Die Unternehmensbesteuerung in Frankreich unter besonderer Berücksichtigung der Steuerreform 2005
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Lothar Fritsch
- Abgabedatum: Februar 2005
- Umfang: 71 Seiten
- Dateigröße: 775,1 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Universität Mannheim Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8782-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8782-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8782-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Fritsch, Lothar Februar 2005: Die Unternehmensbesteuerung in Frankreich unter besonderer Berücksichtigung der Steuerreform 2005, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rechtsform, Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer, Europarecht, Halbeinkunftsverfahren
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Diplomarbeit von Lothar Fritsch
Zusammenfassung:
Seit Anfang der 1990er Jahre besteht ein europaweiter Trend, körperschaftsteuerliche Anrechnungssysteme durch so genannte Shareholder-Relief-Verfahren zu ersetzen. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist das Bestreben, die jeweilige Unternehmensbesteuerung den Anforderungen des europäischen Rechts anzupassen. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde auch in Frankreich im Rahmen einer grundlegenden Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilseigner ein solches Verfahren eingeführt.
Eine Änderung des Körperschaftsteuersystems kann je nach Ausgestaltung tiefgreifende Konsequenzen für die binnenwirtschaftliche und internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen haben. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, die reformierte französische Unternehmensbesteuerung zu beurteilen.
Als Maßstab lassen sich einerseits zeitlose Kriterien wie Steuergerechtigkeit, ökonomische Effizienz sowie Praktikabilität und Transparenz heranziehen. Andererseits ist zu prüfen, inwieweit die französische Unternehmensbesteuerung nach ihrer Reform europarechtlichen Vorgaben Rechnung trägt.
Für die Untersuchung wurde ein Aufbau in fünf Kapiteln gewählt. Einleitend wird ein Überblick wesentlicher Elemente der Unternehmensbesteuerung in Frankreich gegeben (Kapitel 2). Daran anknüpfend folgt ein kurzer Rückblick auf das frühere Anrechnungsverfahren und dessen Probleme, um anschließend die Reformziele der Regierung und das Anfang 2005 in Kraft getretene Körperschaftsteuersystem vorzustellen (Kapitel 3).
Im Hauptteil der Arbeit stehen die Auswirkungen des reformierten Unternehmenssteuerrechts auf grundlegende unternehmerische Entscheidungen zur Diskussion (Kapitel 4). Dabei wird die Rechtsformwahl, die Finanzierungsentscheidung sowie das Investitionsverhalten betrachtet. Darauf folgt eine europarechtliche Konformitätsprüfung der aktuellen Unternehmensbesteuerung (Kapitel 5).
Die Abhandlung schließt mit einer bewertenden Zusammenfassung sowie mit einem Ausblick (Kapitel 6).
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Tabellenverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Symbolverzeichnis | VI | |
| 1. | Problemstellung | 1 |
| 2. | Überblick der Unternehmensbesteuerung | 2 |
| 2.1 | Einführung | 2 |
| 2.2 | Einkunftsermittlung bei Personengesellschaften | 7 |
| 2.3 | Einkunftsermittlung bei Kapitalgesellschaften | 9 |
| 3. | Körperschaftsteuerlicher Systemwechsel | 12 |
| 3.1 | Rückblick auf das frühere Anrechnungsverfahren und dessen Probleme | 12 |
| 3.2 | Das Körperschaftsteuersystem nach der Steuerreform 2005 | 14 |
| 4. | Einfluss des reformierten Steuerrechts auf unternehmerische Entscheidungen | 16 |
| 4.1 | Einführung | 16 |
| 4.2 | Wahl der Rechtsform | 16 |
| 4.2.1 | Steuerliche Bedeutung der Rechtsform | 16 |
| 4.2.2 | Einperiodische Betrachtung | 17 |
| 4.2.3 | Mehrperiodische Betrachtung | 21 |
| 4.2.4 | Weitere steuerliche Einflussfaktoren | 23 |
| 4.3 | Wahl der Finanzierungsform | 26 |
| 4.3.1 | Steuerliche Bedeutung der Finanzierungsentscheidung | 26 |
| 4.3.2 | Finanzierungsentscheidung der Personengesellschaften | 27 |
| 4.3.3 | Finanzierungsentscheidung der Kapitalgesellschaften | 29 |
| 4.3.4 | Beurteilung und Vergleich mit dem Anrechnungsverfahren | 32 |
| 4.4 | Investitionsverhalten | 36 |
| 4.4.1 | Steuerliche Bedeutung für die Investitionsentscheidung | 36 |
| 4.4.2 | Einfluss der französischen Unternehmensbesteuerung auf die Standortwahl | 38 |
| 5. | Europarechtliche Beurteilung des reformierten Steuerrechts | 42 |
| 5.1 | Bedeutung des Europarechts | 42 |
| 5.2 | Europarechtlich fragwürdige Regelungen des Unternehmenssteuerrechts | 43 |
| 6. | Schlussbetrachtung | 45 |
| 6.1 | Fazit | 45 |
| 6.2 | Ausblick | 48 |
| Anhang | VII | |
| Literaturverzeichnis | VIII |
Nach der bisherigen Analyse hängt die steuerliche Rechtsformwahl von dem individuellen Einkommensteuersatz des Unternehmers ab. Jedoch können weitere steuerliche Faktoren bei der Wahl der Rechtsform ausschlaggebend sein, die im Modell bisher nicht berücksichtigt wurden. Deutliche Unterschiede ergeben sich durch das Sonderregime der kurz- und langfristigen Veräußerungsgewinne. In diesem Zusammenhang ist unter anderem die geplante Freistellung von Beteiligungsveräußerungen für Kapitalgesellschaften von Interesse. Von Bedeutung ist ferner die Behandlung von Anteilsveräußerungen einer Kapitalgesellschaft gegenüber einer regulären Ausschüttung, da sich hieraus Anreize auf die Gewinnverwendung ergeben können. Hinzuweisen ist des Weiteren auf die differenzierte Verlustbehandlung zwischen den Rechtsformen. Hingegen unterscheiden sich die Bemessungsgrundlagen nur in wenigen Punkten. Bei Personengesellschaften unterliegen langfristige Veräußerungsgewinne einheitlich einer Abgeltungssteuer. Auf Kapitalgesellschaftsebene erfahren solche Gewinne ebenfalls eine Begünstigung, werden aber bei Ausschüttung zusätzlich mit der hälftigen Einkommensteuer belegt. Selbst bei vollständiger Freistellung langfristiger Veräußerungsgewinne einer Kapitalgesellschaft liegt die hälftige Einkommensteuer bei Ausschüttung regelmäßig über der Abgeltungssteuer eines vergleichbaren Veräußerungsgewinns bei Personengesellschaften. Das Sonderregime privilegiert also grundsätzlich Personengesellschaften. Eine Kapitalgesellschaft kann diesen Nachteil lediglich kompensieren, indem sie entsprechende Gewinne durch Thesaurierung vor der Einkommensteuer abschirmt. Durch die Reform gewinnt die Kapitalgesellschaft an Attraktivität, da ausländische Dividenden nun steuerfrei vereinnahmt werden können. Dieser positive Effekt wird ab 2007 durch die Befreiung von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen verstärkt. Hierbei ist jedoch zu bemerken, dass sowohl Dividenden als auch Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen bereits mit ausländischer Körperschaftsteuer vorbelastet sind. Natürliche Personen, die Kapitalgesellschaftsanteile veräußern, werden ebenso einer Abgeltungssteuer unterzogen. Somit werden Dividenden und Veräußerungen ungleich besteuert. Dies führt zu einem Anreiz, Gewinne zu Gunsten einer Wertsteigerung der Anteile in der Kapitalgesellschaft zu belassen. Personengesellschaften [...]
Das zivilrechtliche Trennungsprinzips macht es Kapitalgesellschaften möglich, mittels Gewinnthesaurierung den zeitlichen Zugriff der Einkommensteuer zu bestimmen. Solange Gewinne einbehalten werden, unterliegen sie nur der Körperschaftsteuer. Hierin liegt der zentrale Unterschied zu Personenunternehmen, deren Erfolg bei der Entstehung, also periodisch, der Einkommensteuer unterliegt. Die Gewinnthesaurierung auf Ebene der Kapitalgesellschaft lohnt jedoch nur, wenn der Körperschaftsteuersatz unter dem persönlichen Einkommensteuersatz des Investors einschließlich der Zuschläge liegt.108 Solange diese Bedingung erfüllt ist, wachsen einbehaltene Gewinne in der Kapitalgesellschaft schneller als beim Gesellschafter des Personenunternehmens. Der kritische Einkommensteuersatz, für den die Kapitalgesellschaft gerade noch günstiger ist, kann wie folgt hergeleitet werden: Der Investor steht vor der Wahl, seinen Gewinn entweder in der Gesellschaft zu kumulieren und anschließend auszuschütten oder erst auszuschütten und zum Zinssatz der Alternativinvestition anzulegen. Die günstigste Alternativinvestition ist unter den getroffenen Annahmen aber nicht die Kapitalmarktanlage, sondern die rentable Investition in die Personengesellschaft. Folgende Bedingung muss gelten: [...]
Term der Gleichung (6b) bedeutungslos und der kritische Einkommensteuersatz liegt für die gegebenen Daten exakt bei 50 %. Für die getroffene Annahme ist somit eine generelle Vorteilhaftigkeit der Personengesellschaft feststellbar. Zwei Aussagen lassen sich daher unter gegebenen Modellannahmen treffen: Erstens ist die Kapitalgesellschaft bei regelmäßiger Gewinnausschüttung gegenüber der Personengesellschaft steuerlich im Vorteil, sobald der persönliche Einkommensteuersatz des Investors 47,24 % übersteigt. Zweitens wirken die einkommensteuerlichen Zuschläge seit der Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren verzerrend und können Einfluss auf die Rechtsformwahl haben. Abbildung 1 verdeutlicht, dass durch die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren Kapitalgesellschaften bis zur Höhe des kritischen Einkommensteuersatzes deutlich benachteiligt werden. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832487829
Arbeit zitieren:
Fritsch, Lothar Februar 2005: Die Unternehmensbesteuerung in Frankreich unter besonderer Berücksichtigung der Steuerreform 2005, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Rechtsform, Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer, Europarecht, Halbeinkunftsverfahren



