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Unterkapitalisierung im Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten

Eine vergleichende Analyse unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes

Unterkapitalisierung im Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Bettina Baierl
  • Abgabedatum: August 1999
  • Umfang: 90 Seiten
  • Dateigröße: 4,4 MB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2479-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2479-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2479-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Baierl, Bettina August 1999: Unterkapitalisierung im Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: EU, Unterkapitalisierung, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit

Diplomarbeit von Bettina Baierl

Einleitung:

Mit dem Begriff "Unterkapitalisierung" wird aus steuerlicher Sicht meist der Fall charakterisiert, daß ein nichtansässiger Anteilseigner (AE) eine Kapitalgesellschaft (KapGes), an der er wesentlich beteiligt ist, mit zu geringem Eigenkapital (EK) ausstattet und dieser gleichzeitig in erheblichem Umfang Fremdkapital (FK) zuführt, so daß ein wesentlicher Teil des ökonomischen Gewinns der fremdfinanzierten KapGes durch den Betriebsausgabenabzug der FK-Vergütung der inländischen Besteuerung entzogen wird. Bei einer Finanzierung über Einlagen sind die hierauf geleisteten Ausschüttungen mit 30% Körperschaftsteuer belastet, wobei dies bei nicht zur Anrechnung berechtigten AE - z. B. Ausländern - zur Definitivbelastung wird. Sie tritt beim ausländischen AE neben die ausländische Ertragsteuer (Quellensteuer) auf die erhaltene Dividende. Der Forderung ausländischer AE nach Vergütung der Körperschaftsteuer hat sich Deutschland stets widersetzt. Ebenso wie es aus der Sicht des AE steuerliche Erwägungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung gibt, existieren aus fiskalischer Sicht Gründe, Regelungen zur steuerlichen Sanktionierung der Unterkapitalisierung einer KapGes durch nicht ansässige AE einzuführen, um die Erzielung eines bestimmten Steueraufkommens im eigenen Steuerhoheitsgebiet zu gewährleisten. Vor allem kapitalimportierende Hochsteuerländer werden von einer unangemessenen Gesellschafterfremdfinanzierung durch nicht anrechnungsberechtigte AE getroffen, da durch den Betriebsausgabenabzug der Zinsen und durch den in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbarten weitgehenden Verzicht auf einen Kapitalertragsteuerabzug auf Zinsen durch die fremdfinanzierten Unternehmen kein oder nur ein geringer Beitrag zum inländischen Steueraufkommen geleistet wird. Dem versuchen mittlerweile zahlreiche Staaten entgegenzutreten, indem die Unterkapitalisierung ansässiger KapGes steuerlich dadurch sanktioniert wird, daß die Zinsen für das gewährte FK in Gewinnausschüttungen umqualifiziert werden oder den Zinsen der Betriebsausgabenabzug verweigert wird. In Deutschland hat die unangemessene Gesellschafterfremdfinanzierung durch § 8a KStG eine steuerliche Schranke gefunden. In anderen Staaten werden diesbezüglich Regelungen häufig unter den Stichworten "thin capitalization rules" oder "debt-to-equity-ratio" erfaßt.

Gang der Untersuchung:

Die in den EU-Mitgliedstaaten anzutreffenden Regelungen werden im folgenden vorgestellt und im Anschluß daran vergleichend gegenübergestellt. Die Regelungen unterscheiden sich, wie zu zeigen ist, sowohl in den Anwendungsvoraussetzungen als auch in den Besteuerungsfolgen erheblich voneinander. Auch soll in den Ausführungen darauf eingegangen werden, ob nationale Unterkapitalisierungsregelungen gegen Diskriminierungsverbote des OECD-Musterabkommens oder diejenigen des EG-Vertrages verstoßen und in diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob eine Harmonisierung in diesem Bereich einerseits möglich, andererseits überhaupt erforderlich ist.

Zunächst soll auf die gesetzliche Regelung der Gesellschafterfremdfinanzierung des § 8a KStG in Deutschland eingegangen werden, die mit Wirkung zum 1.1.1994 durch das Standortsicherungsgesetz eingeführt wurde. Danach werden die Unterkapitalisierungsregelungen im Steuerrecht der EU-Mitgliedstaaten beschrieben und deren Anwendungsvoraussetzungen und Besteuerungsfolgen gegenübergestellt. Im Anschluß daran werden mögliche Verstöße der im OECD-MA und dem EG-Vertrag verankerten Diskriminierungsverbote untersucht. Fraglich ist, ob die Fiktion einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit die Umqualifizierung von Zinsen in Dividenden auch auf der Abkommensebene verbindlich ist und welche Rechtsfolgen sich daraus für die Abkommensanwendung ergeben. In diesem Zusammenhang werden Harmonisierungsbestrebungen auf Möglichkeit und insbesondere Notwendigkeit analysiert.

Die folgenden Ausführungen beschränken sich grundsätzlich auf die steuerliche Behandlung der Unterkapitalisierung bei den Steuern vom Einkommen. Die Ausführungen behandeln lediglich die Finanzierung von Kapitalgesellschaften, nicht von Betriebstätten und Personengesellschaften, da nur zwischen KapGes und ihren AE Darlehensbeziehungen mit steuerlicher Wirkung (zumindest nach deutschem Steuerrecht) möglich sind. Die Unterkapitalisierung sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei Holdinggesellschaften werden aus Platzgründen nicht behandelt.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1 Ausgangslage 1
1.2 Zielsetzung 2
1.3 Gang der Untersuchung 2
2. Einführende Grundlagen zur Unterkapitalisierung/ Gesellschafterfremdfinanzierung im deutschen Steuerrecht 3
2.1 Konzeption des § 8a KStG 3
2.2 Einbezogene Subjekte 5
2.3 Safe haven 6
2.4 Fremdvergleich als konzeptionelle Basis 8
2.5 Ermittlung des steuerunschädlichen Fremdkapitals 11
2.5.1 In einem Bruchteil des Kapitals bemessene Vergütungen 11
2.5.2 Nicht in einem Bruchteil des Kapitals bemessene Vergütungen 12
3. Unterkapitalisierung im Steuerrecht der übrigen EU-Mitgliedstaaten 13
3.1 Innerstaatliches Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten 14
3.1.1 Belgien 14
3.1.2 Dänemark 14
3.1.3 Finnland 15
3.1.4 Frankreich 16
3.1.5 Griechenland 18
3.1.6 Großbritannien 18
3.1.7 Irland 19
3.1.8 Italien 19
3.1.9 Luxemburg 20
3.1.10 Niederlande 20
3.1.11 Österreich 21
3.1.12 Portugal 22
3.1.13 Schweden 23
3.1.14 Spanien 24
3.2 Zusammenfassung der Ergebnisse 24
3.2.1 Definition Fremdkapital 24
3.2.2 Steuerliche Behandlung von Dividenden 25
3.2.3 Steuerliche Behandlung von Zinsen 27
3.2.4 Verlustausgleich 28
3.2.5 Feste Eigenkapital-/Fremdkapitalrelationen 29
3.2.6 Safe haven 29
3.2.7 Fremdvergleichsgrundsatz (arm's length principle) 30
3.2.8 Gestaltungsmißbrauch 31
3.2.9 Beteiligungsquote 32
3.3 Verhältnis des § 8a KStG zu nationalen und internationalen Normen 32
3.3.1 § 8a KStG und Gestaltungsmißbrauch nach § 42 AO 32
3.3.2 Treaty Override? 33
4. Analyse unter europarechtlichen Gesichtspunkten 35
4.1 Diskriminierung 35
4.1.1 Diskriminierungsverbot im Rahmen der DBA 35
4.1.2 Diskriminierungsverbot im Rahmen des EG-Vertrages 37
4.1.2.1 Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit 40
4.1.2.2 Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit 41
4.1.3 Verhältnis zwischen EG-Vertrag und Doppelbesteuerungsabkommen 44
4.2 Harmonisierung 44
4.2.1 Notwendigkeiten der Harmonisierung 45
4.2.2 Möglichkeiten der Harmonisierung 47
5. Schlußbetrachtung 50
Anhang 52
Literaturverzeichnis 59
Rechtsquellenverzeichnis 73
Erklärung 77
Lebenslauf 78

Arbeit zitieren:
Baierl, Bettina August 1999: Unterkapitalisierung im Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
EU, Unterkapitalisierung, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit

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