Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften oder Einzelunternehmen
Nach dem neuen Recht (Steuersenkungsgesetz und Steuersenkungsergänzungsgesetz) ohne Berücksichtigung der Übergangsregelungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Aysegül Tasyurdu
- Abgabedatum: Oktober 2001
- Umfang: 88 Seiten
- Dateigröße: 610,0 KB
- Note: 2,8
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Düsseldorf Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5725-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5725-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5725-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Tasyurdu, Aysegül Oktober 2001: Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Umwandlungsrecht, Umwandlungssteuergesetz, Formwechsel, Verschmelzung
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Diplomarbeit von Aysegül Tasyurdu
Einleitung:
Die Aufgabe der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre wird vor allem darin gesehen, die komplexen Zusammenhänge unternehmerischen Wirkens durch Bildung von Organisationseinheiten, d.h. Zusammenfassung von personellen und sachlichen Mitteln eines Teils des Unternehmens zu einer abgegrenzten Einheit, nach rationalen Kriterien aufzuspalten, so dass sich die Aufgabenerfüllung als arbeitsteiliger, optimaler Prozess darstellt. Um die Effizienz der Unternehmensorganisation zu gewährleisten, muss sich das Unternehmen an die laufend ändernden Umweltbedingungen anpassen sowie an die voranschreitende Verflechtung der Märkte und damit der einhergehende Zunahme des Wettbewerbs. Die o. g. Bedingungen setzen jedoch eine strukturelle Flexibilität voraus, d.h. ein Unternehmen ohne große bürokratische Hemmnisse grundlegend umzustrukturieren. Daher wird innerhalb der Unternehmensplanung der situativen Rechtsformwahl große Bedeutung beigemessen. Das Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsformen an, die sich grundlegend unterscheiden, bspw. die Personengesellschaft eignet sich für Unternehmer, für die die personenbezogenen Elemente im Vordergrund stehen, wohingegen es bei der Kapitalgesellschaft in erster Linie auf die Beschaffung von Fremdkapital ankommt. Zulässig sind jedoch nur die Rechtsformen, die dem Unternehmen durch das Gesetz zur Verfügung gestellt werden.
Die Anpassung der Rechtsform an veränderte Verhältnisse ist jedoch nicht der alleinige Anwendungsbereich des Umwandlungsrechts. Es stellt gleichzeitig ein Gestaltungsinstrument dar. Die rechtliche Neuorientierung eines Unternehmens kann auch durch den internen Wachstum, einen Generationswechsel sowie aufgrund der Notwendigkeit der Aufnahme von Gesellschaftern gegeben sein. Zusätzlich zu den bereits genannten Gründen können auch die rechtlichen Rahmenbedingung hinsichtlich der Haftungsbeschränkung und der Beschaffung von Finanzierungsmitteln, sei es durch den Weg an die Börse oder durch den Einsatz von stillen Reserven, ausschlag-gebend für eine Veränderung der Rechtsform sein.
Gang der Untersuchung:
Im den folgenden Kapiteln I.3. bis I.4. werden rechtliche und steuerliche Zielsetzungen dargelegt, die für beide Umwandlungsvorgänge maßgebend sind. In der Untersuchung werden grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge sowie ausländische Beteiligungen außer Acht gelassen. Das Kapitel II. enthält umwandlungsrechtliche Grundlagen in der Gestalt, dass eine Abgrenzung der Unternehmensformen vorgenommen wird. Im Kapitel III. werden auf die steuerlichen Auswirkungen der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein EU eingegangen und an Hand eines kurzen Beispiels verdeutlicht. Im darauffolgenden Kapitel IV. werden die steuerlichen Auswirkungen der Umwandlung einer KapG in eine PersG behandelt und ebenfalls an einem kurzen Beispiel verdeutlicht. Da die steuerlichen Ausführungen der Umwandlung einer KapG auf ein EU mit denen der PersG weitestgehend übereinstimmen, wird auf diese im Kapitel IV. nicht so ausführlich wie im Kapitel III eingegangen. Abschließend zu dieser Arbeit erfolgt eine Zusammenfassung.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsübersicht | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| I. | Einführung | 1 |
| 1. | Problemstellung | 1 |
| 2. | Gang der Untersuchung und Abgrenzung | 2 |
| 3. | Ziele des Umwandlungsgesetzes | 2 |
| 3.1 | Ordnungspolitische Ziele | 3 |
| 3.2 | Gläubigerschutz | 3 |
| 3.2.1 | Organhaftung | 4 |
| 3.2.2 | Schadensersatzhaftung des übertragenden Rechtsträgers | 4 |
| 3.2.3 | Sicherheitsleistungen | 5 |
| 3.3 | Schutz der Anteilseigner | 6 |
| 3.3.1 | Information der Anteilseigner | 6 |
| 3.3.2 | Barabfindung | 6 |
| 3.3.3 | Bare Zuzahlung | 7 |
| 3.3.4 | Beschlussmehrheit | 7 |
| 3.3.5 | Rechtsschutz der Anteilseigner | 8 |
| 3.3.5.1 | Klage gegen die Wirksamkeit | 8 |
| 3.3.5.2 | Unbedenklichkeitsverfahren | 8 |
| 3.3.5.3 | Spruchverfahren | 9 |
| 3.4 | Schutz der Arbeitnehmer | 10 |
| 4. | Ziele und grundsätzliche Regelungen des UmwStG | 10 |
| 5. | Grundsätzlicher steuerlicher Rechtsformvergleich | 11 |
| 5.1 | Laufende Besteuerung | 11 |
| 5.2 | Besonderheiten bei Aufwendungen der Unternehmen | 12 |
| II. | Umwandlungsrechtliche Grundlagen | 14 |
| 1. | Überblick über die Umwandlungsarten | 14 |
| 1.1 | Verschmelzung | 14 |
| 1.2 | Formwechsel | 14 |
| 1.3 | Spaltung | 15 |
| 1.4 | Vermögensübertragung | 16 |
| 2. | Eingrenzung des Themas | 16 |
| III. | Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen | 17 |
| 1. | Umwandlungsrechtliche Regelungen | 17 |
| 1.1 | Ablauf der Umwandlung | 17 |
| 1.1.1 | Verschmelzungsvertrag | 17 |
| 1.1.2 | Verschmelzungsbericht | 18 |
| 1.1.3 | Verschmelzungsprüfung | 19 |
| 1.1.4 | Verschmelzungsbeschluss | 19 |
| 1.1.5 | Registereintragung der Verschmelzung | 20 |
| 2. | Handelsrechtliche Behandlung der Verschmelzung | 21 |
| 2.1 | Handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag | 21 |
| 2.2 | Bilanzierung bei der übertragenden Kapitalgesellschaft | 21 |
| 2.3 | Bilanzierung beim übernehmenden Einzelunternehmer | 22 |
| 3. | Steuerliche Grundlagen der Verschmelzung | 23 |
| 3.1 | Steuerlicher Übertragungsstichtag | 23 |
| 3.2 | Maßgeblichkeitsprinzip | 23 |
| 3.3 | Wertansätze in der steuerlichen Schlußbilanz | 25 |
| 3.3.1 | Buchwert | 25 |
| 3.3.2 | Teilwert | 26 |
| 3.3.3 | Zwischenwert | 27 |
| 3.3.4 | Gemeiner Wert | 27 |
| 4. | Primärsteuerwirkungen | 27 |
| 4.1 | Steuerliche Auswirkungen auf der Ebene der übertragenden Kapitalgesellschaft | 28 |
| 4.1.1 | Sonderfälle bei der Bilanzierung | 29 |
| 4.1.1.1 | Eigene Anteile | 29 |
| 4.1.1.2 | Immaterielle Wirtschaftsgüter | 29 |
| 4.1.1.3 | Abfindungsverpflichtung gegenüber ausscheidender Gesellschafter | 30 |
| 4.1.1.4 | Pensionsrückstellungen | 30 |
| 4.1.2 | Verlustberücksichtigung | 30 |
| 4.1.3 | Umwandlungskosten | 31 |
| 4.1.4 | Ermittlung und Besteuerung des Übertragungsgewinns bzw. -verlustes | 32 |
| 4.2 | Steuerliche Auswirkungen auf der Ebene des übernehmenden Einzelunternehmers | 33 |
| 4.2.1 | Einzelfälle bei der Bilanzierung | 33 |
| 4.2.1.1 | Eigene Anteile | 33 |
| 4.2.1.2 | Immaterielle Wirtschaftsgüter | 33 |
| 4.2.1.3 | Abfindungsverpflichtung gegenüber ausscheidender Gesellschafter | 34 |
| 4.2.1.4 | Pensionsrückstellungen | 34 |
| 4.2.1.5 | Verlustvorträge | 35 |
| 4.2.2 | Fortführung steuerlicher Rechtspositionen | 35 |
| 4.2.2.1 | Bewertungsmodalitäten | 35 |
| 4.2.2.2 | Vorbesitzzeiten | 36 |
| 4.2.3 | Umwandlungskosten | 37 |
| 4.2.4 | Übernahmegewinn bzw. -verlust | 37 |
| 4.2.4.1 | Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlustes | 37 |
| 4.2.4.2 | Ermittlung und Besteuerung des Übernahmegewinns bzw. -verlustes | 40 |
| 5. | Sekundärsteuerwirkungen | 41 |
| 5.1 | Vorgänge im Rückwirkungszeitraum | 41 |
| 5.2 | Gewinnausschüttung der übertragenden Kapitalgesellschaft | 42 |
| 5.2.1 | Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit | 42 |
| 5.2.2 | Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit | 43 |
| 5.2.3 | Andere Rechtsgeschäfte der übertragenden Kapitalgesellschaft im Rückwirkungszeitraum | 44 |
| 5.3 | Übernahmefolgegewinn | 45 |
| 6. | Nebensteuer | 46 |
| 6.1 | Umsatzsteuer | 46 |
| 6.2 | Grunderwerbsteuer | 46 |
| 7. | Fallbeispiel | 47 |
| IV. | Formwechsel einer Kapitalgesellschaften in eine Personengesellschaft | 49 |
| 1. | Ablauf des Formwechsels | 49 |
| 1.1 | Umwandlungsentwurf | 49 |
| 1.2 | Umwandlungsbericht | 49 |
| 1.3 | Umwandlungsbeschluß | 51 |
| 1.4 | Registeranmeldung/-eintragung des Formwechsels | 51 |
| 2. | Handelsrechtliche Regelungen des Formwechsels | 52 |
| 2.1 | Handelsrechtlicher Stichtag des Formwechsels | 52 |
| 2.2 | Bilanzierung bei der übertragenden Kapitalgesellschaft | 52 |
| 2.3 | Bilanzierung bei der übernehmenden Personengesellschaft | 53 |
| 3. | Steuerliche Grundlagen des Formwechsels | 54 |
| 3.1 | Steuerlicher Stichtag des Formwechsels | 54 |
| 3.2 | Maßgeblichkeitsgrundsatz | 54 |
| 3.3 | Wertansätze in der steuerlichen Schlußbilanz | 55 |
| 4. | Primärsteuerwirkungen | 55 |
| 4.1 | Steuerliche Auswirkungen auf der Ebene der formwechselnden Kapitalgesellschaft | 55 |
| 4.1.1 | Sonderfälle bei der Bilanzierung | 55 |
| 4.1.1.1 | Ausstehende Einlagen der Anteilsinhaber | 55 |
| 4.1.1.2 | Beteiligungen | 55 |
| 4.1.1.3 | Eigene Anteile | 56 |
| 4.1.1.4 | Immaterielle Wirtschaftsgüter | 56 |
| 4.1.1.5 | Abfindungsverpflichtung gegenüber ausscheidender Gesellschafter | 57 |
| 4.1.1.6 | Pensionsrückstellungen | 57 |
| 4.1.2 | Verlustberücksichtigung | 57 |
| 4.1.3 | Umwandlungskosten | 58 |
| 4.1.4 | Ermittlung und Besteuerung des Übertragungsgewinns bzw. -verlustes | 58 |
| 4.2 | Steuerliche Auswirkung auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft und deren Gesellschafter | 59 |
| 4.2.1 | Einzelfälle bei der Bilanzierung | 59 |
| 4.2.1.1 | Eigene Anteile | 59 |
| 4.2.1.2 | Immaterielle Wirtschaftsgüter | 60 |
| 4.2.1.3 | Abfindungsverpflichtung gegenüber ausscheidender Gesellschafter | 60 |
| 4.2.1.4 | Pensionsrückstellungen | 60 |
| 4.2.1.5 | Verlustvorträge | 61 |
| 4.2.2 | Fortführung steuerlicher Rechtspositionen | 61 |
| 4.2.2.1 | Bewertungsmodalitäten | 61 |
| 4.2.2.2 | Vorbesitzzeiten | 61 |
| 4.2.3 | Umwandlungskosten | 61 |
| 4.2.4 | Übernahmegewinn bzw. -verlust | 62 |
| 4.2.4.1 | Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlustes | 62 |
| 4.2.4.2 | Ermittlung und Besteuerung des Übernahmegewinns/-verlustes | 62 |
| 5. | Sekundärwirkungen | 64 |
| 5.1 | Vorgänge im Rückwirkungszeitraum | 64 |
| 5.2 | Gewinnausschüttung der formwechselnden Kapitalgesellschaft | 64 |
| 5.2.1 | Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit | 64 |
| 5.2.2 | Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit | 65 |
| 5.2.3 | Andere Rechtsgeschäfte der formwechselnden Kapitalgesellschaft im Rückwirkungszeitraum | 66 |
| 5.3 | Übernahmefolgegewinn | 66 |
| 6. | Nebensteuern | 67 |
| 6.1 | Umsatzsteuer | 67 |
| 6.2 | Grunderwerbsteuer | 67 |
| 7. | Fallbeispiel | 67 |
| V. | Zusammenfassung | 70 |
| Literaturverzeichnis | 72 |
dalitäten gilt unabhängig davon, ob die übergegangenen WG in der steuerliche Schlussbilanz der KapG zu Buch-, Zwischen- oder Teilwerten angesetzt wurden. Die Absetzungen für Abnutzung bemessen sich beim EU97 • in den Fällen der Gebäude-AfA nach § 7 Abs.4 Satz 1 und Abs.5 EStG nach der bisherigen BMG vermehrt um den Unterschiedsbetrag zwischen dem BW der Gebäude und dem Wert, mit dem die Gebäude in der steuerlichen Schlussbilanz der KapG angesetzt worden sind. Auf die BMG ist der bisherige Abschreibungssatz anzuwenden. Die AfA kann nach der Restnutzungsdauer bemessen werden, sofern in den Fällen des § 7 Abs.4 Satz 1 EStG die volle Absetzung bei Bemessung der AfA nach bisher angewendeten Vomhundertsatz nicht erreicht wird.98 in allen anderen Fällen nach dem BW, vermehrt um den Unterschiedsbetrag zwischen dem BW der einzelnen WG und dem Wert, mit dem die WG in der steuerlichen Übertragungsbilanz der KapG angesetzt worden sind und der Restnutzungsdauer der WG. Das gilt auch für übergehende erworbene immaterielle WG mit Ausnahme eines GoF. Die Restnutzungsdauer der übergegangenen WG ist nach den Verhältnissen am steuerlichen Übertragungsstichtag neu zu schätzen. Die Schätzung der Restnutzungsdauer am steuerlichen Übertragungsstichtag geht davon aus, dass das WG zwar u.U. bereits abgeschrieben ist, jedoch noch einen Nutzwert für den EU hat. Hinsichtlich des entgeltlich erworbenen GoF ist die bisherige Abschreibung vom EU fortzuführen.99 Es begründet sich darin, dass der EU den bilanzierten BW zu übernehmen hat. Eine Aufstockung der BW ist weder bei der übertragenden KapG i.R.d. § 3 Satz1 UmwStG noch beim übernehmenden EU.100 [...]
Nach § 9 Abs.1 i.V.m. § 4 Abs.1 UmwStG hat der übernehmende EU die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden KapG enthaltenen Wert zu übernehmen. Der übernehmende EU tritt nach § 9 Abs.1 i.V.m. § 4 Abs.2 UmwStG hinsichtlich der AfA, der erhöhten Absetzung, der Sonder-AfA, der Inanspruchnahme von steuerlichen Bewertungsfreiheiten oder eines Bewertungsabschlages sowie steuerfreier Rücklagen (z.B. nach § 6b EStG) in die Rechtsstellung der KapG ein. Hat die KapG bspw. bei einem abnutzbaren Anlagegut die lineare AfA (§ 7 Abs.1 EStG) gewählt, so kann der EU nicht zur degressiven AfA (§ 7 Abs.2 EStG) wechseln.96 Die Übernahme der Bewertungsmo- [...]
Vom Grundsatz, dass der übernehmende EU als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung der übertragenden KapG eintritt, enthält § 4 Abs.2 Satz 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach geht ein verbleibender Verlustabzug i.S.d. § 10d Abs.3 Satz2 EStG nicht auf den EU über. Bei dem Verlustvortrag handelt es sich um einen Wert, der vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag bereits das Vermögen der KapG gemindert hat. Das Übertragungsverbot gilt nach § 18 Abs.1 Satz 2 UmwStG auch für die GewSt und zwar hinsichtlich eines Gewerbeverlustes i.S.d. § 10a GewStG der übertragenden KapG.95 Jedoch wirkt sich ein Verlust mittelbar auf den EU aus, denn er verringert das auf den EU übergehende BV und führt damit zur Verringerung des steuerpflichtigen Übernahmegewinns bzw. zur Erhöhung des Übernahmeverlustes. [...]
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Tasyurdu, Aysegül Oktober 2001: Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
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Umwandlungsrecht, Umwandlungssteuergesetz, Formwechsel, Verschmelzung




