Umstrukturierung von Betriebsaufspaltungen und steuerschonende Beendigung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stephan Gergen
- Abgabedatum: August 1998
- Umfang: 114 Seiten
- Dateigröße: 690,1 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Worms Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-1191-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-1191-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-1191-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gergen, Stephan August 1998: Umstrukturierung von Betriebsaufspaltungen und steuerschonende Beendigung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: gewerbliche oder vermögensverwaltende Betriebsaufspaltung, Risikofaktoren, Haftungsbeschränkung, Sicherheitsmaßnahmen
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Diplomarbeit von Stephan Gergen
Einleitung:
Diese Diplomarbeit befaßt sich mit dem Thema der Umstrukturierung von Betriebsaufspaltungen sowie deren steuerschonende Beendigung.
Zunächst werden unter Zugrundelegung vielfältiger BFH-Entscheidungen die Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung aufgeführt, sowie deren steuerliche Rechtsfolgen angezeigt. Gegenübergestellt werden nun, unter zivil- als auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, Beweggründe, die sowohl für als auch gegen die gewerbliche Betriebsaufspaltung sprechen.
Erscheint nach eingehender Überprüfung, das Beibehalten der Betriebsaufspaltung als vorteilhaft - beispielsweise im Rahmen der Unternehmensnachfolge -, werden Umstrukturierungsmaßnahmen erwogen um einem unverhofften Ende der Betriebsaufspaltung und damit evtl. einhergehenden drastischen Konsequenzen vorzubeugen. Diesbezüglich werden Gestaltungsspielräume aufgezeigt, die Betriebsaufspaltung unter optimierten Verhältnissen fortführen zu können.
Demgegenüber werden Argumente dargelegt, welche eine planmäßige Beendigung der Betriebsaufspaltung hervorheben. Hierzu erhält der Leser Alternativvorschläge, die sowohl eine steuerpflichtige als auch eine steuerschonende Beendigung durch Rechtsformwechsel - einschließlich Rechtsformvergleich - ermöglichen.
Schließlich wird in der Schlußbetrachtung, unter praktischen Gesichtspunkten, das Für und Wider einer gewerblichen Betriebsaufspaltung abgewogen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| A. | Einleitung | 1 |
| B. | Das Wesen der Betriebsaufspaltung | 3 |
| I. | Begriff der Betriebsaufspaltung | 3 |
| II. | Erscheinungsformen der Betriebsaufspaltung | 4 |
| 1. | Echte Betriebsaufspaltung | 4 |
| a) | Besitz- und Betriebsunternehmen | 4 |
| b) | Produktions- und Vertriebsunternehmen | 4 |
| 2. | Unechte Betriebsaufspaltung | 5 |
| 3. | Kapitalistische Betriebsaufspaltung | 5 |
| 4. | Umgekehrte Betriebsaufspaltung | 6 |
| 5. | Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung | 6 |
| 6. | Einheitsbetriebsaufspaltung | 8 |
| 7. | Weitere Erscheinungsformen der Betriebsaufspaltung | 8 |
| III. | Rechtfertigung der Betriebsaufspaltung | 9 |
| C. | Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung | 12 |
| I. | Allgemeines | 12 |
| II. | Die sachliche Verflechtung | 13 |
| 1. | Der Begriff "eine wesentliche Betriebsgrundlage" | 13 |
| 2. | Der Begriff der Überlassung | 16 |
| III. | Die personelle Verflechtung | 18 |
| 1. | Der einheitlich geschäftliche Betätigungswille | 18 |
| 2. | Die Personengruppentheorie | 19 |
| 3. | Die Behandlung von Anteilen im Familienbesitz | 21 |
| a) | Ehegattenanteile | 21 |
| b) | Anteile von Kindern | 23 |
| 4. | Die faktische Beherrschung | 24 |
| IV. | Die steuerlichen Folgen der Betriebsaufspaltung | 26 |
| D. | Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen bestehender Betriebsaufspaltung | 27 |
| I. | Beweggründe für die Beibehaltung | 27 |
| 1. | Allgemein | 27 |
| 2. | Steuerrechtliche Aspekte | 27 |
| a) | Vorteile bei laufender Besteuerung gegenüber | |
| vermögensverwaltender Betriebsaufspaltung | 28 | |
| b) | Geschäftsführergehälter und Pensionsrückstellungen | 29 |
| c) | Gewerbeertragfreibetrag und Abzugsbetrag für Dauerschulden | 29 |
| d) | Tarifbegrenzung gem. § 32c EStG | 30 |
| e) | Sonderabschreibung des § 7g EStG | 30 |
| f) | Ansparabschreibung des § 7g Abs. 3-6 EStG | 31 |
| 3. | Zivil- und wirtschaftsrechtliche Aspekte | 31 |
| a) | Haftungsbeschränkung | 31 |
| aa) | Schutz des Anlagevermögens | 31 |
| bb) | Produkthaftung | 32 |
| cc) | Arbeitgeberhaftung | 33 |
| dd) | Branchentypische Haftung | 33 |
| b) | Sicherung der Unternehmenskontinuität | 34 |
| aa) | Fremdes Management | 34 |
| bb) | Aufnahme neuer Gesellschafter | 34 |
| cc) | Familiäre und erbrechtliche Überlegungen | 35 |
| dd) | Alters- und Witwenversorgung | 36 |
| c) | Standortfragen | 37 |
| d) | Betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Vorteile | 38 |
| e) | Umgehung der Publizitätspflicht | 39 |
| f) | Arbeitnehmerbeteiligung | 39 |
| II. | Notwendigkeit von Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz vor ungewollter Beendigung | 41 |
| 1. | Die ungewollte Beendigung | 41 |
| a) | Wegfall der Voraussetzungen durch nicht beeinflußbare Umstände | 42 |
| aa) | Vermögensänderung beim Betriebsunternehmen | 42 |
| bb) | Veränderung der Beteiligungsverhältnisse | 42 |
| cc) | Volljährigkeit von beteiligten Kindern | 43 |
| dd) | Ehescheidung | 43 |
| ee) | Erbfälle, Schenkungen | 44 |
| ff) | Tod eines Gesellschafters | 44 |
| gg) | Konkurs des Betriebsunternehmens | 45 |
| hh) | Interessengegensatz der Gesellschafter | 45 |
| b) | Die vorübergehende Beendigung | 46 |
| 2. | Vorkehrungsmaßnahmen | 47 |
| a) | Besitzunternehmen als Alleingesellschafterin der Betriebsgesellschaft | 47 |
| b) | Abschluß eines Poolvertrages | 47 |
| c) | Betriebsverpachtung im ganzen | 48 |
| d) | Änderung der Stimmrechtsverhältnisse | 49 |
| e) | Eigengewerbliche Betätigung des Besitzunternehmens | 50 |
| f) | Schaffung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft | 50 |
| g) | Weitere Präventivmaßnahmen | 51 |
| 3. | Beendigung durch Rechtsprechungsänderung | 52 |
| III. | Ausgliederung eines Nur-Besitz-Gesellschafters | 54 |
| E. | Umstrukturierungsmaßnahmen zur planmäßigen Beendigung | 55 |
| I. | Motive einer gewollten Beseitigung | 55 |
| 1. | Haftungsprivileg zeitgemäß? | 55 |
| 2. | Betriebsaufspaltung im Steuerbelastungsvergleich | 60 |
| 3. | Nutzung der noch begünstigten Aufgabebesteuerung | 63 |
| 4. | Nachteile bei laufender Besteuerung gegenüber vermögensverwaltender Betriebsaufspaltung | 64 |
| 5. | Sonstige Motive | 65 |
| II. | Alternativen der Umstrukturierung | 66 |
| 1. | Beendigung der personellen Verflechtung | 66 |
| a) | Änderung der Stimmrechtsverhältnisse | 66 |
| b) | Änderung der Beteiligungsverhältnisse | 67 |
| aa) | Das Wiesbadener Modell | 67 |
| bb) | Generationennachfolge | 67 |
| 2. | Beendigung der sachlichen Verflechtung | 67 |
| a) | Aufhebung des Nutzungsvertrages und Verpachtung an Dritte | 68 |
| b) | Wegfall der Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage | 68 |
| 3. | Rechtsfolge planmäßiger Beendigung | 68 |
| F. | Die optimierte Betriebsaufspaltung | 69 |
| I. | Einrichtung eines Organschaftsverhältnisses | 69 |
| 1. | Die umsatzsteuerliche Organschaft | 69 |
| 2. | Die gewerbesteuerliche Organschaft | 70 |
| 3. | Die körperschaftsteuerliche Organschaft | 72 |
| II. | Verlustverlagerung auf das Besitzunternehmen | 74 |
| a) | Verminderung der Nutzungsvergütungen für die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen | 74 |
| b) | Herabsetzen der Tätigkeitvergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer | 75 |
| c) | Forderungsverzicht des Betriebs-GmbH-Gesellschafters | 75 |
| III. | Gestaltungsmaßnahmen innerhalb der Betriebskapitalgesellschaft | 76 |
| G. | Steuerschonende Beendigung durch Rechtsformwechsel | 77 |
| I. | Liquidation der GmbH und Einbringung der Wirtschaftsgüter in das Besitzunternehmen | 77 |
| II. | Verschmelzende Umwandlung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen | 78 |
| III. | Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH | 84 |
| IV. | Formwechsel der Betriebs-GmbH in eine GmbH & Co. KG | 86 |
| V. | Verschmelzung der Betriebs-GmbH auf eine neue GmbH & Co. KG | 87 |
| H. | Schlußbetrachtung | 88 |
| Literaturverzeichnis | VIII | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | XV | |
| Versicherung nach § 23 Abs. 8 Diplomprüfungsordnung | XIX |
48 • • • ihr Stimmrecht einheitlich ausüben, alles unterlassen, was die Betriebsaufspaltung gefährdet, ihre Beteiligungen nur nach vorheriger Zustimmung der übrigen Gesellschafter veräußern, belasten, teilen etc. können.156 Darüber hinaus sind die Gesellschafter der Besitz- als auch der Betriebsgesellschaft, aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, gehalten alles zu tun bzw. zu unterlassen, was den steuerlichen Bestand der Betriebsaufspaltung gefährden kann. Kommt ein Gesellschafter dieser rechtlichen Verpflichtung nicht nach und führt dieses Fehlverhalten zur Beendigung der Betriebsaufspaltung, so ist der Gesellschafter zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes verpflichtet. Besteht hierzu keine Möglichkeit, so hat der Gesellschafter die durch Realisierung der stillen Reserven anfallende Steuer zu ersetzen.157 [...]
Ist die unerwartete Beendigung der Betriebsaufspaltung vorübergehender Natur, so stellt sich die Frage, ob wiederum eine zwangsweise Betriebsaufgabe vorliegt, oder die Wiederherstellung der Voraussetzungen zur „Heilung“ der Betriebsaufspaltung führen kann. Entsprechend der Behandlung bei Fortführung der Gesellschaft nach Einstellung des Konkursverfahrens, sind auch hier die Grundsätze der Betriebsunterbrechung151 anzuwenden, sofern die Wiederbegründung der Betriebsaufspaltung definitiv unter Beweis gestellt werden kann. Eine besondere Bedeutung kann dabei dem Fall der Erbauseinandersetzung beigemessen werden, da hierbei eine im Erbwege vorübergehende Unterbrechung der personellen Verflechtung wahrscheinlich ist. Eine Aufgabebesteuerung läßt sich jedoch durch die Beteiligten dadurch vermeiden, indem sie ihren Willen zur Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit in nahezu unveränderter Form offenbaren. Auch bei vorübergehender sachlicher Entflechtung, z.B. durch Zerstörung der die sachliche Verflechtung begründenen wesentlichen Betriebsgrundlage, wird die vom BFH geforderte „unveränderte Fortführung“ bei Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsgutes erfüllt, sofern das Wirtschaftsgut wirtschaftlich gleichartig und hinsichtlich der wirtschaftlichen Zweckbestimmung gleichwertig ist.152 Die vom BFH geforderte identitätswahrende Fortführung ist nur an den Fortbestand verpachteter wesentlicher Betriebsgrundlagen gebunden.153 [...]
Für den Fall der Zusammenrechnung der Anteile von Eltern und deren minderjährigen Kindern143, kann sich ein Gefahrenpunkt ergeben, sobald diese Kinder volljährig sind, denn nunmehr entfällt eine Zusammenrechnung automatisch. Sind die Eltern mehrheitlich an einem Unternehmen (Besitz - oder Betriebsunternehmen) beteiligt und nur zusammen mit einem minderjährigen Kind, dessen Sorgerecht beiden zusteht, mehrheitlich an dem anderen Unternehmen beteiligt, endet die Betriebsaufspaltung mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, da die Eltern fortan nicht mehr beide Unternehmen beherrschen können. Ist das Kind dabei an beiden Unternehmen beteiligt, ist die Personengruppentheorie anzuwenden, d.h. die Volljähigkeit hat auf die personelle Verflechtung keinen Einfluß. Auf Antrag (Billigkeitsregelung) sieht die Finanzverwaltung144 jedoch von der Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven ab. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832411916
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Gergen, Stephan August 1998: Umstrukturierung von Betriebsaufspaltungen und steuerschonende Beendigung, Hamburg: Diplomica Verlag
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