Die Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen unter schenkungsteuerlichen, ertragsteuerlichen und kostenspezifischen Gesichtspunkten
Gegenwart und Zukunft im Vergleich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Susann Hädrich
- Abgabedatum: August 2006
- Umfang: 112 Seiten
- Dateigröße: 2,0 MB
- Note: 1,1
- Institution / Hochschule: Staatliche Studienakademie Leipzig Deutschland
- Bibliografie: ca. 66
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0193-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8366-0193-1 P - ISBN (CD) :978-3-8366-0193-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hädrich, Susann August 2006: Die Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen unter schenkungsteuerlichen, ertragsteuerlichen und kostenspezifischen Gesichtspunkten, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Erbschaft, Steuersparmodell, Erbfolge, Schenkung, Einkommensteuer
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Diplomarbeit von Susann Hädrich
Einleitung:
Die unterschiedliche Besteuerung von Schenkungen ist abhängig vom Gegenstand der Übergabe. So wird etwa Betriebsvermögen (BV) nur mit einem geringen Teil seines Marktpreises berücksichtigt, wogegen Bargeld, Sparguthaben und börsennotierte Wertpapiere im Privatvermögen (PV) mit dem vollen Wert angesetzt werden.
Zum privaten Vermögen gehören zum Großteil vermietete Immobilien, aber auch Bargeld, Bank- und Sparguthaben sowie Wertpapiere wie verzinsliche Anleihen, Aktien und Investmentzertifikate. Den Beteiligten ist eine möglichst niedrige Steuerbelastung bei der Schenkung wichtig, egal ob es sich um PV oder um BV handelt. Allerdings reicht die schenkungsteuerliche Betrachtung von BV und PV allein nicht aus, um BV als vorteilhafter zu bewerten. Denn die deutlich niedrigere Schenkungsteuerbelastung. bei BV muss durch eine höhere Ertragsteuer- und Kostenbelastung erkauft werden.
Demzufolge muss bei der Schenkung von BV innerhalb einer Zehnjahresperiode die Einsparung an Schenkungsteuer (SchSt) höher sein als die Mehrbelastung an Ertragsteuern und Kosten. Zusätzlich plant die derzeitige Bundesregierung Änderungen in der Unternehmens-, Einkommens- sowie Erbschaftsbesteuerung. Dadurch kann die Entscheidung zwischen PV und BV anders als bisher ausfallen.
Zusammenfassung:
Seit der Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Januar 2007 läuft der Countdown für Schenkungen mit möglichst niedriger Steuerbelastung. Die unterschiedliche Besteuerung von Schenkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt abhängig vom Gegenstand der Übergabe.
So wird etwa Betriebsvermögen nur mit einem geringen Teil seines Marktpreises berücksichtigt, wogegen Bargeld, Sparguthaben und börsennotierte Wertpapiere im Privatvermögen mit dem vollen Wert angesetzt werden. Zum privaten Vermögen gehören außerdem Immobilien, welche wiederum anders bewertet werden.
Da den Beteiligten eine möglichst niedrige Steuerbelastung bei der Schenkung wichtig ist, egal ob es sich um Privatvermögen oder um Betriebsvermögen handelt, reicht die schenkungsteuerliche Betrachtung allein nicht aus, um Betriebsvermögen als vorteilhafter zu bewerten.
Denn die deutlich niedrigere Schenkungsteuerbelastung bei Betriebsvermögen muss durch eine höhere Ertragsteuer- und Kostenbelastung erkauft werden. Diese Diplomarbeit beleuchtet die unterschiedliche Belastung von Privat- und Betriebsvermögen hinsichtlich Schenkungsteuer, Ertragsteuern und zusätzlichen Kosten innerhalb einer Zehnjahresperiode. zu den zusätzlichen Kosten zählen unter anderem Grunderwerbsteuer, Notarkosten für Verträge und Steuerberatungskosten für die Erstellung diverser Steuererklärungen.
Die Autorin erläutert dabei nicht nur die gegenwärtige Besteuerung, sondern auch die Gesetzesentwürfe für die Erbschaftsteuer, die Unternehmenssteuern und die Abgeltungssteuer. Auf die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung wird nicht eingegangen. Ein praktisches Beispiel mit grafischen Darstellungen verdeutlicht die Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen sowie zwischen Gegenwart und Zukunft.
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist der Gesetzgeber gezwungen die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen bis zum 31. Dezember 2008 neu zu regeln. Bis dahin gilt die derzeitige Besteuerung. Diese Diplomarbeit kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, welcher Weg (Privat- oder Betriebsvermögen) für Sie der günstigste ist. Nun haben Sie es in der Hand, möglichst wenig Steuern zu zahlen.
Gang der Untersuchung:
Die Untersuchung der unterschiedlichen Behandlung von BV und PV wird anhand eines Beispieles unterstützt. In den kommenden Abschnitten wird erläutert, welche Belastungen die verschiedenen Varianten des BV oder das PV haben und welche Konstellation am günstigsten für die Steuerpflichtigen ist. Dabei werden folgende Einschränkungen getroffen. Im Hinblick auf die Zehnjahresperiode, in welcher die Einsparung der SchSt im BV der jährlichen Mehrbelastung an Ertragsteuern und Kosten gegenübergestellt wird, wird die Inflation außer Acht gelassen. Aus Vereinfachungsgründen wird bei den Verbindlichkeiten von einem konstant bleibenden Betrag ausgegangen. Außerdem wird die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt.
Folglich ist die Betrachtung der SchSt, Ertragsteuern und Kosten im BV sowie im PV und deren Belastungsvergleich Gegenstand dieser Diplomarbeit.
Zuerst werden die Möglichkeiten der Umwandlung von PV in BV dargestellt. In den nächsten Schritten erfolgt der Belastungsvergleich von BV und PV hinsichtlich SchSt und Ertragsteuern nach derzeitiger und zukünftiger Rechtslage sowie einmaligen Gründungskosten, Übertragungskosten und laufenden jährlichen Kosten.
Bei der Betrachtung der zukünftigen Rechtslage fließen die Planungen der Bundesregierung bis einschließlich zum 13. Juli 2006 ein. Aufbauend auf die aus den Belastungsvergleichen erzielten Ergebnisse werden am Ende Handlungsempfehlungen für die Gegenwart und Zukunft gegeben. Weiterführende Problemstellungen, welche hier nicht behandelt werden können, sind: - der Erwerb von Todes wegen und - die zukünftige Bewertung von Immobilienvermögen und BV nach dem anstehenden Urteil des BVerfG.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | ||
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Vorstellung des Beispieles | 3 |
| 3. | Möglichkeiten der Umwandlung in Betriebsvermögen | 5 |
| 3.1 | Neugründung einer Gesellschaft | 5 |
| 3.2 | Einlage in bestehendes Betriebsvermögen | 6 |
| 4. | Die Schenkungsteuer | 7 |
| 4.1 | Unterschiede von Betriebs- und Privatvermögen | 7 |
| 4.2 | Schenkungsteuer nach heutigem Recht | 8 |
| 4.2.1 | Allgemeines zur Schenkung von Betriebsvermögen | 8 |
| 4.2.2 | Bewertung von Personengesellschaften | 9 |
| 4.2.3 | Bewertung von Kapitalgesellschaften | 11 |
| 4.2.4 | Sondervorschriften für Betriebsvermögen | 14 |
| 4.2.5 | Schenkung von Privatvermögen | 16 |
| 4.3 | Schenkungsteuer in der Zukunft | 18 |
| 4.4 | Belastungsvergleich | 21 |
| 5. | Die Ertragsbesteuerung | 23 |
| 5.1 | ertragsteuerliche Unterschiede von Betriebs- und Privatvermögen | 23 |
| 5.2 | Einbringung von Privatvermögen | 23 |
| 5.3 | laufende Besteuerung der Gesellschaft nach heutigem Recht | 24 |
| 5.3.1 | Allgemeines | 24 |
| 5.3.2 | Ertragsbesteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner | 25 |
| 5.3.3 | Ertragsbesteuerung der Personengesellschaft | 29 |
| 5.3.4 | Ertragsbesteuerung im Privatvermögen | 32 |
| 5.4 | Besteuerung bei Beendigung der Gesellschaft | 33 |
| 5.4.1 | Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern | 33 |
| 5.4.2 | Verkauf von Gesellschaftsanteilen | 34 |
| 5.5 | Zukünftige Ertragsbesteuerung | 35 |
| 5.5.1 | Reichensteuer und Abgeltungsteuer | 35 |
| 5.5.2 | Unternehmensteuerreform | 36 |
| 5.6 | Belastungsvergleich | 38 |
| 6. | Zusätzliche Kosten bei Betriebs- und Privatvermögen | 42 |
| 6.1 | Kosten der Gründung und Einbringung | 42 |
| 6.2 | Übertragungskosten | 45 |
| 6.3 | laufende Kosten | 48 |
| 6.3.1 | Allgemeines zur Gebührenberechnung | 48 |
| 6.3.2 | Buchführungspflicht | 49 |
| 6.3.3 | Erstellung des Jahresabschlusses | 50 |
| 6.3.4 | Offenlegung beim Handelsregister | 53 |
| 6.3.5 | Erstellung der Steuererklärungen | 53 |
| 6.4 | Kostenvergleich | 55 |
| 7. | Zusammenfassung | 58 |
| 7.1 | Handlungsempfehlungen nach der heutigen Gesetzgebung | 58 |
| 7.2 | Handlungsempfehlungen für die Zukunft | 60 |
| Literaturverzeichnis | 63 | |
| Verzeichnis der Gesetze | 66 | |
| Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen | 67 | |
| Anhang I. | Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge | 68 |
| Anhang II. | Steuer- und Gebührenberechnungen zum Beispiel | 73 |
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | ||
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Vorstellung des Beispieles | 3 |
| 3. | Möglichkeiten der Umwandlung in Betriebsvermögen | 5 |
| 3.1 | Neugründung einer Gesellschaft | 5 |
| 3.2 | Einlage in bestehendes Betriebsvermögen | 6 |
| 4. | Die Schenkungsteuer | 7 |
| 4.1 | Unterschiede von Betriebs- und Privatvermögen | 7 |
| 4.2 | Schenkungsteuer nach heutigem Recht | 8 |
| 4.2.1 | Allgemeines zur Schenkung von Betriebsvermögen | 8 |
| 4.2.2 | Bewertung von Personengesellschaften | 9 |
| 4.2.3 | Bewertung von Kapitalgesellschaften | 11 |
| 4.2.4 | Sondervorschriften für Betriebsvermögen | 14 |
| 4.2.5 | Schenkung von Privatvermögen | 16 |
| 4.3 | Schenkungsteuer in der Zukunft | 18 |
| 4.4 | Belastungsvergleich | 21 |
| 5. | Die Ertragsbesteuerung | 23 |
| 5.1 | ertragsteuerliche Unterschiede von Betriebs- und Privatvermögen | 23 |
| 5.2 | Einbringung von Privatvermögen | 23 |
| 5.3 | laufende Besteuerung der Gesellschaft nach heutigem Recht | 24 |
| 5.3.1 | Allgemeines | 24 |
| 5.3.2 | Ertragsbesteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner | 25 |
| 5.3.3 | Ertragsbesteuerung der Personengesellschaft | 29 |
| 5.3.4 | Ertragsbesteuerung im Privatvermögen | 32 |
| 5.4 | Besteuerung bei Beendigung der Gesellschaft | 33 |
| 5.4.1 | Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern | 33 |
| 5.4.2 | Verkauf von Gesellschaftsanteilen | 34 |
| 5.5 | Zukünftige Ertragsbesteuerung | 35 |
| 5.5.1 | Reichensteuer und Abgeltungsteuer | 35 |
| 5.5.2 | Unternehmensteuerreform | 36 |
| 5.6 | Belastungsvergleich | 38 |
| 6. | Zusätzliche Kosten bei Betriebs- und Privatvermögen | 42 |
| 6.1 | Kosten der Gründung und Einbringung | 42 |
| 6.2 | Übertragungskosten | 45 |
| 6.3 | laufende Kosten | 48 |
| 6.3.1 | Allgemeines zur Gebührenberechnung | 48 |
| 6.3.2 | Buchführungspflicht | 49 |
| 6.3.3 | Erstellung des Jahresabschlusses | 50 |
| 6.3.4 | Offenlegung beim Handelsregister | 53 |
| 6.3.5 | Erstellung der Steuererklärungen | 53 |
| 6.4 | Kostenvergleich | 55 |
| 7. | Zusammenfassung | 58 |
| 7.1 | Handlungsempfehlungen nach der heutigen Gesetzgebung | 58 |
| 7.2 | Handlungsempfehlungen für die Zukunft | 60 |
| Literaturverzeichnis | 63 | |
| Verzeichnis der Gesetze | 66 | |
| Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen | 67 | |
| Anhang I. | Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge | 68 |
| Anhang II. | Steuer- und Gebührenberechnungen zum Beispiel | 73 |
Textprobe:
Kapitel 5.3.4, Ertragsbesteuerung im Privatvermögen: Verbleiben die Vermögensgegenstände im PV, fällt weder GewSt noch KSt an. Nur die ESt belastet das Ergebnis. Dabei gilt wiederum für Dividendenerträge das HEV nach § 3 Nr. 40 d EStG, wobei nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig ist. Jedoch sind hierbei auch die mit den Dividendenerträgen zusammenhängenden Kosten nur zur Hälfte abzugsfähig (§ 3 c Abs. 2 EStG).
Für realisierte Kursgewinne und -verluste bei Wertpapieren gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Werden die Wertpapiere nach dieser Frist verkauft, ist der gesamte Gewinn nicht steuerbar. Beteiligungen über 1 % (§ 17 EStG) liegen bei Aktienbesitz an Publikumsgesellschaften kaum vor und werden hier nicht näher betrachtet. Erfolgt der Verkauf innerhalb dieser Frist ist bei Anleihen und Rentenfonds der gesamte Kursgewinn steuerpflichtig, bei Aktien und Aktienfonds nach dem HEV nur die Hälfte (§ 3 Nr. 40 j EStG).
Wiederum ist nur die Hälfte der Kosten zusammenhängend mit den Kursgewinnen nach dem HEV abziehbar. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass 50 % der Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist entstehen und 50 % außerhalb der Spekulationsfrist. Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass keine direkt zurechenbaren Aufwendungen vorhanden sind.
Kapitel 5.4.1, Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern: Die Veräußerung oder Entnahme zum Teilwert einzelner Wirtschaftsgüter im BV führt zur Aufdeckung der stillen Reserven und damit zu steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen. Einzige Ausnahme bildet die Veräußerung von Anteilen an KapG. Realisierte Aktienkursgewinne im BV einer GmbH bleiben nach § 8 b KStG zu 95 % steuerfrei. Im BV einer PersG sind diese nach dem HEV zu 50 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 a EStG).
Werden die Vermögensgegenstände im PV veräußert, ist der Veräußerungsgewinn nur innerhalb der Spekulationsfrist voll steuerpflichtig bzw. bei Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an KapG nur 50 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 j EStG). Bei Wertpapieren beträgt die Frist ein Jahr, bei Grundstücken zehn Jahre. Veräußerungsgewinne innerhalb der Freigrenze von EUR 51 verbleiben steuerfrei.
Liegt die Beteiligung an KapG im PV bei mind. 1 % und ist die Spekulationsfrist bereits überschritten, ist der Veräußerungsgewinn noch nach § 17 i. V. m. § 3 Nr. 40 c EStG zu 50 % steuerpflichtig. Zukünftig ist geplant, die Veräußerungsgewinne zumindest für Wertpapiere unabhängig von einer Spekulationsfrist zu versteuern.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836601931
Arbeit zitieren:
Hädrich, Susann August 2006: Die Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen unter schenkungsteuerlichen, ertragsteuerlichen und kostenspezifischen Gesichtspunkten, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Erbschaft, Steuersparmodell, Erbfolge, Schenkung, Einkommensteuer



