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Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Hilfe von geografischen Informationssystemen

GIS Anwendung WRRL in Brandenburg

Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Hilfe von geografischen Informationssystemen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Heiko Lübs
  • Abgabedatum: April 2005
  • Umfang: 134 Seiten
  • Dateigröße: 3,7 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Brandenburgische Technische Universität Cottbus Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8855-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8855-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8855-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Lübs, Heiko April 2005: Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Hilfe von geografischen Informationssystemen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Umgebungskarten, Maßnahmenprogramme, Oberflächengewässer, Grundwasser, Monitoring

Diplomarbeit von Heiko Lübs

Einleitung:

Diese Diplomarbeit setzt den Schwerpunkt auf die Vorstellung bzw. Beschreibung der Arbeiten zur Umsetzung der WRRL und dabei besonders auf die Arbeiten mit geografischen Informationssystemen. Allgemein werden diese beschrieben und am Beispiel des Landes Brandenburg veranschaulicht. Dabei wird ein aktuell auftretendes Problem untersucht und an einer Lösung dafür gearbeitet. Es handelt sich bei diesem Problem um die Genauigkeit der Lageinformationen der Einleiterstellen kommunaler Kläranlagen.

Diese spielen eine wichtige Rolle bei der Bestandsaufnahme, mit deren Hilfe der aktuelle Zustand sowie die bestehenden Belastungen der Gewässer in Brandenburg zu analysieren und hinsichtlich der Auswirkungen zu beurteilen sind. Für die Kläranlagen muss ein verlässlicher Bezug zu den Wasserkörpern hergestellt werden. Ziel ist eine Verifizierung und Ergänzung der bisher vorliegenden Lageinformationen durch eine Abfrage bei den Betreibern der Anlagen. Dabei geht es um die Erzeugung von Umgebungskarten und deren Einbindung in die existierende Kläranlagen-Datenbank. Damit soll eine Ausgabe eines „Serienbriefes“ erreicht werden, der neben Umgebungskarten weitere Angaben zu den Anlagen enthält. Mit der erhaltenen Lösung ist ein wichtiger Schritt zur Bestandsaufnahme getan. Diese ist die Voraussetzung für den Bericht 2005 und die weiteren Schritte, insbesondere Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, welche unerlässlich auf dem Weg zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind.

In der vorliegenden Arbeit wird zu Beginn die EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgestellt. Dabei wird die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte beleuchtet und auf die Ziele eingegangen. Zu den Hauptzielen zählen die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch das Ablösen sektoraler Richtlinien in Maßnahmenprogramme bzw. Bewirtschaftungspläne sowie die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU (Oberflächengewässer und Grundwasser) bis zum Jahr 2015. Die Wasserrahmenrichtlinie zeichnet sich durch viele Neuerungen aus, die nach der Vorstellung der Ziele beschrieben werden. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet ein ehrgeiziges Fristenkonzept, auf welches in Kapitel 3 eingegangen wird. Dieses betrifft sowohl die rechtliche, als auch die fachliche Umsetzung. Der Schwerpunkt wird auf die fachliche Umsetzung gelegt. Hier spielen die Begriffe Bestandsaufnahme, Monitoring sowie Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme eine wichtige Rolle. In Verbindung mit der Wasserrahmenrichtlinie gibt es Interpretations- und Handlungsspielräume, welche in dieser Arbeit ebenfalls angedeutet werden. Die Konsequenzen für die Wasserwirtschaft in Deutschland bilden den Abschluss der Vorstellung der Wasserrahmenrichtlinie.

Geografische Informationssysteme, die gemäß Gesetzestext der Wasserrahmenrichtlinie zwingend notwendig zur Umsetzung der Ziele selbiger sind, werden in Kapitel 4 vorgestellt. Hier werden Einsatzgebiete von GIS erwähnt und spezielle Vorgaben der EG-WRRL an GIS erwähnt. Kapitel 5 konzentriert sich dann auf das Land Brandenburg. Es wird der aktuelle Zustand der Gewässer im Land dargestellt. Danach erfolgt eine Beschreibung der Aufteilung der Flussgebietseinheiten sowie Koordinierungsräume im Land Brandenburg. Wie jedes andere Bundesland nutzt das Land Brandenburg das Internetportal WasserBLIcK bei der Berichterstattung der Gewässersituation im Land. Dieses Portal wird vorgestellt und über den Stand der Umsetzung im Land Brandenburg berichtet.

In Kapitel 6 wird das Problem, welches sich in Verbindung mit der Berichterstattung für das Land Brandenburg ergibt, beschrieben. Das Problem ist die nicht eindeutige Zuordnung der Einleitstellen kommunaler Kläranlagen zu wasserrahmenrichtlinienrelevanten Gewässern bzw. die teilweise ungenaue Angabe von Lageinformationen der Einleitstellen. Für die Kläranlagen muss jedoch ein verlässlicher Bezug zu den Wasserkörpern hergestellt werden, da die Zuordnung der eingeleiteten Frachten zu den Wasserkörpern für Bewirtschaftungsfragen erforderlich ist. Das Ziel ist die Erstellung eines Berichtes bzw.

Serienbriefes aus der Kläranlagendatenbank des Landes Brandenburg hinaus, welcher neben Umgebungskarten, die generiert werden (und damit eine eindeutige Zuordnung zu einem Wasserkörper erlauben), weitere Angaben zu den Anlagen enthält. Es ist zwingend erforderlich, einen verlässlichen Bezug der Kläranlagen zu den Einleitstellen zu haben. Alle zwei Jahre geht der Bericht an die Zweckverbände/Kommunen, welche diesen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mit ihren Angaben auszufüllen haben. Die Lösung, welche den neuen Bericht enthält, wird für das Landesumweltamt Brandenburg entwickelt, das die Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie koordiniert. Ob die eingesetzte Lösung ausgereift ist, oder ob in der Hinsicht noch Verbesserungsbedarf besteht, darüber wird in den Teilkapiteln 6.4 und 6.5 diskutiert. Es erfolgt eine Auswertung der angewandten Problemlösung sowie ein Ausblick auf folgende Berichte und einer Vereinfachung der Erfassung der Informationen der Einleitstellen durch eine eventuelle Automatisierung.

Eine Zusammenfassung, verbunden mit einer Schlussbetrachtung zu den Problemen, die in der Diplomarbeit behandelt wurden, erfolgt in Kapitel 7.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINFÜHRUNG 8
1.1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit 9
1.2 Methodische Vorgehensweise 9
2. DIE EG-WASSERRAHMENRICHTLINIE 11
2.1 Entstehung und Entwicklung 11
2.2 Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie 15
2.2.1 Allgemeine Ziele 15
2.2.2 Ziele für Oberflächengewässer 17
2.2.3 Ziele für Grundwasser 21
2.3 Wesentliche Neuerungen und Instrumente 22
3. DAS FRISTENKONZEPT UND DIE UMSETZUNG DER WASSERRAHMENRICHTLINIE IN DEUTSCHLAND 27
3.1 Fristen und Schwerpunkte der rechtlichen Umsetzung 28
3.2 Fristen und Schwerpunkte der fachlichen Umsetzung 33
3.2.1 Bestandsaufnahme 34
3.2.1.1 Bestandsaufnahme Oberflächengewässer 35
3.2.1.2 Bestandsaufnahme Grundwasser 38
3.2.1.3 Abschließende Maßnahmen der Bestandsaufnahme 39
3.2.2 Monitoring 41
3.2.3 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 46
3.2.3.1 Bewirtschaftungspläne 47
3.2.3.2 Maßnahmenprogramme 49
3.3 Interpretations- und Handlungsspielräume 51
3.4 Konsequenzen für die Wasserwirtschaft in Deutschland 53
4. WAS SIND GEOGRAFISCHE INFORMATIONSSYSTEME? 54
4.1 Definition GIS 54
4.2 Einsatzgebiete GIS 57
4.3 Anforderungen der EG-WRRL an GIS 58
5. DIE GEWÄSSERSITUATION UND DIE UMSETZUNG DER EG-WASSERRAHMENRICHTLINIE IN BRANDENBURG 62
5.1 Zustand der Gewässer in Brandenburg 62
5.1.1 Güte der Standgewässer 62
5.1.2 Güte der Fließgewässer 64
5.2 Flussgebietseinheiten in Brandenburg 68
5.2.1 Die Flussgebietseinheit Oder 68
5.2.2 Die Flussgebietseinheit Elbe 71
5.2.2.1 Die Koordinierungsräume der Elbe 73
5.2.2.2 Der Koordinierungsraum Havel 74
5.3 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg 76
5.3.1 Stand der Umsetzung in Brandenburg 76
5.3.2 WasserBLIcK-Schablonen 79
5.3.3 Umsetzung mit Hilfe von WasserBLIcK 84
6. PROBLEME BEI DER UMSETZUNG DER WASSERRAHMENRICHTLINIE IN BRANDENBURG IM BEREICH GIS UND DEREN LÖSUNG 92
6.1 Das Problem „Lageinformationen der Einleiterstellen kommunaler Kläranlagen“ 92
6.2 Allgemeines zu Kläranlagen 93
6.3 Praktische Lösung des Problems / Verifizierung der vorhandenen Lageinformationen 95
6.4 Evaluierung der eingesetzten Lösung 102
6.5 Ausblick 102
7. SCHLUSSBETRACHTUNG 103
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 105
TABELLENVERZEICHNIS 107
QUELLENVERZEICHNIS 108
ANHANGVERZEICHNIS 119

Automatisiert erstellter Textauszug:

Des Weiteren können weniger strenge Ziele aufgrund bestehender Gewässerbelastungen oder –nutzungen formuliert werden. Verschlechterungen des Gewässerzustandes können temporär zugelassen werden, wenn höhere Gewalt oder Unfälle vorliegen. Des Weiteren wenn es zu Änderungen der Eigenschaften eines Gewässers kommt, sofern ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht. Trotz aller Spielräume sollte die Möglichkeit genutzt werden, an möglichst vielen Gewässern den guten Zustand zu erreichen. Die Ausnahmen, die in Anspruch genommen werden, müssen international in Abstimmung mit den anderen beteiligten Staaten postuliert werden. Damit ist eine europäische Harmonisierung erreichbar, jedoch werden dadurch die nationalen Spielräume wiederum eingeschränkt. Daher sind die bestehenden Spielräume der WRRL begrenzt. Des Weiteren gelten strenge Maßstäbe und die Fälle müssen mit Begründung in den Bewirtschaftungsplänen dargestellt und bei der Fortschreibung überprüft werden. Es muss eine Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung sein, darauf zu achten, dass die Ausnahmeregelungen nicht missbraucht werden. [...]

So werden folgende Bereiche nicht konkret formuliert:1 • • • • • • • Bestandsaufnahme und Erstbeurteilung der Gewässer, Bestimmungen der Kriterien für signifikante Belastungen, Festlegung von Qualitätszielen für bestimmte Schadstoffe, Ausgestaltung der überblicksweisen und operativen Überwachungsprogramme, Darstellung der Ergebnisse und Form der Berichterstattung, Art und Weise der Anhörung und Information der Öffentlichkeit und Umsetzung Wasserpreise. Hier bedarf es also einer Konkretisierung der allgemeinen Anforderungen der Richtlinie. Die dafür zu treffenden Anforderungen werden einen Teil des Arbeitsumfanges zur Umsetzung der WRRL bestimmen. In bestimmten Fällen duldet die Richtlinie Ausnahmen von ihren Zielvorgaben. Diese müssen allerdings an Voraussetzungen geknüpft sein und begründet werden. Diese Voraussetzungen sind innerhalb der Richtlinie sehr ungenau definiert, hieraus ergeben sich große Handlungsspielräume für die Mitgliedsstaaten. Ausnahmeregelungen werden in Artikel 4 Abs. 5 WRRL aufgelistet. Ein Handlungsspielraum wurde bereits in den vorrangegangen Kapiteln erläutert, es ist die Ausweisung von künstlich oder erheblich veränderten Gewässern, für die das gute ökologische Potenzial der erstrebenswerte Zustand ist, welcher vom guten ökologischen Zustand, als Ziel für natürliche Gewässer, abweicht (siehe Abbildung 2). Die Wasserrahmenrichtlinie sieht ein abgestuftes Ziel- und Fristensystem für bestimmte Fälle vor, welches allerdings einem hohen Begründungs- und Überprüfungszwang unterliegt. Gründe für eine Abweichung von vorgesehenen Zielen und Fristen können sein: • • • Gründe der Verhältnismäßigkeit, Technische Durchführbarkeit und entgegenstehende öffentliche Interessen. der wirtschaftlichen Analyse und der kostendeckenden [...]

Eine Übersicht über „grundlegende“ und „ergänzende“ Maßnahmen gibt Anhang VI WRRL. Die Liste der „ergänzenden“ Maßnahmen ist nicht abschließend, hier können sich die Mitgliedsstaaten die „ergänzenden“ Maßnahmen aussuchen. Es ist also Ermessenssache der Länder, welche Maßnahmen zur Zielerreichung gewählt werden, im Endeffekt muss jedoch Rechenschaft darüber abgelegt werden, ob durch die gewählten Maßnahmen das gewünschte Ergebnis herbeigeführt werden konnte. Um eine Effektivität beim Handeln zu gewähren, ist es von Bedeutung, den Umfang der Maßnahmen auf das zur Erreichung der Ziele notwendige Maß zu beschränken. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die engen Fristen innerhalb der Richtlinie einzuhalten. Die Maßnahmen müssen realisierbar sein, bei deren Umsetzung ist das Wissen bzw. die Meinung der Betroffenen und der Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Um ein Vertrauen zu erlangen bzw. aufrecht zu erhalten, sollten frühzeitig positive Effekte dargestellt werden. Finanzielle Ersparnisse können dadurch erreicht werden, dass andere Planungsprozesse und Finanzierungsmechanismen aus dem Bereich der Wasser- und Landnutzung mit den Maßnahmenprogrammen koordiniert werden. [...]

Arbeit zitieren:
Lübs, Heiko April 2005: Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Hilfe von geografischen Informationssystemen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Umgebungskarten, Maßnahmenprogramme, Oberflächengewässer, Grundwasser, Monitoring

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