeit werden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Ansichten berücksichtigt. Die mitunter kontrovers diskutierte Frage, ob die Unternehmensbewertung nun eine Domäne der Betriebswirte oder der Juristen sei,2 kann und will diese Arbeit nicht beantworten. Fakt ist, dass es sich bei der Ermittlung von angemessenen aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen um ein Aufgabenfeld handelt, dass sich beide Wissenschaften teilen. Denn ohne eine anspruchsbegründende Rechtsgrundlage würde der Bewertungsanlass fehlen. Es käme dann keine Bewertung der Entschädigungshöhe zustande.
Die hier auf einem gesetzlichen Anlass beruhende Unternehmens- beziehungsweise Anteilsbewertung ist ein traditionell betriebswirtschaftliches Gebiet. Ob die bewertete Entschädigung schließlich angemessen und damit gerechtfertigt ist, fällt in den Aufgabenbereich der Gerichte und kommt dadurch zu guter Letzt wieder den Juristen zu. In diesem interdisziplinären Zusammenspiel liegt folglich der Reiz, aber auch die Schwierigkeit dieser Thematik.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit stellt zunächst die verschiedenen aktienrechtlichen Unternehmenskonzentrationsmöglichkeiten vor.
Danach wird ausführlich auf die jeweiligen Entschädigungsnormen und ihr Verhältnis zueinander eingegangen. Der Schwerpunkt liegt zum einen auf der Betrachtung der Methoden der Unternehmensbewertung und ihrer Komponenten. Dabei widmet sich die Arbeit ausschließlich der Ertragswert- und der DCF-Methode. Natürlich erschöpft sich die Methodenanzahl nicht in diesen beiden zukunftserfolgsorientierten Ansätzen.
Dem Schrifttum und der Praxis sind auch durchaus andere Methoden geläufig. Trotzdem werden sie im Rahmen der Bewertung von aktienrechtlichen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen weder von der Wirtschaft, noch von der Rechtsprechung erwähnt. Insofern wird auf weitere Ausführungen zu ihnen verzichtet.
Das zweite Hauptaugenmerk liegt auf dem Börsenkurs. Seine Rolle bei der Ausgleichs- und Abfindungsbemessung hat sich jüngst in Folge einer Annäherung zu einer marktorientierten Bewertungssichtweise geändert.
Eine Schlussbetrachtung der gewonnen Erkenntnisse soll die Arbeit abschließen. Selbstverständlich kann diese Arbeit nicht auf jeden Aspekt eingehen. So wird etwa der Einfluss der Steuer nur minimal, im Rahmen des Kapitalisierungszinses, angesprochen. Auch auf „Ausflüge“ in andere Rechtsgebiete, wie etwa das Umwandlungsrecht oder das Wertpapierübernamerecht, in denen sich diese Thematik ebenfalls stellt, ist weitestgehend verzichtet worden.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| A. | Einleitung | 1 |
| B. | Rechtliche Voraussetzungen für Abfindungs- und Ausgleichsansprüche. | 3 |
| I. | Unternehmensverbindung bei Ansprüchen aus §§ 304, 305, 320b AktG | 3 |
| II. | Hauptaktionärsstellung beim Squeeze-Out im Sinne der § 327a ff. AktG | 4 |
| III. | Beeinträchtigung der Aktionärsstellung | 5 |
| C. | Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305, 320b, 327b AktG | 7 |
| I. | Ausgleich gemäß § 304 AktG | 7 |
| 1. | Sinn und Zweck | 7 |
| 2. | Ausgleichsarten | 8 |
| 2.1 | Fester Ausgleich | 8 |
| 2.2 | Variabler Ausgleich | 9 |
| II. | Abfindung gemäß §§ 305, 320b und 327b AktG | 11 |
| 1. | Sinn und Zweck | 11 |
| 2. | Abfindungsarten | 12 |
| 2.1 | Abfindung in Aktien | 12 |
| 2.2 | Barabfindung | 14 |
| III. | Abschließende Bemerkungen zu den Entschädigungsformen | 15 |
| IV. | Nebeneinander von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen | 16 |
| 1. | Problem der wirtschaftlichen Kumulation | 16 |
| 2. | Lösungsansätze | 17 |
| 3. | Fazit | 18 |
| D. | Ermittlung von angemessenen Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen | 19 |
| I. | Überprüfung der Angemessenheit im Spruchverfahren | 19 |
| II. | Vom Unternehmenswert zum Unternehmensanteilswert | 21 |
| 1. | Der Wertbegriff in der Unternehmensbewertung | 21 |
| 2. | Indirekte und direkte Methode | 22 |
| III. | Methoden und Wertkomponenten bei der Entschädigungsbestimmung | 24 |
| 1. | Überblick | 24 |
| 2. | Die verschiedenen Methoden | 25 |
| 2.1 | Die Ertragswertmethode | 25 |
| 2.1.1 | Bestimmung zukünftiger Erträge | 25 |
| 2.1.2 | Der Kapitalisierungszinssatz | 26 |
| 2.1.2.1 | Sinn und Zweck der Abzinsung | 26 |
| 2.1.2.2 | Kapitalisierungszins bei objektivierter Wertermittlung | 27 |
| 2.1.2.2.1 | Basiszinssatz | 27 |
| 2.1.2.2.2 | Risikozuschlag | 28 |
| 2.1.2.2.3 | Persönliche Steuern | 29 |
| 2.1.2.2.4 | Geldentwertungsabschlag | 30 |
| 2.1.2.3 | Kapitalisierungszins bei subjektiver Wertermittlung | 31 |
| 2.2 | Die DCF-Methode | 31 |
| 2.2.1 | Verfahren der Wertermittlung bei der DCF-Methode | 31 |
| 2.2.1.1 | WACC-Verfahren | 32 |
| 2.2.1.2 | APV-Verfahren | 33 |
| 2.2.1.3 | Flow-To-Equity-Verfahren | 34 |
| 2.2.2 | Kapitalisierungszins anhand des CAPM | 35 |
| 2.2.2.1 | Überblick | 35 |
| 2.2.2.2 | Kritische Würdigung des CAPM | 36 |
| 2.2.2.3 | Abschließende Bemerkungen zum CAPM | 38 |
| 2.2.3 | Kritische Würdigung der DCF-Methode | 39 |
| 2.3 | Ertragswert- und DCF-Methode im Vergleich | 41 |
| 3. | Zusätzliche Einflussgrößen | 43 |
| 3.1 | Stichtagsprinzip | 43 |
| 3.2 | Nicht betriebsnotwendiges Vermögen | 45 |
| 3.3 | Synergieeffekte | 46 |
| 3.3.1 | Definition und Arten von Synergieeffekten | 46 |
| 3.3.2 | Stand der Literatur | 47 |
| 3.3.2.1 | Echte Synergieeffekte bei der Ausgleichsbemessung | 47 |
| 3.3.2.2 | Echte Synergieeffekte bei der Abfindungsbemessung | 48 |
| 3.3.3 | Stand der Rechtssprechung | 50 |
| 3.3.4 | Fazit | 51 |
| IV. | Die Rolle des Börsenkurses | 52 |
| 1. | Relevanz des Börsenkurses seit dem „DAT/Altana“- Urteil | 52 |
| 1.1 | Wesentliche Aussagen des Urteils | 52 |
| 1.2 | Einfluss auf Ausgleich und Abfindung | 53 |
| 1.2.1 | Wahrer Wert versus Verkehrswert | 53 |
| 1.2.2 | Stichtagsbestimmung versus referenzkursorientierte Bestimmung 55 | 1.3 |
| 1.4 | Paketzuschläge | 59 |
| 2. | Börsenkurs-, Ertragswert- und DCF-Verfahren im Vergleich | 60 |
| 3. | Abschließende Bemerkungen | 61 |
| E. | Schlussbetrachtung | 62 |
| Literaturverzeichnis | 64 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 74 |
werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen erhöht die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung und somit indirekt den Marktwert des Gesamtkapitals. Diese Marktwerterhöhung in Form des Barwerts aus der Steuerersparnis ergibt zusammen mit dem Marktwert eines unverschuldeten Unternehmens den Marktwert des verschuldeten Unternehmens, aus dem wiederum nach Abzug der Ansprüche der Fremdkapitalgeber der Shareholder Value erfolgt.173 Schwierigkeiten könnten sich im Rahmen der Anwendung dieses Verfahrens bei der Ermittlung der Renditeforderungen für das unverschuldete Unternehmen ergeben. Sie gilt nämlich als nur schwer durchführbar. Dafür ist der APV-Ansatz dann besonders praktikabel, wenn sich die Kapitalstruktur im Zeitablauf verändert, da sich diese Änderung lediglich beim Tax Shield bemerkbar macht und den Diskontierungsfaktor unberührt lässt.174 Die Vorteile dieses Verfahrens bestehen unter anderem darin, dass es weniger fehleranfällig ist und dass wertbeeinflussende Variablen getrennt voneinander beurteilt werden können und somit eine Wertpräzision erreicht wird, die auch der WACC-Ansatz nicht bieten kann.175 2.2.1.3 Flow-To-Equity-Verfahren Beim Flow-to-equity-Ansatz werden ausschließlich die künftigen Zahlungsströme betrachtet, die den Eigenkapitalgebern zufließen. Anders als bei der Ermittlung der Operating-cash-flows bedarf es hierzu auch einer Vorbestimmung der zukünftigen Fremdkapitalzinsen Die und der Veränderung ohne davor des den Fremdkapitalbestandes.176 [...]
Eigenkapitalkosten des Unternehmens zusammen. Um die Eigenkapitalkosten zu bestimmen wird zwar in aller Regel auf das CAPM zurückgegriffen, jedoch „empfiehlt“ das IDW neuerdings die Anwendung des Tax-CAPM.167 Die mit den gewogenen Kapitalkosten diskontierten Free-cash-flows machen den vorerst gewünschten Gesamtkapitalwert aus. Um den Marktwert des Eigenkapitals, also den Shareholder Value und somit den eigentlichen Unternehmenswert, letztendlich zu erhalten, ist vom Gesamtkapitalwert der Marktwert des Fremdkapitals abzuziehen.168 Dieser Wert kann auch als Grundlage für die Entschädigung von ausscheidenden Aktionären eingesetzt werden.169 Insgesamt betrachtet ist festzustellen, dass derer WACC-Ansatz, trotz seiner vereinzelten kritischen Würdigung170, als das in der Praxis meist verbreitete DCF-Verfahren gilt.171 2.2.1.2 APV-Verfahren Im Gegensatz zum WACC-Verfahren, ermittelt dieses Verfahren den Gesamtwert des Kapitals schrittweise. Dem APV-Verfahren liegt nämlich die Idee zugrunde, dass sich der Unternehmenswert aus der Addition aller Wertbeiträge bildet. Als erstes wird der Marktwert des Unternehmens berechnet. Dabei wird die tatsächliche Kapitalstruktur vernachlässigt und stattdessen eine vollständige Eigenfinanzierung aller operativen Tätigkeiten unterstellt. Die aus dieser Finanzierung folgenden Operating-free-cash-flows werden mit den [...]
Bruttoverfahren des WACC und des APV vom Nettoverfahren des Flow-to-equity abzugrenzen. Beim WACC-Verfahren wird zunächst der Gesamtkapitalwert aus der Addition der Marktwerte von Eigen- und Fremdkapital mit dem Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ermittelt, und danach wiederum auf das Eigenund Fremdkapital aufgeteilt. Als Basis der Wertermittlung im Rahmen beider Bruttoverfahren käme theoretisch der Total-cash-flow oder der Free-cash-flow in Frage. Da ersterer in der Praxis als untauglich gilt und somit kaum Anwendung findet163, konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf die Free-cash-flows, also die Überschüsse nach Investitionen und Unternehmenssteuern aber vor Zinsen und nach Veränderung des Umlaufvermögens. Sie stellen den Nettozufluss finanzieller Mittel aus sämtlichen laufenden Operationen des Unternehmens dar und stehen sowohl Eigen-, als auch Fremdkapitalgeber gleichermaßen zur Verfügung.164 Der Free-cash-flow kann als konstante Größe oder in Analogie zum Ertragswertverfahren mit Hilfe des Phasenmodells bestimmt werden. Demnach wird er bei der ersten Phase für einen Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren prognostiziert. In der zweiten Phase wird dann, unter der Prämisse der ewigen Rente, der Residualwert anhand des als konstant unterstellten Cash-flows des letzten Jahres der ersten Phase bestimmt.165 Da die Berechnung des Free-cashflows das Tax Shield, also die Steuerersparnis aus einer zunehmenden Fremdfinanzierung, nicht berücksichtigt, muss der Diskontierungssatz durch einen steuerangepassten Kapitalkostensatz modifiziert werden. Das geschieht durch [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832494049
Arbeit zitieren:
Jansa, Raphael Dezember 2005: Unternehmensbewertung im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs oder einer Abfindung nach dem Aktiengesetz, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bewertungsmethoden, Börsenkurs, Spruchverfahren, CAPM, Squeeze-Out



